SMH Video- und Parksysteme GmbH

Gartenstraße 13, 08209 Auerbach/Vogtl., DEU

Stammdaten

Register
Amtsgericht Chemnitz HRB 35187
Eingetragen
12.8.2022
Branche
Ingenieurbüros für Fachplanung von technischer GebäudeausrüstungHerstellung von elektrischem InstallationsmaterialTätigkeiten der Großhandelsvermittlung von Geräten der Unterhaltungselektronik
Gegenstand
Planung, Verkauf und Installation von Video- und Überwachungsanlagen, Sprechanlagen, Notrufanlagen, Elektroanlagen; Vermittlung von Aufträgen

Finanzübersicht

Historie

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Management

NameRolle
Lutz Bruhn
seit 12.8.2022
Geschäftsführer
Jürgen Baer
seit 12.8.2022
Prokura

Wirtschaftlich Berechtigte

Daten zu wirtschaftlich Berechtigten sind nur für registrierte Nutzer zugänglich.

Gesellschafter

1 Gesellschafter

GmbH-Struktur

Beteiligungen

Bilanzkonten

Konzern- und Jahresabschlüsse

SMH Video- und Parksysteme GmbH

Auerbach/Vogtl.

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.04.2023 bis zum 31.03.2024

Bilanz

Aktiva

31.3.2024
EUR
31.3.2023
EUR
A. Anlagevermögen 6.679,00  
I. Sachanlagen 6.679,00  
B. Umlaufvermögen 709.060,62 362.454,21
I. Vorräte 134.406,74 17.017,48
II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 381.541,98 250.171,74
III. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 193.111,90 95.264,99
C. Rechnungsabgrenzungsposten 43.796,89 17.394,32
Aktiva 759.536,51 379.848,53

Passiva

31.3.2024
EUR
31.3.2023
EUR
A. Eigenkapital 157.731,50 28.456,55
I. Gezeichnetes Kapital 25.000,00 25.000,00
II. Jahresüberschuss/-fehlbetrag   3.456,55
III. Bilanzgewinn 132.731,50  
davon Gewinnvortrag 3.456,55  
B. Rückstellungen 70.289,31 25.079,08
C. Verbindlichkeiten 531.515,70 326.312,90
davon mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr 528.339,70 326.312,90
davon mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr 3.176,00  
Passiva 759.536,51 379.848,53

Anhang

Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss

Der Jahresabschluss wurde nach den Vorschriften der §§ 242 ff. HGB unter der Beachtung der ergänzenden Bestimmungen für kleine Kapitalgesellschaften aufgestellt.

Angaben zur Identifikation der Gesellschaft laut Registergericht

Firmenname laut Registergericht: SMH Video- und Parksysteme GmbH
Firmensitz laut Registergericht: Auerbach/Vogtl.
Registereintrag: Handelsregister
Registergericht: Chemnitz
Register-Nr.: HRB 35187

Angaben zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

Die Gesellschaft ist zum Abschlussstichtag als kleine Kapitalgesellschaft gemäß § 267 Abs. 1 HGB einzustufen.

Größenabhängige Erleichterungen bei der Erstellung des Jahresabschlusses wurden nur bei der Erstellung des Anhangs in Anspruch genommen.

Die Gewinn- und Verlustrechnung wurde nach dem Gesamtkostenverfahren gemäß § 275 Abs. 2 HGB aufgestellt.

Die dem Vorjahresabschluss zum 31. März 2023 zugrunde liegenden Ansatz-, Bewertungs- und Ausweismethoden werden unverändert fortgeführt soweit nicht neue Erkenntnisse eine abweichende Bewertung erforderten bzw. sich durch den Ansatz der neuen HGB Vorschriften nach BilRUG ergaben.

Der Jahresabschluss wurde gemäß § 244 HGB in Euro aufgestellt.

Die Geschäftsleitung geht von der Fortführung des Unternehmens aus (going concern). Gründe, die gegen die Fortführung sprechen, sind nicht erkennbar.

Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze

Erworbene immaterielle Anlagewerte wurden zu Anschaffungskosten angesetzt und, sofern sie der Abnutzung unterlagen, um planmäßige Abschreibungen vermindert.

Vom Wahlrecht zur Aktivierung selbst hergestellter immaterieller Vermögensgegenstände des Anlagevermögens wurde kein Gebrauch gemacht.

Das Sachanlagevermögen wurde zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten angesetzt und, soweit abnutzbar, um planmäßige Abschreibungen vermindert.

Für geringwertige Wirtschaftsgüter mit Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten bis 800,00 EUR wurde auch in der Handelsbilanz vom Wahlrecht gemäß § 6 Abs. 2 EStG Gebrauch gemacht und im Jahr der Anschaffung zugleich ein Abgang unterstellt.

