TCG HerrmannPräzisionsdruckguß GmbH
Selbe AdresseBeteiligungsgesellschaften
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Kennzahlen extrahiert aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Matthias Rupf seit 25.8.2014 | Geschäftsführer |
Natürliche Personen, die das Unternehmen letztendlich besitzen oder kontrollieren – ermittelt durch Auflösen der Gesellschafterkette
Daten zu wirtschaftlich Berechtigten sind nur für registrierte Nutzer zugänglich.
Eigentümer- und Gesellschafterstruktur des Unternehmens
3 Gesellschafter
GmbH-Struktur
2 von 3 angezeigt
Bilanzkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Gewinn- und Verlustkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
| Posten |
|---|
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
RUPF ATG Casting GmbHBrettenJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023Bilanz zum 31. Dezember 2023AKTIVA
PASSIVA
Gewinn- und Verlustrechnung für den Zeitraum vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2023
Anhang für das Geschäftsjahr 2023I. Allgemeine Angaben Die RUPF ATG Casting GmbH mit Sitz in Bretten ist im Handelsregister B des Amtsgerichts Mannheim unter der Nummer HRB 720238 eingetragen. Die Gesellschaft ist Tochtergesellschaft der Rupf Engineering GmbH, die zusammen mit der RUPF INDUSTRIES GmbH und den Tochtergesellschaften der Rupf Engineering GmbH und der RUPF INDUSTRIES GmbH die Unternehmensgruppe Rupf darstellen. Die Liquiditäts- und Ertragssituation der Unternehmensgruppe Rupf hat sich insbesondere aufgrund der Auswirkungen der COVID 19 Pandemie im Geschäftsjahr 2020 verschlechtert. Ein Sanierungsgutachten auf Basis des Standards IDW S 6 mit Datum vom 12. Februar 2021 wurde erstellt und am 15. Juni 2022 überarbeitet. Es bestätigt, dass die Unternehmensgruppe Rupf unverändert sanierungswürdig und sanierungsfähig ist. Zur Verbesserung der angespannten Liquiditätslage hat die Unternehmensgruppe vom Wirtschaftsstabilisierungsfonds der Bundesrepublik Deutschland im Jahr 2022 eine Finanzierung in Höhe von € 10 Mio. erhalten. Gleichzeitig wurde am 22. Juli 2022 die Sanierungsvereinbarung vom 12. Februar 2021 mit den Kredit- und Leasinggebern modifiziert und bis zum 31. Dezember 2025 neu terminiert. Auf Basis der positiven wirtschaftlichen Entwicklung der Rupf Gruppe seit 2021 und mit Blick auf den bis zum Jahresende 2023 erreichten Umsetzungsstand der eingeleiteten Maßnahmen - die operativen Maßnahmen wurden bereits im Jahr 2022 abgeschlossen - gilt die Sanierung nach IDW S6 seit Anfang April 2024 als vorzeitig erfolgreich beendet. Die Kreditvereinbarungen mit den bestehenden Finanzierern werden vertragsgemäß fortgeführt. Aufgrund der positiven Entwicklung der Rupf Gruppe werden derzeit Gespräche über eine Anpassung der Kreditvereinbarungen geführt. Die Liquiditätslage der Gruppe hat sich aufgrund der Ertragslage und der Kreditaufnahme zwar verbessert, ist aber immer noch nicht entspannt. Auf die Ausführungen im Abschnitt "Chancen- und Risikobericht" des Lageberichts wird verwiesen. Der Jahresabschluss der RUPF ATG Casting GmbH, Bretten, zum 31. Dezember 2023 wird nach den Vorschriften des Handelsgesetzbuches (§§ 242 ff. und 264 ff. HGB) und den ergänzenden Vorschriften des GmbH-Gesetzes aufgestellt. Die auf den vorhergehenden Jahresabschluss angewandten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden wurden beibehalten. Die gesetzlichen Gliederungsschemata der §§ 266 bzw. 275 HGB werden gegenüber dem Vorjahr unverändert angewendet. Für die Gewinn- und Verlustrechnung wurde das Gesamtkostenverfahren gemäß § 275 Abs. 2 HGB gewählt. II. Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze Die angewandten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden stellen sich wie folgt dar: Die Bewertung der entgeltlich erworbenen immateriellen Vermögensgegenstände des Anlagevermögens erfolgt zu Anschaffungskosten vermindert um lineare Abschreibungen entsprechend der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer. Der erworbene Kundenstamm ist vollständig abgeschrieben. Die Bewertung des Anlagevermögens erfolgt zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten vermindert um planmäßige Abschreibungen entsprechend der geschätzten betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer. Die Abschreibungen werden linear vorgenommen. Im Zugangsjahr erfolgt die Abschreibung grundsätzlich pro rata temporis. Geringwertige Anlagegüter bis € 800,00 werden im Jahr des Zugangs vollständig abgeschrieben. Die Bewertung der Anteile an verbundenen Unternehmen erfolgt zu Anschaffungskosten. Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe sowie Waren werden mit den durchschnittlichen Anschaffungskosten unter Beachtung des Niederstwertprinzips bewertet. Die Ermittlung der Herstellungskosten für die Bewertung der halbfertigen und fertigen Erzeugnisse erfolgt unter Berücksichtigung von Fertigungseinzelkosten sowie Sonderkosten der Fertigung. Angemessene Teile der Materialgemeinkosten, Fertigungsgemeinkosten und des Wertverzehrs des Anlagevermögens, soweit dieser durch die Fertigung veranlasst ist, werden über variable und fixe Stundensätze auf Kostenstellenebene berücksichtigt. Bestandsrisiken wird durch Vornahme angemessener Bewertungsabschläge Rechnung getragen. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände sind zu Nominalwerten angesetzt. Erkennbare Einzelrisiken wurden durch Einzelwertberichtigungen berücksichtigt. Dem allgemeinen Kreditrisiko wird eine Pauschalwertberichtigung ausreichend Rechnung getragen. Der Kassenbestand und Guthaben bei Kreditinstituten werden zu ihrem Nennwert bilanziert. Der Erfüllungsbetrag der Rückstellungen für Pensionen wird mittels des Anwartschaftsbarwertverfahrens unter Zugrundelegung der Richttafeln 2018 G von Klaus Heubeck ermittelt. Der Zinssatz zur Ermittlung des Barwerts der Pensionsverpflichtungen entspricht dem von der Deutschen Bundesbank veröffentlichten durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen zehn Jahre, der sich bei einer angenommenen Restlaufzeit von 15 Jahren ergibt (§ 253 Abs. 2 S. 2 HGB). Der Berechnung liegen folgende Annahmen zugrunde:
Der Unterschiedsbetrag aus dem Ansatz der Pensionsverpflichtungen nach Maßgabe des von der Deutschen Bundesbank ermittelten durchschnittlichen Marktzinssatzes aus den letzten zehn Geschäftsjahren und des durchschnittlichen Marktzinssatzes aus den letzten sieben Geschäftsjahren beträgt zum Bilanzstichtag 31. Dezember 2023 T€ 2. In dieser Höhe besteht eine Ausschüttungssperre gemäß § 253. Abs. 6 HGB. Die sonstigen Rückstellungen werden zu ihrem Erfüllungsbetrag angesetzt und erfassen alle erkennbaren Risiken und ungewissen Verbindlichkeiten auf der Grundlage vernünftiger kaufmännischer Beurteilung. Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr werden mit dem ihrer Restlaufzeit entsprechenden durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen sieben Geschäftsjahre abgezinst. Bei der erstmaligen Erfassung einer Rückstellung werden Erträge aus deren Abzinsung unter Anwendung der Nettomethode im operativen Ergebnis erfasst. Erfolgswirkungen aus der Änderung von Abzinsungssätzen werden im operativen Ergebnis ausgewiesen. Die Verbindlichkeiten werden mit dem Erfüllungsbetrag passiviert. III. Erläuterungen zur Bilanz 1. Anlagevermögen Die Zusammensetzung und Entwicklung der einzelnen Posten der Bilanz, aufgegliedert nach Anschaffungs- und Herstellungskosten sowie Abschreibungen (Bruttodarstellung), ergibt sich aus der Anlage zum Anhang. Hierin sind als Anschaffungs- oder Herstellungskosten grundsätzlich die historischen Werte angesetzt. Die Gesellschaft ist als Kommanditistin zu 100 % am Festkapital der Rupf Immobilien GmbH & Co. Bretten KG, Grevenbroich, beteiligt. Die Gesellschaft weist zum 31. Dezember 2023 ein Eigenkapital von T€ -253 und einen Jahresfehlbetrag von T€ 353 für das Geschäftsjahr 2023 aus. Im Geschäftsjahr wurden Sachanlagen an die Rupf Immobilien GmbH & Co Bretten KG, Bretten, übertragen. Der Buchwert dieser Anlagegüter beträgt T€ 344. Der Wert von T€ 2.537 wurde per Sachverständigengutachten nachgewiesen. Das Finanzanlagevermögen der RUPF ATG Casting GmbH, welches aus der Beteiligung an der vorgenannten Gesellschaft besteht, erhöht sich um T€ 2.537. 2. Umlaufvermögen Die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sowie die sonstigen Vermögensgegenstände sind - wie im Vorjahr - vollständig innerhalb eines Jahres fällig. Von den Guthaben bei Kreditinstituten sind Guthaben in Höhe von T€ 131 abgetreten. 3. Rechnungsabgrenzungsposten Der aktive Rechnungsabgrenzungsposten betrifft Aufwendungen für das aktuelle Geschäftsjahr. 4. Verbindlichkeiten Die Restlaufzeiten der Verbindlichkeiten betrage bei den Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten wie im Vorjahr zwischen zwei und fünf Jahren. Die Restlaufzeiten der übrigen Verbindlichkeiten beträgt weniger als ein Jahr (Vorj.: Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschafter: T€ 3.442 weniger als ein Jahr, Sonstige Verbindlichkeiten T€ 1.094 weniger als ein Jahr) Die Besicherung der Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten erfolgt durch Grundschulden, Patronatserklärungen eines Gesellschafters, einer Bürgschaft eines weiteren Gesellschafters, Sicherungsübereignungen von Maschinen und Waren, einer Globalzession sowie Nachrangigkeits- und Belassungsvereinbarung eines Gesellschafters. Die Besicherung der sonstigen Verbindlichkeiten erfolgt durch branchenübliche Sicherungsübereignungen von Maschinen. Die Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern sowie gegenüber verbundenen Unternehmen betreffen sonstige Verbindlichkeiten und sind wie im Vorjahr innerhalb eines Jahres fällig. 