Tiefbau Zager GmbHLiquidiert

19079 Banzkow, DEU

Stammdaten

Register
Amtsgericht Schwerin HRB 8367
Eingetragen
30.3.2004
Branche
Spezialisierte Bautätigkeiten im TiefbauRohrleitungstiefbau, Brunnenbau und KläranlagenbauSonstiger Tiefbau a. n. g. (ohne Bau von Industrieanlagen)
Gegenstand
Die Ausführung von Tiefbau- und Erdarbeiten sowie Erschließungs- und Abbrucharbeiten.

Historie

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Management

NameRolle
Ulrich Zager
seit 13.9.2010
Liquidator

Wirtschaftlich Berechtigte

100.00% identifiziert0.00% ungelöst

Identifizierte Personen (1)

NameAnteil
Renate Zager
100.00%

Gesellschafter

1 Gesellschafter

GmbH-Struktur

Renate Zager
25.000 €
100.00%

Konzern- und Jahresabschlüsse

Tiefbau Zager GmbH

Banzkow

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2009 bis zum 31.12.2009

Bilanz

Aktiva

31.12.2009
EUR
A. Umlaufvermögen 169.930,30
I. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 52.783,52
II. Wertpapiere 90.527,95
III. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 26.618,83
Bilanzsumme, Summe Aktiva 169.930,30

Passiva

31.12.2009
EUR
A. Eigenkapital 55.278,64
I. gezeichnetes Kapital 25.000,00
II. Gewinnvortrag 30.567,59
III. Jahresfehlbetrag 288,95
B. Rückstellungen 55.910,00
C. Verbindlichkeiten 58.741,66
davon mit Restlaufzeit bis 1 Jahr 58.741,66
Bilanzsumme, Summe Passiva 169.930,30

Anhang zum Geschäftsjahr 2009

Tiefbau Zager GmbH i.L.

A. Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss


B. Angaben zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

I. Bilanzierungsmethoden
II. Bewertungsmethoden


C. Angaben zu Bilanzposten
  

I. Verbindlichkeiten
II. Forderungen und Verbindlichkeiten i.S. d. § 42, III GmbHG
III. Sonderposten mit Rücklageanteil
IV. Haftungsverhältnisse


D. Angaben zu G. u. V.-Posten

I. Erträge und Aufwendungen aus der Auflösung bzw. aus der   Einstellung in den Sonderposten mit Rücklageanteil
II. Außerplanmäßige Abschreibungen auf das Anlagevermögen


E. Sonstige Angaben
  

I. Anteilsbesitz
II. Geschäftsführungsorgane

A. Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss

  
1. Die Gliederung der Bilanz sowie der Gewinn- und Verlustrechnung entspricht den Bestimmungen der §§ 266 und 275 HGB. Die Bilanz ist in Kontoform, die Gewinn- und Verlustrechnung in Staffelform nach dem Gesamtkostenverfahren aufgestellt.

  
2. In der Bilanz und in der G. u. V. ist zu jedem Posten der entsprechende Wert des vorhergehenden Geschäftsjahres angegeben.

  
3. Die Posten der Aktivseite sind nicht mit Posten der Passivseite, Aufwendungen nicht mit Erträgen, Grundstücksrechte nicht mit Grundstückslasten verrechnet.

  
4. Das Anlage- und Umlaufvermögen, das Eigenkapital, die Schulden und Rechnungsabgrenzungsposten sind in der Bilanz gesondert ausgewiesen und hinreichend gegliedert.

  
5. Dem Anlagevermögen sind nur Gegenstände zugeordnet, die dem Geschäftsbetrieb dauernd zu dienen geeignet und bestimmt sind.

  
6. Forderungen und Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern werden in der Bilanz gesondert ausgewiesen.

  
7. Die auf den Jahresabschluss angewendeten Darstellungsgrundsätze sind beibehalten worden.

  
8. Zusätzliche Angaben wegen der Nichtvergleichbarkeit einzelner Positionen des Jahresabschlusses mit denen des Vorjahres sind nicht notwendig. Der Jahresabschluss vermittelt ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage.


B. Angaben zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

I. Bilanzierungsmethoden
  

1. Im Jahresabschluss sind sämtliche Vermögensgegenstände, Schulden, Rechnungs-abgrenzungsposten, Aufwendungen und Erträge enthalten, soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist.

  
2. Die Bilanzierungsverbote nach § 248 Abs. 1 und § 248 Abs. 2 HGB wurden beachtet.

  
3. Rückstellungen sind nur im Rahmen des § 249 Abs. 1 HGB gebildet. Die Auflösung der Rückstellungen erfolgte nach bestimmungsgemäßem Verbrauch.

