2WEI Music
GmbH
Hamburg
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2023
EUR |
31.12.2022
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
122.061,17 |
73.121,00 |
| I.
Immaterielle Vermögensgegenstände |
14.555,00 |
7.437,00 |
| II.
Sachanlagen |
79.594,00 |
65.684,00 |
| III.
Finanzanlagen |
27.912,17 |
0,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
2.439.543,72 |
3.303.907,08 |
| I.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
2.121.170,61 |
1.521.809,22 |
| davon
mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr |
22.497,31 |
253.981,47 |
| II.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
318.373,11 |
1.782.097,86 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
11.277,00 |
11.675,00 |
| Summe
Aktiva |
2.572.881,89 |
3.388.703,08 |
Passiva
|
|
31.12.2023
EUR |
31.12.2022
EUR |
| A.
Eigenkapital |
1.974.247,66 |
2.789.256,76 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
25.000,00 |
25.000,00 |
| II.
Gewinnvortrag |
1.064.256,76 |
1.920.673,88 |
| III.
Jahresüberschuss |
884.990,90 |
843.582,88 |
| B.
Rückstellungen |
383.325,64 |
388.366,50 |
| C.
Verbindlichkeiten |
215.308,59 |
211.079,82 |
| davon
mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr |
215.308,59 |
211.079,82 |
| Summe
Passiva |
2.572.881,89 |
3.388.703,08 |
Anhang
a) Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss
(1) Der Jahresabschluss der Gesellschaft wurde auf
der Grundlage der Rechnungsle-gungsvorschriften des
Handelsgesetzbuchs aufgestellt.
(2) Ergänzend waren die Regelungen des
GmbH-Gesetzes zu beachten.
(3) Die Gliederung der Bilanz sowie der Gewinn- und
Verlustrechnung entspricht den Bestimmungen der
§§ 266 und 275 HGB. Die Bilanz ist in Kontenform,
die Gewinn- und Verlustrechnung in Staffelform nach dem
Gesamtkostenverfahren aufgestellt.
(4) In Bilanz und G.u.V. ist zu jedem Posten der
entsprechende Wert des vorherigen Geschäftsjahres
angegeben.
(5) Die Posten der Aktivseite sind nicht mit den
Posten der Passivseite, Aufwendungen nicht mit
Erträgen, Grundstücksrechte nicht mit
Grundstückslasten verrechnet.
(6) Das Anlage- und Umlaufvermögen, das
Eigenkapital, die Schulden und Rech-nungsabgrenzungsposten
sind in der Bilanz gesondert ausgewiesen und hinreichend
gegliedert.
(7) Forderungen und Verbindlichkeiten gegenüber
Gesellschaftern sind in der Bilanz nicht gesondert
ausgewiesen. Der Ausweis erfolgt in der Bilanz unter den
Posten "sonstige Vermögensgegenstände" bzw.
"sonstige Verbindlichkeiten".
(8) Die auf den Vorjahresabschluss angewendeten
Darstellungsgrundsätze sind bei-behalten worden.
(9) Zusätzliche Angaben wegen der
Nichtvergleichbarkeit einzelner Positionen des
Jahresabschlusses mit denen des Vorjahres sind nicht
notwendig.
(10) Der Jahresabschluss soll ein den
tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild
der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage vermitteln.
Der Geschäftsführung sind keine gegenstehenden
Umstände bekannt.
b) Angaben zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
(1) Im Jahresabschluss sind sämtliche
Vermögensgegenstände, Schulden,
Rech-nungsabgrenzungsposten, Aufwendungen und Erträge
enthalten, soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist.
(2) Gewinne wurden nur berücksichtigt, soweit
diese am Abschlussstichtag realisiert waren. Eine Ausnahme
stellen die Forderungen und Verbindlichkeiten in
ausländi-scher Währung dar: Hier erfolgt die
Bewertung gem. § 256a HGB mit dem
Devisen-kassamittelkurs (Euro-Referenzkurs der EZB).
Aufwendungen und Erträge sind unab-hängig von den
Zeitpunkten der entsprechenden Zahlungen im Jahresabschluss
er-fasst.
(3) Die Wertansätze der Eröffnungsbilanz
des Geschäftsjahres stimmen mit denen der
Schlussbilanz des vorhergehenden Geschäftsjahres
überein.
(4) Bei der Bewertung wird von der Fortführung
der Unternehmenstätigkeit ausgegan-gen. Dem stehen,
nach Auffassung der Geschäftsführung, weder
tatsächliche noch rechtliche Gründe entgegen.
