EMB
Verwaltungs GmbH
Schloß Holte-Stukenbrock
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2010
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2010
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
1.099.777,70 |
| I.
Sachanlagen |
1.099.777,70 |
| B.
Umlaufvermögen |
33.443,46 |
| I.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
33.443,46 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
1.133.221,16 |
Passiva
|
|
31.12.2010
EUR |
| A.
Eigenkapital |
42.721,01 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
25.000,00 |
| II.
Jahresüberschuss |
17.721,01 |
| B.
Rückstellungen |
3.402,00 |
| C.
Verbindlichkeiten |
1.087.098,15 |
| davon
mit Restlaufzeit bis 1 Jahr |
1.936,17 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
1.133.221,16 |
Anhang
Angaben zur Bilanzierung und Bewertung
einschließlich der Vornahme steuerlicher
Maßnahmen
I. Bestandsnachweise, Gliederung, Ansatz und
Bewertung
1. Der Jahresabschluss ist unter Anwendung der
Bilanzierungsvorschriften des Handels-gesetzbuches
aufgestellt worden. Ergänzend hierzu waren die
Vorschriften des GmbH-Gesetzes zu beachten.
2. Das Inventar ist nach den Vorschriften des HGB
aufgestellt worden.
a. Das Anlagevermögen ist im Anlagenverzeichnis
aufgeführt. Der Bestand ist durch mich
auftragsgemäß nicht überprüft worden.
b. Die Bestände an Forderungen sind in
Saldenlisten sowie durch Kontoaus-züge der Banken
nachgewiesen.
c. Die Geldbestände sind aus dem Kassenbericht
ersichtlich.
d. Die sonstigen Vermögensgegenstände sind
einzeln aufgezeichnet.
e. Die Schulden sind in Saldenlisten sowie durch
Kontoauszüge der Banken nachgewiesen.
3. Die Bewertungsmethoden entsprechen den
Grundsätzen ordnungsmäßiger
Buch-führung. Die allgemeinen
Bewertungsgrundsätze:
a. Bilanzidentität
b. Fortführung der Unternehmenstätigkeit
(going concern Prinzip)
c. Einzelbewertung
d. Prinzip der Vorsicht
e. Periodenabgrenzung
f. Bilanzkontinuität sind berücksichtigt
worden.
Die im Jahresabschluss angewandten Bilanzierungs- und
Bewertungsmethoden sind nachfolgend angegeben.
4. Die Gliederung des Jahresabschlusses erfolgte
unter Anwendung der handels-rechtlichen
Gliederungsvorschriften.
Die Bilanz ist in Kontoform aufgestellt worden. Die
in § 266 Abs. 2 und 3 HGB be-zeichneten Posten sind
gesondert und in der vorgeschriebenen Reihenfolge
ausge-wiesen.
Die Gewinn- und Verlustrechnung ist in Staffelform
nach dem Gesamtkostenverfahren aufgestellt worden. Die in
§ 275 Abs. 2 HGB bezeichneten Posten sind gesondert
und in der vorgeschriebenen Reihenfolge ausgewiesen.
II. Anhang
Der Anhang enthält alle Pflichtangaben der
§§ 284, 285 HGB sowie alle sonstigen nach HGB und
GmbH-Gesetz erforderlichen Angaben, soweit die
darzustellenden Sachverhalte vorliegen.
III. Offenlegung
Für die Offenlegung des Jahresabschlusses wurden
die größenabhängigen Erleichterung für
kleine Kapitalgesellschaften in Anspruch genommen
(§§ 266 Abs. 1 S. 3, 276, 288, 326 HGB).
IV. Angaben zur Bilanzierungs- und Bewertungsmethode
1. Sachanlagevermögen
Das Sachanlagevermögen wurde zu
Anschaffungskosten angesetzt und um plan-mäßige
Abschreibungen vermindert. Die Abschreibungen wurden
degressiv und linear nach Maßgabe der steuerlich
zulässigen Sätze vorgenommen.
2. Forderungen
Die Forderungen wurden unter Berücksichtigung
aller erkennbaren Risiken bewertet und unter Beachtung des
Niederstwertprinzipes bilanziert.
3. Aktive Rechnungsabgrenzungsposten
Die Vorauszahlungen für künftige
Zeiträume wurden zeitanteilig abgegrenzt.
4. Steuer- und sonstige Rückstellungen
Bei Bildung der sonstigen Rückstellungen wurde
den erkennbaren Risiken und un-gewissen Verbindlichkeiten
angemessen Rechnung getragen. Sie wurden in Höhe des
Betrages angesetzt, der nach vernünftiger
kaufmännischer Beurteilung notwendig ist.
5. Verbindlichkeiten
Die Verbindlichkeiten wurden mit dem
Rückzahlungsbetrag angesetzt.
V. Sonstige Pflichtangaben
1. Angaben über Mitglieder der
Unternehmensorgane
Geschäftsführer von der Gründung bis
zum Ende des Kalenderjahres ist Herr Jost Eppinger gewesen.
Auftrag und Auftragsdurchführung
Der Geschäftsführung der
EMB Verwaltungs GmbH
Zur Brinke 14, 33758 Schloß Holte-Stukenbrock
hat mich beauftragt, den Jahresabschluss der
Gesellschaft zum 31. Dezember 2010 nach den
handelsrechtlichen Vorschriften (§§ 242 ff. HGB)
zu erstellen und hierüber - soweit sach-dienlich -
schriftlich zu berichten.
