ineda
GmbH
München
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2010
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2010
EUR |
31.12.2009
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
1.013,00 |
1.352,00 |
| I.
Sachanlagen |
1.013,00 |
1.352,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
18.506,58 |
15.605,76 |
| I.
Vorräte |
11.000,00 |
0,00 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
4.139,82 |
4.812,70 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
3.366,76 |
10.793,06 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
198,00 |
0,00 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
19.717,58 |
16.957,76 |
Passiva
|
|
31.12.2010
EUR |
31.12.2009
EUR |
| A.
Eigenkapital |
9.362,31 |
8.929,31 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
25.000,00 |
25.000,00 |
| II.
Verlustvortrag |
16.070,69 |
0,00 |
| III.
Jahresüberschuss |
433,00 |
-16.070,69 |
| B.
Rückstellungen |
2.000,00 |
800,00 |
| C.
Verbindlichkeiten |
8.355,27 |
7.228,45 |
| davon
mit Restlaufzeit bis 1 Jahr |
8.355,27 |
7.228,45 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
19.717,58 |
16.957,76 |
Anhang
A. Allgemeine Angaben
Der Jahresabschluss der Ineda GmbH wurde auf der
Grundlage der deutschen Rechnungslegungsvorschriften des
Handelsgesetzbuches (HGB) aufgestellt. Ergänzend zu
diesen Vorschriften waren die Regelungen des GmbH-Gesetzes
zu beachten.
Bei Aufstellung des Jahresabschlusses wurden erstmals
die Vorschriften des Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz
(BilMoG) angewendet. Dabei wurden die
Vorjahresvergleichszahlen aufgrund des Wahlrechts des Art.
67 Abs. 8 S. 2 EGHGB nicht angepasst.
Soweit Wahlrechte für Angaben in der Bilanz, in
der Gewinn- und Verlustrechnung oder im Anhang
ausgeübt werden können oder wenn
Mitzugehörigkeitsvermerke (§ 265 Abs. 3 HGB)
veranlasst sind, wurde das Wahlrecht im Interesse eines
klaren und übersichtlichen Jahresabschlusses zugunsten
der Anhangangabe ausgeübt.
Nach den Größenmerkmalen des
Handelsgesetzbuches gilt die Gesellschaft als eine "kleine"
Kapitalgesellschaft gem. § 267 Abs. 1 HGB.
Bilanzierungshilfen wurden nicht in Anspruch
genommen.
B. Angaben zu den Bilanzierungs- und
Bewertungsmethoden
Abgesehen von den durch das BilMoG hervorgerufenen
Ansatz- und Gliederungsänderungen sind in den
Gliederungsmethoden keine weiteren Änderungen
gegenüber dem Vorjahr eingetreten.
Mit Ausnahme der Beibehaltung der niedrigeren
Wertansätze von Vermögensgegenständen des
Anlagevermögens infolge steuerrechtlicher
Abschreibungen (Art. 67 Abs. 3 u. 4 EGHGB), wurden
sämtliche Umstellungseffekte aus der Erstanwendung des
BilMoG sofort und in voller Höhe erfasst.
Im Einzelnen wurden folgende Bilanzierungs- und
Bewertungsmethoden angewendet:
Die Gegenstände des Sachanlagevermögens
wurden zu Anschaffungskosten bzw. Herstellungskosten
angesetzt und soweit abnutzbar um planmäßige
Abschreibungen vermindert
Die planmäßigen Abschreibungen wurden nach
der voraussichtlichen Nutzungsdauer der
Vermögensgegenstände und entsprechend den
steuerlichen Vorschriften linear oder degressiv
vorgenommen. Soweit die degressive AfA-Methode angewendet
wurde wird diese beibehalten, bis ein Wechsel zur linearen
AfA-Methode zu höheren AfA Beträgen führt
und steuerrechtlich zulässig ist.
Der Ansatz des Vorratsvermögens erfolgte
grundsätzlich zu Anschaffungs- bzw.
Herstellungskosten.
Die Bewertung der Forderungen erfolgte
grundsätzlich in Höhe des Nennwertes.
Ausfallrisiken zum Bilanzstichtag waren bis zum Zeitpunkt
der Abschlusserstellung nicht erkennbar.
Die sonstigen Rückstellungen betreffen alle
weiteren ungewissen Verbindlichkeiten und wurden unter
Berücksichtigung aller erkennbaren Risiken bewertet.
Die Verbindlichkeiten wurden mit dem
Erfüllungsbetrag angesetzt und nach dem
Höchstwertprinzip bewertet.
C. Angaben zur Bilanz
I. Aktiva
Zum Anlagevermögen wird auf das
Abschreibungsverzeichnis verwiesen. Ein Anlagengitter
braucht gemäß § 274a Nr. 1 HGB nicht
erstellt zu werden.
Die Bewertung der Forderungen erfolgte
grundsätzlich in Höhe des Nennwertes.
Die Restlaufzeit der Forderungen liegt
grundsätzlich unter einem Jahr.
Forderungen an Gesellschafter sind in den
Bilanzpositionen der Aktivseite nicht enthalten.
II. Passiva
Der Bilanzverlust entwickelte sich wie folgt:
Verlustvortrag zum 01.01.2010 16.070,69 €
Jahresüberschuss 2010
433,00 €
Bilanzverlust zum 31.12.2010 15.637,69 €
Sonstige Rückstellungen wurden mit €
2.000,-- gebildet.
Die Verbindlichkeiten gliedern sich wie folgt:
Bilanzposten
|
Restlaufzeit in Jahren
|
|
Summe
|
Verbindlichkeiten
gegenüber bzw. aus
|
bis 1 Jahr
|
1 bis
|
über 5 Jahre
|
Buchwert
|
|
|
5 Jahre
|
|
|
|
€
|
€
|
€
|
€
|
sonstige
Verbindlichkeiten
|
8.355,27
|
|
|
8.355,27
|
Summen
|
8.355,27
|
0,00
|
0,00
|
8.355,27
|
Die Verbindlichkeiten sind nicht durch Pfandrechte
bzw. Grundpfandrechte oder ähnliche Rechte an
Vermögenswerten der Gesellschaft gesichert.
Haftungsverhältnisse gem. § 251 HGB
(Bürgschaften, Garantien u.ä.) bestehen nicht.
D. Angaben zur Gewinn- und Verlustrechnung
Die Gewinn- und Verlustrechnung wurde nach dem
Gesamtkostenverfahren aufgestellt.
Weitere Hinweise sind nicht veranlasst bzw. gem.
§ 288 HGB nicht erforderlich.
E. Sonstige Angaben
Im Geschäftsjahr 2010 erfolgte die
Geschäftsführung der GmbH durch den
Geschäftsführer Dr. Joachim Mentschel, Buch am
Erlbach.
Das Stammkapital der Gesellschaft beträgt nach
den Eintragungen im Handelsregister
€ 25.000,00. Das gesamte Stammkapital ist
eingezahlt.
Dr. J. Mentschel
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 22.08.2011 festgestellt.
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