Stammdaten

Register
Amtsgericht Braunschweig HRB 2534
Vorher
Victory Car GmbHAutohaus Willi Nies GmbH
Eingetragen
21.10.1987
Branche
BeteiligungsgesellschaftenManagementtätigkeiten von sonstigen HoldinggesellschaftenManagementtätigkeiten von Holdinggesellschaften mit überwiegend finanziellem Anteilsbesitz
Gegenstand
Die Beteiligung, gegebenenfalls auch die stille Beteiligung an anderen Unternehmen und alle damit zusammenhängende Geschäfte.

Historie

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Management

NameRolle
Max Philip Dirk
seit 9.10.2023
Geschäftsführer
Reinhold Dirk
seit 22.8.2018
Geschäftsführer

Wirtschaftlich Berechtigte

Daten zu wirtschaftlich Berechtigten sind nur für registrierte Nutzer zugänglich.

Gesellschafter

1 Gesellschafter

GmbH-Struktur

Germany
160000
100.00%

Konzern- und Jahresabschlüsse

Autohaus Willi Nies GmbH

Braunschweig

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2015 bis zum 31.12.2015

2. Rechnungslegung 2015

2.1 Bilanz zum 31. Dezember 2015

Aktivseite

  Vorjahr
EUR TEUR
A. Umlaufvermögen    
I. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände    
1. Forderungen gegen verbundene Unternehmen 1.530,70 4
2. sonstige Vermögensgegenstände 23,00 0
II. Guthaben bei Kreditinstituten 80.253,00 78
Summe Aktiva 81.806,70 82

Passivseite

   
    Vorjahr
  EUR TEUR
A. Eigenkapital    
I. Gezeichnetes Kapital 81.806,70 82
Summe Passiva 81.806,70 82

2.2 Gewinn- und Verlustrechnung für die Zeit vom 1. Januar bis 31. Dezember 2015

1. Sonstige betriebliche Aufwendungen

  Vorjahr
EUR TEUR
1. sonstige betriebliche Aufwendungen 1.485,44 4
2. sonstige Zinsen und ähnliche Erträge 32,41 0
(3. Zinsergebnis) (32,41) 0
4. Ergebnis der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit -1.453,03 -4
5. aufgrund eines Ergebnisabführungsvertrages erhaltene Erträge 1.453,03 4
6. Jahresüberschuss / Jahresfehlbetrag 0,00 0

2.3 Anhang 2015

2.3.1 Erläuterung der für den Jahresabschluss geltenden Ansatz- und Bewertungsmethoden

Die Aufstellung des Jahresabschlusses erfolgt grundsätzlich nach den Rechnungslegungsvorschriften des HGB und des GmbHG.

Der Jahresabschluss wird vollständig und unter Beachtung des Verrechnungsverbots gemäß § 246 HGB aufgestellt.

Ansatz und Bewertung entsprechen §§ 243 und 252 HGB. Das Stichtagsprinzip, das Rechnungsabgrenzungsprinzip und das Aufwands- und Ertragsprinzip werden beachtet.

Die Ansatz- und Bewertungsmethoden werden im Verhältnis zum Vorjahr beibehalten.

Das Anlagevermögen wird grundsätzlich zu Anschaffungskosten abzüglich ggf. linearer Abschreibungen entsprechend der voraussichtlichen Nutzungsdauer gemäß § 253

Abs. 3 Satz 1 und 2 HGB angesetzt. Außerdem werden Abschreibungen gemäß § 253 Abs. 3 Satz 3 HGB vorgenommen. Ferner werden auch Abschreibungen gemäß § 253 Abs. 3 Satz 4 HGB verrechnet. Für geringwertige Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens wird die Bewertungsfreiheit gemäß § 6 Abs. 2 EStG analog in Anspruch genommen.

Das Umlaufvermögen wird gemäß § 253 Abs. 1 Satz 1 und 4 i. V. m. § 256 HGB angesetzt und bewertet. Dabei erfolgt die Bewertung des Vorratsvermögens zu Anschaffungskosten bzw. zum niedrigeren beizulegenden Wert. Die übrigen Gegenstände des Umlaufvermögens werden zum Nominalbetrag aktiviert und, soweit erforderlich, wertberichtigt.

Aktive Rechnungsabgrenzungsposten werden nur gemäß § 250 Abs. 1 HGB gebildet.

Die aktiven latenten Steuern betreffen langfristig zu erwartende Steuerrückzahlungen. Sie werden aus Vorsichtsgründen jedoch grds. nicht angesetzt.

Das Eigenkapital ergibt sich naturgemäß als Residualposten.

Die Rückstellungen entsprechen § 249 HGB. Bei der Bemessung der Rückstellungen werden alle erkennbaren Risiken berücksichtigt. Die Bewertung erfolgt dabei in Höhe des nach kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrages. Die Steuerrückstellungen betreffen kurzfristig zu erwartende Steuernachzahlungen. Die sonstigen Rückstellungen werden gemäß § 253 HGB für nach der Höhe ungewisse Verbindlichkeiten gebildet. Die Rückstellungen für Pensionsverpflichtungen werden unter Beachtung der Bestimmungen des § 253 Abs. 2 Satz 2 HGB passiviert.

