CEMEX Kies & Splitt GmbH
Selbe AdresseGewinnung von anderen Natursanden und Kies
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Kennzahlen extrahiert aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Bernhard Sollinger seit 1.10.2019 | Prokura |
Uwe Lange seit 25.3.2019 | Geschäftsführer |
Bilanzkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
Transmobil Baustoff GmbHRüdersdorf bei BerlinJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2024 bis zum 31.12.2024BILANZAKTIVA
ANHANGTransmobil Baustoff GmbH,
Anhang für das Geschäftsjahr 2024
(1) Allgemeine Angaben
Die Transmobil Baustoff GmbH hat ihren Sitz in Rüdersdorf bei Berlin. Sie ist unter
der Nummer HRB 15758 FF im Handelsregister des Amtsgerichts Frankfurt (Oder) eingetragen. Der Jahresabschluss unserer Gesellschaft ist nach den Rechnungslegungsvorschriften
des Handelsgesetzbuches aufgestellt worden. Für die Gewinn- und Verlustrechnung wurde
das Gesamtkostenverfahren beibehalten. Die Gesellschaft ist gemäß § 267 Abs. 1 HGB eine kleine Kapitalgesellschaft. Von den
größenabhängigen Erleichterungen wurde zur Wahrung der Gesellschaftsinteressen teilweise
Gebrauch gemacht. Mit der alleinigen Gesellschafterin, der CEMEX Deutschland AG, Rüdersdorf bei Berlin,
besteht ein Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag.
(2) Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
Entgeltlich erworbene immaterielle Vermögensgegenstände werden grundsätzlich zu
Anschaffungskosten bilanziert und planmäßig über ihre voraussichtliche Nutzungsdauer
abgeschrieben. Soweit eine voraussichtlich dauerhafte Wertminderung vorliegt, wird
auf den niedrigeren beizulegenden Wert abgeschrieben. Die Sachanlagen werden zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten bewertet und entsprechend
ihrer voraussichtlichen Nutzungsdauer planmäßig linear abgeschrieben. Zugänge werden
pro rata temporis abgeschrieben. Bei voraussichtlich dauerhaften Wertminderungen wird auf den niedrigeren beizulegenden
Wert abgeschrieben. Soweit die Gründe, die zu einer außerplanmäßigen Abschreibung
geführt haben, nicht mehr bestehen, erfolgt eine Wertaufholung. Die Nutzungsdauern der Vermögensgegenstände des Anlagevermögens nach Anlagenklassen
belaufen sich wie folgt:
Die Vorräte (ausschließlich Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe) werden zu Anschaffungskosten
unter Beachtung des Niederstwertprinzips angesetzt. Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände werden mit ihren Nennwerten
angesetzt. Alle erkennbaren Einzelrisiken werden durch angemessene Einzelwertberichtigungen
berücksichtigt. Dem allgemeinen Kreditrisiko ist durch eine Pauschalwertberichtigung
Rechnung getragen worden. Die Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen werden nach versicherungsmathematischen
Methoden (Projected Unit Credit-Methode) auf Basis der Heubeck-Richttafeln 2018 G
ermittelt. Hierbei wurde von einem erwarteten Gehaltstrend von 3,80 % (i. Vj. 3,70
%) sowie einem Rententrend von 2,00 % (i. Vj. 2,20 %) ausgegangen. Darüber hinaus
wurde ein Aufschlag – gestaffelt in Abhängigkeit vom Zeitpunkt der letzten Rentenanpassung
– auf die Leistungen berücksichtigt, um den sogenannten Rentenanpassungsstau (bereits
bekannte VPI-Steigerungen zwischen der letzten Rentenanpassung und dem Bilanzstichtag)
abzubilden. Die pauschalen Aufschläge liegen zwischen 2,4% und 14,2% (i.Vj. 6 % und
11 %). Der auf den Inventurstichtag 31. Oktober 2024 der Berechnung der Pensionsverpflichtungen
zugrunde gelegte Rechnungszins wurde gemäß RückAbzinsV unter Berücksichtigung von
§ 253 Abs. 2 Satz 2 HGB in Höhe von 1,90 % (i. Vj. 1,83 %) angesetzt. Der angesetzte
Zinssatz entspricht dem von der Deutschen Bundesbank ermittelten und veröffentlichten
durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen zehn Geschäftsjahre für eine angenommene
Restlaufzeit von 15 Jahren zum 31. Dezember 2024. Für die Ermittlung des Unterschiedsbetrags gemäß § 253 Abs. 6 HGB wurde ein Zinssatz
von 1,96 % (i. Vj. 1,75 %) angesetzt. Der Unterschiedsbetrag beträgt zum 31. Dezember
