Kratz Bau
GmbH
Otting
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023
Handelsbilanz
Aktiva
|
|
31.12.2023
EUR |
31.12.2022
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
476.131,00 |
355.043,00 |
| I.
Immaterielle Vermögensgegenstände |
5,00 |
4,00 |
| II.
Sachanlagen |
476.126,00 |
355.039,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
4.171.353,55 |
4.065.690,96 |
| I.
Vorräte |
25.500,00 |
23.500,00 |
| 1.
erhaltene Anzahlungen auf Bestellungen |
30.112.563,93 |
21.288.648,31 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
2.172.797,97 |
1.646.233,51 |
| davon
mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr |
1.748.443,56 |
1.104.979,88 |
| davon
gegen Gesellschafter |
113.168,69 |
111.496,25 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
1.973.055,58 |
2.395.957,45 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
5.260,00 |
5.638,31 |
| Aktiva |
4.652.744,55 |
4.426.372,27 |
Passiva
|
|
31.12.2023
EUR |
31.12.2022
EUR |
| A.
Eigenkapital |
3.067.370,67 |
2.936.875,52 |
| I.
Gezeichnetes Kapital |
25.564,59 |
25.564,59 |
| II.
Bilanzgewinn |
3.041.806,08 |
2.911.310,93 |
| davon
Gewinnvortrag |
2.911.310,93 |
2.720.927,18 |
| B.
Rückstellungen |
402.482,41 |
449.037,19 |
| C.
Verbindlichkeiten |
1.182.891,47 |
1.040.459,56 |
| davon
mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr |
1.182.891,47 |
1.040.459,56 |
| Summe
Passiva |
4.652.744,55 |
4.426.372,27 |
Anhang
Der Jahresabschluss wurde nach den Vorschriften der
§§ 242 ff. HGB unter der Beachtung der
ergänzenden Bestimmungen für kleine
Kapitalgesellschaften aufgestellt.
Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze
Erworbene immaterielle Anlagewerte wurden zu
Anschaffungskosten angesetzt und, sofern sie der
Abnutzung unterlagen, um planmäßige
Abschreibungen vermindert.
Das Sachanlagevermögen wurde zu Anschaffungs-
bzw. Herstellungskosten angesetzt und, soweit
abnutzbar, um planmäßige Abschreibungen
vermindert.
Die planmäßigen Abschreibungen wurden nach
der voraussichtlichen Nutzungsdauer der
Vermögensgegenstände linear und
degressiv vorgenommen.
Der Übergang von der degressiven zur linearen
Abschreibung erfolgt in den Fällen, in denen dies zu
einer höheren Jahresabschreibung führt.
Die Vorräte wurden zu Anschaffungs- bzw.
Herstellungskosten angesetzt. Sofern die Tageswerte am
Bilanzstichtag niedriger waren, wurden diese
angesetzt.
Forderungen und Wertpapiere wurden unter
Berücksichtigung aller erkennbaren Risiken bewertet.
Für ungewisse Verbindlichkeiten aus
Pensionsverpflichtungen wurden Rückstellungen
gebildet. Die Rückstellungsbildung wurde
gem. § 253 Abs. 1 Satz 2 HGB in Höhe des nach
vernünftiger kaufmännischer
Beurteilung notwendigen
Erfüllungsbetrags bewertet.
Die Steuerrückstellungen beinhalten die das
Geschäftsjahr betreffenden, noch nicht veranlagten
Steuern.
Die sonstigen Rückstellungen wurden für
alle weiteren ungewissen Verbindlichkeiten gebildet. Dabei
wurden alle erkennbaren Risiken berücksichtigt.
Verbindlichkeiten wurden zum Erfüllungsbetrag
angesetzt.
Gegenüber dem Vorjahr abweichende Bilanzierungs-
und Bewertungsmethoden
Beim Jahresabschluss konnten die bisher angewandten
Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden im Wesentlichen
übernommen werden.
Ein grundlegender Wechsel von Bilanzierungs- und
Bewertungsmethoden gegenüber dem Vorjahr fand nicht
statt.
Ausschüttungssperre
Der Gesamtbetrag, der gem. § 268 Abs. 8 HGB der
Ausschüttungssperre unterliegt, beträgt lt.
mathematischem Gutachten 7.539,00 Euro.
Unterschrift der Geschäftsführung
10. April 2025
gez. Adolf Kratz, Geschäftsführer
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 10.04.2025
festgestellt.
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