Herstellung von Küchenmöbeln
Salvan Dentallabor GmbH
Hauptstraße 31a, 74740 Adelsheim, DEUStammdaten
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Historie
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Wirtschaftlich Berechtigte
Natürliche Personen, die das Unternehmen letztendlich besitzen oder kontrollieren – ermittelt durch Auflösen der Gesellschafterkette
Identifizierte Personen (1)
| Name | Anteil |
|---|---|
| 100.00% |
Gesellschafter
Eigentümer- und Gesellschafterstruktur des Unternehmens
1 Gesellschafter
GmbH-Struktur
Konzern- und Jahresabschlüsse
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
Salvan Dentallabor GmbHAdelsheimJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2018 bis zum 31.12.2018Bilanz
Anhangfür das Geschäftsjahr 01.01.2018 bis 31.12.2018 der Firma Salvan Dentallabor GmbH, Adelsheim - Sennfeld. I. Angaben zur Identifkation Firma: Salvan Dentallabor GmbH Sitz: 74740 Adelsheim - Sennfeld Amtsgericht: Mannheim Handelsregister: HRB 450096 II. Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss Der Jahresabschluss wurde auf der Grundlage der Gliederungs-, Bilanzierungs- und Bewertungsvorschriften des Handelsgesetzbuches aufgestellt. Ergänzend zu diesen Vorschriften wurden die Regelungen des GmbH-Gesetzes und des Gesellschaftsvertrages beachtet. Grundsätze und Methoden der Gliederung sind gegenüber dem Vorjahr nicht geändert worden. Bei der Firma Salvan Dentallabor handelt es sich um eine kleine Kapitalgesellschaft im Sinne des § 267 HGB. III. Angaben zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden Im Jahresabschluss sind sämtliche Vermögensgegenstände, Schulden, Rechnungsabgrenzungsposten, Aufwendungen und Erträge enthalten, soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist. Die Posten der Aktivseite sind nicht mit den Posten der Passivseite, Aufwendungen nicht mit Erträgen verrechnet worden. Die Vermögensgegenstände und Schulden wurden einzeln bewertet. Es ist vorsichtig bewertet worden, namentlich sind alle vorhersehbaren Risiken und Verluste, die bis zum Abschlussstichtag entstanden sind, berücksichtigt worden, selbst wenn diese erst zwischen dem Abschlussstichtag und der Aufstellung des Jahresabschlusses bekannt geworden sind. Das Anlagevermögen weist nur Gegenstände aus, die bestimmt sind, dem Geschäftsbetrieb dauernd zu dienen. Die Vermögensgegenstände des Anlagevermögens wurden zu Anschaffungskosten, vermindert um planmäßige Abschreibungen, bewertet. Die Zugänge wurden linear pro rata temporis abgeschrieben. Die Abschreibungen der einzelnen Anlagengegenstände wurden nach der voraussichtlichen Nutzungsdauer unter Berücksichtigung der betrieblichen Erfahrungen geschätzt. Die Anschaffungskosten von abnutzbaren beweglichen Vermögensgegenstände im Sinne § 6 Abs. 2 EStG wurden in voller Höhe als Betriebsausgaben abgezogen. Die Anlagenabgänge wurden bis zu ihrem Ausscheiden aus dem Anlagevermögen abgeschrieben. Außerplanmäßige Abschreibungen wegen voraussichtlich dauernder Wertminderung sind nicht vorgenommen worden. Bei den Finanzanlagen wurde der Geschäftsanteil bei der Volksbank Franken eG zum Nennwert bewertet. Die Vorräte sind zu Anschaffungskosten bewertet. Die Ermittlung des Warenbestandes erfolgte zum Bilanzstichtag durch eine körperliche Bestandsaufnahme. Inventuraufnahmelisten liegen vor. Die Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände sind zum Nennwert bilanziert. Bei den Forderungen aus Lieferungen und Leistungen wurde für die latenten Risiken eine Pauschalwertberichtigung in Höhe von 1 % des Forderungsbestandes ohne Umsatzsteuer gebildet. Kassenbestand und Guthaben bei Kreditinstituten sind mit dem Nominalwert bewertet. Als Rechnungsabgrenzungsposten sind auf der Aktivseite Ausgaben vor dem Abschlussstichtag ausgewiesen, soweit sie Aufwendungen für eine bestimmte Zeit nach diesem Zeitpunkt darstellen. Die Rückstellungen wurden in Höhe des nach kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrages nach § 253 Abs. 1 Satz 2 HGB angesetzt. Dabei wurden die voraussichtlichen Kostensteigerungen bis zum jeweiligen Erfüllungstag berücksichtigt. Aus Gründen der Vereinfachung und der Unwesentlichkeit wurde - mit Ausnahme der Pensionsrückstellung - auf eine Abzinsung nach § 253 Abs. 2 Satz 1 HGB verzichtet. Die sonstigen Rückstellungen wurden für alle weiteren ungewissen Verbindlichkeiten gebildet. Dabei wurden