LMG Manufacturing GmbH
Selbe AdresseLeichtmetallgießereien
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Kennzahlen extrahiert aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Thomas Heinz Schulte seit 22.10.2024 | Liquidator |
Natürliche Personen, die das Unternehmen letztendlich besitzen oder kontrollieren – ermittelt durch Auflösen der Gesellschafterkette
| Name | Anteil |
|---|---|
Michael HermannsPressmetall GDC Group GmbH+1 | 100.00% |
Eigentümer- und Gesellschafterstruktur des Unternehmens
1 Gesellschafter
GmbH-Struktur
Bilanzkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Gewinn- und Verlustkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
| Posten |
|---|
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
Pressmetall Hoym GmbHStadt SeelandJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.03.2020 bis zum 28.02.2021LAGEBERICHT FÜR DAS GESCHÄFTSJAHR VOM 1.3.2020 - 28.02.2021PRESSMETALL HOYM GMBH I. I., STADT SEELAND/OT HOYMVorbemerkung Mit Schreiben vom 05.12.2019 hat der damalige Geschäftsführer Herr Lars Szymanski beim Insolvenzgericht des Amtsgerichts Ansbach den Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens wegen drohender Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung gestellt. Mit Beschluss vom 09.12.2019 unter dem Az.: 4 IN 247/19 ist die vorläufige Eigenverwaltung nach § 270 a Abs. 1 InsO angeordnet worden. Zum vorläufigen Sachverwalter ist Herr Rechtsanwalt Dr. Stefan Debus, Nürnberg, bestellt worden. Mit Beschluss vom 01.03.2020 ist das Insolvenzverfahren in Eigenverwaltung über das Vermögen der Pressmetall Hoym GmbH i. I. eröffnet worden. Zum Sachverwalter wurde Herr Rechtsanwalt Dr. Stefan Debus, Nürnberg, bestellt. Mit Eröffnung des Insolvenzverfahrens beginnt nach § 155 Abs. 2 S. 1 InsO ein neues Geschäftsjahr, so dass es sich für den Zeitraum vom 1. Januar 2020 bis 29. Februar 2020 um ein Rumpfgeschäftsjahr handelte. Insofern ist der Abschluss zum 28. Februar 2021 nur eingeschränkt mit dem Abschluss zum 29. Februar 2020 vergleichbar. Aufgrund der Insolvenzeröffnung und folgenden Abwicklung der Gesellschaft sind die Abschlüsse zum 31. Dezember 2019, zum 29. Februar 2020 sowie zum 28. Februar 2021 unter Abkehr vom Grundsatz der Fortführung der Unternehmenstätigkeit und damit zu Zerschlagungswerten aufgestellt worden. Das Vermögen und der Geschäftsbetrieb der Gesellschaft Pressmetall Hoym GmbH i. I. wurde mit Kaufvertrag vom 20.08.2020 veräußert und mit Wirkung zum 01.10.2020 an die LMG Manufacturing GmbH übertragen. Die LMG Manufacturing GmbH führt den Standort Hoym fort. Zusammen mit der Eröffnung des Insolvenzfahrens für die Pressmetall Hoym GmbH i. I. wurden Insolvenzverfahren für die Gesellschaften der pressmetall Gruppe, für die Pressmetall Gunzenhausen GmbH i. I. und für die pressmetall GDC Group GmbH i. I. eröffnet. I. Darstellung des Geschäftsverlaufs und der Lage im Geschäftsjahr vom 1. März 2020 bis zum 28. Februar 2021 1. Wirtschaftliches Umfeld Die Pressmetall Hoym GmbH i. I. ("PMH" oder das "Unternehmen" oder die "Gesellschaft") war ein führender Produzent von Aluminiumdruckgussteilen für die Automobilindustrie. Bei allen Abnehmern war das Unternehmen Vorzugslieferant für bestimmte Komponenten. Wesentliche Kunden sind bis zum Verkauf des Vermögens bedeutende OEMs und Tier1-Produzenten