GJB
Datentechnik GmbH
Langewiesen
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2014 bis zum 31.12.2014
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2014
EUR |
31.12.2013
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
23.075,00 |
18.124,00 |
| I.
Immaterielle Vermögensgegenstände |
2.484,00 |
3.551,00 |
| II.
Sachanlagen |
20.591,00 |
14.573,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
269.396,90 |
307.132,58 |
| I.
Vorräte |
1.057,00 |
1.120,00 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
76.143,87 |
102.358,93 |
| III.
Wertpapiere |
90.036,00 |
0,00 |
| IV.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
102.160,03 |
203.653,65 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
2.447,89 |
3.639,50 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
294.919,79 |
328.896,08 |
Passiva
|
|
31.12.2014
EUR |
31.12.2013
EUR |
| A.
Eigenkapital |
253.090,42 |
248.087,04 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
25.000,00 |
25.000,00 |
| II.
Gewinnvortrag |
223.087,04 |
212.623,66 |
| III.
Jahresüberschuss |
5.003,38 |
10.463,38 |
| B.
Rückstellungen |
19.777,93 |
26.582,53 |
| C.
Verbindlichkeiten |
22.051,44 |
54.226,51 |
| davon
mit Restlaufzeit bis 1 Jahr |
22.051,44 |
51.072,51 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
294.919,79 |
328.896,08 |
sonstige Berichtsbestandteile
1. Anwendung des Handelsgesetzbuches
Der Jahresabschluss auf den 31.12.2014 der GJB
Datentechnik GmbH wurde nach den Vorschriften der
§§ 242 ff. HGB unter Beachtung der
ergänzenden Bestimmungen für
Kapitalgesellschaften (§§ 264 ff. HGB) erstellt.
Die Gesellschaft ist nach §274a Nr. 5 HGB von
der Anwendung der Vorschrift für die Bildung von
Latenten Steuern befreit.
Nach den in §267 HGB angegebenen
Größenklassen ist die Gesellschaft eine kleine
Kapitalgesellschaft.
Die Gewinn- und Verlustrechnung wurde nach dem
Gesamtkostenverfahren erstellt.
2. Bilanzierungs- und Bewertungsvorschriften
Das Sachanlagevermögen wurde zu Anschaffungs-
bzw. Herstellungskosten angesetzt und, soweit abnutzbar, um
planmäßige Abschreibungen vermindert.
Die planmäßigen Abschreibungen wurden nach
der voraussichtlichen Nutzungsdauer der
Vermögensgegenstände vorgenommen.
Immaterielle Vermögensgegenstände wurden zu
Anschaffungskosten, vermindert um lineare Abschreibungen
bewertet.
Im Wirtschaftjahr 2014 angeschaffte bewegliche
Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens bis zu einem
Wert von 410,00 € wurden im Jahr des Zugangs voll
abgeschrieben.
Der Warenbestand wurde zu Anschaffungskosten bei
Anwendung zulässiger Bewertungsvereinfachungsverfahren
bewertet. Abschreibungen auf einen niedrigeren
beizulegenden Wert waren nicht notwendig.
Die Forderungen aus Lieferung und Leistungen sowie
die Forderungen gegenüber Personal und die sonstigen
Vermögensgegenstände wurden unter
Berücksichtigung aller erkennbaren Risiken bewertet.
Dem allgemeinen Kreditrisiko bei den Forderungen aus
Lieferungen und Leistungen wurde zusätzlich durch eine
ausreichende bemessene Pauschalwertberichtigung Rechnung
getragen.
Die Bestände bei den Kreditinstituten wurden
durch Bankkontoauszüge nachgewiesen.
Die aktiven Rechnungsabgrenzungsposten wurden nach
der Vorschrift
des
§ 250 HGB ermittelt.
Das gezeichnete Kapital entspricht dem
Gesellschaftsvertrag.
Die Rückstellungen wurden mit dem Betrag
bilanziert, mit dem die Gesellschaft voraussichtlich in
Anspruch genommen wird.
Die sonstigen Rückstellungen wurden für
alle weiteren ungewissen Verbindlichkeiten gebildet. Dabei
wurden alle erkennbaren Risiken berücksichtigt.
Die Rückstellung für Aufbewahrungskosten,
die Rückstellung für Abschluss und Prüfung
und die Rückstellung für noch nicht in Anspruch
genommenen Urlaub wurden mit dem Erfüllungsbetrag gem.
§ 253 (1) HGB bilanziert.
3. Sonstige Pflichtangaben
Geschäftsführer der Gesellschaft sind Guido
Jannek und Jens Bolten.
4. Ergebnisverwendungsbeschluss
Vorbehaltlich der Gesellschaftsversammlung soll der
Jahresüberschuss
i.H.v. 5.003,38 € auf neue Rechnung vorgetragen
werden.
5. Liste der Gesellschafter zum 31. Dezember 2014
Höhe der Beteiligung
Guido Jannek 50%
Jens Bolten 50%
gez. Guido Jannek
16. Juli 2015
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde zur Wahrung der gesetzlich
vorgeschriebenen Offenlegungsfrist vor der Feststellung
offengelegt.
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