KLAUS
WALTHER GMBH
Fürth
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2010
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2010
EUR |
31.12.2009
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
5.355,00 |
4.831,00 |
| I.
Immaterielle Vermögensgegenstände |
872,00 |
1.171,00 |
| II.
Sachanlagen |
4.483,00 |
3.660,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
70.564,13 |
33.386,91 |
| I.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
17.008,25 |
2.416,16 |
| II.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
53.555,88 |
30.970,75 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
357,92 |
1.263,78 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
76.277,05 |
39.481,69 |
Passiva
|
|
31.12.2010
EUR |
31.12.2009
EUR |
| A.
Eigenkapital |
30.160,60 |
30.145,97 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
25.000,00 |
25.000,00 |
| 1.
nicht eingeforderte ausstehende Einlagen |
-12.500,00 |
-12.500,00 |
| 2.
eingefordertes Kapital |
12.500,00 |
12.500,00 |
| II.
Gewinnvortrag |
17.645,97 |
-2.158,95 |
| III.
Jahresüberschuss |
14,63 |
19.804,92 |
| B.
Rückstellungen |
4.221,11 |
8.539,15 |
| C.
Verbindlichkeiten |
33.325,29 |
796,57 |
| D.
Rechnungsabgrenzungsposten |
8.570,05 |
0,00 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
76.277,05 |
39.481,69 |
Anhang für
das Geschäftsjahr 2010
Nach § 326 HGB
offenzulegen
der KLAUS WALTHER GMBH, Fürth
A. ALLGEMEINE ANGABEN ZUM JAHRESABSCHLUSS
Die Firma KLAUS WALTHER GMBH gilt gemäß
der Größenklasseneinteilung des § 267
HGB als kleine Kapitalgesellschaft im Sinne von
§ 267 Abs. 1 HGB.
Bei der Erstellung des vorliegenden Jahresabschlusses
wurden daher die allgemeinen Vorschriften der
§§ 242-256 HGB, die besonderen Ansatz- und
Bewertungsbestimmungen für Kapitalgesellschaften in
den §§ 264 ff. HGB, die Vorschriften
zum Anhang in den §§ 284 ff. HGB sowie
die ergänzenden Regelungen des GmbH-Gesetzes beachtet.
Von den Erleichterungen der §§ 274a
und 288 HGB wurde in eingeschränktem Umfang Gebrauch
gemacht.
Das Prinzip der Darstellungsstetigkeit in
§ 265 Abs. 1 HGB wurde beachtet.
Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden wurden gegenüber
dem Vorjahr unverändert beibehalten, soweit nicht die
durch das Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz geänderten
Vorschriften dem entgegenstehen.
Angaben, die wahlweise in der Bilanz oder im Anhang
gemacht werden können, wurden durchweg in den Anhang
verlagert.
B. BILANZIERUNG UND BEWERTUNG
Gliederung
Die Bilanz ist nach den Bestimmungen des
§ 266 HGB in der Fassung des BilMoG gegliedert.
Posten, die weder im Berichtsjahr noch im Vorjahr
einen Wert aufweisen, werden gemäß
§ 265 Abs. 8 HGB nicht gezeigt.
Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
Für die Aufstellung des Jahresabschlusses
waren im Wesentlichen unverändert die nachfolgenden
Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden maßgebend:
Anlagevermögen
Erworbene immaterielle
Vermögensgegenstände und Sachanlagen werden zu
Anschaffungs- oder Herstellungskosten, soweit abnutzbar
vermindert um planmäßige Abschreibungen,
bewertet. Die Abschreibungen werden entsprechend der
betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer, soweit
handelsrechtlich zulässig unter Beachtung der
steuerlichen Bestimmungen, festgelegt und erfolgen nach der
linearen Methode.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände sind grundsätzlich mit
den Nennwerten angesetzt.
Liquide Mittel
Der Ansatz der liquiden Mittel erfolgt zum
Nennwert.
Rechnungsabgrenzung
Die Position aktive Rechnungsabgrenzungsposten
beinhaltet Ausgaben für Aufwand der Folgejahre, die am
31.12.2010 bereits geleistet waren. Der Ansatz erfolgt zum
Nennwert.
Die passive Rechnungsabgrenzung beinhaltet bereits
vereinnahmte Entgelte, soweit sie auf Leistungen entfallen,
die erst nach dem Bilanzstichtag zu erbringen sind.
Rückstellungen
Steuerrückstellungen werden in Höhe der
voraussichtlichen Veranlagungsergebnisse dotiert. Die
Sonstigen Rückstellungen berücksichtigen die zum
Bilanzstichtag erkennbaren Risiken und ungewissen
Verbindlichkeiten. Die Bewertung erfolgt unter
Berücksichtigung des Abzinsungsgebotes in
§ 253 Abs. 2 HGB nach vernünftiger
kaufmännischer Beurteilung in Höhe der
voraussichtlichen Inanspruchnahme.
Verbindlichkeiten
Verbindlichkeiten sind mit ihrem
Rückzahlungs- bzw. Erfüllungsbetrag angesetzt.
C. ERLÄUTERUNGEN ZU EINZELNEN POSTEN DER
BILANZ
Anlagevermögen
Von den Abschreibungen des Geschäftsjahres
entfallen € 299,00 auf immaterielle
Vermögensgegenstände und € 3.583,91 auf
Sachanlagen.
Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände
Es bestehen Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände mit einer Restlaufzeit von
mehr als einem Jahr in Höhe von € 12.977,46
(Vj. € 463,03).
Eigenkapital
Infolge der geänderten Bestimmung des
§ 272 Abs. 1 HGB weicht der Kapitalausweis
durch Saldierung mit der ausstehenden Einlage von der
Vorjahresbilanz ab. Die Vergleichswerte wurden entsprechend
angepasst.
Verbindlichkeiten
Von den Verbindlichkeiten weisen
€ 14.922,34 (Vj. € 796,57) eine
Restlaufzeit von bis zu einem Jahr sowie
€ 2.397,96 eine Restlaufzeit von mehr als
fünf Jahren auf.
Mitzugehörigkeitsvermerke gem. § 265
Abs. 3 HGB
In den ausgewiesenen Bilanzposten sind in
folgendem Umfang Beträge enthalten, die gleichzeitig
Forderungen gegenüber Gesellschaftern darstellen:
Sonstige Vermögensgegenstände
€ 892,62 (Vj.: € 235,32)
D. ERGÄNZENDE ANGABEN
Ausleihungen, Forderungen und Verbindlichkeiten
gegenüber Gesellschaftern
Angaben gemäß § 42 Abs. 3
GmbHG
Am Bilanzstichtag bestehen gegenüber dem
Alleingesellschafter Forderungen in Höhe von
€ 892,62.
Organe der Gesellschaft
Leitungsorgan
Zum Geschäftsführer der Gesellschaft
war im Berichtszeitraum bestellt:
Herr Klaus Walther, Fachwirt für
Finanzberatung (IHK), Fürth
Herr Walther ist vom Selbstkontrahierungsverbot des
§ 181 BGB befreit.
Organbezüge
Die Angabe der
Geschäftsführerbezüge unterbleibt mit
Hinweis auf § 288 HGB.
Organkredite
Am Bilanzstichtag bestehen gegenüber dem
Geschäftsführer Forderungen in Höhe von
€ 892,62.
E. UNTERZEICHNUNG GEM. § 245
HGB
Fürth, den 22. August 2011
gez. Klaus Walther
Geschäftsführer
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 23.08.2011 festgestellt.
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