2024 TEUR 1 (i. Vj. TEUR 2). Bei dem Unterschiedsbetrag handelt es sich grundsätzlich
um ausschüttungsgesperrte Beträge nach § 253 Abs. 6 HGB. Diese Beträge führen aber
nicht zu einer Abführungssperre im Rahmen des Ergebnisabführungsvertrages zur CEMEX
Deutschland AG. Aus der erstmaligen Anwendung der BilMoG-Vorschriften ergab sich bei der Bewertung
der Pensionsverpflichtungen zum 1. Januar 2010 ein Zuführungsbetrag in Höhe von TEUR
9. Dieser Umstellungsbetrag wird entsprechend Artikel 67 Abs. 1 Satz 1 EGHGB über
15 Jahre verteilt. Der auf das Berichtsjahr entfallende Anteil in Höhe von unter
TEUR 1 wird unter den sonstigen betrieblichen Aufwendungen gezeigt. Die nicht gebildete
Rückstellung beträgt zum 31. Dezember 2024 TEUR 0 (i. Vj. TEUR 1). Die sonstigen Rückstellungen berücksichtigen alle erkennbaren Risiken sowie alle ungewissen
Verpflichtungen. Sie werden in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung
notwendigen Erfüllungsbetrages angesetzt. Der Bewertung der Rückstellungen mit einer
Restlaufzeit von mehr als einem Jahr werden für die Abzinsung von der Deutschen Bundesbank
bekannt gegebene, laufzeitadäquate durchschnittliche Marktzinssätze. Bei einer Restlaufzeit
von einem Jahr oder weniger wird auf die Abzinsung verzichtet. Für Risiken im Personalbereich werden Rückstellungen nach handelsrechtlichen Grundsätzen
gebildet. Die Bildung von Rückbaurückstellungen erfolgt grundsätzlich bei Einrichtung
der Mobilwerke auf den Baustellen. Die Verbindlichkeiten sind mit ihrem Erfüllungsbetrag angesetzt.
(3) Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände
Sämtliche Forderungen haben wie im Vorjahr eine Restlaufzeit bis zu einem Jahr. Die Forderungen betreffen in Höhe von TEUR 471 (i. Vj. TEUR 0) Forderungen gegenüber
der Gesellschafterin (verbundenes Unternehmen) aus einem aufgrund eines Ergebnisabführungsvertrags
ausgeglichenen Verlust. Darüber hinaus sind in den Forderungen und sonstigen Vermögensgegenständen
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen in Höhe von TEUR 310 (i.Vj. TEUR 226) enthalten.
(4) Verbindlichkeiten
Die Verbindlichkeiten haben wie im Vorjahr eine Restlaufzeit bis zu einem Jahr und
sind unbesichert. Die Verbindlichkeiten betreffen mit TEUR 1.438 (i. Vj. TEUR 1.064) Verbindlichkeiten
gegenüber der Gesellschafterin (verbundenes Unternehmen). Diese bestehen aus Verbindlichkeiten
aus dem konzerninternen Finanzverkehr von TEUR 1.346 (i. Vj. TEUR 615), Verbindlichkeiten
aus Umsatzsteuerverbindlichkeiten von TEUR 92 (i. Vj. TEUR 14), Verbindlichkeiten
aus Gewinnabführung in Höhe von TEUR 0 (i. Vj. TEUR 313), und aus Verbindlichkeiten
aus Steuerumlagen (gewerbe- und körperschaftsteuerliche Organschaft zu der CEMEX Deutschland)
von TEUR 0 (i. Vj. TEUR 122).
(5) Sonstige Zinsen und ähnliche Erträge
Die sonstigen Zinsen und ähnlichen Erträge betreffen mit TEUR 3 (i. Vj. Zinsaufwand
TEUR 1) Zinseffekte aus der Bewertung von Pensionsrückstellungen.
(6) Mitarbeiter
Die Gesellschaft beschäftigte im Jahresdurchschnitt acht (i. Vj. neun) Mitarbeiter.
(7) Geschäftsführung
Geschäftsführer der Gesellschaft im Geschäftsjahr war Herr Uwe Lange, Director Key Account Management Materials Central Europe,
(9) Angaben zum Konzernabschluss
Die Konzernobergesellschaft CEMEX S.A.B. de C.V., San Pedro Garza García/Mexiko, stellt
für den größten Kreis von Unternehmen einen Konzernabschluss auf, der auf der Web-Site
der CEMEX S.A.B. de C.V. (www.cemex.com) erhältlich ist. Die CEMEX España S.A., Madrid/
Spanien, stellt einen Konzernabschluss für den kleinsten Kreis von Unternehmen auf.
Die Gesellschaft wird in den Konzernabschluss der CEMEX España S.A. einbezogen. Der
Konzernabschluss der CEMEX España S.A. wird unter CEMEX Central Europe GmbH in deutscher
Sprache im elektronischen Unternehmensregister bekannt gemacht. Rüdersdorf bei Berlin, den 5. August 2025
Rüdersdorf bei Berlin, den 05. August 2025 gez. Uwe Lange Die Feststellung bzw. Billigung des Jahresabschlusses erfolgte am: 14. Oktober 2025 |
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