SRB
Spezial-Rohrleitungsbau GmbH
Vlotho
Jahresabschluss zum 31.12.2006
BILANZ
AKTIVA
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Euro
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Gesamtjahr/Stand
Euro
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Euro
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Vorjahr
Euro
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A. Anlagevermögen
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I. Immaterielle
Vermögensgegenstände
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4,00
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4,00
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II. Sachanlagen
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18694,50
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21189,50
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III. Finanzanlagen
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113746,17
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132444,67
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101182,56
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122376,06
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B. Umlaufvermögen
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I. Vorräte
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309564,00
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237072,00
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II. Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände
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35260,69
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48046,61
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III. Wertpapiere
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IV. Kassenbestand,
Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten
und Schecks
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1336,37
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346161,06
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1794,07
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286912,68
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C.
Rechnungsabgrenzungsposten
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584,00
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16319,95
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D. Nicht durch Eigenkapital
gedeckter Fehlbetrag
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94887,06
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143769,42
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Summe Aktiva
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574076,79
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569378,11
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PASSIVA
|
Euro
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Gesamtjahr/Stand
Euro
|
Euro
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Vorjahr
Euro
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A. Eigenkapital
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I. Gezeichnetes Kapital
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25564,60
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|
25564,60
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II. Kapitalrücklage
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76693,78
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|
76693,78
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III. Gewinnrücklagen
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IV.
Gewinnvortrag/Verlustvortrag
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-246027,80
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-67600,94
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V.
Jahresüberschuss/Jahresfehlbetrag
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48882,36
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-178426,86
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nicht gedeckter Fehlbetrag
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94887,06
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143769,42
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B. Rückstellungen
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15836,00
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14137,36
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C. Verbindlichkeiten
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558240,79
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555240,75
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D.
Rechnungsabgrenzungsposten
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Summe Passiva
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574076,79
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569378,11
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verkürzter
A n h a n g
zum
31. Dezember 2006
gem. § 284 HGB
Gliederung
A. Angaben zu Bilanzierungs-, Bewertungs- und
Umrechnungsmethoden
B. Erläuterung der Bilanz
- zusätzliche Angaben nach § 264 Abs. 2
HGB
- Erläuterung der Bilanz
C. Sonstige Pflichtangaben
- Haftungsverhältnisse und sonstige finanzielle
Verpflichtungen
- Beziehungen zu verbundenen Unternehmen
- Organkredite und Aufwendungen für Organe
- weitere Angaben
A. Angaben zu Bilanzierungs-, Bewertungs- und
Umrechnungsmethoden
Der vorstehende Jahresabschluss wurde auf der
Grundlage der Bilanzierungs- und Bewertungsvorschriften des
Handelsgesetzbuches (HGB) aufgestellt. Ergänzend zu
diesen Vorschriften waren die Regelungen des GmbH-Gesetzes
zu beachten.
Im einzelnen waren dies folgende Grundsätze und
Methoden:
Die Vermögensgegenstände des
Anlagevermögens wurden mit den Anschaffungskosten,
vermindert um die planmäßige Abschreibung gem.
§ 7 Abs. 1 EStG, bewertet.
Die Abschreibungen wurden nach der voraussichtlichen
Nutzungsdauer der Vermögensgegenstände und
entsprechend steuerlicher Vorschriften linear bzw.
degressiv vorgenommen. Außerplanmäßige
Abschreibungen, um die Vermögensgegenstände mit
einem Wert anzusetzen, der am Bilanzstichtag beizulegen
war, waren nicht erforderlich.
§ 284 Abs. 1 HGB
Die Entwicklung der einzelnen Posten des
Anlagevermögens ist dem der Bilanz beigefügten
Anlagespiegel und Abschreibungsspiegel zu entnehmen. Dort
ist auch die Abschreibung des laufenden
Geschäftsjahres in einer der Gliederung des
Anlagevermögens entsprechenden Aufgliederung
angegeben.
§ 268 Abs. 2 HGB
Die Genossenschaftsanteile an der Volksbank Bad
Oeynhausen wurden ausgehend von den Anschaffungskosten
ausgewiesen.