der Automobilindustrie gewesen. Die gesamtwirtschaftliche Lage in Deutschland war im Jahr 2020 geprägt von der Corona-Pandemie. Der Ausbruch der Pandemie und der erste Lockdown im Frühjahr führten zu einem historischen Einbruch des Bruttoinlandsprodukts im 2. Quartal 2020 um 9,8 %. Die kräftige Erholung im Sommer wurde zum Jahresende durch die zweite Corona-Welle und den erneuten Lockdown gebremst. Insgesamt war das preisbereinigte BIP im Jahr 2020 nach Berechnungen des Statistischen Bundesamtes (Destatis) um 5,0 % niedriger als 2019 (kalenderbereinigt -5,3 %). Die deutsche Wirtschaft rutschte somit nach einer zehnjährigen Wachstumsphase wieder in eine tiefe Rezession, ähnlich wie zuletzt während der Finanz- und Wirtschaftskrise 2008/2009. Im 1. Quartal 2021 sank das BIP gegenüber dem 4. Quartal 2020 - preis-, saison- und kalenderbereinigt - um 1,7 %. Nachdem sich die deutsche Wirtschaft in der zweiten Jahreshälfte 2020 zunächst etwas erholt hatte, führte die Corona-Krise zum Jahresbeginn 2021 zu einem erneuten Rückgang der Wirtschaftsleistung. Davon war besonders der private Konsum betroffen, während die Warenexporte die Wirtschaft stützten. Auch die weltweite Nachfrage nach neuen Kraftfahrzeugen war 2020 stark durch die Corona-Krise geprägt. Zwar erreichte auch hier die Nachfrage bereits im zweiten Quartal ihren Tiefpunkt und konnte sich im weiteren Jahresverlauf schrittweise erholen. Dennoch war für den Weltmarkt im Gesamtjahr ein deutliches Minus von rund 15 % zu verzeichnen. 2. Geschäftsverlauf Die Umsatzerlöse lagen mit EUR 12,9 Mio. um ca. 52,4 % unter dem 12-monatigen Vergleichszeitraum Januar bis Dezember 2019. Die Reduzierung des Umsatzes ist insbesondere auf den Verkauf des Vermögens sowie des Geschäftsbetriebes des Unternehmens zum 01.10.2020, die Einstellung des Geschäftsbetriebs zum 30.09.2020 sowie die allgemeine krisenbedingte Nachfrageschwäche zurückzuführen. Die Gesamtleistung (ohne sonstige betriebliche Erträge) verringert sich von EUR 27,0 Mio. im Vergleichszeitraum 2019 auf EUR 12,1 Mio. im Geschäftsjahr März 2020/Februar 2021. Die Ursache ist analog zum Rückgang des Umsatzes in dem Verkauf des Vermögens sowie des Geschäftsbetriebes des Unternehmens zum 01.10.2020, der Einstellung des Geschäftsbetriebs zum 30.09.2020 sowie in der Nachfrageschwäche und in den krisenbedingten, negativen Geschäftsaussichten zu sehen. Das bereinigte EBITDA, definiert als Betriebsergebnis zzgl. Abschreibungen und außergewöhnliche Aufwendungen, betrug EUR 0,7 Mio., die EBITDA-Quote (prozentual zur erreichten Gesamtleistung) hat sich auf 5,5 % erhöht. Insbesondere auf Grund der außergewöhnlichen Aufwendungen für Restrukturierung sowie Rechtsberatung und einer daraus resultierenden Ergebnisbelastung i.H.v. EUR -1,3 Mio. beträgt der Jahresfehlbetrag 2020/2021 EUR -1,1 Mio. Die Geschäftsführung beurteilt den Geschäftsverlauf in der eröffneten Insolvenz dennoch als zufriedenstellend. Der Geschäftsbetrieb konnte nach Insolvenzanmeldung im Dezember 2019 und Eröffnung des Insolvenzverfahrens vollständig ohne Unterbrechung bis zur Einstellung des Geschäftsbetriebs zum 30.09.2020 fortgeführt und vollumfänglich aufrechterhalten werden. Es sind keine wesentlichen Lieferverzögerungen gegenüber den Kunden eingetreten. In der Geschäftsführung haben sich folgende Änderungen ergeben: - Herr Lars Szymanski, bis 30.11.2020 - Herr Thomas Schulte, ab 30.11.2020 Investitionen wurden im Geschäftsjahr 2020/2021 keine getätigt. Die Gesellschaft beschäftigte im Geschäftsjahr 2020/2021 im Durchschnitt 107 Mitarbeiter (Vorperiode: 182 Mitarbeiter), davon 2 Auszubildende (Vorperiode: 4). Die Gesellschaft ist tarifgebunden. Pressmetall maß, wie in der Vorperiode, dem Schutz der Umwelt und dem verantwortungsbewussten Umgang mit Ressourcen große Bedeutung zu. II. Darstellung der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage 1. Vermögenslage Die Gesellschaft weist zum 28.02.2021 eine Bilanzsumme von EUR 17,6 Mio. (Vorperiode: EUR 20,8 Mio.) aus. Das Anlagevermögen beträgt nach dessen Verkauf EUR 0,0 Mio. (Vorperiode: EUR 1,8 Mio.). Investitionen wurden nicht mehr getätigt. Das Umlaufvermögen hat sich um EUR 2,5 Mio. auf EUR 3,8 Mio. vermindert. Das Vorratsvermögen beträgt nach dessen Verkauf noch TEUR 15 (Vorperiode: EUR 2,0 Mio.). Dabei handelt es sich im Geschäftsjahr 2020/2021 ausschließlich um geleistete Anzahlungen. Der Bank-/Kassenbestand hat sich gegenüber der Vorperiode leicht von EUR 2,5 Mio. auf EUR 2,6 Mio. erhöht. Die gesamten Verbindlichkeiten haben sich von EUR 19,3 Mio. auf EUR 17,0 Mio. vermindert. Die Verminderung von insgesamt EUR 2,3 Mio. resultiert im Wesentlichen aus einer Verminderung der Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern von EUR 1,7 Mio. Das Unternehmen verfügt zum Bilanzstichtag wegen der aus dem Insolvenzverfahren resultierenden Bewertungsansätze über ein negatives Eigenkapital in Höhe von EUR - 13,7 Mio. (Vorperiode: EUR -12,6 Mio.). Das entspricht einer Quote von -77,8 % (Vorperiode: -60,6 %). Die wirtschaftliche Eigenkapitalquote beträgt -40,3 % (Vorperiode: -17,8 %). 2. Finanzlage Im Oktober 2018 wurde auf Ebene der Muttergesellschaft pressmetall GDC Group GmbH i. I. ein besichertes Konsortialdarlehen über EUR 27,6 Mio. zuzüglich EUR 2,4 Mio. Kontokorrentlinien zur Ablösung der jeweiligen Altfinanzierung ihrer Tochtergesellschaften abgeschlossen. Diese konnten von den beiden Tochtergesellschaften PMH und Pressmetall Gunzenhausen GmbH, die Mitschuldnerinnen sind, in Anspruch genommen werden. Zum Bilanzstichtag 28.02.2021 bestehen Darlehensverbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern in Höhe von EUR 6,6 Mio. (Vorperiode: EUR 8,9 Mio.). Kontokorrentkreditlinien wurden zum 31.12.2019 in Höhe von TEUR 0 (Vorperiode: TEUR 0) in Anspruch genommen. Mit Eröffnung des vorläufigen Insolvenzverfahrens wurde der Konsortialkreditvertrag von der Konsortialführerin außerordentlich gekündigt. Die Gesellschaft war in 2019 nicht jederzeit in der Lage ihren finanziellen Verpflichtungen nachzukommen. Auf Grund der drohenden Zahlungsunfähigkeit wurde zum Ende des Jahres 2019 ein Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens gestellt. Im Verlauf der vorläufigen Insolvenz war die Gesellschaft dann allerdings in Januar und Februar 2020 ebenso wie nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens ab dem 01.03.2020 bis zum Bilanzstichtag am 28.02.2021 wieder jederzeit in der Lage ihren finanziellen Verpflichtungen nachzukommen. Das Unternehmen nutzt für die Finanzierung der Forderungen aus Lieferungen und Leistungen die Möglichkeit des Forderungsverkaufs im Rahmen eines marktüblichen, echten Factorings. Das Factoring konnte auch im Insolvenzzeitraum fortgeführt werden. In diesem Zusammenhang steht der Gesellschaft eine Factoring-Linie mit einem Volumen von EUR 4 Mio. zur Verfügung. Die Ausnutzung dieser Linie erfolgte zum 28.02.2021 in Höhe von EUR 0,0 (Vorperiode: EUR 3,4 Mio.). Das Factoring wurde im 4. Quartal 2020 beendet, verbliebene abgetretene Forderungen rückabgetreten und restliche Guthaben im Januar 2021 ausgezahlt. 