5. Nicht in der Bilanz enthaltene Geschäfte und sonstige finanzielle Verpflichtungen Der Gesamtbetrag der sonstigen finanziellen Verpflichtungen zum Stichtag beläuft sich auf T€ 776, davon sind innerhalb des nächsten Jahres T€ 724 fällig. Von den sonstigen finanziellen Verpflichtungen bestehen Verpflichtungen gegenüber verbundenen Unternehmen in Höhe von T€ 672, die innerhalb des nächsten Jahres fällig sind. Zweck und Vorteil dieser Gestaltungen ist insbesondere die Verringerung der Kapitalbindung. Wesentliche Risiken aus diesen Verträgen bestehen, basierend auf den Erfahrungen der Vergangenheit, nach Einschätzung des Unternehmens nicht. 6. Haftungsverhältnisse Die gesamtschuldnerische Haftung der Gesellschaft wurde im Rahmen der Sanierungsvereinbarung vom 12. Februar 2021/22. Juli 2022 erweitert. Die Gesellschaft haftet gesamtschuldnerisch für nicht eigene Kreditverbindlichkeiten der Unternehmensgruppe Rupf in Höhe von insgesamt € 32,9 Mio., wovon € 4,4 Mio. verbundene Unternehmen betreffen. Die Geschäftsführung geht wegen der Geschäftsentwicklung der genannten Unternehmen und wegen der von diesen Unternehmen gegebenen Kreditsicherheiten von einem geringen Risiko der Inanspruchnahme aus den angegebenen Haftungsverhältnissen aus. IV. Erläuterungen zur Gewinn- und Verlustrechnung 1. Sonstige betriebliche Erträge Im Rahmen der Übertragung von Gegenstände des Anlagevermögens in die Rupf Immobilien GmbH & Co Bretten KG wurden stille Reserven von T€ 2.193 aufgedeckt. Weiterhin berücksichtigen die sonstigen betrieblichen Erträge insbesondere Erträge aus der Auflösung von Rückstellungen von T€ 158 (Vorj.: T€ 256) und Erstattung von Stromsteuer von T€ 75 (Vorj.: T€ 180). 2. Sonstige betriebliche Aufwendungen In den sonstigen betrieblichen Aufwendungen sind periodenfremde Aufwendungen von T€ 10 (Vorj.: T€ 35) ausgewiesen, die überwiegend auf die Wertberichtigung von Forderungen zurückzuführen sind. 4. Zinsen und ähnliche Aufwendungen Im Zinsaufwand enthalten sind Zinsaufwendungen aus der Aufzinsung von Rückstellungen in Höhe von T€ 5 (Vorj.: T€ 4). V. Sonstige Pflichtangaben 1. Geschäftsführung Die Geschäftsführung obliegt dem Geschäftsführer Herrn Dipl.-Wirtsch.-Ing. Matthias Rupf, Geschäftsführer der RUPF ATG Casting GmbH, Bretten. 2. Durchschnittliche Zahl der Beschäftigten
3. Geschäfte mit nahestehenden Unternehmen und Personen Über wesentliche, nicht zu marktüblichen Bedingungen zustande gekommene Geschäfte mit nahestehenden Unternehmen und Personen ist nicht zu berichten. 4. Nachtragsbericht Es sind keine berichtspflichtigen Ereignisse eingetreten.
Bretten, den 30. April 2024 Dipl.-Wirtsch.-Ing. Matthias Rupf Der Jahresabschluss wurde am 30. August 2024 festgestellt. Anlagenspiegel
Lagebericht für das Geschäftsjahr 20231. Gesamtwirtschaftliche und branchenbezogene Rahmenbedingungen Die seit der Corona-Pandemie existierenden Krisenjahre sind das neue "Normalmaß". Während die etablierten Lieferketten weitestgehend wieder stabilisiert werden konnten, hat der in 2022 begonnene Ukraine-Krieg in Deutschland zu einem starken Anstieg der Energiekosten geführt. Selbst staatliche Programme, wie die Strompreisbremse, haben in 2023 zwar wieder zu einer Herabsenkung des Arbeitspreises geführt, dennoch lagen die Stromkosten, inkl. Steuern und Abgaben ca. 40% über dem Niveau aus 2021. Für das Jahr 2024 wurden die Programme nicht verlängert, so dass Unternehmen mit langfristigen Beschaffungsstrategien von Strom und Gas mit weiteren Preissteigerungen konfrontiert sind und die aktuell sinkenden Spotmarktpreise nicht realisieren können. Materialkosten sind nach den Höchstwerten aus 2022 zwischenzeitlich zwar leicht gesunken, liegen aber aufgrund der Energiekosten und weiterer Energieteuerungszuschläge seitens Lieferanten nach wie vor auf einem deutlichen höheren Niveau als im Vergleich zu vor 2020. Die Inflationsrate in Deutschland erreichte aufgrund der verschiedensten Krisen seit der Corona-Pandemie 2020 im Jahr 2022 einen langjährigen Höchststand von 6,9% (zum Vergleich: 2021: +3,1%; 2020: +0,5%), einhergehend mit hohen Lohn- und Gehaltsanpassungen. Seit der zweiten Jahreshälfte 2023 ist die monatliche Inflationsrate wieder zurückgegangen, liegt aber im Jahresvergleich 2023 bei weiterhin hohen 5,9%, so dass auch für das Geschäftsjahr 2024 wieder mit hohen Lohn- und Gehaltsforderungen seitens der Gewerkschaft der IG Metall zu rechnen ist. Dies lässt sich auch an den aktuell hohen Forderungen anderer Gewerkschaften (GDL, Verdi etc.) ablesen. Für 2024 wird eine mehr als halbierte Inflationsrate zwischen 2,3% (ifo-Institut) und 2,7% (Bundebank) prognostiziert. Der Konjunkturausblick für Deutschland bleibt weiter eingetrübt. Nachdem die deutsche Wirtschaft 