alle erkennbaren Risiken berücksichtigt. Verbindlichkeiten wurden zum Erfüllungsbetrag angesetzt. IV. Angaben und Erläuterungen zu einzelnen Posten der Bilanz Unter der Position Finanzanlagen sind die Geschäftsanteile bei der Volksbank Franken eG ausgewiesen. Unter der Position Finanzanlagen ist im Vorjahr der Aktivwert der Rückdeckungsversicherung zur Pensionszusage des Gesellschafter -Geschäftsführers Herrn Christian Vanderwalle per 31.12.2017 i.H. von Euro 122.035,80 ausgewiesen. Unter der Position sonstige Vermögensgegenstände ist das Verrechnungskonto Umsatzsteuer Besitzunternehmen in Höhe von Euro 0,00 (i. Vj. Euro 2.263,11) sowie die Forderungen gegen Gesellschafter Christian Vanderwalle in Höhe von Euro 12,01 (i. Vj. Euro 0,00) ausgewiesen. Gemäß der Änderung der Pensionszusage vom 19.12.2013 verzichtet Herr Vanderwalle ab dem 01.01.2014 auf alle zukünftig erdienbaren Rentenansprüche (Future-Verzicht), die ihm nach der Pensionszusage vom 15.12.1995 zustehen würden. Der Rückstellungsbetrag der Pensionsrückstellung zum 31.12.2018 beträgt gemäß versicherungsmathematischen Gutachten Euro 219.872,00 (i. Vj. Euro 196.286,00). Den Berechnungen liegen die "Richttafeln 2005 G" von Dr. Klaus Heubeck mit einem Zinssatz von 3,21 % bzw. 2,32 % (10- bzw. 7-Jahresdurchschnitt, Abzinsungszinssatz gemäß § 253 Abs. 2 Satz 2 HGB) zu Grunde. Grundlage der Bewertung der Pensionsrückstellung ist § 253 HGB in der Fassung nach Inkrafttreten des Bilanzrichtlinien-Umsetzungsgesetzes (BilRUG). Als Erfüllungsbetrag für die Verpflichtungen für laufende Leistungen wurde der Barwert der zukünftigen bzw. tatsächlichen Leistungen berechnet. Der Unterschiedsbetrag zwischen dem Ansatz der Rückstellung nach Maßgabe des entsprechenden durchschnittlichen Marktzinssatzes aus den vergangenen zehn Geschäftsjahren und dem Ansatz der Rückstellung nach Maßgabe des entsprechenden durchschnittlichen Marktzinssatzes aus den vergangenen sieben Geschäftsjahren beträgt Euro 38.667,00. Die Berechnung des Unterschiedsbetrages bezieht sich auf die Differenz zwischen der Bewertung der Pensionsverpflichtung nach § 253 Abs. 2 HGB und der Bewertung nach § 253 Abs. 6 HGB jeweils ohne Verrechnung mit dem Deckungsvermögen nach § 246 Abs. 2 Satz 2 HGB. Dieser Unterschiedsbetrag ist für die Ausschüttung gesperrt. Ermittlung Ausschüttungssperre nach § 253 Abs. 6 HGB: Pensionsrückstellung nach 10-jährigem Abzinsungszeitraum Euro 219.872,00 Pensionsrückstellung nach 7-jährigem Abzinsungszeitraum Euro 258.539,00 Ausschüttungssperre gem. § 253 Abs. 6 HGB Euro 38.667,00 Gem. § 246 Abs. 2 Satz 2 HGB erfolgt eine Verrechnung der Rückstellung mit den Aktivwerten der Rückdeckungsversicherung. Die Anschaffungskosten der Rückdeckungsversicherungen betragen Euro 134.292,90 (i. Vj. Euro 122.035,80). Die Anschaffungskosten entsprechen dem Zeitwert. Die Befreiungsvorschrift des § 274 a HGB für kleine Kapitalgesellschaften wurde in Anspruch genommen. Unter den Verbindlichkeiten sind Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschafter in Höhe von Euro 27.691,45 (i. Vj. Euro 24.362,19) ausgewiesen. Es handelt sich hierbei um das Verrechnungskonto in Höhe von Euro 0,00 (i. Vj. Euro 362,19), dem Verrechnungskonto Umsatzsteuer Besitzunternehmen in Höhe von Euro 3.691,45 (i. Vj. 0,00) und um ein Darlehen in Höhe von Euro 24.000,00 (i. Vj. Euro 24.000,00) gegenüber dem Gesellschafter-Geschäftsführer Christian Vanderwalle. Das Darlehen wurde mit 4,0% p.a. verzinst. Es handelt sich um ein Nachrangdarlehen mit qualifiziertem Rangrücktritt im Krisenfall. Von den Verbindlichkeiten sind Euro 92.053,06 (i. Vj. Euro 98.661,77) mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr, Euro 113.193,81 (i. Vj. Euro 95.114,19) mit einer Restlaufzeit über einem Jahr bis max. fünf Jahren und Euro 0,00 (i. Vj. Euro 12.443,39) mit einer Restlaufzeit von mehr als fünf Jahren. Von den Verbindlichkeiten sind Euro 142.919,11 ( i. Vj. Euro 149.347,61) durch Grundschuld, Bürgschaft und Sicherungsabtretung besichert. Im Jahresdurchschnitt beschäftigte die Gesellschaft 11 Arbeitnehmer. Es bestanden zum Bilanzstichtag keine Haftungsverhältnisse i.S. von § 251 HGB. Geschäftsführer im Geschäftsjahr 2018 war Herr Christian Vanderwalle, Zahntechniker. Der Jahresabschluss 2018 wurde am 13.12.2019 festgestellt. gez. Christian Vanderwalle |
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