Tiefbau
Zager GmbH
Banzkow
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2009 bis zum 31.12.2009
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2009
EUR |
| A.
Umlaufvermögen |
169.930,30 |
| I.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
52.783,52 |
| II.
Wertpapiere |
90.527,95 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
26.618,83 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
169.930,30 |
Passiva
|
|
31.12.2009
EUR |
| A.
Eigenkapital |
55.278,64 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
25.000,00 |
| II.
Gewinnvortrag |
30.567,59 |
| III.
Jahresfehlbetrag |
288,95 |
| B.
Rückstellungen |
55.910,00 |
| C.
Verbindlichkeiten |
58.741,66 |
| davon
mit Restlaufzeit bis 1 Jahr |
58.741,66 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
169.930,30 |
Anhang zum Geschäftsjahr 2009
Tiefbau Zager GmbH i.L.
A.
Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss
B.
Angaben zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
I. Bilanzierungsmethoden
II. Bewertungsmethoden
C.
Angaben zu Bilanzposten
I. Verbindlichkeiten
II. Forderungen und Verbindlichkeiten i.S. d. §
42, III GmbHG
III. Sonderposten mit Rücklageanteil
IV. Haftungsverhältnisse
D.
Angaben zu G. u. V.-Posten
I. Erträge und Aufwendungen aus der
Auflösung bzw. aus der Einstellung in den
Sonderposten mit Rücklageanteil
II. Außerplanmäßige Abschreibungen
auf das Anlagevermögen
E.
Sonstige Angaben
I. Anteilsbesitz
II. Geschäftsführungsorgane
A.
Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss
1. Die Gliederung der Bilanz sowie der Gewinn- und
Verlustrechnung entspricht den Bestimmungen der
§§ 266 und 275 HGB. Die Bilanz ist in Kontoform,
die Gewinn- und Verlustrechnung in Staffelform nach dem
Gesamtkostenverfahren aufgestellt.
2. In der Bilanz und in der G. u. V. ist zu jedem
Posten der entsprechende Wert des vorhergehenden
Geschäftsjahres angegeben.
3. Die Posten der Aktivseite sind nicht mit Posten
der Passivseite, Aufwendungen nicht mit Erträgen,
Grundstücksrechte nicht mit Grundstückslasten
verrechnet.
4. Das Anlage- und Umlaufvermögen, das
Eigenkapital, die Schulden und Rechnungsabgrenzungsposten
sind in der Bilanz gesondert ausgewiesen und hinreichend
gegliedert.
5. Dem Anlagevermögen sind nur Gegenstände
zugeordnet, die dem Geschäftsbetrieb dauernd zu dienen
geeignet und bestimmt sind.
6. Forderungen und Verbindlichkeiten gegenüber
Gesellschaftern werden in der Bilanz gesondert ausgewiesen.
7. Die auf den Jahresabschluss angewendeten
Darstellungsgrundsätze sind beibehalten worden.
8. Zusätzliche Angaben wegen der
Nichtvergleichbarkeit einzelner Positionen des
Jahresabschlusses mit denen des Vorjahres sind nicht
notwendig. Der Jahresabschluss vermittelt ein den
tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild
der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage.
B.
Angaben zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
I. Bilanzierungsmethoden
1. Im Jahresabschluss sind sämtliche
Vermögensgegenstände, Schulden,
Rechnungs-abgrenzungsposten, Aufwendungen und Erträge
enthalten, soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist.
2. Die Bilanzierungsverbote nach § 248 Abs. 1
und § 248 Abs. 2 HGB wurden beachtet.
3. Rückstellungen sind nur im Rahmen des §
249 Abs. 1 HGB gebildet. Die Auflösung der
Rückstellungen erfolgte nach
bestimmungsgemäßem Verbrauch.
4. Rechnungsabgrenzungsposten wurden nur im Rahmen
der Bestimmungen des § 250 HGB gebildet.
5. Soweit Haftungsverhältnisse i. S. d. §
251 HGB bestehen, sind diese gemäß § 268
Abs. 7 HGB im Anhang angegeben.
II. Bewertungsmethoden
1. Die angewandten Bewertungsmethoden orientieren
sich grundsätzlich an den steuerrechtlichen
Bestimmungen; handelsrechtliche Bestimmungen stehen dem
nicht entgegen.