Soweit erforderlich, wurde der am Bilanzstichtag vorliegende niedrigere Wert angesetzt.

Die planmäßigen Abschreibungen wurden nach der voraussichtlichen Nutzungsdauer der Vermögensgegenstände linear und degressiv vorgenommen.

Bei der Bewertung der unfertigen und fertigen Erzeugnisse wurden in die Herstellungskosten einbezogen: Materialeinzel- und Materialgemeinkosten, Fertigungseinzel- und Fertigungsgemeinkosten sowie die Sonderkosten der Fertigung. Die Warenbestände wurden zu Anschaffungskosten bewertet. Soweit erforderlich sind die niedrigeren beizulegenden Werte angesetzt worden.

Die Vorräte wurden zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten angesetzt. Sofern die Tageswerte am Bilanzstichtag niedriger waren, wurden diese angesetzt.

Forderungen und Wertpapiere wurden unter Berücksichtigung aller erkennbaren Risiken bewertet.

Die Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände sind zum Nennwert angesetzt und haben alle eine Restlaufzeit von unter einem Jahr. Bei der Bewertung der Forderungen wurden alle erkennbaren Risiken berücksichtigt. Einzelwertberichtigungen auf Forderungen der Vorjahre wurden nicht gebildet. Für die übrigen Forderungen aus Lieferungen und Leistungen wurde eine Pauschalwertberichtigung in Höhe von 1 % des Nettobetrages vorgenommen.

In den Forderungen und sonstigen Vermögensgegenständen sind keine gegenüber Gesellschaftern enthalten.

Der Kassenbestand und die Guthaben bei Kreditinstituten wurden zum Nennwert angesetzt

Der Rechnungsabgrenzungposten wurde zum Nennwert angesetzt und wird planmäßig in den Folgejahren aufgelöst.

Das gezeichnete Kapital i.H.v. 25.000,00 EUR wurde mit dem Nennbetrag angesetzt. Die Einlagen sind vollständig erbracht.

Die Rückstellungen wurden in Höhe des nach kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrages nach § 253 Abs.1 HGB angesetzt. Dabei wurden Kostensteigerungen bis zum jeweiligen Erfüllungsbetrages berücksichtigt. Soweit die Restlaufzeit der Rückstellung am Bilanzstichtag mehr als 1 Jahr betrug, erfolgte eine Abzinsung nach § 253 Abs. 2 Satz 1 HGB. Für die Abzinsung des Erfüllungsbetrages wurden die von der Deutschen Bundesbank veröffentlichten Abzinsungssätze verwendet.

Die Befreiungsvorschrift des § 274a Nr. 5 HGB über die Abgrenzung latender Steuern wurde in Anspruch genommen.

Die Steuerrückstellungen beinhalten die das Geschäftsjahr betreffenden, noch nicht veranlagten Steuern.

Die sonstigen Rückstellungen wurden für alle weiteren ungewissen Verbindlichkeiten gebildet. Dabei wurden alle erkennbaren Risiken berücksichtigt.

Die Verbindlichkeiten wurden mit dem Erfüllungsbetrag angesetzt. Sie sind alle innerhalb eines Jahres fällig. Sicherheiten wurden nicht gestellt.

Gegenüber dem Vorjahr abweichende Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

Beim Jahresabschluss konnten die bisher angewandten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden im Wesentlichen übernommen werden.

Ein grundlegender Wechsel von Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden gegenüber dem Vorjahr fand nicht statt.

Angaben zur Bilanz

Angabe zu Forderungen mit einer Restlaufzeit größer einem Jahr

Der Betrag der Forderungen mit einer Restlaufzeit größer einem Jahr beträgt 0,00 EUR (Vorjahr: 0,00 EUR).

Betrag der Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit > 5 Jahre und der Sicherungsrechte

Der Gesamtbetrag der bilanzierten Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von mehr als 5 Jahren beträgt  0,00 EUR (Vorjahr: 0,00 EUR).

Der Gesamtbetrag der bilanzierten Verbindlichkeiten, die durch Pfandrechte oder ähnliche Rechte gesichert sind, beträgt 0,00 EUR.

Sonstige Angaben

Durchschnittliche Zahl der während des Geschäftsjahrs beschäftigten Arbeitnehmer

Die durchschnittliche Zahl der während des Geschäftsjahres im Unternehmen beschäftigten Arbeitnehmer betrug 8.

Name der Geschäftsführer  

Während des abgelaufenen Geschäftsjahrs wurden die Geschäfte des Unternehmens durch folgende Personen geführt: Herr Lutz Bruhn  

Unterschrift der Geschäftsführung



09.12.2024
Unterschrift

sonstige Berichtsbestandteile

Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 09.12.2024 festgestellt.

Nachrichten & Medien

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