  
4. Rechnungsabgrenzungsposten wurden nur im Rahmen der Bestimmungen des § 250 HGB gebildet.

  
5. Soweit Haftungsverhältnisse i. S. d. § 251 HGB bestehen, sind diese gemäß § 268 Abs. 7 HGB im Anhang angegeben.

II. Bewertungsmethoden
  

1. Die angewandten Bewertungsmethoden orientieren sich grundsätzlich an den steuerrechtlichen Bestimmungen; handelsrechtliche Bestimmungen stehen dem nicht entgegen.

  
2. Die Wertansätze der Eröffnungsbilanz des Geschäftsjahres stimmen mit denen der Schlussbilanz des vorhergehenden Geschäftsjahres überein.

  
3. Bei der Bewertung wird von der Fortführung der Unternehmenstätigkeit ausgegangen. Dem stehen weder tatsächliche noch rechtliche Gründe entgegen.

  
4. Die Vermögensgegenstände und Schulden sind einzeln bewertet worden.


Es ist vorsichtig bewertet worden. Namentlich sind alle vorhersehbaren Risiken und Verluste, die bis zum Abschlussstichtag entstanden sind, berücksichtigt, selbst wenn diese erst zwischen Abschlussstichtag und dem Tag der Aufstellung des Jahresabschlusses bekannt geworden sind.
  

5. Gewinne wurden nur berücksichtigt, soweit diese am Abschlussstichtag realisiert waren.


Aufwendungen und Erträge sind unabhängig von den Zeitpunkten der entsprechenden Zahlungen im Jahresabschluss erfasst.
  

6. Die Vermögensgegenstände des Anlagevermögens sind zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten vermindert um planmäßige Abschreibungen angesetzt.


Bei der Bemessung der planmäßigen Abschreibungen wurde von der voraussichtlichen Nutzungsdauer unter Berücksichtigung der betrieblichen Nutzungsverhältnisse ausgegangen.

Es wurde ausschließlich von der linearen Abschreibungsmethode Gebrauch gemacht.
  

7. Die Leistungsforderungen sind grundsätzlich mit dem Nennbetrag angesetzt.


Einzelwertberichtigungen wurden nicht durchgeführt.

Es wurde keine Pauschalwertberichtigung berücksichtigt.
  

8. Das gezeichnete Kapital ist zum Nennbetrag angesetzt.

  
9. Die sonstigen Rückstellungen wurden nach üblicher kaufmännischer Schätzung ermittelt.

  
10. Die Verbindlichkeiten sind mit dem Rückzahlungsbetrag angesetzt.

  
11. Die auf den Jahresabschluss angewandten Bewertungsmethoden sind beibehalten worden.

C. Angaben zu Bilanzposten

I. Verbindlichkeiten

 Verbindlichkeiten mit der Restlaufzeit von mehr als 5 Jahren bestanden am Bilanzstichtag nicht.

II. Forderungen und Verbindlichkeiten i. S. d. § 42, III GmbHG

 Die Gesellschaft hatte gegen die Gesellschafterin Renate Zager keine Forderungen. Andererseits schuldet die Gesellschaft dem Gesellschafter keine Beträge.

III. Sonderposten mit Rücklageanteil

Es wurde keine Rücklage gebildet.

IV. Haftungsverhältnisse

Haftungsverhältnisse i. S. d. § 251 HGB bestanden am Bilanzstichtag nicht.


D. Angaben zu G. u. V.-Posten

I. Erträge und Aufwendungen aus der Auflösung bzw. aus der Einstellung in den Sonderposten mit Rücklageanteil

 In den sonstigen betrieblichen Erträgen sind keine Erträge aus der Auflösung eines Sonderposten mit Rücklageanteil (§ 273 HGB) enthalten.

II. Außerplanmäßige Abschreibungen auf das Anlagevermögen

Im Geschäftsjahr wurden keine außerplanmäßigen Abschreibungen auf das Anlagevermögen gem. § 253 Abs. 2 HGB vorgenommen.


E. Sonstige Angaben

I. Anteilsbesitz

Die Gesellschaft hält keine Beteiligungen.


II. Geschäftsführungsorgane

Im Berichtsjahr wurden die Geschäfte der Gesellschaft in der Zeit vom 01.01. bis 31.12. vom Rechtsanwalt Herrn Silvio Fähnrich, der als Liquidator bestellt wurde geführt.

Anlagespiegel


#RE64118 Die Ausgabe eines Brutto-Anlagenspiegels nach Posten ist nicht möglich, da sich im Anlagenspiegelbereich der Zuordnungstabelle Konten befinden, die Abstimmfehler zwischen AHK- und Fibu-Werten aufweisen. Die entsprechenden Abstimmfehler für die Konten werden im AHK-Abstimmprotokoll angezeigt.

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