Transportdienst Herrmann GmbH
Neustadt
Jahresabschluss zum 31.12.2006
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2006
EUR |
31.12.2005
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
478.681,00 |
508.616,00 |
| I.
Immaterielle Vermögensgegenstände |
117.648,00 |
126.611,00 |
| II.
Sachanlagen |
361.033,00 |
382.005,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
397.333,21 |
512.160,94 |
| I.
Vorräte |
8.500,00 |
8.400,00 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
386.437,31 |
501.573,80 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
2.395,90 |
2.187,14 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
27.485,37 |
35.834,55 |
| D.
nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag |
77.326,77 |
0,00 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
980.826,35 |
1.056.611,49 |
Passiva
|
|
31.12.2006
EUR |
31.12.2005
EUR |
| A.
Eigenkapital |
0,00 |
4.861,07 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
25.564,60 |
25.564,60 |
| II.
Verlustvortrag |
20.703,53 |
12.072,14 |
| III.
Jahresfehlbetrag |
82.187,84 |
8.631,39 |
| B.
Rückstellungen |
173.790,00 |
156.182,00 |
| C.
Verbindlichkeiten |
807.036,35 |
895.568,42 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
980.826,35 |
1.056.611,49 |
Anhang
Transportdienst Herrmann GmbH, Neustadt
Anhang zum Geschäftsjahr 31.12.2006
A. Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss
1. Allgemeines
Der Jahresabschluss der Transportdienst Herrmann
GmbH, Neustadt, wurde unter Beachtung der allgemeinen
Ansatzvorschriften der §§ 246 bis 251 HGB sowie
unter Berücksichtigung der besonderen
Ansatzvorschriften für Kapitalgesellschaften
gemäß §§ 266 ff. HGB erstellt.
Bei der Transportdienst Herrmann GmbH handelt es sich
um eine kleine Kapitalgesellschaft im Sinne vom § 267
Abs. 1 HGB.
Gliederung
Die Gliederung der Bilanz und der Gewinn- und
Verlustrechnung entspricht den
§§ 266 und 275 HGB, wobei für die
Gliederung der Gewinn- und Verlustrechnung das
Gesamtkostenverfahren (§ 275 Abs. 2 HGB) zur
Anwendung kommt.
Bewertung
Der Jahresabschluss ist unter Beachtung der
allgemeinen Bewertungsvorschriften der
§§ 252 bis 256 HGB sowie unter
Berücksichtigung der besonderen Bewertungsvor-
schriften der Kapitalgesellschaften gemäß
§§ 279 bis 283 HGB erstellt.
B. Angaben zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
I. Bilanzierungsmethoden
1. Im Jahresabschluss sind sämtliche
Vermögensgegenstände, Schulden,
Rechnungsabgrenzungsposten, Aufwendungen und
Erträge enthalten, soweit
gesetzlich nichts anderes bestimmt ist.
2. Die Bilanzierungsverbote nach § 248 Abs. 1
und § 248 Abs. 2 HGB wurden
beachtet.
3. Rückstellungen sind nur im Rahmen des §
249 Abs. 1 HGB gebildet. Die
Auflösung der Rückstellung erfolgte nach
bestimmungsgemäßem Verbrauch.
4. Rechnungsabgrenzungsposten werden nur im Rahmen
der Bestimmung des
§ 250 HGB gebildet.
5. Soweit Haftungsverhältnisse im Sinne des
§ 251 HGB bestehen, sind diese
gemäß § 268 Abs. 7 HGB im Anhang
angegeben.
II. Bewertungsmethoden
1. Die angewandten Bewertungsmethoden orientieren
sich grundsätzlich an den
steuerrechtlichen Bestimmungen; Handelsrechtliche
Bestimmungen standen
dem nicht entgegen.
2. Die Wertansätze der Eröffnungsbilanz
des Geschäftsjahres stimmen mit denen
der Schlussbilanz des vorangehenden
Geschäftsjahres überein.
3. Bei der Bewertung wird von der Fortführung
der Unternehmenstätigkeit ausge-
gangen. Dem stehen weder tatsächliche noch
rechtliche Gründe entgegen.
4. Die Vermögensgegenstände und Schulden
sind einzeln bewertet worden.
Es ist vorsichtig bewertet worden. Namentlich sind
alle vorhersehbaren Risiken und Verluste, die bis zum
Abschlussstichtag entstanden sind berücksichtigt,
selbst wenn diese erst zwischen Abschlussstichtag und dem
Tag der Aufstellung des
Jahresabschlusses bekannt geworden sind.