§ 284 Abs.2 Nr. 1 HGB
Die Forderungen und sonstigen
Vermögensgegenstände wurden ausgehend vom
Nennwert bewertet. Eine pauschale Wertberichtigung aufgrund
eines eventuellen Ausfallrisikos wurde
in Höhe von 1% gebildet.
Eine Einzelwertberichtigung für zweifelhafte
Forderungen wurde nicht vorgenommen.
§ 284 Abs. 2, Nr. 1 HGB
Die Verbindlichkeiten wurden - unter Beachtung des
Imparitätsprinzips § 252 Abs. 1 Nr. 4 HGB - mit
dem Rückzahlungsbetrag angesetzt.
§ 284 Abs. 2, Nr. 1 HGB
Rückstellungen wurden nach üblicher
kaufmännischer Schätzung ermittelt. Es sind nur
Rückstellungen im Rahmen des § 249 HGB
gebildet worden. Die Garantierückstellung wurde
pauschal in Höhe von 0,50 v.H. des risikobehafteten
Umsatzes gebildet.
§ 284 Abs. 2, Nr. 1 HGB
Als Grundlage für die Umrechnung von Deutscher
Mark auf Euro wurde der amtliche Umrechnungskurs auf den
Bilanzstichtag in Höhe von 1 € = 1,955830 DM in
Ansatz gebracht.
§ 284 Abs. 2 Nr. 2 HGB
B. Erläuterung der Bilanz
1.
Besondere Umstände, gem. § 264 Abs. 2, Satz 2
HGB, liegen nicht vor.
2. Erläuterung der Bilanz
Mitzugehörigkeit zu anderen Posten der Bilanz
Eine Mitzugehörigkeit zu anderen Bilanzposten
ist nicht gegeben.
§ 265 Abs. 3, Satz 1 HGB
Zusammengefasste Posten der Bilanz
Als Anlage der Bilanz ist ein Kontennachweis
beigefügt.
§ 265 Abs. 7, Nr. 2 HGB
3. Bilanzposten
Sonstige Vermögensgegenstände
In den sonstigen Vermögensgegenständen sind
keine Bilanzierungshilfen enthalten.
§ 268 Abs. 4, Satz 2 HGB
Rückstellungen
Rückstellungen sind wie folgt gebildet worden:
Steuerrückstellungen
Gewerbesteuer 2006 EUR 0,00
Körperschaftsteuer 2006 EUR 0,00
Solidaritätszuschlag 2006 EUR 0,00
Sonstige Rückstellungen
- für Abschluss- und Prüfungs-
kosten 2006 EUR 3.900,00
- f. Urlaubsverpflichtungen EUR 2.616,00
- für Gewährleistungen EUR 5.120,00
§ 285 Nr. 12 HGB
C. Sonstige Pflichtangaben
Haftungsverhältnisse
Verbindlichkeiten aus der Begebung und
Übertragung von Wechseln, Bürgschaften, Wechsel-
und Scheckbürgschaften und aus
Gewährleistungsverträgen sowie
Haftungsverhältnisse aus der Bestellung von
Sicherheiten für fremde Verbindlichkeiten liegen nicht
vor.
§ 251 i. V. m. § 268 Abs.7 HGB
Der Jahresüberschuss beträgt lt. Bilanz EUR
48.882,36 . Die Körperschaftsteuerbelastung
beträgt in 2006 EUR 0,00 der darauf entfallende
Solidaritätszuschlag beträgt EUR 0,00. Die
Gewerbesteuerbelastung des Jahres 2006 beträgt EUR
0,00.
§ 285 Nr. 6 HGB
Geschäftsführer ist Herr Klaus Wehr.
§ 285 Nr. 10 HGB
Zwischen der SRB Spezial-Rohrleitungsbau GmbH und
Ihrem Gesellschafter besteht ein Verrechnungskonto, das am
Jahresende folgende Forderung ausweist:
Darlehensforderung an Klaus Wehr EUR 2.701,06.
Dieses Darlehen wurde mit 6,00 v.H. verzinst.
Weitere Angaben
Die Gesellschaft ist zum Bilanzstichtag 31.12.2006
bilanziell überschuldet. Eine Überschuldung im
Sinne der Insolvenzordnung liegt nach Einschätzung der
Geschäftsführung nicht vor, da ausreichend stille
Reserven vorhanden sind. Es wurde von der Fortführung
des Unternehmens ausgegangen.
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