2. Die Wertansätze der Eröffnungsbilanz des
Geschäftsjahres stimmen mit denen der Schlussbilanz
des vorhergehenden Geschäftsjahres überein.
3. Bei der Bewertung wird von der Fortführung
der Unternehmenstätigkeit ausgegangen. Dem stehen
weder tatsächliche noch rechtliche Gründe
entgegen.
4. Die Vermögensgegenstände und Schulden
sind einzeln bewertet worden.
Es ist vorsichtig bewertet worden. Namentlich sind
alle vorhersehbaren Risiken und Verluste, die bis zum
Abschlussstichtag entstanden sind, berücksichtigt,
selbst wenn diese erst zwischen Abschlussstichtag und dem
Tag der Aufstellung des Jahresabschlusses bekannt geworden
sind.
5. Gewinne wurden nur berücksichtigt, soweit
diese am Abschlussstichtag realisiert waren.
Aufwendungen und Erträge sind unabhängig
von den Zeitpunkten der entsprechenden Zahlungen im
Jahresabschluss erfasst.
6. Die Vermögensgegenstände des
Anlagevermögens sind zu Anschaffungs- bzw.
Herstellungskosten vermindert um planmäßige
Abschreibungen angesetzt.
Bei der Bemessung der planmäßigen
Abschreibungen wurde von der voraussichtlichen
Nutzungsdauer unter Berücksichtigung der betrieblichen
Nutzungsverhältnisse ausgegangen.
Es wurde ausschließlich von der linearen
Abschreibungsmethode Gebrauch gemacht.
7. Die Leistungsforderungen sind grundsätzlich
mit dem Nennbetrag angesetzt.
Einzelwertberichtigungen wurden nicht
durchgeführt.
Es wurde keine Pauschalwertberichtigung
berücksichtigt.
8. Das gezeichnete Kapital ist zum Nennbetrag
angesetzt.
9. Die sonstigen Rückstellungen wurden nach
üblicher kaufmännischer Schätzung ermittelt.
10. Die Verbindlichkeiten sind mit dem
Rückzahlungsbetrag angesetzt.
11. Die auf den Jahresabschluss angewandten
Bewertungsmethoden sind beibehalten worden.
C.
Angaben zu Bilanzposten
I. Verbindlichkeiten
Verbindlichkeiten mit der Restlaufzeit von mehr
als 5 Jahren bestanden am Bilanzstichtag nicht.
II. Forderungen und Verbindlichkeiten i. S. d. §
42, III GmbHG
Die Gesellschaft hatte gegen die
Gesellschafterin Renate Zager keine Forderungen.
Andererseits schuldet die Gesellschaft dem Gesellschafter
keine Beträge.
III. Sonderposten mit Rücklageanteil
Es wurde keine Rücklage gebildet.
IV. Haftungsverhältnisse
Haftungsverhältnisse i. S. d. § 251 HGB
bestanden am Bilanzstichtag nicht.
D.
Angaben zu G. u. V.-Posten
I. Erträge und Aufwendungen aus der Auflösung
bzw. aus der Einstellung in den Sonderposten mit
Rücklageanteil
In den sonstigen betrieblichen Erträgen
sind keine Erträge aus der Auflösung eines
Sonderposten mit Rücklageanteil (§ 273 HGB)
enthalten.
II. Außerplanmäßige Abschreibungen auf
das Anlagevermögen
Im Geschäftsjahr wurden keine
außerplanmäßigen Abschreibungen auf das
Anlagevermögen gem. § 253 Abs. 2 HGB vorgenommen.
E.
Sonstige Angaben
I. Anteilsbesitz
Die Gesellschaft hält keine Beteiligungen.
II. Geschäftsführungsorgane
Im Berichtsjahr wurden die Geschäfte der
Gesellschaft in der Zeit vom 01.01. bis 31.12. vom
Rechtsanwalt Herrn Silvio Fähnrich, der als Liquidator
bestellt wurde geführt.
Anlagespiegel
#RE64118 Die Ausgabe eines Brutto-Anlagenspiegels
nach Posten ist nicht möglich, da sich im
Anlagenspiegelbereich der Zuordnungstabelle Konten
befinden, die Abstimmfehler zwischen AHK- und Fibu-Werten
aufweisen. Die entsprechenden Abstimmfehler für die
Konten werden im AHK-Abstimmprotokoll angezeigt.
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