COTRACO
GmbH
Abensberg
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.07.2016 bis zum 30.06.2017
Bilanz
Aktiva
|
|
30.6.2017
EUR |
30.6.2016
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
105.427,00 |
128.908,00 |
| I.
Immaterielle Vermögensgegenstände |
9,00 |
6.425,00 |
| II.
Sachanlagen |
105.418,00 |
122.483,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
963.349,60 |
977.037,81 |
| I.
Vorräte |
716.931,92 |
716.868,86 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
228.165,75 |
212.306,11 |
| davon
mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr |
32.423,17 |
32.423,17 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
18.251,93 |
47.862,84 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
6.500,00 |
7.025,16 |
| D.
Aktive latente Steuern |
99.940,00 |
104.229,56 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
1.175.216,60 |
1.217.200,53 |
Passiva
|
|
30.6.2017
EUR |
30.6.2016
EUR |
| A.
Eigenkapital |
60.210,12 |
57.726,92 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
100.000,00 |
100.000,00 |
| II.
Kapitalrücklage |
250.000,00 |
250.000,00 |
| III.
Verlustvortrag |
292.273,08 |
214.569,51 |
| IV.
Jahresüberschuss |
2.483,20 |
-77.703,57 |
| B.
Rückstellungen |
21.940,00 |
17.530,00 |
| C.
Verbindlichkeiten |
1.093.066,48 |
1.141.943,61 |
| davon
mit Restlaufzeit bis 1 Jahr |
877.119,53 |
916.100,60 |
| davon
mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr |
215.946,95 |
225.843,01 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
1.175.216,60 |
1.217.200,53 |
Anhang
I. Allgemeine Angaben
Angaben zur Anwendung des
Bilanzrichtlinie-Umsetzungsgesetzes
Aus der erstmaligen Anwendung der Schwellenwerte nach
dem Bilanzrichtlinie-Umsetzungsgesetz (BilRUG) ergaben sich
keine Änderungen. Die Vorjahreswerte konnten
übernommen werden, ein Vergleich mit dem
Jahresabschluss des Vorjahres ist insoweit möglich.
Angaben zur Identifikation der Gesellschaft laut
Registergericht
Firmenname laut Registergericht: Cotraco
GmbH
Firmensitz laut Registergericht: Abensberg
Registereintrag: Handelsregister
Registergericht: Regensburg
Register-Nr.:HRB 11111
Der Jahresabschluss der Firma Cotraco GmbH ist nach
den Bestimmungen der §§ 242 ff. und 264 ff. HGB
sowie nach den Vorschriften des GmbH-Gesetzes und des
Gesellschaftervertrages aufgestellt.
Die Gesellschaft ist eine kleine Kapitalgesellschaft.
Es gelten die Vorschriften für kleine
Kapitalgesellschaften. Die größenabhängigen
Erleichterungen bei der Aufstellung des Jahresabschlusses
gemäß §§ 274a, 276 und 288 HGB
werden in Anspruch genommen.
Die Gewinn- und Verlustrechnung ist nach dem
Gesamtkostenverfahren (§ 275 Abs. 2 HGB)
aufgestellt.
II. Angaben zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
Die auf den vorhergehenden Jahresabschluss
angewendeten Bewertungsmethoden werden stetig
angewendet.
Die Erstellung des Jahresabschlusses erfolgt unter
der Annahme der Unternehmensfortführung
(§ 252 Abs. 1 Nr. 2 HGB).
Sachanlagen werden zu Anschaffungskosten, vermindert
um planmäßige Abschreibungen entsprechend der
betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer oder, falls
erforderlich, dem niedrigeren beizulegenden Wert, bewertet.
Die Bewertung des Finanzanlagevermögens erfolgt
zu Anschaffungskosten, bei voraussichtlich dauernder
Wertminderung zu den niedrigeren Teilwerten.
Für die angeschafften geringwertigen
Wirtschaftsgüter, deren Wert € 150 aber
nicht € 1.000 übersteigen, wurde ein
Sammelposten gemäß § 6 Abs. 2a
EStG gebildet, der in Übereinstimmung mit den
steuerlichen Vorschriften im Jahr der Anschaffung und in
den folgenden vier Geschäftsjahren jeweils zu einem
Fünftel gewinnmindernd aufgelöst wird.
Die Forderungen und sonstigen
Vermögensgegenstände werden mit ihren
Nominalbeträgen oder dem niedrigeren beizulegenden
Wert angesetzt.
Die flüssigen Mittel werden mit dem
Nominalbetrag angesetzt.
