Stammdaten

Register
Amtsgericht Hamburg HRB 146523
Eingetragen
23.5.2017
Branche
MusikverlageMusikkomposition und -bearbeitungHerstellung von Musikinstrumenten
Gegenstand
Gegenstand des Unternehmens ist die Musikproduktion und -komposition für Bewegtbild, das Betreiben eines Musikverlages sowie alle damit im Zusammenhang stehenden Tätigkeiten.

Finanzübersicht

Historie

Keine Bekanntmachungen für diesen Filter verfügbar

Management

NameRolle
Simon Heeger
seit 23.5.2017
Geschäftsführer

Wirtschaftlich Berechtigte
Beta

100.00% identifiziert0.00% ungelöst

Identifizierte Personen (2)

NameAnteil
50.00%
50.00%

Gesellschafter
Beta

2 Gesellschafter

GmbH-Struktur

Name
Ort
Betrag
Anteil
Simon Heeger
Hamburg
12.500 €
50.00%
Christian Vorländer
Hamburg
12.500 €
50.00%

Bilanzkonten

Konzern- und Jahresabschlüsse

2WEI Music GmbH

Hamburg

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023

Bilanz

Aktiva

31.12.2023
EUR
31.12.2022
EUR
A. Anlagevermögen 122.061,17 73.121,00
I. Immaterielle Vermögensgegenstände 14.555,00 7.437,00
II. Sachanlagen 79.594,00 65.684,00
III. Finanzanlagen 27.912,17 0,00
B. Umlaufvermögen 2.439.543,72 3.303.907,08
I. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 2.121.170,61 1.521.809,22
davon mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr 22.497,31 253.981,47
II. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 318.373,11 1.782.097,86
C. Rechnungsabgrenzungsposten 11.277,00 11.675,00
Summe Aktiva 2.572.881,89 3.388.703,08

Passiva

31.12.2023
EUR
31.12.2022
EUR
A. Eigenkapital 1.974.247,66 2.789.256,76
I. gezeichnetes Kapital 25.000,00 25.000,00
II. Gewinnvortrag 1.064.256,76 1.920.673,88
III. Jahresüberschuss 884.990,90 843.582,88
B. Rückstellungen 383.325,64 388.366,50
C. Verbindlichkeiten 215.308,59 211.079,82
davon mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr 215.308,59 211.079,82
Summe Passiva 2.572.881,89 3.388.703,08

Anhang

a) Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss

(1) Der Jahresabschluss der Gesellschaft wurde auf der Grundlage der Rechnungsle-gungsvorschriften des Handelsgesetzbuchs aufgestellt.
(2) Ergänzend waren die Regelungen des GmbH-Gesetzes zu beachten.
(3) Die Gliederung der Bilanz sowie der Gewinn- und Verlustrechnung entspricht den Bestimmungen der §§ 266 und 275 HGB. Die Bilanz ist in Kontenform, die Gewinn- und Verlustrechnung in Staffelform nach dem Gesamtkostenverfahren aufgestellt.
(4) In Bilanz und G.u.V. ist zu jedem Posten der entsprechende Wert des vorherigen Geschäftsjahres angegeben.
(5) Die Posten der Aktivseite sind nicht mit den Posten der Passivseite, Aufwendungen nicht mit Erträgen, Grundstücksrechte nicht mit Grundstückslasten verrechnet.
(6) Das Anlage- und Umlaufvermögen, das Eigenkapital, die Schulden und Rech-nungsabgrenzungsposten sind in der Bilanz gesondert ausgewiesen und hinreichend gegliedert.
(7) Forderungen und Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern sind in der Bilanz nicht gesondert ausgewiesen. Der Ausweis erfolgt in der Bilanz unter den Posten "sonstige Vermögensgegenstände" bzw. "sonstige Verbindlichkeiten".
(8) Die auf den Vorjahresabschluss angewendeten Darstellungsgrundsätze sind bei-behalten worden.
(9) Zusätzliche Angaben wegen der Nichtvergleichbarkeit einzelner Positionen des Jahresabschlusses mit denen des Vorjahres sind nicht notwendig.
(10) Der Jahresabschluss soll ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage vermitteln. Der Geschäftsführung sind keine gegenstehenden Umstände bekannt.