2023 in einer Rezession beendet wurde, sehen die Prognosen für das Jahr 2024 nur ein Wachstum von 0,3% vor. Deutschland bildet demnach im EU-Raum das Schlusslicht. Nachdem der EU-Raum 2023 leicht positiv abgeschlossen hat, wird für 2024 ein leichtes Wachstum von +0,5% erwartet. Die US-amerikanische Wirtschaft entwickelte sich im vergangenen Jahr 2023 aufgrund verschiedener staatlicher Programme deutlich besser als lange Zeit erwartet wurde (2023: +2,5%). Für das Jahr 2024 wird ein Wachstum von 2,2% erwartet. Die chinesische Wirtschaft entwickelt sich weiterhin zurückhaltend (2023: +5,2%; 2024: +4,7%). In diesem Kontext haben die internationalen Automobilmärkte ein weiteres schwieriges Jahr 2023 hinter sich. Auf dem europäischen Pkw-Markt wurden im Jahr 2023 knapp 10,5 Millionen Neufahrzeuge zugelassen: rund 14% Prozent mehr als im Vorjahr. Das Rekordniveau des Vor-Corona-Jahres 2019 von ca. 15,3 Mio. Neuzulassungen ist damit aber noch weit entfernt. In Deutschland wurden 2023 ggü. dem Vorjahr ca. 7% mehr Neuzulassungen gemeldet, aber auch hier liegt man noch ca. 21% hinter dem Jahr 2019. Für 2024 geht man davon aus, dass die Nachfrageschwäche auf den Markt durchschlagen wird und die Neuzulassungen in Deutschland um 1% sinken werden. In den USA sind die Light-Vehicle-Verkäufe (Pkw und Light Trucks) 2023 um 12 Prozent auf 15,5 Millionen Fahrzeuge gestiegen. Aber auch dieses Niveau liegt noch deutlich unter den 17,0 Mio. Fahrzeugen aus dem Jahr 2019. Für das Jahr 2024 wird mit einem leichten Wachstum von 2% auf 15,7 Mio. Fahrzeugen gerechnet. Der chinesische Markt konnte in 2023 um 5% wachsen. Für das Jahr 2024 wird nur mit einem leichten Wachstum von 1% gerechnet. Schaut man sich den Weltmarkt an, so befindet sich der Pkw-/Light Vehicle Markt noch deutlich unter dem Rekordniveau von 2019. Mit 75,6 Mio. Neuzulassungen konnte der Markt um ca. 10% im Vergleich zu 2022 gesteigert werden, für 2024 wird von einem Plus von 2% ausgegangen (auf 77,4 Mio.). Im Nutzfahrzeugmarkt (< 6 t) konnte das Jahr 2023 in Deutschland einen Zuwachs um 15% gegenüber dem Vorjahr verzeichnen. Aber auch dieses Ergebnis liegt noch ca. 12% unter dem Jahr 2019. Im europäischen Markt konnte ein Plus von 18% verzeichnet werden, die Prognosen für das Jahr 2024 gehen aber von einem deutlichen Rückgang von -10% aus. Auch der US-Markt konnte um 7% im Vergleich zum Vorjahr wachsen. Für das Jahr 2024 wird ebenfalls mit einem Rückgang von -5% gerechnet. Der chinesische Markt verzeichnete mit +33% eine deutliche Steigerung. Auch für das Jahr 2024 wird mit einem Wachstum von +8% gerechnet. 2. Geschäftsverlauf Die RUPF ATG Casting GmbH, mit Standort in Bretten, ist Spezialist für hoch komplexe Lösungen in Druckguss aus Aluminium und Zink. Das Unternehmen beliefert Kunden aus den Branchen PKW, LKW, Maschinenbau und Industrie. Vom Konzept, der druckgusstechnischen Optimierung und kurzfristigen Herstellung von Prototypen bis hin zur Serienproduktion (Gießen, Bearbeiten, Montieren) liefert RUPF ATG Casting GmbH den kompletten Service aus einer Hand. Der Standort RUPF INDUSTRIES Poland, ein Tochterunternehmen der RUPF ENGINEERING GmbH, wird als Lohnbearbeiter für CNC und Montagen genutzt. Die Umsatzerlöse der RUPF ATG Casting haben sich in 2023 weiter reduziert (T€ 20.000).Unsere Endkunden sind nach wie vor stark durch die im internationalen Vergleich gestiegenen Energiekosten in Deutschland seit 2022 beeinträchtigt, so dass bereits 2022 gerade margenschwächere Modellreihen deutliche Rückgänge bei den Abrufzahlen sahen bzw. frühzeitig abgekündigt wurden und Projekte in das kostengünstigere Ausland verlagert wurden. Darüber hinaus blieb die Nachfrage in 2023, v.a. im Pkw-Bereich Markt ab September 2023, weiterhin verhaltend. Der in 2022 umgesetzte Personalabbau war in Anbetracht der anhaltend niedrigen konjunkturellen Nachfrage nicht ausreichend. Zusammen mit den Arbeitnehmervertretungen konnten jedoch im vierten Quartal erste Maßnahmen wie Stundenreduktion und Kurzarbeit vereinbart werden, um der Unterauslastung, v.a. in 2024, zu begegnen. Infolgedessen entwickelte sich das EBIT 2023 erneut unter Plan. Laufende Verbesserungen der Bestandsprodukte und -prozesse sowie Investitionen in F& E und der Ausbau der gruppenweiten Baugruppenstrategie führen dazu, dass Kunden die Rupf ATG Casting GmbH zunehmend wieder als kompetenten Partner wahrnehmen und auf dieser Basis Neuprojekte gewonnen werden konnten, Prototypenaufträge für SOP in 2025 wurden bereits erfolgreich umgesetzt. 3. Ertragslage Die nachstehende Darstellung der Ertragslage für die Geschäftsjahre 2023 und 2022 gestattet einen Einblick in die Entwicklung des Unternehmens. Bei der Darstellung handelt es sich um eine nach betriebswirtschaftlichen Gesichtspunkten gegliederte Wiedergabe der Gewinn- und Verlustrechnung.
