Elektro-Service-Kelsterbach GmbH
Kelsterbach
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2023
EUR |
31.12.2022
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
237.858,00 |
251.184,00 |
| I.
Immaterielle Vermögensgegenstände |
14.826,00 |
16.827,00 |
| II.
Sachanlagen |
77.032,00 |
88.357,00 |
| III.
Finanzanlagen |
146.000,00 |
146.000,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
448.609,05 |
449.069,54 |
| I.
Vorräte |
31.506,48 |
83.935,21 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
195.187,74 |
135.145,38 |
| davon
mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr |
5.526,61 |
4.812,17 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
221.914,83 |
229.988,95 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
16.972,16 |
4.757,99 |
| Aktiva |
703.439,21 |
705.011,53 |
Passiva
|
|
31.12.2023
EUR |
31.12.2022
EUR |
| A.
Eigenkapital |
406.279,07 |
270.478,36 |
| I.
Gezeichnetes Kapital |
25.564,59 |
25.564,59 |
| II.
Gewinnvortrag |
181.913,91 |
169.745,46 |
| III.
Jahresüberschuss |
198.800,57 |
75.168,31 |
| B.
Rückstellungen |
180.464,21 |
159.360,96 |
| C.
Verbindlichkeiten |
116.695,93 |
275.172,21 |
| davon
mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr |
110.652,59 |
127.487,71 |
| davon
mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr |
6.043,34 |
147.684,50 |
| davon
gegenüber Gesellschaftern |
0,00 |
136.157,30 |
| Passiva |
703.439,21 |
705.011,53 |
Anhang
Allgemeine Angaben
Der Jahresabschluss per 31.12.2023 der Firma
Elektro-Service-Kelsterbach GmbH wurde auf der Grundlage
der Rechnungslegungsvorschriften des Handelsgesetzbuchs
aufgestellt.
Ergänzend zu diesen Vorschriften waren die
Regelungen des GmbH-Gesetzes zu beachten.
Für die Gewinn- und Verlustrechnung wurde das
Gesamtkostenverfahren gewählt.
Nach den in § 267 HGB angegebenen
Größenklassen ist die Gesellschaft eine kleine
Kapitalgesellschaft.
Die Erleichterungsvorschrift des § 274a HGB
für kleine Kapitalgesellschaften wurde in Anspruch
genommen.
Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze
Immaterielle Vermögensgegenstände und
Sachanlagen sind zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten,
vermindert um planmäßige, monatsgenau
berechnete, lineare Abschreibungen, bewertet.
Geringwertige Wirtschaftsgüter des
Anlagevermögens werden gemäß den
steuerlichen Bewertungsvorschriften in
§ 6 Abs. 2 EStG (sofortiger voller
Betriebsausgabenabzug von Wirtschaftsgütern bis EUR
410) behandelt. Die Poolabschreibung von
Wirtschaftsgütern zwischen EUR 150 und EUR 1.000 gem.
§ 6 Abs. 2a EStG wurde aus den
Vorjahren fortgeführt.
Die Waren sind zu Anschaffungskosten bewertet.
Notwendige Abschreibungen auf den beizulegenden Wert sind
berücksichtigt.
Die unfertigen Leistungen werden einzeln mit ihren
Anschaffungs- oder Herstellkosten bewertet.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände sind zum Nennwert unter
Abzug gebotener Wertberichtigungen angesetzt. Hierbei wird
die Altersstruktur der Forderungen angemessen
berücksichtigt.
Die Steuerrückstellungen beinhalten die noch
nicht veranlagten Steuern.
Die Rückstellungen beinhalten die nach
vorsichtiger kaufmännischer Beurteilung erkennbaren
Risiken mit dem Betrag ihrer voraussichtlichen
Inanspruchnahme.
Verbindlichkeiten wurden zum Erfüllungsbetrag
angesetzt.
Ein grundlegender Wechsel von Bilanzierungs- und
Bewertungsmethoden gegenüber dem Vorjahr fand nicht
statt.
Sonstige Anhangsangaben:
Das gezeichnete Kapital in Höhe von DM 50.000
ist in voller Höhe eingezahlt.
Der Gesamtbetrag der bilanzierten Verbindlichkeiten
mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr beträgt
EUR 0 (Vorjahr: EUR 11.527,20).
Der Gesamtbetrag der bilanzierten Verbindlichkeiten,
die durch Pfandrechte oder ähnliche Rechte gesichert
sind, beträgt EUR 5.567,34 (Vorjahr: EUR 11.527,20).
Es wurden keine Bewertungseinheiten gebildet.
Der Gesamtbetrag, der gem. § 268 Abs. 8 HGB der
Ausschüttungssperre unterliegt, beträgt EUR 0,00.
Während des abgelaufenen Geschäftsjahres
wurden die Geschäfte des Unternehmens durch Herrn
Jürgen Geisel, Kelsterbach und Herrn Alen Ljubic,
Frankfurt am Main, geführt.
Vorschlag zur Ergebnisverwendung
Die Geschäftsführung der Firma
Elektro-Service-Kelsterbach GmbH schlägt vor, den
Jahresüberschuss in Höhe von EUR 198.800,71
auf neue Rechnung vorzutragen.
Unterzeichnung des Jahresabschlusses per 31.12.2023
(bestehend aus Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung und
Anhang inkl. Ergebnisverwendungsvorschlag) durch die
Geschäftsführung.
Kelsterbach, den 30.
November 2024
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 29.11.2024
festgestellt.
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