Screencraft
Entertainment GmbH
München
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2016 bis zum 31.12.2016
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2016
EUR |
31.12.2015
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
95.967,00 |
175.438,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
194.155,74 |
188.840,36 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
5.393,88 |
6.138,78 |
| D.
nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag |
18.810,03 |
0,00 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
314.326,65 |
370.417,14 |
Passiva
|
|
31.12.2016
EUR |
31.12.2015
EUR |
| A.
Eigenkapital |
0,00 |
55.238,74 |
| B.
Rückstellungen |
36.508,00 |
33.090,00 |
| C.
Verbindlichkeiten |
277.818,65 |
282.088,40 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
314.326,65 |
370.417,14 |
Anhang
Screencraft Entertainment GmbH
München
HRB 134590
Registergericht: München,
für das Geschäftsjahr 2016
A.
Allgemeine Angaben
1.
Generalnorm
Der Jahresabschluss der Screencraft Entertainment
GmbH wurde unter erstmaliger Anwendung der
handelsrechtlichen Rechnungslegungsvorschriften nach dem
Bilanzrichtlinie-Umsetzungsgesetz (BilRUG) sowie den
ergänzenden Vorschriften des GmbHG aufgestellt.
Die Gliederung der Bilanz und der Gewinn- und
Verlustrechnung entspricht den §§ 266 bzw.
275 HGB, wobei für die Gewinn- und
Verlustrechnung das Gesamtkostenverfahren
Anwendung findet.
Nach den in § 267a HGB angegebenen
Größenklassen ist die Gesellschaft erstmals als
Kleinstkapitalgesellschaft einzustufen. Gemäß
§ 267 Absatz 4 HGB treten die Rechtsfolgen noch nicht
ein.
Davon-Vermerke in der Bilanz, in der Gewinn- und
Verlustrechnung sowie Angaben, die wahlweise in der Bilanz,
in der Gewinn- und Verlustrechnung oder im Anhang
vorgenommen werden können, sind aufgrund der Klarheit
und Übersichtlichkeit insgesamt im Anhang
aufgeführt.
Die nachstehend erläuterten Bilanzierungs- und
Bewertungsvorschriften haben sich, mit Ausnahme der
Erstanwendung des BiLRUG, nicht geändert.
2.
Darstellungsstetigkeit
Die Form des Jahresabschlusses ist gegenüber dem
Vorjahr geändert. Die im Vorjahr unter einem
gesonderten Posten ausgewiesenen "Forderungen
gegenüber nahestehenden Unternehmen" bestehen zum
Bilanzstichtag nicht mehr. Die Vergleichszahl des Vorjahres
wird nunmehr unter dem Posten "Sonstige
Vermögensgegenstände" ausgewiesen.
B.
Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
1.
Allgemeine Erläuterungen
Bei der Bilanzierung werden die generellen Ansatz-
und Bewertungsvorschriften der §§ 246 bis
256a HGB sowie die besonderen Bestimmungen für
Kapitalgesellschaften beachtet.
Insbesondere erfolgte die Bewertung der
Vermögensgegenstände unter der Annahme der
Fortführung der Unternehmenstätigkeit
(going-concern-Prämisse) gem. § 252
Abs. 1 Nr. 2 HGB.
2.
Anlagevermögen
Die entgeltlich erworbenen immateriellen
Vermögensgegenstände werden zu
Anschaffungskosten, vermindert um planmäßige
lineare Abschreibungen entsprechend der
betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer, bewertet.
Die Bewertung der Vermögensgegenstände des
Sachanlagevermögens erfolgt zu Anschaffungs- bzw.
Herstellungskosten abzüglich planmäßiger
Abschreibungen. Die planmäßigen
Abschreibungen werden nach der voraussichtlichen
Nutzungsdauer der Vermögensgegenstände linear
vorgenommen.
Die im Geschäftsjahr angeschafften
geringwertigen Vermögensgegenstände bis zu einem
Wert i. H. v. EUR 150,00 wurden in voller
Höhe als Aufwand abgesetzt.
Für die im Geschäftsjahr angeschafften
geringwertigen Vermögensgegenstände, deren Wert
EUR 150,00, aber nicht EUR 1.000,00 übersteigen,
wurde ein Sammelposten gebildet, der in
Übereinstimmung mit den steuerlichen Vorschriften im
Jahr der Anschaffung und in den folgenden vier
Geschäftsjahren jeweils zu einem Fünftel
gewinnmindernd aufgelöst wird.
3.
Umlaufvermögen
Die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen werden
zum Nominalwert bilanziert.
Zur Abdeckung des allgemeinen Ausfall- und
Kreditrisikos wurde eine Pauschalwertberichtigung
gebildet. Die Wertberichtigung ermittelt sich unter
Berücksichtigung der Umsatzsteuer und wird aktivisch
von den Forderungen aus Lieferungen und Leistungen
abgesetzt. Der Prozentsatz für die Ermittlung der
Pauschalwertberichtigung betrug im Berichtsjahr
unverändert 1,0 %.
4.
Rückstellungen
Die Steuerrückstellungen und die sonstigen
Rückstellungen werden für ungewisse
Verbindlichkeiten gebildet. Sie werden mit dem nach
vernünftiger kaufmännischer Beurteilung
notwendigen Erfüllungsbetrag angesetzt. Dabei werden
alle erkennbaren Risiken berücksichtigt.
5.
Verbindlichkeiten
Die Verbindlichkeiten sind mit dem
Erfüllungsbetrag angesetzt.
6. Gewinn- und Verlustrechnung
Die Umsatzerlöse werden mit dem Eigentums- und
Gefahrenübergang an den Kunden periodengerecht nach
dem Realisationsprinzip erfasst.
Betriebliche Aufwendungen werden mit Inanspruchnahme
der Leistungen bzw. im Zeitpunkt ihrer Verursachung
ergebniswirksam.
Zinserträge- und Aufwendungen werden
entsprechend ihrer Entstehung erfasst.
C.
Erläuterungen zur Bilanz
1.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände
Die Forderungen und sonstigen
Vermögensgegenstände haben sämtlich, wie im
Vorjahr, eine Laufzeit bis zu einem Jahr.
2.
Sonstige Rückstellungen
Die sonstigen Rückstellungen enthalten
nennenswerte Beträge für Personalkosten und
Kosten der Jahresabschlusserstellung.
3.
Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern
Die sonstigen Verbindlichkeiten entfallen mit
TEUR 30 (i. Vj. TEUR 301) auf
Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern.
D.
sonstige Angaben
1.
Arbeitnehmer
Die Gesellschaft hat im Geschäftsjahr 2016 im
Jahresdurchschnitt 10 Arbeitnehmer beschäftigt.
2.
Angaben zu den Organmitgliedern
Zum alleinigen Geschäftsführer war im
Geschäftsjahr 2016 Herr Michael Hieber, München,
bestellt.
Gemäß § 286 Abs. 4 HGB
unterbleiben die in § 285 Nr. 9 lit. a)
und b) HGB geforderten Angaben.
sonstige Berichtsbestandteile
München, den 6. Oktober 2017
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Screencraft
Entertainment GmbH
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Die
Geschäftsführung
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Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 29.12.2017 festgestellt.
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