3. Ertragslage Im Geschäftsjahr betrug die Betriebsleistung (Umsatzerlöse +/- Bestandsveränderungen) EUR 12,1 Mio. Diese wurde im Wesentlichen in den Monaten März - September 2020 bis zur Übernahme des Geschäftsbetriebs am 01.10.2020 durch die LMG Manufacturing GmbH erzielt. Der Materialaufwand konnte an die gesunkenen Umsätze angepasst werden. Die Materialaufwandsquote (in Prozent der Gesamtleistung ohne sonstige betriebliche Erträge) lag mit ca. 42,1 % leicht unter dem Niveau des Rumpfgeschäftsjahrs (46,3 %). Die Rohertragsquote - ohne die im Materialaufwand ausgewiesenen Kosten für Zeitarbeit - hat sich auf ca. 57,9 % (Vorperiode: 53,7 %) verbessert. Die Personalaufwandsquote (in Prozent der Gesamtleistung) ist um 2,3 Prozentpunkte auf 38,8 % gestiegen. Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen betragen EUR 4,3 Mio. Das bereinigte EBITDA, definiert als Betriebsergebnis zzgl. Abschreibungen und außergewöhnliche Aufwendungen, liegt mit EUR 0,7 Mio. deutlich über Vorperiodenniveau. Die Gesellschaft weist für das Geschäftsjahr 2020/2021 einen Jahresfehlbetrag in Höhe von EUR 1,1 Mio. aus (Vorperiode: Periodenfehlbetrag EUR 2,4 Mio.). 4. Gesamtaussage zur wirtschaftlichen Lage des Unternehmens Die wirtschaftliche Lage des Unternehmens ist aufgrund der zuvor beschriebenen Themen der Insolvenz und der krisenbedingten Nachfrageschwäche nicht zufriedenstellend und hat die Geschäftsleitung veranlasst für die Weiterführung der Geschäftstätigkeit am Standort Hoym eine Investorenlösung zu suchen. III. Voraussichtliche Entwicklung mit Hinweisen auf die wesentlichen Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung 1. Voraussichtliche Entwicklung Das Vermögen und der Geschäftsbetrieb der Gesellschaft Pressmetall Hoym GmbH i. I. wurde mit Kaufvertrag vom 20.08.2020 veräußert und mit Wirkung zum 01.10.2020 an die LMG Manufacturing GmbH übertragen. Die LMG Manufacturing GmbH führt den Standort Hoym fort. Mit der Einstellung des operativen Geschäftsbetriebs sind Ausführungen zur zukünftigen Geschäftsentwicklung obsolet geworden. Über die Dauer des Liquidationsverfahrens der Gesellschaft können aktuell noch keine gesicherten Aussagen gemacht werden. 2. Chancen und Risiken Die Pressmetall Hoym GmbH i. I. befindet sich auf Grund der vorher genannten Entwicklung in Insolvenz. Nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens und der Entscheidung zur Abwicklung der Gesellschaft bestehen in Bezug auf die bisherige Geschäftstätigkeit keinerlei Chancen mehr. Die drohende Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung hat zur Eröffnung des Insolvenzverfahrens geführt, so dass sich spätestens mit Eröffnung des Insolvenzverfahrens bestandsgefährdende Risiken realisiert haben. IV. Sonstige Angaben 1. Forschung und Entwicklung Im Bereich Forschung und Entwicklung fanden im Geschäftsjahr 2020/2021 keine Aktivitäten statt.