Von dem Wahlrecht zur Aktivierung aktiver latenter
Steuern wurde Gebrauch gemacht. Die latenten Steuern
ergeben sich aus zeitlichen Bewertungsunterschieden
zwischen Handels- und Steuerbilanz. Die Aktivierung
berücksichtigt im Wesentlichen bestehende
Verlustvorträge, von denen erwartet wird, dass sie
innerhalb der nächsten fünf Jahre realisiert
werden. Der Ausweis aktiver und passiver latenter Steuern
erfolgt saldiert.
Die Steuerrückstellungen und die sonstigen
Rückstellungen berücksichtigen alle erkennbaren
Risiken und ungewissen Verpflichtungen sowie drohende
Verluste aus schwebenden Geschäften. Sie sind in der
Höhe angesetzt, die nach vernünftiger
kaufmännischer Beurteilung zur Erfüllung
voraussichtlich notwendig ist.
Verbindlichkeiten sind zum Erfüllungsbetrag
angesetzt.
III. Erläuterungen und Angaben zur Bilanz und der
Gewinn- und Verlustrechnung
Anlagevermögen
Die Entwicklung des Anlagevermögens im
Geschäftsjahr sowie die Abschreibung ergeben sich aus
der Anlage zum Anhang.
Die Abschreibung des Sachanlagevermögens erfolgt
linear. Die zugrunde gelegten Nutzungsdauern betragen
für bewegliches Sachanlagevermögen zwischen 3 und
10 Jahren, für unbewegliche Anlagegüter zwischen
10 und 33 Jahren.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände
Die sonstigen Vermögensgegenstände
beinhalten Forderungen mit einer Restlaufzeit von mehr als
einem Jahr in Höhe von € 32.423,17. Die
übrigen Forderungen und sonstigen
Vermögensgegenstände haben eine Restlaufzeit von
unter einem Jahr.
Verbindlichkeiten
Die Verbindlichkeiten haben eine Restlaufzeit bis zu
einem Jahr und sind unbesichert.
Die Verbindlichkeiten beinhalten
| • |
Verbindlichkeiten gegenüber
Gesellschaftern mit € 121.331,88 (Vorjahr €
6.425,00)
|
| • |
Verbindlichkeiten aus Steuer mit
€ 38.535,36 (Vorjahr € 25.474,08)
|
| • |
Verbindlichkeiten im Rahmen der
sozialen Sicherheit mit € 2.717,47 (Vorjahr
€ 453,79)
|
Der Gesamtbetrag der bilanzierten Verbindlichkeiten,
die durch Pfandrechte oder ähnliche Rechte gesichert
sind, beträgt € 403.112,14. Die Besicherung
erfolgt durch persönliche Bürgschaften der
Gesellschafter.
Aktive Steuerabgrenzung
Die aktive Steuerabgrenzung basiert im Wesentlichen
auf Verlustvorträge für Körperschaft- und
Gewerbesteuer. Der Berechnung wurde ein Steuersatz von 28,4
% zugrunde gelegt
Die aktiven latenten Steuern in Höhe von €
99.940 beruhen auf zu erwartenden steuerlichen
Verlustvorträgen zum 30.06.2017 in Höhe von
T€ 414 Euro für Körperschaftsteuer und
T€ 335 für Gewerbesteuer. Die aktiven latenten
Steuern in Höhe von € 7.890 ergeben sich durch
temporäre Differenzen zwischen der Handels- und
Steuerbilanz, die durch steuerliche Sonderabschreibungen
auf Anlagevermögen nach § 7g EStG entstanden
sind. Hieraus resultiert ein Aktivüberhang an latenten
Steuern in Höhe von € 99.940. Von der
Vereinfachungsregelung des § 274a HGB wurde nicht
Gebrauch gemacht.
Ausschüttungssperre
Der Gesamtbetrag, der gem. § 268 Abs. 8 HGB der
Ausschüttungssperre unterliegt, beträgt 99.830,00
Euro
IV. Nicht in der Bilanz enthaltene Geschäfte und
sonstige finanzielle Verpflichtungen sowie
Haftungsverhältnisse
Zum Abschlussstichtag bestanden keine
angabepflichtigen Sachverhalte.
V. Sonstige Angaben
Die durchschnittliche Zahl der während des
Geschäftsjahres im Unternehmen beschäftigten
Arbeitnehmer betrug 16.
Geschäftsführung
Während des abgelaufenen Geschäftsjahres
wurden die Geschäfte des Unternehmens geführt
von:
Herr Joachim Löffler, Abensberg
Hinsichtlich der Angabe der
Geschäftsführerbezüge wird von der
Schutzklausel des § 286 HGB Gebrauch gemacht.
Abensberg, den 28.01.2018
gez. Joachim Löffler
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 25.01.2018 festgestellt.
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