H. Pfetzer
Fensterbau GmbH
Bühl
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2010
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2010
EUR |
31.12.2009
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
73.772,00 |
78.185,50 |
| I.
Immaterielle Vermögensgegenstände |
3.882,00 |
2.217,50 |
| II.
Sachanlagen |
69.890,00 |
75.968,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
227.174,82 |
329.176,46 |
| I.
Vorräte |
193.400,26 |
310.465,82 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
23.398,92 |
15.002,11 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
10.375,64 |
3.708,53 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
1.018,71 |
1.205,43 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
301.965,53 |
408.567,39 |
Passiva
|
|
31.12.2010
EUR |
31.12.2009
EUR |
| A.
Eigenkapital |
41.093,11 |
29.368,68 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
25.564,60 |
25.564,60 |
| II.
Kapitalrücklage |
153.000,00 |
153.000,00 |
| III.
Verlustvortrag |
149.195,92 |
185.588,45 |
| IV.
Jahresüberschuss |
11.724,43 |
36.392,53 |
| B.
Rückstellungen |
8.861,30 |
7.801,00 |
| C.
Verbindlichkeiten |
252.011,12 |
371.397,71 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
301.965,53 |
408.567,39 |
Anhang
Allgemeine Angaben
Die Gesellschaft weist zum Abschlussstichtag die
Größenmerkmale einer kleinen Kapitalgesellschaft
im Sinne der §§ 264, 267 I HGB auf. Der
Jahresabschluss zum 31.12.2010 wurde grundsätzlich
unter Beibehaltung der für den Vorjahresabschluss
angewendeten Gliederungs- und Bewertungsgrundsätzen
auf der Grundlage der Rechnungslegungsvorschriften des
Handelsgesetzbuchs (§§ 238 ff. HGB) und den
ergänzenden Vorschriften für
Kapitalgesellschaften (§§ 265 ff. HGB)
aufgestellt. Ergänzend zu diesen Vorschriften waren
die Regelungen des GmbH-Gesetzes zu beachten. Angaben, die
wahlweise in der Bilanz oder dem Anhang gemacht werden
können, sind insgesamt im Anhang aufgeführt. Der
Jahresabschluss wurde erstmals nach den Vorschriften des
Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes (BilMoG) aufgestellt.
Die bisherige Form der Darstellung und die bisher
angewandten Bewertungsmethoden wurden insoweit angepasst.
Eine Durchbrechung der Stetigkeit liegt insoweit nicht vor
(Art. 67 VIII 1 EGHGB). Die Vorjahreszahlen wurden
entsprechend Art. 67 VIII 2 EGHGB nicht angepasst.
Angaben zu den Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
Die Bilanzierung der immateriellen
Vermögensgegenstände und der Sachanlagen erfolgt
zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten unter
Berücksichtigung nutzungsbedingter
planmäßiger Abschreibungen. Grundlage der
planmäßigen Abschreibung ist die
voraussichtliche Nutzungsdauer des jeweiligen
Vermögensgegenstandes (§ 253 I 1, III HGB). Bei
den immateriellen Vermögensgegenständen erfolgt
die Abschreibung linear. Die beweglichen Anlagegüter
werden linear abgeschrieben. Geringwertige
Wirtschaftsgüter mit Anschaffungs- oder
Herstellungskosten bis 150 Euro wurden aus
Vereinfachungsgründen entsprechend § 6 IIa EStG
im Erwerbsjahr voll, solche mit Anschaffungs- oder
Herstellungskosten von 150 Euro bis 1.000 Euro mit 20%,
abgeschrieben. Die Bewertung der Roh-, Hilfs- und
Betriebsstoffe erfolgte zu den Anschaffungskosten, soweit
nicht ein niedrigerer Wert beizulegen war (§ 253 IV
HGB). Fertige und unfertige Erzeugnisse, sowie in Arbeit
befindliche Aufträge werden zu Herstellungskosten
bewertet. Diese umfassen die produktionsbezogenen
Vollkosten (§ 255 II HGB). Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände wurden zu Nominalwerten
angesetzt. Flüssige Mittel werden zu Nominalwerten
angesetzt. Die aktiven Rechnungsabgrenzungsposten
beinhalten noch nicht verbrauchte, im Voraus entrichtete
Betriebsausgaben. Das Stammkapital wurde zum Nennwert
angesetzt. Die sonstigen Rückstellungen erfassen alle
erkennbaren Risiken und ungewisse Verbindlichkeiten und
sind mit dem Erfüllungsbetrag bewertet, der nach
vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendig
ist (§ 253 I 2 HGB). Rückstellungen mit einer
Restlaufzeit von mehr als einem Jahr werden mit dem ihrer
Restlaufzeit entsprechenden durchschnittlichen
Marktzinssatz der vergangenen sieben Geschäftsjahre
abgezinst (§ 253 II 1 HGB). Verbindlichkeiten wurden
zum Erfüllungsbetrag gem. § 253 Abs. 1 HGB
angesetzt.
Informationen zur Bilanz
Die Forderungen und sonstigen
Vermögensgegenstände mit einer Restlaufzeit von
mehr als einem Jahr betragen 0,00 Euro. Der Gesamtbetrag
der bilanzierten Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit
von mehr als 5 Jahren beträgt 0,00 Euro. Der Betrag
der Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit bis zu einem
Jahr beträgt 108.377,52 Euro. Der Gesamtbetrag der
bilanzierten Verbindlichkeiten, die durch Pfandrechte oder
ähnliche Rechte gesichert sind, beträgt 0,00
Euro.
Sonstige Angaben
Während des abgelaufenen Geschäftsjahrs
wurden die Geschäfte des Unternehmens durch Herrn
Karl-Heinz Pfetzer und Herrn Andreas Pfetzer geführt.
Außer dem Geschäftsführer waren im
Berichtsjahr keine weiteren Organe bestellt.
Von der Regelung nach § 325 Abs. 1, Satz 4 HGB
wird Gebrauch gemacht. Die Schutzklausel gem. § 286 IV
HGB wurde in Anspruch genommen. Von den Erleichterungen der
§§ 274a, 288 I HGB wurde Gebrauch gemacht.
Bühl, 28.09.2011
Die Geschäftsführer
Gez. Karl-Heinz Pfetzer, Gez. Andreas Pfetzer
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 14.09.2011 festgestellt.
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