Der Wegfall von Produkten für den Verbrenner, die Verlagerung von Bauteilen nach China, die im internationalen Vergleich nach wie vor hohen Energiekosten sowie die generell verhaltende Pkw-Nachfrage hatte auf allen Ebenen einen erheblichen negativen Einfluss auf die Entwicklung der Ertragslage der Gesellschaft. Die Gesamtleistung reduzierte sich um 1,2% auf rund € 21,5 Mio. Der Materialaufwand ging um € 0,3 Mio. zurück und die Materialeinsatzquote verbesserte sich geringfügig. Im Ergebnis wurde der Rohertrag von T€ 8.759 auf T€ 9.311 (= 6,3%) verbessert. Der Personalaufwand reduzierte sich um T€ 4.726 auf T€ 8.386. Hier spiegelt sich die Reduzierung des Personalbestands und die außerordentlichen Aufwendungen im Geschäftsjahr 2022/2023, nämlich die Kosten der Restrukturierung insbesondere für Abfindungen € 2,2 Mio. wider. Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen erhöhten sich um 2,3 % auf T€ 3.413. Die sonstigen betrieblichen Erträge in Höhe von T€ 2.694 beinhalten Erlöse aus dem Verkauf von Maschinen an die Tochtergesellschaft in Höhe von T€ 2.193. Im Vorjahr wurden hier Erträge aus dem Abgang von Anlagevermögen in Höhe von € 5,5 Mio. ausgewiesen. Es verbleibt ein EBITDA von T€ 205, der sich gegenüber dem Vorjahr somit um T€ 804 verbesserte. 4. Finanzlage Die Finanzlage der Gesellschaft ergibt sich aus der nachfolgenden Darstellung der Entwicklung des Zahlungsmittelbestandes. Die Berechnung des Finanzmittelfonds folgt der Empfehlung des Deutschen Rechnungslegungs Standards Committee e.V (DRSC) und umfasst im vorliegenden Fall die flüssigen Mittel und jederzeit fälligen Bankverbindlichkeiten.
Grundsätze und Ziele des Finanzmanagements Das Finanzmanagement beruht auf einer im Rahmen der Jahresplanung erstellten Liquiditätsplanung, die unterjährig im Soll-/Ist-Vergleich verfolgt wird. Darüber hinaus ist der Mehrheitsgesellschafter eng in die Finanzplanung eingebunden, um ggfs. den Finanzierungsbedarf durch Gesellschafterdarlehen sicherzustellen. 5. Vermögenslage Die nachfolgende Übersicht zeigt die gegenüber dem Vorjahr eingetretenen Veränderungen im Vermögensaufbau, die unter Zusammenfassung gleichartiger Posten der jeweiligen Bilanz entwickelt worden sind:
Die Vermögenslage ist geprägt durch die Übertragung von Anlagevermögen in die Tochtergesellschaft, welche die Finanzanlagen um € 2,5 Mio. erhöht. Der Jahresfehlbetrag führt zu einer Erhöhung des Bilanzverlusts. Die Eigenkapitalquote ist zum 31.12.2023 negativ. Das Sachanlagevermögen minderte sich um T€ 773. Hier stehen Investitionen von T€ 91, Abgängen von T€ 251 und Abschreibungen von T€ 528 gegenüber. Die Vorräte erhöhten sich um T€ 626 auf T€ 5.508. Das Fremdkapital erhöhte sich von T€ 16.253 auf T€ 19.293. Hier erhöhten sich insbesondere die Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschafter um T€ 4.124 und die Lieferantenverbindlichkeiten um T€ 655. 6. Prognosebericht Die deutsche Wirtschaft ist im Jahr 2023 geschrumpft. Das Bruttoinlandsprodukt ist um 0,3% gesunken. Für das Jahr 2024 wird ein Wachstum von 0,3% bei einer Inflationsrate von 2,2% bis 2,7% prognostiziert. Während die Energiekrise und gesunkene Realeinkommen immer noch die kurzfristige wirtschaftliche Entwicklung belasten, werden deutliche Wachstumshemmnisse vom Sachverständigenrat für die kommenden Jahre aber vor allem in den Bereichen demografische Alterung, geringes Produktivitätswachstum, ein veralteter Kapitalstock sowie eine geringe Anzahl junger und innovativer Unternehmen, gesehen. Vor diesem Hintergrund zeigt auch das 1. Halbjahr 2024 weiter eine herausfordernde Geschäftslage, insbesondere aufgrund der reduzierten Nachfrage im Markt und der weiterhin hohen Energie-, Material-, und Personalkosten im Vergleich zu anderen europäischen und nicht-europäischen Ländern. Dies belastet die Auslastung und die Margen. Die vollständige Weitergabe der erhöhten Kosten an unsere Kunden gestaltet sich schwierig, da diese ebenfalls von diesen Entgeltforderungen und Kostensteigerungen betroffen sind. Die im Zuge der Corona-Pandemie Ende 2020 eingeleitete Sanierung des operativen Geschäfts der Unternehmensgruppe Rupf wurde im Jahr 2022 abgeschlossen. Der Maßnahmenfokus im Jahr 2023 - Verbesserung der Finanzierungs- und Kapitalstruktur - wurde durch gezielte Verkäufe nicht betriebsnotwendiger Assets und konsequentem Schuldenabbau umgesetzt und wird im Geschäftsjahr 2024 fortgeführt. Trotz der konjunkturellen Herausforderungen hat sich die positive operative Ertragsentwicklung der Unternehmensgruppe Rupf im Jahr 2023 fortgesetzt und zeigt auch im 1. Quartal 2024 bei fast allen Unternehmen der Unternehmensgruppe einen stabilen Verlauf. Die Ertragslage ist aber weiterhin durch hohe Energie-, Material- sowie Personalkosten im Vergleich zu anderen Ländern und finanzierungsbedingte