5. Gewinne wurden nur berücksichtigt, soweit
diese am Abschlussstichtag realisiert
waren. Aufwendungen und Erträge sind
unabhängig von dem Zeitpunkt der ent-
sprechenden Zahlungen im Jahresabschluss erfasst.
6. Die Vermögensgegenstände des
Anlagevermögens sind zu Anschaffungs- bzw.
Herstellungskosten, vermindert um
planmäßige Abschreibungen angesetzt. Bei
der Bemessung der planmäßigen
Abschreibungen wurde von der voraussichtlichen
Nutzungsdauer unter Berücksichtigung der betrieblichen
Nutzungsver-
hältnisse ausgegangen. Die Abschreibung erfolgt
teilweise linear und teilweise
degressiv. Geringwertige Wirtschaftsgüter werden
im Zugangsnjahr voll abge-
schrieben.
7. Die Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe sowie Waren
werden zu den durchschnittlichen
Einstandspreisen oder zu niedrigeren Tagespreisen
angesetzt. Der Bestand wurde
anhand von Plausibiliätsüberlegungen
geschätzt.
8. Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände sind zum Nennwert oder
zum niedrigen beizulegendem Wert bewertet und haben
Restlaufzeiten bis zu
einem Jahr. Für das allgemeine Kreditrisiko und
für zu erwartende Rechnungs-
abstriche wird eine Pauschalwertberichtigung
gebildet. Forderungen mit einer
Restlaufzeit von über 1 Jahr sind wie folgt
enthalten:
Forderungen gegen Gesellschafter EUR 86.394,82
Darlehensforderungen EUR 108.716,59
Ansprüche aus Rückdeckungsversicherungen
EUR 111.163,60
Körperschaftsteuerguthaben § 37 EUR 517,75
9. Das gezeichnete Kapital ist zum Nennbetrag
angesetzt
Es beträgt DM 50.000,00 = EUR 25.564,60.
10. Bei der Bemessung der Rückstellung sind alle
erkennbaren Risiken und unge-
wisse Verbindlichkeiten in Höhe der erwartenden
Inanspruchnahme berück-
sichtigt. (Die Bewertung der
Pensionsrückstellung erfolgt gemäß den
Vorschriften
des § 6 a EStG. Die Höhe der
Pensionsrückstellung ergibt sich aus einem
versicherungsmathematischen Gutachten.)
11. Die Verbindlichkeiten sind in der folgenden
Anlage aufgeführt.
12. Haftungsverhältnisse im Sinne des § 251
HGB bestehen nicht.
13. Zu dem Bilanzstichtag bestanden folgende
finanzielle Verpflichtungen:
Haftungsverhältnisse § 268 VII HGB
DC-Leasing Nr. 40186173 NW - TH 56 EUR 4.903,36
DC-Leasing Nr. 40186199 NW - H 139 EUR 2.787,43
VW-Leasing Nr. 5202177652 NW - TH 74 EUR 14.706,84
Grenke Leasing Nr. 019007311 EUR 8.359,40
C. Sonstige Angaben
I. Forderungen und Verbindlichkeiten im Sinne des
§ 42 Abs. 3 GmbH-Gesetz
1. Die Gesellschaft hatte gegen den Gesellschafter
Udo Siewert Darlehensforderungen
in Höhe von EUR 43.196,67, gegen den
Gesellschafter Horst Götz in Höhe von
EUR 43.198,15.
2. Gesonderter Bilanzausweis dieser Posten erfolgte
nicht. Sie sind in den sonstigen
Vermögensgegenständen enthalten.
3. Die Verzinsung erfolgte vertragsgemäß
mit 5 % aus dem jeweiligen Darlehensstand.
III. Geschäftsführungsorgane
Außer den Geschäftsführern waren im
Berichtsjahr keine weiteren Organe bestellt.
Im Berichtsjahr wurden die Geschäfte der
Gesellschaft von den Herren Udo Siewert
und Herrn Horst Götz geführt.
Die Bezüge im Sinne des § 285 Nr. 9 a HGB
werden gemäß § 286 Abs. 4 HGB nicht
angegeben.
III. Lagebericht
Von der Erstellung eines Lageberichtes wurde
gemäß § 264 Abs. 1 Satz 3 HGB ab-
gesehen.
Die inhaltliche Richtigkeit und Vollständigkeit
des Jahresabschlusses, wie er sich aus
diesem Bericht ergibt, wird hiermit versichert.
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gez. Horst Götz
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gez. Udo Siewert
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