Vermittlung von Arbeitskräften
Compact-Car GmbH & Co. KGLiquidiert
73730 Esslingen am Neckar, DEUStammdaten
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Kennzahlen extrahiert aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Historie
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Bilanzkonten
Bilanzkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Konzern- und Jahresabschlüsse
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
Compact-Car GmbH & Co. KGEsslingen am NeckarJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2020 bis zum 31.12.2020BILANZ ZUM 31. DEZEMBER 2020DER COMPACT-CAR GMBH & CO.KGEsslingenAKTIVA
PASSIVA
ANHANG FÜR DAS GESCHÄFTSJAHR 2020DER COMPACT - CAR GMBH & CO. KGESSLINGEN AM NECKARI. ALLGEMEINE ANGABEN ZUR GESELLSCHAFT Die Compact-Car GmbH & Co. KG hat ihren Sitz in Esslingen am Neckar. Sie ist im Handelsregister des Amtsgericht Stuttgart unter HRA 212029 eingetragen. Die Gesellschaft hat zum 30.09.2019 ihren operativen Geschäftsbetrieb eingestellt, das Gewerbe abgemeldet und mit Wirkung vom 01.10.2019 das Sachanlagevermögen und den Bestand an Vorräten mittels Asset Deal veräußert. Sie ist seit diesem Zeitpunkt ausschließlich vermögensverwaltend tätig. II. ALLGEMEINE ANGABEN ZUM JAHRESABSCHLUSS Der Jahresabschluss der Compact-Car GmbH & Co. KG wurde nach den Vorschriften des Handelsgesetzbuches und des GmbH-Gesetzes aufgestellt. Außerdem wurden die diesbezüglichen Vorschriften des Gesellschaftsvertrages berücksichtigt. Die Gesellschaft weist zum Abschlussstichtag die Größenmerkmale einer kleinen Kapitalgesellschaft und Co. gemäß § 264 a Absatz 1 in Verbindung mit § 267 Absatz 1 Handelsgesetzbuch [HGB] auf. Sie wendet jedoch freiwillig die Gliederungsvorschriften für große Kapitalgesellschaften und Co. gemäß § 267 Absatz 3 HGB an. Zur Gliederung der Vorräte wurde von der Regelung des § 265 Absatz 6 HGB Gebrauch gemacht. Die Postenbezeichnungen wurden wie folgt angepasst:
Die Bewertung wurde unter der Annahme der Fortführung der Unternehmenstätigkeit vorgenommen. Die Gewinn- und Verlustrechnung ist gemäß § 275 Absatz 2 HGB, dem Gesamtkostenverfahren, gegliedert. Größenabhängige Erleichterungen nach § 288 Absatz 2 HGB wurden bei der Erstellung des Anhangs teilweise in Anspruch genommen. III. ANGABEN ZUR GENERALNORM Die Einstellung des operativen Geschäftsbetriebs sowie die Veräußerung des Sachanlagevermögens und aller Vorräte führte dazu, dass der Jahresabschluss trotz Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild nicht vermittelt. Damit die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage zutreffend eingeschätzt werden kann, ist die nachfolgende Angabe zu beachten:
IV. ANGABEN ZU BILANZIERUNGS- UND BEWERTUNGSMETHODEN UMLAUFVERMÖGEN Vorräte Die Bewertung der Gegenstände des Vorratsvermögens erfolgt unter Beachtung des sogenannten "Strengen Niederstwertprinzips" zu Anschaffungskosten. Wertminderungen wurden, soweit erforderlich, durch Abschläge zutreffend berücksichtigt. Sonstiges Umlaufvermögen Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände werden mit dem Nennbetrag angesetzt. Dem allgemeinen Kredit- und Ausfallrisiko wird durch eine Pauschalwertberichtigung zu Forderungen in Höhe von 1 % auf die Nettoforderungen ausreichend Rechnung getragen. RÜCKSTELLUNGEN Die sonstigen Rückstellungen berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und ungewisse Verbindlichkeiten. Sie werden in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrags angesetzt. Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr wurden mit dem ihrer Restlaufzeit entsprechenden durchschnittlichen Marktzins der vergangenen sieben Geschäftsjahre abgezinst. Die Preis- und Kostensteigerungen orientieren sich an der Teuerungsrate und wurden über die jeweilige Laufzeit der Rückstellung mit Sätzen von 2 % berücksichtigt. Im Zinsergebnis werden ausschließlich die auf das Geschäftsjahr entfallenden Rückstellungen ausgewiesen. VERBINDLICHKEITEN Genau bestimmbare Verbindlichkeiten sind mit ihrem Erfüllungsbetrag passiviert. V. ANGABEN ZUR BILANZ EIGENKAPITAL / ERGEBNISVERWENDUNG Die Regelung im Gesellschaftsvertrag, wonach aus dem Jahresüberschuss eine Zuführung in Höhe von 20% des verteilungsfähigen Jahresüberschusses in eine Gewinnrücklage einzustellen ist, wurde mit Gesellschafterbeschluss vom 09.10.2019 dahin abgeändert, dass ab 2019 keine weitere Rücklagenzuführung stattfinden muss. Ferner wurde beschlossen die bestehende Rücklage bis auf EUR 100.000,00 aufzulösen und den Auflösungsbetrag anteilig den Darlehenskonten der Kommanditisten gut zu bringen. Der Jahresüberschuss wurde ebenfalls anteilig den Darlehenskonten der Kommanditisten gutgebracht. RÜCKSTELLUNGEN Die sonstigen Rückstellungen tragen den erkennbaren Risiken und sonstigen ungewissen Verpflichtungen Rechnung. Sie beinhalten unter anderem Vorsorge für ungewisse Verbindlichkeiten aus abgeschlossenen Geschäften in Höhe von TEUR 12 (Vorjahr TEUR 12), aus öffentlich rechtlichen Verpflichtungen in Höhe von TEUR 42 (Vorjahr TEUR 51) und aus sonstigen betrieblichen Verpflichtungen in Höhe von TEUR 0 (Vorjahr TEUR 3). VERBINDLICHKEITENSPIEGELDie in der Bilanz ausgewiesenen Verbindlichkeiten teilen sich hinsichtlich der Fristigkeit wie folgt auf:
Die Verbindlichkeiten, sind weder durch Pfandrechte noch durch ähnliche Rechte gesichert. VII. SONSTIGE ANGABEN ANGABEN ZU DEN ARBEITNEHMERN In 2020 waren im Jahresdurchschnitt 0 Arbeitnehmer (Vorjahr 13) beschäftigt. ANGABEN ZU DEN ORGANEN Im Geschäftsjahr erfolgte die Geschäftsführung der Compact-Car GmbH & Co. KG durch den Geschäftsführer der Komplementär GmbH, der Compact-Car Verwaltungs GmbH.
Der Geschäftsführer ist von den Beschränkungen des § 181 Bürgerliches Gesetzbuch befreit. Die Angabe der Vergütung der Geschäftsführung unterbleibt gemäß § 284 Abs. 4 HGB. ANGABEN ZUM PERSÖNLICH HAFTENDEN GESELLSCHAFTER Persönlich haftende Gesellschafterin der Compact-Car GmbH & Co.KG ist die Compact-Car Verwaltungs GmbH, Esslingen, mit einem voll eingezahlten Haftkapital über EUR 30.000,00 (Vorjahr EUR 30.000,00).
Esslingen, 10. Mai 2021 Compact-Car GmbH & Co.KG Geschäftsführung Kfz-Betriebswirt Friedrich Maier |
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