Beratungskosten belastet. Das 1. Quartal 2024 der Unternehmensgruppe liegt über dem 1. Quartal 2023, mit einem adjustierten EBITDA von € 2,7 Mio. Das adjustierte EBIT der Gruppe ist mit € 1,4 Mio. ebenfalls über dem 1. Quartal 2023 und deutlich positiv. Die Entwicklung der RUPF ATG Casting GmbH im 1. Quartal 2024 zeigt eine Gesamtleistung von T€ 3.925. Das adjustierte EBITDA (T€ -695) und EBIT (T€ -781) ist jeweils negativ. Die Konzentration in der Akquise wird verstärkt auf Kunden aus den Branchen LKW, Agrar, Industrie und somit mehr auf Projekte im Gruppenverbund und weniger auf Kunden aus der Branche PKW ausgerichtet. Erste Erfolge konnten bereits mit der Neuvergabe von Projekten aus dem Bereich Industrie erzielt werden. Ein größeres Projekt mit dem wichtigsten Kunden (Auftragswert: 2,2 Mio. €) konnte gewonnen werden. Mit einer stärkeren Fokussierung auf Kunden außerhalb des PKW-Bereichs und einer konsequenten Verlagerung margenschwächerer Produkte nach Polen (für die CNC-Bearbeitung und Montage) wird weiter an einer generellen Margenverbesserung gearbeitet. Aktuell geht die Planung 2024 von einer Gesamtleistung von € 21,6 Mio. aus, was zu einem EBIT von T€ 7 und einem EBITDA von T€ 563 führen sollte. Diese Planung ist allerdings erheblich von der Konjunktur und den aktuellen Abrufzahlen unserer Kunden sowie der weiteren Entwicklung von Energiekosten abhängig. Sollten sich die derzeitigen Unsicherheiten weiter fortsetzen, wird eine Überarbeitung der Planung erforderlich sein. 7. Chancen- und Risikobericht Die Gesellschaft ist Tochtergesellschaft der Rupf Engineering GmbH (49%), der RUPF INDUSTRIES GmbH (6%) sowie mit 45% im Besitz von Matthias Rupf (45%). Zusammen stellen die Rupf Engineering GmbH und die RUPF INDUSTRIES GmbH mit ihren Tochtergesellschaften die Unternehmensgruppe Rupf dar. Die Unternehmensgruppe Rupf hatte am 12. Februar 2021 mit ihren verschiedenen Banken der einzelnen Gesellschaften auf Basis eines Sanierungsgutachtens gem. IDW S 6, das die Sanierungswürdigkeit und -fähigkeit der Gruppe bestätigt hat, eine Kredit-/Sanierungsvereinbarung bis zum 30. Juni 2023 abgeschlossen und umfangreiche Restrukturierungsmaßnahmen eingeleitet. Die Gruppe hat sich zudem zur langfristigen Verbesserung der Liquiditätssituation im Jahr 2021 um einen Liquiditätsbeitrag des Wirtschaftsstabilisierungsfonds der Bundesrepublik Deutschland (WSF) bemüht, um die Corona-Beeinträchtigungen seit 2020 abzumildern. Im Juni 2022 konnte die Rupf Engineering GmbH einen Rahmenvertrag über ein Nachrangdarlehen in Höhe von € 10 Mio. mit dem WSF final abschließen. Die Mittel wurden in 2 Tranchen im Juli und Oktober 2022 ausgezahlt. Mit diesem Nachrangdarlehen wurde auch die Kredit-/Sanierungsvereinbarung mit den bestehenden Finanzierern bis zum 31. Dezember 2025 verlängert. Auf Basis der positiven wirtschaftlichen Entwicklung der Rupf Gruppe seit 2021 und mit Blick auf den bis zum Jahresende 2023 erreichten Umsetzungsstand der eingeleiteten Maßnahmen gilt die Sanierung nach IDW S 6 seit Anfang April 2024 als vorzeitig erfolgreich abgeschlossen. Die Kreditvereinbarungen mit den bestehenden Finanzierern einschließlich des WSFs werden vertragsgemäß fortgeführt. Aufgrund der positiven Entwicklung der Rupf Gruppe werden derzeit Gespräche über eine Anpassung der Kreditvereinbarungen geführt. Die Ertragslage der einzelnen Unternehmen der Gruppe im abgelaufenen Geschäftsjahr war trotz der anhaltenden Krisen seit der COVID 19 Pandemie (steigende Materialpreise; Halbleiterkrise; steigende Energiepreise; steigende Inflation und damit Lohn- und Gehaltskosten) weiterhin überwiegend positiv. In der Gruppe konnte ein adjustiertes EBITDA vor Restrukturierungskosten von rd. € 8,7 Mio.: (Adj. EBITDA-Marge: 8,2%) und damit erneut eine deutliche Steigerung im Vergleich zum Jahr 2022 (2022: 7 Mio. € Adj. EBITDA (7%)) erzielt werden. In operativer Hinsicht hat sich die Risikolage der Unternehmensgruppe durch die positive Ertragsentwicklung trotz des schwierigen Marktumfeldes in den Jahren 2021 - 2023 deutlich verbessert. Die Nachfrage nach den Produkten der Unternehmensgruppe Rupf ist vergleichsweise stabil; in den Bereichen des Anlagenbaus, der Schwingungstechnik sowie in der mechanischen Bearbeitung wurden neue Projekte am Markt akquiriert. Der Maschinenbau lief auch im Geschäftsjahr 2023 erneut stabil. Der weitere Ausblick für 2024 ist ebenfalls positiv. Im Bereich des Aluminiumgusses spüren wir allerdings nach wie vor die Auswirkungen der Corona-Krise sowie die Auswirkungen der Strukturveränderungen in der Automobilindustrie als auch die rückläufigen Pkw-Verkaufszahlen weltweit. Der Produktmix der Rupf ATG Casting GmbH hat nach wie vor den größten Anteil im Pkw-Bereich und ist demnach am stärksten von den seit September 2023 am Markt beobachtbaren