e.Comsys
GmbH
Hamburg
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2010
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2010
EUR |
31.12.2009
EUR |
| A.
Ausstehende Einlagen auf das gezeichnete Kapital |
0,00 |
6.964,09 |
| B.
Anlagevermögen |
551,00 |
615,00 |
| I.
Sachanlagen |
551,00 |
615,00 |
| C.
Umlaufvermögen |
13.755,27 |
40.871,30 |
| I.
Vorräte |
6.000,00 |
10.944,53 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
983,30 |
29.926,77 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
6.771,97 |
0,00 |
| D.
Rechnungsabgrenzungsposten |
189,30 |
158,46 |
| E.
nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag |
15.100,55 |
12.322,35 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
29.596,12 |
60.931,20 |
Passiva
|
|
31.12.2010
EUR |
31.12.2009
EUR |
| A.
Eigenkapital |
0,00 |
0,00 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
25.000,00 |
25.000,00 |
| 1.
nicht eingeforderte ausstehende Einlagen |
-6.964,09 |
0,00 |
| 2.
eingefordertes Kapital |
18.035,91 |
25.000,00 |
| II.
Verlustvortrag |
33.136,46 |
37.322,35 |
| III.
nicht gedeckter Fehlbetrag |
15.100,55 |
12.322,35 |
| B.
Rückstellungen |
2.300,00 |
2.300,00 |
| C.
Verbindlichkeiten |
27.296,12 |
58.631,20 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
29.596,12 |
60.931,20 |
Anhang
Der vorliegende Jahresabschluss wurde
gemäß §§ 242 ff. und §§ 264
ff. HGB sowie unter Berücksichtigung der
Änderungen durch das
Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes (BilMoG) erstellt.
Gemäß Art. 67 Abs. 8 S. 2 EGHGB wurden die
Vorjahreszahlen nicht angepasst. Die Gesellschaft weist zum
Abschlussstichtag die Größemerkmale einer
kleinen Kapitalgesellschaft im Sinne der §§ 264,
267 Abs. 1 HGB auf. Auf die Erstellung eines Lageberichts
wurde gemäß § 264 Abs. 1 Satz 4 HGB
verzichtet. Die größenabhängigen
Erleichterungen gemäß § 288 Abs. 1 HGB
werden in Anspruch genommen.
I.
Angaben zur Generalnorm
Zusätzliche Angaben sind gem. § 264
Abs. 2 S. 2 HGB nicht erforderlich
II.
Angaben und Erläuterungen zur Gliederung und
anderen formellen Besonderheiten
1.
Darstellungsstetigkeit
Die Form der Darstellung, insbesondere die Gliederung
der aufeinander folgenden Bilanzen wurde
weitestgehend beibehalten.
2.
Hinweise zu den Vorjahresbeträgen
Die Vorjahresbeträge wurden aus dem
Jahresabschluss zum 31. Dezember 2009 des Steuerberaters
Klaus-Peter Bock
übernommen und in Euro angegeben.
3.
Beziehungen zu Gesellschaftern
Gemäß § 42 Abs. 3 GmbHG sind
Forderungen oder Verbindlichkeiten gegenüber
Gesellschaftern gesondert auszuweisen
oder im Anhang anzugeben. Es sind folgende Angaben
zu machen:
Verbindlichkeiten Euro 583,31 (Vj. Euro
1.504,32)
4.
Untergliederung und Einfügung neuer Posten
Gemäß § 265 Abs. 5 HGB wurden
die Posten der Bilanz nicht weiter unterteilt.
5.
Davon-Vermerke
Zur besseren Übersichtlichkeit werden die
"Davon-Vermerke" in Bezug auf die Forderungen und
Verbindlichkeiten gemäß
§ 268 Abs. 4 und 5 HGB zusammen mit den
Angaben nach § 285 Nr. 1 HGB im Anhang gezeigt.
III.
Allgemeine Angaben und Erläuterungen zur
Bilanzierung und Bewertung
Gemäß § 284 Abs. 2 Nr. 1 HGB werden
nachstehend die auf die Posten der Bilanz angewandten
Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden angegeben.
1. Das
Anlagevermögen wurde mit Anschaffungs- oder
Herstellungskosten angesetzt und - soweit abnutzbar - um
planmäßige Abschreibungen vermindert. Bei
der Ermittlung der Anschaffungskosten wurden
Anschaffungskosten, Anschaffungskosten minderungen sowie
nachträgliche Anschaffungskosten berücksichtigt.
Die Abschreibungen auf abnutzbare Gegenstände
des Anlagevermögens erfolgten nach der
betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer unter
Berücksichtigung der steuerlichen
Abschreibungstabellen. Die Abschreibung erfolgt linear.
2. Die
Guthaben bei Kreditinstituten wurden zum Nominalwert
angesetzt.
3. Die
Forderungen sowie
sonstige Vermögensgegenstände wurden mit
dem Nominalwert angesetzt.
4.
Rückstellungen wurden in Höhe des nach
vernünftiger kaufmännischer Beurteilung
notwendigen Erfüllungsbetrag ange- setzt. Eine
Abzinsung war aufgrund der Restlaufzeit nicht erforderlich.
5. Die
Verbindlichkeiten wurden mit ihrem
Erfüllungsbetrag angesetzt.
IV.
Angaben und Erläuterungen zu einzelnen Posten der
Bilanz
1.
Angaben zu Restlaufzeiten von Forderungen
Gemäß § 268 Abs. 4 Satz 1 HGB
sind zu den einzelnen Bilanzposten der Position
"Forderungen" die Restlaufzeiten von
mehr als einem Jahr gesondert auszuweisen.
Dieser Angabeverpflichtung wird im Anhang nachgekommen:
Forderungen mit einer Restlaufzeit von mehr als
einem Jahr: Euro 0,00 (Vj. Euro 0,00)
V.
Sonstige Pflichtangaben
1.
Angaben über die Geschäftsführung
Die Gesellschaft wurde im abgelaufenen
Geschäftsjahr von dem nachfolgend aufgeführten
Geschäftsführer vertreten:
Frank-Peter Schmidt Industriekaufmann 01.01. -
31.12.2010)
Hamburg, 03.01.2012
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 03.01.2012 festgestellt.
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