Hoym, den 19. Dezember 2023 Pressmetall Hoym GmbH i. I. vertreten durch die Geschäftsführung gez. Thomas Schulte BilanzAktiva
Gewinn- und Verlustrechnung
Anhang für das Geschäftsjahr vom 1. März 2020 bis zum 28. Februar 2021der Pressmetall Hoym GmbH i. I., Stadt Seeland, OT HoymAmtsgericht Stendal HRB 19385 1. Allgemeine Angaben Der Abschluss zum 28. Februar 2021 der Pressmetall Hoym GmbH i. I., Stadt Seeland/OT Hoym HRB 19385, wurde auf der Grundlage der Vorschriften des Handelsgesetzbuches (§§ 238 ff. HGB), den ergänzenden Regelungen über die Rechnungslegung von Kapitalgesellschaften (§§ 264 ff. HGB) und den ergänzenden Vorschriften des GmbHG aufgestellt. Die Gesellschaft ist eine mittelgroße Kapitalgesellschaft im Sinne des § 267 Abs. 2 HGB. Die Gliederung der Bilanz sowie der Gewinn- und Verlustrechnung entspricht den § 266 und § 275 HGB, wobei für die Gewinn- und Verlustrechnung das Gesamtkostenverfahren gewählt wurde. Mit Schreiben vom 05.12.2019 hat der damalige Geschäftsführer Herr Lars Szymanski beim Insolvenzgericht des Amtsgerichts Ansbach den Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens wegen drohender Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung gestellt. Mit Beschluss vom 09.12.2019 unter dem Az.: 4 IN 247/19 ist die vorläufige Eigenverwaltung nach § 270 a Abs. 1 InsO angeordnet worden. Zum vorläufigen Sachverwalter ist Herr Rechtsanwalt Dr. Stefan Debus, Nürnberg, bestellt worden. Mit Beschluss vom 01.03.2020 ist das Insolvenzverfahren in Eigenverwaltung über das Vermögen der Pressmetall Hoym GmbH i. I. eröffnet worden. Zum Sachverwalter wurde Herr Rechtsanwalt Dr. Stefan Debus, Nürnberg, bestellt. Mit Eröffnung des Insolvenzverfahrens beginnt nach § 155 Abs. 2 S. 1 InsO ein neues Geschäftsjahr, so dass es sich für den Zeitraum vom 1. Januar 2020 bis 29. Februar 2020 um ein Rumpfgeschäftsjahr handelte. Insofern ist der Abschluss zum 28. Februar 2021 nur eingeschränkt mit dem Abschluss zum 29. Februar 2020 vergleichbar. Aufgrund der Insolvenzeröffnung und folgenden Abwicklung der Gesellschaft sind die Abschlüsse zum 31. Dezember 2019, zum 29. Februar 2020 sowie zum 28. Februar 2021 unter Abkehr vom Grundsatz der Fortführung der Unternehmenstätigkeit und damit zu Zerschlagungswerten aufgestellt worden. Das Vermögen und der Geschäftsbetrieb der Gesellschaft Pressmetall Hoym GmbH i. I. wurde mit Kaufvertrag vom 20.08.2020 veräußert und mit Wirkung zum 01.10.2020 an die LMG Manufacturing GmbH übertragen. Die LMG Manufacturing GmbH führt den Standort Hoym fort. 2. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden Für die Aufstellung des Abschlusses waren im Wesentlichen die nachfolgenden Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden maßgebend: Der Firmenwert wurde aufgrund der Insolvenz im Geschäftsjahr zum 31.12.2019 außerplanmäßig abgeschrieben. Die Vermögensgegenstände des Sachanlagevermögens wurden zu Zerschlagungswerten, höchstens mit den fortgeführten Anschaffungskosten angesetzt. Die Vorräte wurden mit den Veräußerungskosten unter Berücksichtigung der Anschaffungskosten bewertet. Erhaltene Anzahlungen werden unter Ausübung des Wahlrechts des § 268 Abs. 5 S. 2 HGB zur besseren Darstellung der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage offen von den Vorräten abgegrenzt. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände werden zu Nennwerten angesetzt. Alle erkennbaren Einzelrisiken werden bei der Bewertung berücksichtigt. Von daher wird auf die Bildung einer Pauschalwertberichtigung für Forderungen aus dem Liefer- und Leistungsverkehr verzichtet. Flüssige Mittel sind zu Nennwerten angesetzt. Für Zahlungen vor dem Stichtag, die Aufwendungen für eine bestimmte Zeit nach dem Stichtag betreffen wurde ein aktiver Rechnungsabgrenzungsposten gebildet. Die sonstigen Rückstellungen berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und ungewissen Verpflichtungen und sind in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrages bewertet. Verbindlichkeiten werden zum Erfüllungsbetrag bilanziert. 3. Erläuterungen zur Bilanz Anlagevermögen Die von den gesamten Anschaffungskosten ausgehende Darstellung der Entwicklung des Anlagevermögens im Geschäftsjahr vom 1. März 2020 bis zum 28. Februar 2021 ist aus dem Anlagespiegel (Anlage zum Anhang) ersichtlich. Es wurden Wertansätze gemäß Zerschlagungswert angewendet. Die immateriellen Vermögensgegenstände betrafen in der Vorperiode mit EUR 1 einen aktivierten Geschäfts- und Firmenwert (aus dem Erwerb eines Produktionsbetriebes und der Übernahme eines Kundenportfolios). Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände Die Forderungen sind grundsätzlich - wie in der Vorperiode - innerhalb eines Jahres fällig. Unter den sonstigen Vermögensgegenständen ist ein Betrag von TEUR 4 (Vorperiode: TEUR 4) mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr ausgewiesen. Die Forderungen gegenüber verbundenen Unternehmen erfassen - wie in der Vorperiode - vollumfänglich Forderungen aus Lieferungen und Leistungen, sind aufgrund der Insolvenz der betreffenden Gesellschaften allerdings vollständig einzelwertberichtigt worden. Verbindlichkeitenspiegel
Die Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschafter betreffen mit TEUR 6.558 (Vorperiode: TEUR 8.859) Darlehensverbindlichkeiten sowie mit TEUR 916 (Vorperiode: TEUR 277) Verbindlichkeiten aus sonstigen Verrechnungen. Die Verbindlichkeiten gegen verbundene Unternehmen beinhalten - analog der Vorperiode - vollumfänglich Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen. In den sonstigen Verbindlichkeiten sind Mietkaufverbindlichkeiten in Höhe von TEUR 0 (Vorperiode: TEUR 232) enthalten. 4. Erläuterungen zur Gewinn- und Verlustrechnung Abschreibungen Aufgrund von dauernder Wertminderung ist das Anlagevermögen nach § 253 Abs. 3 S. 5 HGB in Höhe von TEUR 0 (Vorperiode: TEUR 131) außerplanmäßig abgeschrieben worden. 5. Sonstige Angaben nach § 285 HGB a) Außerbilanzielle Geschäfte/Sonstige finanzielle Verpflichtungen Zur Beschaffung liquider Mittel zur Finanzierung der operativen Geschäftstätigkeit werden laufend Forderungen aus Lieferungen und Leistungen im Rahmen eines echten Factorings verkauft. Zum Bilanzstichtag war ein Forderungsbestand im Nominalwert von TEUR 2.641 verkauft. b) Arbeitnehmer
c) Geschäftsführung - Herr Thomas Schulte (Politologe, Unternehmensberater), seit dem 30. November 2020 - Herr Lars Szymanski (Diplom-Betriebswirt), bis zum 30. November 2020 d) Gesamtbezüge der aktiven und früheren Organmitglieder Die Angaben der gewährten Gesamtbezüge der Geschäftsführer unterbleiben gemäß § 286 Abs. 4 HGB. e) ErgebnisverwendungsvorschlagDer Gesellschafterversammlung wird vorgeschlagen den Bilanzverlust auf neue Rechnung vorzutragen. f) Nachtragsbericht Das Vermögen und der Geschäftsbetrieb der Gesellschaft Pressmetall Hoym GmbH i. I.. wurde mit Kaufvertrag vom 20.08.2020 veräußert und mit Wirkung zum 01.10.2020 an die LMG Manufacturing GmbH übertragen. Die LMG Manufacturing GmbH führt den Standort Hoym fort. Die Gesellschaft Pressmetall Hoym GmbH i. I. wird abgewickelt.