(5) Die angewandten Bewertungsmethoden entsprechen
den handelsrechtlichen Bestimmungen.
(6) Die Vermögensgegenstände und Schulden
sind einzeln bewertet worden. Es ist vorsichtig bewertet
worden. Namentlich sind alle vorhersehbaren Risiken und
Verlus-te, die bis zum Abschlussstichtag entstanden sind,
berücksichtigt, selbst wenn diese erst zwischen
Abschlussstichtag und dem Tag der Aufstellung des
Jahresabschlusses bekannt geworden sind.
(7) Die auf den Vorjahresabschluss angewandten
Bewertungsmethoden sind beibe-halten worden.
Anlagevermögen
Dem Anlagevermögen sind nur Gegenstände
zugeordnet, die dem Geschäftsbetrieb dauernd zu dienen
geeignet und bestimmt sind.
Die Zugänge sind mit den Anschaffungs- bzw. zu
Herstellungskosten bewertet.
Die vorliegende Beteiligung wurde mit den
Anschaffungskosten bewertet, welche die Pflichteinlagen
betreffen.
Die planmäßigen Abschreibungen sind
ausschließlich linear, unter Zugrundelegung der
betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer erfolgt (§ 253
Abs. 3 S. 1 HGB). Zur Ermitt-lung der
betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer wurden die von der
Finanzverwaltung veröffentlichten AfA-Tabellen
verwendet und betriebsübliche Erfahrungswerte
be-rücksichtigt.
Geringwertige Anlagegüter mit
Einzelanschaffungspreis bis zu 800,00 Euro sind im
Zugangsjahr in voller Höhe abgeschrieben worden
(Bewertungsfreiheit gemäß § 6 Abs. 2 EStG).
Generell werden für
Vermögensgegenstände des Anlagevermögens
außerplanmäßige Abschreibungen, soweit
handelsrechtlich geboten, vorgenommen. Zuschreibungen
erfolgen, sobald die Gründe für in Vorjahren
vorgenommene außerplanmäßige
Ab-schreibungen entfallen sind.
Außerplanmäßige Abschreibungen sind
im Berichtsjahr nicht erforderlich gewesen.
Die Bilanzierungsverbote nach § 248 Abs. 1 und
§ 248 Abs. 2 Satz 2 HGB wurden be-achtet.
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen
Die Forderungen werden grundsätzlich mit ihrem
Nominalbetrag angesetzt. Erforderli-che
Einzelwertberichtigungen werden durchgeführt:
Forderungen in ausländischer Währung werden
mit dem Devisenkassamittel-kurs (Euro-Referenzkurs der EZB)
am Bilanzstichtag bewertet
Bei un- oder niedrigverzinslichen Forderungen erfolgt
ein Ansatz zum Barwert (Zinsfuß 5 v. H.), sofern ihre
Restlaufzeit am Abschlussstichtag 12 Monate
über-schreitet
Forderungen, die aufgrund spezieller Kreditrisiken
zweifelhaft sind, sind mit ih-rem wahrscheinlichen Wert
angesetzt (indirekte Abschreibung auf den Nettobe-trag),
uneinbringliche hingegen werden voll abgeschrieben.
Sonstige Vermögensgegenstände
Die sonstigen Vermögensgegenstände werden
grundsätzlich mit ihrem Nominalwert bewertet. Soweit
erforderlich, werden Einzelwertberichtigungen unter
Berücksichti-gung o.a. Grundsätze
durchgeführt. Forderungen in ausländischer
Währung werden mit dem Devisenkassamittelkurs
(Euro-Referenzkurs der EZB) am Bilanzstichtag be-wertet.
Guthaben bei Kreditinstituten
Die Euro-Bestände werden grundsätzlich mit
ihrem Nominalbetrag bewertet. Forde-rungen in
ausländischer Währung werden mit dem
Devisenkassamittelkurs (Euro-Referenzkurs der EZB) am
Bilanzstichtag bewertet.
Rechnungsabgrenzungsposten
Rechnungsabgrenzungsposten werden nur im Rahmen der
Bestimmungen des § 250 HGB gebildet.
Es handelt sich hier um Ausgaben vor dem
Bilanzstichtag, die (wirtschaftlich betrach-tet) Aufwand
für eine bestimmte Zeit danach darstellen.
Die Rechnungsabgrenzungsposten sind
grundsätzlich zum Nominalbetrag bewertet;
Auflösungen sind - soweit nötig - erfolgt.
