Stammdaten

Register
Amtsgericht Fürth HRB 11681
Eingetragen
25.11.2008
Branche
Tätigkeiten von Versicherungsmaklerinnen und -maklernTätigkeiten von Versicherungsvertreterinnen und -vertreternMit Versicherungsdienstleistungen und Pensionskassen verbundene Tätigkeiten a. n. g.
Gegenstand
die Vermittlung von Versicherungen und Finanzdienstleistungen.

Historie

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Management

NameRolle
Klaus Walther
seit 25.11.2008
Geschäftsführer

Wirtschaftlich Berechtigte

100.00% identifiziert0.00% ungelöst

Identifizierte Personen (1)

NameAnteil
100.00%

Gesellschafter

1 Gesellschafter

GmbH-Struktur

Moosweg 23, 90768 Fürth
25.000 €
100.00%

Konzern- und Jahresabschlüsse

KLAUS WALTHER GMBH

Fürth

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2010

Bilanz

Aktiva

31.12.2010
EUR
31.12.2009
EUR
A. Anlagevermögen 5.355,00 4.831,00
I. Immaterielle Vermögensgegenstände 872,00 1.171,00
II. Sachanlagen 4.483,00 3.660,00
B. Umlaufvermögen 70.564,13 33.386,91
I. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 17.008,25 2.416,16
II. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 53.555,88 30.970,75
C. Rechnungsabgrenzungsposten 357,92 1.263,78
Bilanzsumme, Summe Aktiva 76.277,05 39.481,69

Passiva

31.12.2010
EUR
31.12.2009
EUR
A. Eigenkapital 30.160,60 30.145,97
I. gezeichnetes Kapital 25.000,00 25.000,00
1. nicht eingeforderte ausstehende Einlagen -12.500,00 -12.500,00
2. eingefordertes Kapital 12.500,00 12.500,00
II. Gewinnvortrag 17.645,97 -2.158,95
III. Jahresüberschuss 14,63 19.804,92
B. Rückstellungen 4.221,11 8.539,15
C. Verbindlichkeiten 33.325,29 796,57
D. Rechnungsabgrenzungsposten 8.570,05 0,00
Bilanzsumme, Summe Passiva 76.277,05 39.481,69