Auftragsrückgängen und Verschiebungen betroffen. Zur Vermeidung einer nachhaltigen Unterauslastung wurden daher mit den Arbeitnehmervertretungen in Ergänzung zu dem bereits in 2022 umgesetzten Personalabbau kompensierende Maßnahmen wie Stundenreduktion und Kurzarbeit vereinbart. Positiv hervorzuheben ist, dass jüngst wieder viele Neuanfragen im Vertrieb und in der Technik eingehen. Gießereien haben grundsätzlich Schwierigkeiten aufgrund der gestiegenen Energiekosten - die Kunden sind demnach auf der Suche nach etablierten Marktteilnehmern, die auch technische Herausforderungen meistern können. Hier kann die ATG durch ihr technisches Know-How punkten. Die Liquiditätssituation hat sich durch das WSF Nachrangdarlehen sowie die positive Geschäftsentwicklung in der 1. Jahreshälfte 2023 entspannt, allerdings belasten die hohen, regelmäßigen Tilgungen seit Juli 2023 sowie die hohen Finanzierungskosten die Rupf Gruppe weiterhin. Durch geplante Verkäufe von nicht betriebsnotwendigen Vermögen sowie der Regeltilgungen, konnte auch im Geschäftsjahr 2023 die Fremdkapitalsituation weiter verbessert werden. Die bestehende Finanzierung ist durch die Verlängerung der Finanzierungsvereinbarungen bis Ende 2025 gesichert und ermöglicht die Konzentration auf das laufende Geschäft. Für die Unternehmensfortführung wird neben der planmäßigen Entwicklung der Unternehmensgruppe maßgebend sein, dass sich die gesamtwirtschaftliche Konjunkturlage, und vor allem die Konjunkturlage in Deutschland nicht noch weiter destabilisiert, die Inflation sich wieder verringert und die Auftragslage bei Endkunden stabil bleibt. Aufgrund des schwierigen Marktumfelds wird die Geschäftsführung zeitnah in 2024 die Gespräche zur Refinanzierung der Rupf Gruppe aufnehmen. Die Gesellschafter und die Geschäftsführung sehen die Unternehmensgruppe nach der Umsetzung der operativen Sanierungsmaßnahmen aufgrund ihrer Stärken, nämlich dem Verbund verschiedener Produktgruppen und Technologien, der ausgezeichneten Produktqualität und der hohen Innovationsfähigkeit gut für die Zukunft aufgestellt. Aufgrund der breiten Streuung der Endkunden und Branchen ist die Kunden- und Produktstruktur sehr diversifiziert, so dass branchenspezifischen Risiken aktuell gut begegnet werden können. Die Herausforderung im Jahr 2024 wird sein, dass Aufträge stabil bleiben bzw. Auftragsrückgänge durch anlaufende Neuprojekte kompensiert werden können und dabei weiterhin die gestiegenen Energiepreise und Personalkosten, zumindest teilweise, an Kunden weitergereicht werden können. Im 4. Quartal 2023 sowie im 1. Quartal 2024 konnten in allen Bereichen (Schwingungstechnik, mechanische Bearbeitung sowie im Druckgussbereich) wichtige Aufträge gewonnen werden. Die Anzahl an Neuanfragen steigt ebenfalls in allen Bereichen. Gesellschafter und Geschäftsführung sind daher unverändert überzeugt, dass sich Ertragslage und Finanzlage der Gruppe weiter kontinuierlich verbessern werden und der Erfolgskurs seit 2021 beibehalten werden kann. Sie gehen aufgrund der unverändert positiven Entwicklung der Ertragslage weder von einem zusätzlichen Kapitalbedarf noch von einer vorzeitigen Kündigung der bis Ende 2025 laufenden Gesamtfinanzierung aus. Eine weitere Verbesserung der Finanzierungs- und Kapitalstruktur ist in 2024 durch Fortsetzung der Maßnahmenpakets Desinvestition und Entschuldung vorgesehen. Es kann jedoch nicht ausgeschlossen werden, dass die Kreditvereinbarungen von den Kreditgebern und dem WSF bei einer unplanmäßigen Entwicklung vorzeitig gekündigt wird oder sich ein ungeplanter Nachfinanzierungsbedarf ergibt. In diesem Fall wäre kurzfristig die vollständige Neufinanzierung der Unternehmensgruppe erforderlich, wobei für eine Ausweitung des Kreditvolumens geeignete und ausreichende Sicherheiten nur eingeschränkt zur Verfügung stünden. Die Gesellschaft ist insoweit von der Entwicklung der Unternehmensgruppe Rupf abhängig. Damit wird auf das Bestehen einer wesentlichen Unsicherheit hingewiesen, die bedeutsame Zweifel an der Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen kann und ein bestandsgefährdendes Risiko darstellt. Das Risiko ist allerdings, im Vergleich zu den vorherigen Jahren, aufgrund der verbesserten Ertragslage und Fremdkapitalstruktur der Unternehmensgruppe deutlich reduziert worden. Die Steuerung von operativen finanziellen Risiken beinhaltet vor allem die Berücksichtigung von Liquiditäts-, Zinsänderungs-, Finanzierungsrisiken. Dem Liquiditätsrisiko wird durch ein verfeinertes, konsequentes Liquiditätsmanagement begegnet, um die jederzeitige Zahlungsfähigkeit sicherzustellen. Ein Zinsänderungsrisiko besteht nur eingeschränkt, da die Zinssätze bis Dezember 2025 festgeschrieben sind. Da die Nachfrage nach unseren Produkten von der globalen Konjunktur abhängig ist, unterliegen wir den