WEMA Energietechnik GmbH
Pirmasens
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023
Bilanz
Anhang
Allgemeine Angaben
Der Jahresabschluss der WEMA Energietechnik GmbH wurde auf der Grundlage der Rechnungslegungsvorschriften
des Handelsgesetzbuchs aufgestellt.
Bei der erstmaligen Aufstellung des Jahresabschlusses nach dem Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz
(BilMoG) wurden die Vorjahresvergleichszahlen auf Grund des Wahlrechts des
Art. 67 Abs. 8 Satz 2 EGHGB nicht angepasst.
Ergänzend zu diesen Vorschriften waren die Regelungen des GmbH-Gesetzes zu beachten.
Angaben, die wahlweise in der Bilanz, in der Gewinn- und Verlustrechnung oder im Anhang
gemacht werden können, sind insgesamt im Anhang aufgeführt.
Soweit Wahlrechte für Angaben in der Bilanz, in der Gewinn- und Verlustrechnung oder
im Anhang ausgeübt werden können, wurde der Vermerk in der Bilanz bzw. in der Gewinn-
und Verlustrechnung gewählt.
Nach den in § 267 HGB angegebenen Größenklassen ist die Gesellschaft eine kleine Kapitalgesellschaft.
Besonderheiten der Form des Jahresabschlusses
Angaben zur Bilanzierung und Bewertung
Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze
Erworbene immaterielle Anlagewerte wurden zu Anschaffungskosten angesetzt und sofern
sie der Abnutzung unterlagen, um planmäßige Abschreibungen vermindert.
Das Sachanlagevermögen wurde zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten angesetzt und
soweit abnutzbar, um planmäßige Abschreibungen vermindert.
Die planmäßigen Abschreibungen wurden nach der voraussichtlichen Nutzungsdauer der
Vermögensgegenstände linear und degressiv vorgenommen.
Der Übergang von der degressiven zur linearen Abschreibung erfolgt in den Fällen,
in denen dies zu einer höheren Jahresabschreibung führt.
Die Finanzanlagen wurden wie folgt angesetzt und bewertet:
- Beteiligungen zu Anschaffungskosten
- Anteile an verbundenen Unternehmen zu Anschaffungskosten
- Ausleihungen zum Nennwert
- unverzinsliche und niedrig verzinsliche Ausleihungen zum Barwert
- sonstige Wertpapiere zu Anschaffungskosten
Soweit erforderlich, wurde der am Bilanzstichtag vorliegende niedrigere Wert angesetzt.
Die Vorräte wurden zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten angesetzt. Sofern die
Tageswerte am Bilanzstichtag niedriger waren, wurden diese angesetzt.
Forderungen und Wertpapiere wurden unter Berücksichtigung aller erkennbaren Risiken
bewertet.
Die Steuerrückstellungen beinhalten die das Geschäftsjahr betreffenden, noch nicht
veranlagten Steuern.
Die sonstigen Rückstellungen wurden für alle weiteren ungewissen Verbindlichkeiten
gebildet. Dabei wurden alle erkennbaren Risiken berücksichtigt.
Verbindlichkeiten wurden zum Erfüllungsbetrag angesetzt.
Gegenüber dem Vorjahr abweichende Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
Beim Jahresabschluss konnten die bisher angewandten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
im Wesentlichen übernommen werden.
Ein grundlegender Wechsel von Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden gegenüber dem
Vorjahr fand nicht statt.
Angaben und Erläuterungen zu einzelnen Posten der Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung
Angabe zu Forderungen
Der Betrag der Forderungen mit einer Restlaufzeit größer einem Jahr beträgt Euro 0,00
(Vorjahr: Euro 0,00).
Passive Latente Steuern
Zum Bilanzstichtag bestehen passive latente Steuern aus temporären Differenzen zwischen
Handels- und Steuerbilanz.
Angabe zu Verbindlichkeiten
Der Betrag der Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr beträgt
Euro 170.400,30 (Vorjahr: Euro 122.715,24).
Betrag der Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit > 5 Jahre und der Sicherungsrechte
Der Gesamtbetrag der bilanzierten Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von mehr
als 5 Jahren beträgt Euro 8.640,50 (Vorjahr: Euro 16.902,31).
Sonstige Pflichtangaben
Angaben zur Vermittlung eines besseren Einblicks in die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage
Die nachfolgenden, zusätzlichen Angaben sind bei der Beurteilung der wirtschaftlichen
Lage zu beachten:
Namen der Geschäftsführer
Während des abgelaufenen Geschäftsjahrs wurden die Geschäfte des Unternehmens durch
folgende Personen geführt:
Angaben zu Ausleihungen, Forderungen und Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern
(§ 42 Abs. 3 GmbHG / § 264c Abs. 1 HGB)
Gegenüber den Gesellschaftern bestehen die nachfolgenden Rechte und Pflichten:
Die Angaben beinhalten nicht diejenigen Beträge, die den Geschäftsführern zuzurechnen
sind.
Unterschrift der Geschäftsführung
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 31.12.2024 festgestellt.
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