Anhang für das Geschäftsjahr 2010

Nach § 326 HGB offenzulegen

der KLAUS WALTHER GMBH, Fürth


A.  ALLGEMEINE ANGABEN ZUM JAHRESABSCHLUSS
Die Firma KLAUS WALTHER GMBH gilt gemäß der Größenklasseneinteilung des § 267 HGB als kleine Kapitalgesellschaft im Sinne von § 267 Abs. 1 HGB.
Bei der Erstellung des vorliegenden Jahresabschlusses wurden daher die allgemeinen Vorschriften der §§ 242-256 HGB, die besonderen Ansatz- und Bewertungsbestimmungen für Kapitalgesellschaften in den §§ 264 ff. HGB, die Vorschriften zum Anhang in den §§ 284 ff. HGB sowie die ergänzenden Regelungen des GmbH-Gesetzes beachtet.
Von den Erleichterungen der §§ 274a und 288 HGB wurde in eingeschränktem Umfang Gebrauch gemacht.
Das Prinzip der Darstellungsstetigkeit in § 265 Abs. 1 HGB wurde beachtet. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden wurden gegenüber dem Vorjahr unverändert beibehalten, soweit nicht die durch das Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz geänderten Vorschriften dem entgegenstehen.
Angaben, die wahlweise in der Bilanz oder im Anhang gemacht werden können, wurden durchweg in den Anhang verlagert.
B.  BILANZIERUNG UND BEWERTUNG
Gliederung
Die Bilanz ist nach den Bestimmungen des § 266 HGB in der Fassung des BilMoG gegliedert.
Posten, die weder im Berichtsjahr noch im Vorjahr einen Wert aufweisen, werden gemäß § 265 Abs. 8 HGB nicht gezeigt.
Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
Für die Aufstellung des Jahresabschlusses waren im Wesentlichen unverändert die nachfolgenden Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden maßgebend:
Anlagevermögen
Erworbene immaterielle Vermögensgegenstände und Sachanlagen werden zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten, soweit abnutzbar vermindert um planmäßige Abschreibungen, bewertet. Die Abschreibungen werden entsprechend der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer, soweit handelsrechtlich zulässig unter Beachtung der steuerlichen Bestimmungen, festgelegt und erfolgen nach der linearen Methode.
Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände
Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände sind grundsätzlich mit den Nennwerten angesetzt.
Liquide Mittel
Der Ansatz der liquiden Mittel erfolgt zum Nennwert.
Rechnungsabgrenzung
Die Position aktive Rechnungsabgrenzungsposten beinhaltet Ausgaben für Aufwand der Folgejahre, die am 31.12.2010 bereits geleistet waren. Der Ansatz erfolgt zum Nennwert.
Die passive Rechnungsabgrenzung beinhaltet bereits vereinnahmte Entgelte, soweit sie auf Leistungen entfallen, die erst nach dem Bilanzstichtag zu erbringen sind.
Rückstellungen
Steuerrückstellungen werden in Höhe der voraussichtlichen Veranlagungsergebnisse dotiert. Die Sonstigen Rückstellungen berücksichtigen die zum Bilanzstichtag erkennbaren Risiken und ungewissen Verbindlichkeiten. Die Bewertung erfolgt unter Berücksichtigung des Abzinsungsgebotes in § 253 Abs. 2 HGB nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung in Höhe der voraussichtlichen Inanspruchnahme.
Verbindlichkeiten
Verbindlichkeiten sind mit ihrem Rückzahlungs- bzw. Erfüllungsbetrag angesetzt.
C.  ERLÄUTERUNGEN ZU EINZELNEN POSTEN DER BILANZ
Anlagevermögen
Von den Abschreibungen des Geschäftsjahres entfallen € 299,00 auf immaterielle Vermögensgegenstände und € 3.583,91 auf Sachanlagen.
Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände
Es bestehen Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr in Höhe von € 12.977,46 (Vj. € 463,03).
Eigenkapital
Infolge der geänderten Bestimmung des § 272 Abs. 1 HGB weicht der Kapitalausweis durch Saldierung mit der ausstehenden Einlage von der Vorjahresbilanz ab. Die Vergleichswerte wurden entsprechend angepasst.
Verbindlichkeiten
Von den Verbindlichkeiten weisen € 14.922,34 (Vj. € 796,57) eine Restlaufzeit von bis zu einem Jahr sowie € 2.397,96 eine Restlaufzeit von mehr als fünf Jahren auf.
Mitzugehörigkeitsvermerke gem. § 265 Abs. 3 HGB
In den ausgewiesenen Bilanzposten sind in folgendem Umfang Beträge enthalten, die gleichzeitig Forderungen gegenüber Gesellschaftern darstellen:
Sonstige Vermögensgegenstände € 892,62 (Vj.: € 235,32)
D.  ERGÄNZENDE ANGABEN
Ausleihungen, Forderungen und Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern

Angaben gemäß § 42 Abs. 3 GmbHG
Am Bilanzstichtag bestehen gegenüber dem Alleingesellschafter Forderungen in Höhe von € 892,62.
Organe der Gesellschaft
Leitungsorgan
Zum Geschäftsführer der Gesellschaft war im Berichtszeitraum bestellt:
Herr Klaus Walther,  Fachwirt für Finanzberatung (IHK),  Fürth
Herr Walther ist vom Selbstkontrahierungsverbot des § 181 BGB befreit.
Organbezüge
Die Angabe der Geschäftsführerbezüge unterbleibt mit Hinweis auf § 288 HGB.
Organkredite
Am Bilanzstichtag bestehen gegenüber dem Geschäftsführer Forderungen in Höhe von € 892,62.
E.  UNTERZEICHNUNG GEM. § 245 HGB
Fürth, den 22. August 2011
gez. Klaus Walther
Geschäftsführer

sonstige Berichtsbestandteile


Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 23.08.2011 festgestellt.

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