Secompanion
GmbH
Rosenheim
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2023
EUR |
31.12.2022
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
57.622,00 |
64.713,00 |
| I.
Immaterielle Vermögensgegenstände |
12.207,00 |
11.358,00 |
| II.
Sachanlagen |
20.415,00 |
28.355,00 |
| III.
Finanzanlagen |
25.000,00 |
25.000,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
284.925,30 |
262.107,04 |
| I.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
238.135,85 |
250.591,33 |
| II.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
46.789,45 |
11.515,71 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
9.107,56 |
9.809,26 |
| D.
Nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag |
1.820.420,33 |
959.638,37 |
| Aktiva |
2.172.075,19 |
1.296.267,67 |
Passiva
|
|
31.12.2023
EUR |
31.12.2022
EUR |
| A.
Eigenkapital |
0,00 |
0,00 |
| I.
Gezeichnetes Kapital |
66.505,00 |
66.505,00 |
| II.
Kapitalrücklage |
747.083,00 |
747.083,00 |
| III.
Verlustvortrag |
1.773.226,37 |
1.504.386,24 |
| IV.
Jahresfehlbetrag |
860.781,96 |
268.840,13 |
| V.
nicht gedeckter Fehlbetrag |
1.820.420,33 |
959.638,37 |
| B.
Rückstellungen |
43.127,00 |
54.022,00 |
| C.
Verbindlichkeiten |
2.128.948,19 |
1.242.245,67 |
| davon
mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr |
682.948,19 |
396.245,67 |
| davon
mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr |
1.081.000,00 |
846.000,00 |
| davon
gegenüber Gesellschaftern |
162.613,83 |
112.143,60 |
| Summe
Passiva |
2.172.075,19 |
1.296.267,67 |
Anhang
I. Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss
Das Unternehmen "Secompanion GmbH" hat seinen Sitz in
Rosenheim und ist im Handelsregister des Amtsgerichts
Traunstein unter der Nummer HRB 28740 eingetragen.
Der Jahresabschluss wurde nach den
Rechnungslegungsvorschriften des Handelsgesetzbuches (HGB)
und GmbH-Gesetzes (GmbHG) aufgestellt.
Die Gesellschaft ist eine kleine Kapitalgesellschaft
im Sinne des § 267 Abs. 1 HGB. Von den
größenabhängigen Erleichterungen nach den
§ 274a HGB und § 288 Abs. 1 HGB wird Gebrauch
gemacht.
Die Bilanz wurde nach den Bestimmungen der
§§ 265 ff. gegliedert.
II. Angaben zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
Bewertung unter Annahme der
Unternehmensfortführung (Going Concern) Die Bewertung
wurde trotz der bestehenden bilanziellen Überschuldung
weiterhin unter der Annahme der Fortführung der
Unternehmenstätigkeit (§ 252 Abs. 1 Nr. 2 HGB)
vorgenommen, da die durch die Geschäftsleitung
getroffenen Maßnahmen zur Änderung der
Finanzstruktur der Gesellschaft zu einer positiven
Fortführungsprognose führen.
Im Einzelnen werden folgende Bilanzierungs- und
Bewertungsmethoden angewandt:
Entgeltlich erworbene immaterielle
Vermögensgegenstände wurden zu
Anschaffungskosten, vermindert um lineare Abschreibungen
bewertet.
Das Sachanlagevermögen wurde zu Anschaffungs-
bzw. Herstellungskosten angesetzt und, soweit abnutzbar, um
planmäßige, lineare Abschreibungen vermindert.
Die Gesellschaft wendet die lineare
Abschreibungsmethode auf Anlagenzugänge an.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände werden mit dem Nominalwert
nach Abzug der erforderlichen Wertberichtigungen
bilanziert. Es werden alle erkennbaren Einzelrisiken
berücksichtigt.
Flüssige Mittel werden zu Nennwerten bilanziert.
Bei der Bemessung der sonstigen Rückstellungen
wird allen erkennbaren Risiken und ungewissen
Verpflichtungen Rechnung getragen.
Für die sonstigen Rückstellungen wurde der
Erfüllungsbetrag als Bewertungsmaßstab
berücksichtigt.
Zu erwartende Preis- und Kostensteigerungen werden in
die Bewertung einbezogen.
Die Verbindlichkeiten sind grundsätzlich mit
ihrem Erfüllungsbetrag angesetzt.
III. Angaben zur Bilanz
Verbindlichkeiten
Die Verbindlichkeiten beinhalten Darlehen mit
Earn-Out-Option in Gesamthöhe von EUR 595.000 (Vj.
TEUR 595), davon gegenüber Gesellschaftern in
Höhe von EUR 200.000 (Vj. TEUR 200).
Rangrücktritt
Für sämtliche der Gesellschaft
gewährten Darlehen, sowohl von Gesellschaftern als
auch von fremden Dritten, wurden qualifizierte
Rangrücktrittsvereinbarungen abgeschlossen.
Diese Vereinbarungen sehen vor, dass die
Gläubiger mit ihren Forderungen (einschließlich
Zinsen und Nebenleistungen) gemäß § 19 Abs.
2 Satz 2 Insolvenzordnung im Rang hinter sämtliche
Forderungen anderer bestehender und künftiger
Gläubiger der Gesellschaft in der Weise
zurücktreten, dass Tilgung und Verzinsung (zzgl. ggf.
Nebenforderungen) der Darlehen nur nachrangig nach allen
anderen Gläubigern verlangt werden können. Eine
Befriedigung der Forderungen kann nur aus künftigen
Jahresüberschüssen, einem etwaigen
Liquidationsüberschuss oder aus sonstigem freien
Vermögen, das nicht zur Schuldendeckung benötigt
wird, erfolgen.
Die Rangrücktrittsvereinbarungen gelten bis zur
nachhaltigen Beseitigung der bilanziellen
Überschuldung der Gesellschaft. Diese Maßnahmen
dienen der Stärkung der Eigenkapitalbasis und der
Sicherung der Fortführung des Unternehmens.
Der Gesamtbetrag der von diesen
Rangrücktrittsvereinbarungen betroffenen
Verbindlichkeiten beläuft sich zum Bilanzstichtag auf
TEUR 1.764.
IV. Sonstige Angaben
Arbeitnehmerzahl
Die Gesellschaft beschäftigte im Berichtsjahr
durchschnittlich 17 (Vj. 17) Mitarbeiter.
Geschäftsführung
Der Geschäftsführung gehörte im
Berichtjahr an:
- Herr Alexander Meder, Grassau, *19.06.1972
Ergebnisverwendung
Die Geschäftsführung schlägt vor, den
Jahresfehlbetrag von EUR 860.781,96 zusammen mit dem
Verlustvortrag von EUR 1.773.226,37 in Gesamthöhe von
EUR 2.634.008,33 auf neue Rechnung vorzutragen.
sonstige Berichtsbestandteile
Rosenheim, den
14.05.2024
gez.
Alexander Meder, (Geschäftsführer)
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 19.02.2025
festgestellt.
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