Hoym, den 19.12.2023 Geschäftsführung gez. Thomas Schulte Anlagespiegel
BestätigungsvermerkIn dem vorstehenden, zur Offenlegung bestimmten verkürzten Jahresabschluss zum 28. Februar 2021 der Pressmetall Hoym GmbH i.l., Stadt Seeland/ OT Hoym, wurden die größenabhängigen Erleichterungen gemäß § 327 HGB für mittelgroße Kapitalgesellschaften zutreffend in Anspruch genommen. Zu dem vollständigen Jahresabschluss und dem Lagebericht haben wir den folgenden Bestätigungsvermerk erteilt: An die Pressmetall Hoym GmbH i. I., Stadt Seeland/OT Hoym Prüfungsurteile Wir haben den Jahresabschluss der Pressmetall Hoym GmbH i. I., Stadt Seeland/OT Hoym, - bestehend aus der Bilanz zum 28. Februar 2021 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1.März 2020 bis zum 28. Februar 2021 sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden - geprüft. Darüber hinaus haben wir den Lagebericht der Pressmetall Hoym GmbH i. I., Stadt Seeland/OT Hoym, für das Geschäftsjahr vom 1. März 2020 bis zum 28. Februar 2021 geprüft. Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse • entspricht der beigefügte Jahresabschluss in allen wesentlichen Belangen den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften und vermittelt unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- und Finanzlage der Gesellschaft zum 28. Februar 2021 sowie ihrer Ertragslage für das Geschäftsjahr vom 1. März 2020 bis zum 28. Februar 2021 und • vermittelt der beigefügte Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft. In allen wesentlichen Belangen steht dieser Lagebericht in Einklang mit dem Jahresabschluss, entspricht den deutschen gesetzlichen Vorschriften und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar. Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses und des Lageberichts geführt hat. Grundlage für die Prüfungsurteile Wir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von dem Unternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht zu dienen. Wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit Wir verweisen auf die allgemeinen Angaben im Anhang sowie die Vorbemerkungen im Lagebericht, in denen die gesetzlichen Vertreter beschreiben, dass mit Schreiben vom 5. Dezember 2019 die Geschäftsführung der Gesellschaft Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens wegen drohender Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung gestellt hat. Mit Beschluss vom 1. März 2020 ist das Insolvenzverfahren in Eigenverwaltung über das Vermögen der Pressmetall Hoym GmbH i. I., Stadt Seeland/OT Hoym, eröffnet und der Geschäftsbetrieb nach Verkauf wesentlicher Wirtschaftsgüter des Anlage- und Umlaufvermögens zum 1. Oktober 2020 eingestellt worden. Wie in Anhang und Lagebericht dargelegt, führen diese Ereignisse und Gegebenheiten dazu, dass die Fortführung der Unternehmenstätigkeit nicht mehr gegeben ist und sich ein bestandsgefährden des Risiko im Sinne des § 322 Abs. 2 Satz 3 HGB realisiert hat. Der Abschluss ist unter Abkehr vom Grundsatz der Unternehmensfortführung aufgestellt worden. Unsere Prüfungsurteile sind bezüglich dieses Sachverhalts nicht modifiziert. Verantwortung der gesetzlichen Vertreter für den Jahresabschluss und den Lagebericht Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als not wendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen -beabsichtigten oder unbeabsichtigten - falschen Darstellungen ist. Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hin aus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen. Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des Lageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines Lageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen, und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Lagebericht erbringen zu können. Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen - beabsichtigten oder unbeabsichtigten - falschen Darstellungen ist, und ob der Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht beinhaltet. Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus Verstößen oder Unrichtigkeiten resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses und Lageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen. Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus • identifizieren und beurteilen wir die Risiken wesentlicher - beabsichtigter oder unbeabsichtigter - falscher Darstellungen im Jahresabschluss und im Lagebericht, planen und führen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken durch sowie erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zu dienen. Das Risiko, dass wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, ist bei Verstößen höher als bei Unrichtigkeiten, da Verstöße betrügerisches Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Darstellungen bzw. das Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können. • gewinnen wir ein Verständnis von dem für die Prüfung des Jahresabschlusses relevanten internen Kontrollsystem und den für die Prüfung des Lageberichts relevanten Vorkehrungen und Maßnahmen, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit dieser Systeme der Gesellschaft abzugeben. • beurteilen wir die Angemessenheit der von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der von den gesetzlichen Vertretern dargestellten geschätzten Werte und damit zusammenhängenden Angaben. • ziehen wir Schlussfolgerungen über die Angemessenheit des von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit sowie, auf der Grundlage der erlangten Prüfungsnachweise, ob eine wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen oder Gegebenheiten besteht, die bedeutsame Zweifel an der Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen können. Falls wir zu dem Schluss kommen, dass eine wesentliche Unsicherheit besteht, sind wir verpflichtet, im Bestätigungsvermerk auf die dazugehörigen Angaben im Jahresabschluss und im Lagebericht aufmerksam zu machen oder, falls diese Angaben unangemessen sind, unser jeweiliges Prüfungsurteil zu modifizieren. Wir ziehen unsere Schlussfolgerungen auf der Grundlage der bis zum Datum unseres Bestätigungsvermerks erlangten Prüfungsnachweise. Zukünftige Ereignisse oder Gegebenheiten können jedoch dazu führen, dass die Gesellschaft ihre Unternehmenstätigkeit nicht mehr fortführen kann. • beurteilen wir die Gesamtdarstellung, den Aufbau und den Inhalt des Jahresabschlusses einschließlich der Angaben sowie ob der Jahresabschluss die zugrunde liegenden Geschäftsvorfälle und Ereignisse so darstellt, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. • beurteilen wir den Einklang des Lageberichts mit dem Jahresabschluss, seine Gesetzesentsprechung und das von ihm vermittelte Bild von der Lage der Gesellschaft. • führen wir Prüfungshandlungen zu den von den gesetzlichen Vertretern dargestellten zukunftsorientierten Angaben im Lagebericht durch. Auf Basis ausreichender geeigneter Prüfungsnachweise vollziehen wir dabei insbesondere die den zukunftsorientierten Angaben von den gesetzlichen Vertretern zugrunde gelegten bedeutsamen Annahmen nach und beurteilen die sachgerechte Ableitung der zukunftsorientierten Angaben aus diesen Annahmen. Ein eigenständiges Prüfungsurteil zu den zukunftsorientierten Angaben sowie zu den zugrunde liegenden Annahmen geben wir nicht ab. Es besteht ein erhebliches unvermeidbares Risiko, dass künftige Ereignisse wesentlich von den zukunftsorientierten Angaben abweichen. Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung der Pressmetall Hoym GmbH i. 1., Stadt Seeland/OT Hoym feststellen.
Wuppertal, den 29. Dezember 2023 Buth
& Hermanns Partnerschaft mbB
gez. Michael Hermanns, Wirtschaftsprüfer |
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