Der Jahresabschluss wurde auf der Grundlage der von
der Steuerberatungsgesellschaft A&R GmbH geführten
Finanzbuchhaltung aufgestellt. Zur Durchführung des
Auftrages wurden mir die Geschäftsbücher, Belege,
sowie andere Unterlagen, Verträge, Protokolle und
Schriften der Gesellschaft vorgelegt. Die erbetenen
Aufklärungen und Nachweise wurden bereitwillig
erbracht. Auskünfte wurden von dem
Geschäftsführer, Herrn Jost Eppinger, erteilt.
Die Auftragsdurchführung erfolgte im Dezember
2011 in meiner Kanzlei.
Der Auftrag umfasst die eingeschränkte
Prüfung der Wertansätze des Jahresabschlusses im
Hinblick auf die Gesetzmäßigkeit der
Rechnungslegung.
Die Gesellschaft ist nach den in § 267 HGB
dargestellten Größenmerkmalen eine kleine
Kapitalgesellschaft und deshalb gemäß § 316
ff. HGB nicht prüfungspflichtig.
Eine Vollständigkeitserklärung in der der
Geschäftsführer versichert, dass alle zur
Aus-führung des Auftrages erforderlichen Nachweise zur
Verfügung gestellt und alle erforder-lichen
Auskünfte erteilt worden sind, ist mir
ausgehändigt worden. Ebenso sind nach dieser
Erklärung nach Ablauf des Geschäftsjahres keine
Vorgänge von besonderer Bedeutung aufgetreten,
über die zu berichten wäre.
Für die Durchführung des Auftrages und
meine Verantwortlichkeit sind, auch im Verhältnis zu
Dritten, die den Anlagen beigefügten Allgemeinen
Auftragsbedingungen für Steuer-berater,
Steuerbevollmächtigte und
Steuerberatungsgesellschaften maßgebend.
Gesellschaftsrechtliche Verhältnisse
Firma: EMB Verwaltungs GmbH
Anschrift: Zur Brinke 14
33758 Schloß Holte-Stukenbrock
Sitz: ebenda
Rechtsform: Gesellschaft mit beschränkter
Haftung
Gründung: 16.03.2010
Handelsregister: Amtsgericht Bielefeld, HRB 39905
Gegenstand des Unternehmens: Verwaltung und
Vermietung von Immobilien
Geschäftsjahr: Kalenderjahr
Stammkapital: 25.000,00 € lt.
Gesellschaftsvertrag
Geschäftsführer: Jost Eppinger
Der Geschäftsführer ist von den
Beschränkungen des § 181 BGB befreit.
Finanzamt: Wiedenbrück
Steuernummer: 347/5720/0373
Gesellschafter: Xinergy GmbH, München,
Nennbetrag 5.000,00 €
B2B Consult GmbH, München, Nennbetrag 5.000,00
€
Jürn Edzards, Schloß Holte-Stuckenbrock,
Nennbetrag 5.000,00 €
Gabor-Josef Agardy, Herford, Nennbetrag 5.000,00
€
Thomas Büker, Detmold, Nennbetrag 5.000,00
€
Steuerliche Verhältnisse
Die Gesellschaft erzielt ausschließlich
steuerbare und steuerpflichtige Umsätze und ist zum
Vorsteuerabzug nach § 15 Abs. 1 UStG berechtigt.
Der Gewerbetrieb unterliegt gemäß § 2
Abs. 1 GewStG der Gewerbesteuer und ist als
inländische Kapitalgesellschaft unbeschränkt
körperschaftsteuerpflichtig (§ 1 Abs. 1 Nr. 1
KStG).
Im Rahmen der Abschlusserstellung wurden die
Berechnungen der Gewerbesteuer und Körperschaftsteuer
vorgenommen.
Versicherungsschutz
Die Prüfung von Art und Umfang des
Versicherungsschutzes war nicht Gegenstand des Auftrages.
Buchführung, Belegwesen
Für das Unternehmen besteht nach § 238 HGB
Buchführungspflicht. Die Aufzeichnungen der
Geschäftsvorfälle erfolgten nach den
Grundsätzen ordnungsgemäßer
Buchführung.
Die Ordnungsmäßigkeit des verwendeten
Datev - Buchführungssystems wurden durch
Einzelsystemprüfungen bestätigt.
Jahresabschluss
Die Erstellung des Jahresabschlusses erfolgte auf der
Grundlage der handelsrechtlichen Bestimmungen in Euro.
Hierbei wurden die Ansatzvorschriften, die
Bewertungsvorschriften sowie die ergänzenden
Bestimmungen des GmbH-Gesetzes und des
Gesellschaftsvertrages beachtet.
Zulässigerweise nicht bilanzierte
Vermögensgegenstände oder Verbindlichkeiten sind
nicht vorhanden.
Soweit bei Anwendung der Vorschriften über die
steuerliche Gewinnermittlung einzelne Posten des
Jahresabschlusses mit abweichenden Werten anzusetzen sind,
werden diese durch eine Überleitungsrechnung
dargestellt, die nicht Gegenstand des
handelsrechtlichen Jahresabschlusses ist. Das ermittelte
steuerliche Ergebnis weicht nicht vom handels-rechtlichen
Ergebnis ab.
Sonstige, nicht aus der Bilanz ersichtliche,
finanzielle Verpflichtungen ergeben sich nicht.
Die Gliederung von Bilanz- und GuV - Posten erfolgte
nach den handelsrechtlichen Vor-schriften (§§
266, 275 HGB). Unzulässige
größenabhängige Erleichterungen sind bei
der Aufstellung des Jahresabschlusses nicht in Anspruch
genommen worden.
Bad Salzuflen, den 19.12.2011
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 19.12.2011 festgestellt.
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