b) Angaben zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

(1) Im Jahresabschluss sind sämtliche Vermögensgegenstände, Schulden, Rech-nungsabgrenzungsposten, Aufwendungen und Erträge enthalten, soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist.
(2) Gewinne wurden nur berücksichtigt, soweit diese am Abschlussstichtag realisiert waren. Eine Ausnahme stellen die Forderungen und Verbindlichkeiten in ausländi-scher Währung dar: Hier erfolgt die Bewertung gem. § 256a HGB mit dem Devisen-kassamittelkurs (Euro-Referenzkurs der EZB). Aufwendungen und Erträge sind unab-hängig von den Zeitpunkten der entsprechenden Zahlungen im Jahresabschluss er-fasst.
(3) Die Wertansätze der Eröffnungsbilanz des Geschäftsjahres stimmen mit denen der Schlussbilanz des vorhergehenden Geschäftsjahres überein.
(4) Bei der Bewertung wird von der Fortführung der Unternehmenstätigkeit ausgegan-gen. Dem stehen, nach Auffassung der Geschäftsführung, weder tatsächliche noch rechtliche Gründe entgegen.
(5) Die angewandten Bewertungsmethoden entsprechen den handelsrechtlichen Bestimmungen.
(6) Die Vermögensgegenstände und Schulden sind einzeln bewertet worden. Es ist vorsichtig bewertet worden. Namentlich sind alle vorhersehbaren Risiken und Verlus-te, die bis zum Abschlussstichtag entstanden sind, berücksichtigt, selbst wenn diese erst zwischen Abschlussstichtag und dem Tag der Aufstellung des Jahresabschlusses bekannt geworden sind.
(7) Die auf den Vorjahresabschluss angewandten Bewertungsmethoden sind beibe-halten worden.

Anlagevermögen
Dem Anlagevermögen sind nur Gegenstände zugeordnet, die dem Geschäftsbetrieb dauernd zu dienen geeignet und bestimmt sind.

Die Zugänge sind mit den Anschaffungs- bzw. zu Herstellungskosten bewertet.

Die vorliegende Beteiligung wurde mit den Anschaffungskosten bewertet, welche die Pflichteinlagen betreffen.

Die planmäßigen Abschreibungen sind ausschließlich linear, unter Zugrundelegung der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer erfolgt (§ 253 Abs. 3 S. 1 HGB). Zur Ermitt-lung der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer wurden die von der Finanzverwaltung veröffentlichten AfA-Tabellen verwendet und betriebsübliche Erfahrungswerte be-rücksichtigt.

Geringwertige Anlagegüter mit Einzelanschaffungspreis bis zu 800,00 Euro sind im Zugangsjahr in voller Höhe abgeschrieben worden (Bewertungsfreiheit gemäß § 6 Abs. 2 EStG).

Generell werden für Vermögensgegenstände des Anlagevermögens außerplanmäßige Abschreibungen, soweit handelsrechtlich geboten, vorgenommen. Zuschreibungen erfolgen, sobald die Gründe für in Vorjahren vorgenommene außerplanmäßige Ab-schreibungen entfallen sind.
Außerplanmäßige Abschreibungen sind im Berichtsjahr nicht erforderlich gewesen.

Die Bilanzierungsverbote nach § 248 Abs. 1 und § 248 Abs. 2 Satz 2 HGB wurden be-achtet.

Forderungen aus Lieferungen und Leistungen
Die Forderungen werden grundsätzlich mit ihrem Nominalbetrag angesetzt. Erforderli-che Einzelwertberichtigungen werden durchgeführt:
Forderungen in ausländischer Währung werden mit dem Devisenkassamittel-kurs (Euro-Referenzkurs der EZB) am Bilanzstichtag bewertet
Bei un- oder niedrigverzinslichen Forderungen erfolgt ein Ansatz zum Barwert (Zinsfuß 5 v. H.), sofern ihre Restlaufzeit am Abschlussstichtag 12 Monate über-schreitet
Forderungen, die aufgrund spezieller Kreditrisiken zweifelhaft sind, sind mit ih-rem wahrscheinlichen Wert angesetzt (indirekte Abschreibung auf den Nettobe-trag), uneinbringliche hingegen werden voll abgeschrieben.

Sonstige Vermögensgegenstände
Die sonstigen Vermögensgegenstände werden grundsätzlich mit ihrem Nominalwert bewertet. Soweit erforderlich, werden Einzelwertberichtigungen unter Berücksichti-gung o.a. Grundsätze durchgeführt. Forderungen in ausländischer Währung werden mit dem Devisenkassamittelkurs (Euro-Referenzkurs der EZB) am Bilanzstichtag be-wertet.

Guthaben bei Kreditinstituten
Die Euro-Bestände werden grundsätzlich mit ihrem Nominalbetrag bewertet. Forde-rungen in ausländischer Währung werden mit dem Devisenkassamittelkurs (Euro-Referenzkurs der EZB) am Bilanzstichtag bewertet.

Rechnungsabgrenzungsposten
Rechnungsabgrenzungsposten werden nur im Rahmen der Bestimmungen des § 250 HGB gebildet.

Es handelt sich hier um Ausgaben vor dem Bilanzstichtag, die (wirtschaftlich betrach-tet) Aufwand für eine bestimmte Zeit danach darstellen.

Die Rechnungsabgrenzungsposten sind grundsätzlich zum Nominalbetrag bewertet; Auflösungen sind - soweit nötig - erfolgt.

Rückstellungen
Rückstellungen sind Verpflichtungen, die dem Grunde, der Höhe bzw. dem Zeitpunkt nach noch nicht sicher feststehen. Sie nehmen künftige Risiken vorweg bzw. decken Schulden ab, die wirtschaftlich im laufenden Berichtsjahr verursacht worden sind und bezüglich derer wahrscheinlich von einer Inanspruchnahme des Unternehmens aus-zugehen ist.