hier gegebenen Risiken. Diese können durch die wirtschaftlichen Rahmenbedingungen, Anstieg der Energiepreise und Zinsen, Tarifvereinbarungen, Handelsverträge sowie von anderen Faktoren wie z. B. dem Ukrainekrieg negativ beeinträchtigt werden. Aufgrund des Umstandes, dass unsere Endkunden aus den unterschiedlichen Branchen Nutzfahrzeuge, Bahn, Agrar, Industrie und aus dem Automobilbau stammen, ist unsere Kunden- und Produktstruktur breit gefächert, so dass wir uns hier breit diversifiziert aufgestellt sehen. Daneben besteht das Risiko, dass gestiegene Energie- und Personalkosten trotz Gespräche mit den Kunden nicht weitergegeben werden können. Das aktive Lieferantenmanagement hat die Zielsetzung, finanzielle und materielle Versorgungsengpässe frühzeitig zu erkennen und entsprechende Gegenmaßnahmen einzuleiten. Hinsichtlich der Personal- und Führungsrisiken sind die Verantwortungsbereiche, Vertretungsregelungen klar definiert und die Fachkompetenzen qualifiziert besetzt, so dass wir überzeugt sind, sowohl eventuelle Chancen wahrnehmen wie Risiken beherrschen zu können. Wesentliche rechtliche Prozessrisiken liegen aktuell nicht vor.
Bretten, den 30. April 2024 Dipl.-Wirtsch.-Ing. Matthias Rupf Vorstehender zur Offenlegung bestimmter Jahresabschluss nebst Lagebericht entspricht den gesetzlichen Vorschriften. Die Erleichterungen des § 327 HGB wurden in Anspruch genommen. Zu dem vollständigen Jahresabschluss und Lagebericht wurde folgender: BESTÄTIGUNGSVERMERK DES UNABHÄNGIGEN ABSCHLUSSPRÜFERSAn die RUPF ATG Casting GmbH, Bretten Prüfungsurteile Wir haben den Jahresabschluss der RUPF ATG Casting GmbH, Bretten, - bestehend aus der Bilanz zum 31. Dezember 2023 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2023 bis zum 31. Dezember 2023 sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden - geprüft. Darüber hinaus haben wir den Lagebericht der RUPF ATG Casting GmbH, Bretten, für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2023 bis zum 31. Dezember 2023 geprüft. Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse
Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses und des Lageberichts geführt hat. Grundlage für die Prüfungsurteile Wir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von dem Unternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht zu dienen. Wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit Wir verweisen auf Angabe im Abschnitt "I. Allgemeine Angaben" im Anhang sowie die Angaben in Abschnitt "7. Chancen- und Risikobericht" des Lageberichts, in denen die gesetzlichen Vertreter beschreiben, dass die Gesellschaft von der Entwicklung Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der anderen Gesellschaften der Unternehmensgruppe Rupf abhängig ist. Außerdem kann bei vorzeitiger Beendigung der Sanierungsvereinbarung vom 12. Februar 2021/22. Juli 2022, eine vollständige Neufinanzierung der Gesellschaft und der Unternehmensgruppe erforderlich werden. Schließlich kann eine nicht plankonforme Entwicklung der Ertragslage der Unternehmensgruppe zu zusätzlichem Liquiditätsbedarf führen. Für die Aufnahme neuer Kredite stehen jedoch nur sehr begrenzt geeignete Sicherheiten zur Verfügung. Wie in Abschnitt "7. Chancen- und Risikobericht" im Lagebericht dargelegt, deuten diese Ereignisse und Gegebenheiten auf das Bestehen einer wesentlichen Unsicherheit hin, die bedeutsame Zweifel an der Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen können und die ein bestandsgefährdendes Risiko im Sinne des § 322 Abs. 2 Satz 3 HGB darstellt. Unsere Prüfungsurteile sind bezüglich dieses Sachverhalts nicht modifiziert. Verantwortung der gesetzlichen Vertreter für den Jahresabschluss und den Lagebericht Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen (d.h. Manipulationen der Rechnungslegung und Vermögensschädigungen) oder Irrtümern ist. Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen. Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des Lageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines Lageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen, und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Lagebericht erbringen zu können. Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern ist, und ob der Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht beinhaltet. Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus dolosen Handlungen oder Irrtümern resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses und Lageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen. Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus
Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen."
Köln, den 29. Mai 2024 dhpg
Wirtschaftsprüfer Rechtsanwälte
Giorgini, Wirtschaftsprüfer Güntgen, Wirtschaftsprüfer |
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