Rückstellungen
Rückstellungen sind Verpflichtungen, die dem
Grunde, der Höhe bzw. dem Zeitpunkt nach noch nicht
sicher feststehen. Sie nehmen künftige Risiken vorweg
bzw. decken Schulden ab, die wirtschaftlich im laufenden
Berichtsjahr verursacht worden sind und bezüglich
derer wahrscheinlich von einer Inanspruchnahme des
Unternehmens aus-zugehen ist.
Rückstellungen sind nur im Rahmen des § 249
Abs.1 HGB gebildet. Die Berechnung ist im Wege der
Einzelermittlung erfolgt, so dass die Rückstellungen
mit dem nach vernünftiger kaufmännischer
Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrag angesetzt
sind. Die in den Vorjahren gebildeten Rückstellungen
sind bei tatsächlichem Anfall der
zurückgestellten Aufwendungen verbraucht worden.
Verbindlichkeiten
Die Verbindlichkeiten werden zu ihrem
Erfüllungsbetrag angesetzt. Dieser stimmt
grundsätzlich mit ihrem Ausgabebetrag, d.h. dem Betrag
zu dem sie eingegangen wurden, überein.
Verbindlichkeiten in ausländischer Währung werden
mit dem Devi-senkassamittelkurs (Euro-Referenzkurs der EZB)
am Bilanzstichtag bewertet.
c) Angaben zu Bilanzposten
Vermögen
Die Forderungen und sonstigen
Vermögensgegenstände haben folgende
Restlaufzei-ten:
bis zu 1 Jahr: 2.098.673,30 Euro
über 1 Jahr: 22.497,31 Euro.
Forderungen gegen Gesellschafter: 796.301,22 Euro
Fremdkapital
Die Verbindlichkeiten haben folgende Restlaufzeiten:
bis 1 Jahr: 215.308,59 Euro.
d) Angaben zur Gewinn- und Verlustrechnung
Allgemeines zur Gewinn- und Verlustrechnung
Die Gewinn- und Verlustrechnung wurde nach dem
Gesamtkostenverfahren geglie-dert.
e) Sonstige Angaben
Firma, Sitz, Registergericht
Die 2WEI Music GmbH, Thedestraße 13-17, 22767
Hamburg, hat ihren Sitz in Ham-burg und ist eingetragen in
das Handelsregister beim Amtsgericht Hamburg unter der
Registernummer HRB 146523.
Beteiligungsverhältnisse
Die Gesellschaft ist mit nominell $30,000.00 Dollar
am Stammkapital der Audiotool Inc., USA
(Jahresüberschuss 2023: k.A. Dollar, Eigenkapital:
k.A. Dollar), beteiligt.
Name und Beruf der Geschäftsführer
Simon Heeger, Kaufmann
Christian Vorländer, Kaufmann.
Die Forderungen gegen Gesellschafter in Höhe von
292.479,30 Euro sind zugleich Forderungen bzw. ausgereichte
(kurzfristige) Kredite an die Geschäftsführung;
die Verzinsung beträgt 5% p.a. bei einer Laufzeit von
einem Jahr. Tilgungen sind jederzeit möglich,
Sicherheiten wurden nicht gestellt.
Die Forderungen gegen Gesellschafter in Höhe von
503.821,92 Euro sind zugleich Forderungen bzw. ausgereichte
(kurzfristige) Kredite an die Geschäftsführung;
die Verzinsung beträgt 2,25% p.a. bei einer Laufzeit
von einem Jahr. Tilgungen sind jeder-zeit möglich,
Sicherheiten wurden nicht gestellt.
Sonstige finanzielle Verpflichtungen
Mieten für Büro (Hamburg),
Erfüllungsbetrag zum nächstmöglichen
Kündigungs-termin (31.12.2028): 294.200,00 Euro
(Laufzeit bis 31.12.2028)
Mieten für Büro (Berlin),
Erfüllungsbetrag zum nächstmöglichen
Kündigungstermin (30.06.2025): 10.238,58 Euro
(Laufzeit unbefristet)
Mieten für Büro (München),
Erfüllungsbetrag zum nächstmöglichen
Kündigungs-termin (31.12.2024): 5.042,04 Euro
(Laufzeit unbefristet)
Leasing für PKW, Erfüllungsbetrag:
25.505,65 Euro (Laufzeit 30.11.2026).
Zahl der beschäftigten Arbeitnehmer
Durchschnittliche Arbeitnehmerzahl i.S.v. §285
Nr. 7 HGB: 9.
sonstige Berichtsbestandteile
Hamburg, den 5. November
2024
gez.
Simon Heeger, Geschäftsführer
gez.
Christian Vorländer, Geschäftsführer
Angaben zur Feststellung
Der Jahresabschluss wurde am 05.11.2024
festgestellt.
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