Gillich
GmbH
Großheubach
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2010
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2010
EUR |
31.12.2009
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
1.845,55 |
2.347,14 |
| I.
Sachanlagen |
1.845,55 |
2.347,14 |
| B.
Umlaufvermögen |
75.914,89 |
39.500,41 |
| I.
Vorräte |
41.280,00 |
33.507,00 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
34.634,10 |
5.263,65 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
0,79 |
729,76 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
436,34 |
464,71 |
| D.
nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag |
168.461,42 |
190.789,77 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
246.658,20 |
233.102,03 |
Passiva
|
|
31.12.2010
EUR |
31.12.2009
EUR |
| A.
Eigenkapital |
0,00 |
0,00 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
25.564,59 |
25.564,59 |
| II.
Verlustvortrag |
216.354,36 |
228.022,33 |
| III.
Jahresüberschuss |
22.328,35 |
11.667,97 |
| IV.
nicht gedeckter Fehlbetrag |
168.461,42 |
190.789,77 |
| B.
Rückstellungen |
2.635,28 |
2.734,00 |
| C.
Verbindlichkeiten |
244.022,92 |
230.368,03 |
| davon
mit Restlaufzeit bis 1 Jahr |
142.470,66 |
118.500,84 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
246.658,20 |
233.102,03 |
Anhang
für das Geschäftsjahr 2010
Allgemeine Angaben
Der Jahresabschluss der Gillich GmbH wurde auf der
Grundlage der Regelungen des Handelsgesetzbuches
aufgestellt.
Bei der erstmaligen Aufstellung des Jahresabschlusses
nach dem Bilanzmodernisierungsgesetz ( BilMoG) wurden die
Vorjahresvergleichszahlen auf
Grund des Wahlrechts nach Art. 67 Abs 8 Satz 2 EGHGB
nicht angepasst.
Ergänzend zu diesen Vorschriften waren die
Regelungen des GmbH-Gesetzes zu beachten.
Soweit Wahlrechte für Angaben in der Bilanz, in
der Gewinn- und Verlustrechnung
oder im Anhang ausgeübt werden können,
wurde der Vermerk in der Bilanz bzw. in der Gewinn- und
Verlustrechnung gewählt.
Die Gesellschaft ist zum Abschlussstichtag als kleine
Kapitalgesellschaft gem. § 267 Abs. 1 HGB einzustufen.
Angaben zur Bilanzierung und Bewertung
einschließlich steuerrechtlicher Maßnahmen
Das Sachanlagevermögen wurde zu den
Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten zuzüglich
Anschaffungsnebenkosten angesetzt und, soweit abnutzbar, um
planmäßige Abschreibungen vermindert.
Die Abschreibungen wurden nach der voraussichtlichen
Nutzungsdauer der Vermögensgegenstände linear
vorgenommen.
Die Vorräte wurden zu den Anschaffungs - bzw.
Herstellungskosten angesetzt. Sofern die Tageswerte am
Bilanzstichtag niedriger waren, wurden diese angesetzt.
Die Forderungenwurden unter Berücksichtigung
aller erkennbaren Risiken bewertet.
Die sonstigen Vermögensgegenstände wurden
zum Nennwert angesetzt.
Die Rechnungsabgrenzungsposten wurden zum Nennwert
berücksichtigt.
Die sonstigen Rückstellungen wurden für
alle weiteren ungewissen Verbindlichkeiten gebildet. Dabei
wurden alle erkennbaren Risiken berücksichtigt.
Die Verbindlichkeiten wurden zum
Erfüllungsbetrag passiviert.
Gegenüber dem Vorjahr abweichende Bilanzierungs-
und Bewertungsmethoden
Beim Jahresabschluss konnten die bisher angewandten
Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden im Wesentlichen
übernommen werden.
Ein grundlegender Wechsel von Bilanzierungs- und
Bewertungsmethoden gegenüber dem Vorjahr fand nicht
statt.
Angaben und Erläuterungen zu einzelnen Posten in
der Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung
Außerplanmäßige Abschreibungen auf
Vermögensgegenstände des Anlagevermögens
wurden nicht vorgenommen.
Beschluss über die Verwendung des Ergebnisses
In der Gesellschafterversammlung vom 21.11.2011 wurde
der Vorschlag der Geschäftsführung zur
Ergebnisverwendung angenommen.
Sonstige Pflichtangaben
Angaben zur Vermittlung eines besseren Einblicks in die
Vermögens-, Finanz- und Ertragslage
Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung und Anhang geben
entsprechend den gesetzlichen Vorschriften
grundsätzlich die wirtschaftliche Lage zutreffend
wieder.
Aus der Saldierung des gezeichneten Kapitals mit dem
Verlustvortrag aus den Vorjahren und dem
Jahresüberschuss ergibt sich der nach § 268 Abs.
3 HGB auf der Aktivseite auszuweisende "nicht durch
Eigenkapital gedeckte Fehlbetrag".
Hinsichtlich der Verbindlichkeiten gegenüber
Gesellschaftern liegen Rangrücktrittsvereinbarungen
vor.
Bei Überprüfung der Überschuldung der
Gesellschaft sind diese Darlehen nicht als Verbindlichkeit
zu berücksichtigen. Eine Überschuldung der
Gesellschaft im insolvenzrechtlichen Sinne liegt deshalb
nicht vor.
Geschäftsführung
Die Geschäftsführung wurde im abgelaufenen
Geschäftsjahr durch
Frau Sieglinde Gillich
wahrgenommen.
Großheubach, den 21.12.2011
Sieglinde Gillich
Geschäftsführer
Angabe der
Ausleihungen, Forderungen und Verbindlichkeiten
gegenüber Gesellschaftern
1.1.2010 -
31.12.2010
Der Betrag der Verbindlichkeiten gegenüber
Gesellschaftern beträgt 192.091,60 EUR.
1.1.2009 -
31.12.2009
Der Betrag der Verbindlichkeiten gegenüber
Gesellschaftern beträgt 194.599,77 EUR.
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 21.11.2011 festgestellt.
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