Verbindlichkeiten werden gemäß § 253 Abs. 1 Satz 2 HGB zu ihrem Erfüllungsbetrag angesetzt.

Passive Rechnungsabgrenzungsposten werden gemäß § 250 Abs. 2 HGB gebildet.

Die passiven latenten Steuern betreffen langfristig zu erwartende Steuernachzahlungen.

2.3.2 Erläuterungen zur Bilanz

Angaben zum Anlagevermögen

Die Entwicklung der einzelnen Posten des Anlagevermögens ergibt sich aus der Bilanz und soweit erforderlich aus dem ggf. dem Anhang als Anlage beigefügten Anlagespiegel.

Angaben zu den Forderungen

Gegenüber Gesellschaftern bestehen Forderungen in Höhe von EUR 1.530,70. Von den Forderungen haben EUR 0,00 eine Restlaufzeit von mehr als einem Jahr.

Angaben zu den Verbindlichkeiten

Gegenüber Gesellschaftern bestehen Verbindlichkeiten in Höhe von EUR 0,00. Die Entwicklung der einzelnen Posten der Verbindlichkeiten ergibt sich aus der Bilanz und soweit erforderlich aus dem ggf. dem Anhang als Anlage beigefügten Verbindlichkeitenspiegel.

2.3.3 Erläuterungen zur Gewinn- und Verlustrechnung

Angabe zur Form

Die Gewinn- und Verlustrechnung wird nach dem Gesamtkostenverfahren aufgestellt.

2.3.4 Sonstige Erläuterungen zum Jahresabschluss

Angabe zum Konzernmutterunternehmen

Konzernmutterunternehmen ist die Voets Automobilholding GmbH, Braunschweig.

Angabe zur Ergebnisverwendung

Die Ergebnisverwendung ist in einem Vertrag geregelt. Das Ergebnis ist im Rahmen dieses Vertrages von der Gesellschafterin übernommen worden.

Angabe zur Größenklasse

Die Gesellschaft ist eine kleine Kapitalgesellschaft.

Angaben zu sonstigen finanziellen Verpflichtungen

Die Rücknahmeverpflichtung aus abgeschlossenen Leasingverträgen beläuft sich auf insgesamt TEUR 0 und verteilt sich auf die Jahre 2016 bis 2019.

Angabe der Mitglieder der Geschäftsführung

Der Geschäftsführung haben im Berichtsjahr angehört:

Herr Otto Jacobs, Herr Klaus Stockhausen und Herr Heinz-Joachim Westphal.

 

Braunschweig, den 25. Juli 2016

gez. Otto Jacobs, Geschäftsführer

gez. Klaus Stockhausen, Geschäftsführer

gez. Heinz-Joachim Westphal, Geschäftsführer

Bestätigungsvermerk des Abschlussprüfers

An die Autohaus Willi Nies GmbH

Wir haben den Jahresabschluss - bestehend aus Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung sowie Anhang - unter Einbeziehung der Buchführung der Autohaus Willi Nies GmbH, Braunschweig, für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis 31. Dezember 2015 geprüft. Die Buchführung und die Aufstellung des Jahresabschlusses nach den deutschen handelsrechtlichen Vorschriften liegen in der Verantwortung der gesetzlichen Vertreter der Gesellschaft. Unsere Aufgabe ist es, auf der Grundlage der von uns durchgeführten Prüfung eine Beurteilung über den Jahresabschluss unter Einbeziehung der Buchführung abzugeben.

Wir haben unsere Jahresabschlussprüfung nach § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung vorgenommen. Danach ist die Prüfung so zu planen und durchzuführen, dass Unrichtigkeiten und Verstöße, die sich auf die Darstellung des durch den Jahresabschluss unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung vermittelten Bildes der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage wesentlich auswirken, mit hinreichender Sicherheit erkannt werden. Bei der Festlegung der Prüfungshandlungen werden die Kenntnisse über die Geschäftstätigkeit und über das wirtschaftliche und rechtliche Umfeld der Gesellschaft sowie die Erwartungen über mögliche Fehler berücksichtigt. Im Rahmen der Prüfung werden die Wirksamkeit des rechnungslegungsbezogenen internen Kontrollsystems sowie Nachweise für die Angaben in Buchführung und Jahresabschluss überwiegend auf der Basis von Stichproben beurteilt. Die Prüfung umfasst die Beurteilung der angewandten Bilanzierungsgrundsätze und der wesentlichen Einschätzungen der gesetzlichen Vertreter sowie die Würdigung der Gesamtdarstellung des Jahresabschlusses. Wir sind der Auffassung, dass unsere Prüfung eine hinreichend sichere Grundlage für unsere Beurteilung bildet.

Unsere Prüfung hat zu keinen Einwendungen geführt.

Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse entspricht der Jahresabschluss den gesetzlichen Vorschriften und vermittelt unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft.

 

Braunschweig, den 26. Juli 2016

HRP Treuhand GmbH
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft

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Fiedrich, Wirtschaftsprüfer

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