Rückstellungen sind nur im Rahmen des § 249 Abs.1 HGB gebildet. Die Berechnung ist im Wege der Einzelermittlung erfolgt, so dass die Rückstellungen mit dem nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrag angesetzt sind. Die in den Vorjahren gebildeten Rückstellungen sind bei tatsächlichem Anfall der zurückgestellten Aufwendungen verbraucht worden.

Verbindlichkeiten
Die Verbindlichkeiten werden zu ihrem Erfüllungsbetrag angesetzt. Dieser stimmt grundsätzlich mit ihrem Ausgabebetrag, d.h. dem Betrag zu dem sie eingegangen wurden, überein. Verbindlichkeiten in ausländischer Währung werden mit dem Devi-senkassamittelkurs (Euro-Referenzkurs der EZB) am Bilanzstichtag bewertet.

c) Angaben zu Bilanzposten

Vermögen
Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände haben folgende Restlaufzei-ten:
bis zu 1 Jahr: 2.098.673,30 Euro
über 1 Jahr: 22.497,31 Euro.

Forderungen gegen Gesellschafter: 796.301,22 Euro

Fremdkapital
Die Verbindlichkeiten haben folgende Restlaufzeiten:
bis 1 Jahr: 215.308,59 Euro.

d) Angaben zur Gewinn- und Verlustrechnung

Allgemeines zur Gewinn- und Verlustrechnung
Die Gewinn- und Verlustrechnung wurde nach dem Gesamtkostenverfahren geglie-dert.

e) Sonstige Angaben

Firma, Sitz, Registergericht
Die 2WEI Music GmbH, Thedestraße 13-17, 22767 Hamburg, hat ihren Sitz in Ham-burg und ist eingetragen in das Handelsregister beim Amtsgericht Hamburg unter der Registernummer HRB 146523.

Beteiligungsverhältnisse
Die Gesellschaft ist mit nominell $30,000.00 Dollar am Stammkapital der Audiotool Inc., USA (Jahresüberschuss 2023: k.A. Dollar, Eigenkapital: k.A. Dollar), beteiligt.

Name und Beruf der Geschäftsführer
Simon Heeger, Kaufmann
Christian Vorländer, Kaufmann.

Die Forderungen gegen Gesellschafter in Höhe von 292.479,30 Euro sind zugleich Forderungen bzw. ausgereichte (kurzfristige) Kredite an die Geschäftsführung; die Verzinsung beträgt 5% p.a. bei einer Laufzeit von einem Jahr. Tilgungen sind jederzeit möglich, Sicherheiten wurden nicht gestellt.

Die Forderungen gegen Gesellschafter in Höhe von 503.821,92 Euro sind zugleich Forderungen bzw. ausgereichte (kurzfristige) Kredite an die Geschäftsführung; die Verzinsung beträgt 2,25% p.a. bei einer Laufzeit von einem Jahr. Tilgungen sind jeder-zeit möglich, Sicherheiten wurden nicht gestellt.

Sonstige finanzielle Verpflichtungen
Mieten für Büro (Hamburg), Erfüllungsbetrag zum nächstmöglichen Kündigungs-termin (31.12.2028): 294.200,00 Euro (Laufzeit bis 31.12.2028)
Mieten für Büro (Berlin), Erfüllungsbetrag zum nächstmöglichen Kündigungstermin (30.06.2025): 10.238,58 Euro (Laufzeit unbefristet)
Mieten für Büro (München), Erfüllungsbetrag zum nächstmöglichen Kündigungs-termin (31.12.2024): 5.042,04 Euro (Laufzeit unbefristet)
Leasing für PKW, Erfüllungsbetrag: 25.505,65 Euro (Laufzeit 30.11.2026).

Zahl der beschäftigten Arbeitnehmer
Durchschnittliche Arbeitnehmerzahl i.S.v. §285 Nr. 7 HGB: 9.

sonstige Berichtsbestandteile

 

Hamburg, den 5. November 2024

gez. Simon Heeger, Geschäftsführer

gez. Christian Vorländer, Geschäftsführer



Angaben zur Feststellung
Der Jahresabschluss wurde am 05.11.2024 festgestellt.

Nachrichten & Medien

Insolvenzbekanntmachungen

Aktuelle Insolvenzverfahren

Prüfen, ob Insolvenzverfahren für dieses Unternehmen vorliegen

Handelsregister Dokumente

Gesellschafterliste
Aktueller Abdruck
Chronologischer Abdruck

Organisationen an dieser Adresse

13 nahegelegene Organisationen

Liste von Unternehmen und Organisationen an oder in der Nähe dieser Geschäftsadresse. Die Daten umfassen Firmennamen, Adressen, Registrierungsdetails und Branchenklassifikationen.
Die Informationen auf dieser Seite stammen aus öffentlichen Quellen, offiziellen Registern oder werden von Drittanbietern bereitgestellt. Fusionbase übernimmt keine Garantie für die Richtigkeit, Vollständigkeit oder Aktualität der Daten. Melde dich bei Fragen oder Anregungen über unser Kontaktformular.