Architekturbüros für Hochbau
mmb Wohnbaugesellschaft mbH
Hüttentalstraße 33, 71032 Böblingen, DEUStammdaten
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Historie
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Wirtschaftlich Berechtigte
Natürliche Personen, die das Unternehmen letztendlich besitzen oder kontrollieren – ermittelt durch Auflösen der Gesellschafterkette
Identifizierte Personen (2)
| Name | Anteil |
|---|---|
| 75.00% | |
Martina Bader | 25.00% |
Gesellschafter
Eigentümer- und Gesellschafterstruktur des Unternehmens
2 Gesellschafter
GmbH-Struktur
Konzern- und Jahresabschlüsse
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
mmb Wohnbaugesellschaft mbHBöblingenJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2014 bis zum 31.12.2014BILANZ
ANHANGAllgemeine Angaben Der Jahresabschluss wurde auf der Grundlage der Gliederungs-, Bilanzierungs- und Bewertungsvorschriften des Handelsgesetzbuches aufgestellt. Ergänzend zu diesen Vorschriften wurden die Regelungen des GmbH Gesetzes beachtet. Größenabhängige Erleichterungen bei der Erstellung (§§ 266 Abs.1, 276, 288 HGB) und bei der Offenlegung (§ 326 HGB bzw. § 327 HGB) des Jahresabschlusses werden teilweise in Anspruch genommen. Gliederungsgrundsätze Die Gliederung der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung erfolgte nach § 266 und § 275 HGB. Bilanzierungsmethoden Im Jahresabschluss sind sämtliche Vermögensgegenstände, Schulden, Rechnungsabgrenzungsposten, Aufwendungen und Erträge enthalten, soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist. Die Posten der Aktivseite sind nicht mit Posten der Passivseite, Aufwendungen nicht mit Erträgen, Grundstücksrechte nicht mit Grundstückslasten verrechnet worden. Das Anlage- und Umlaufvermögen, das Eigenkapital, die Schulden sowie die Rechnungsabgrenzungsposten wurden in der Bilanz gesondert ausgewiesen und hinreichend aufgegliedert. Das Anlagevermögen weist nur Gegenstände aus, die bestimmt sind, dem Geschäftsbetrieb dauernd zu dienen. Aufwendungen für die Gründung des Unternehmens und für die Beschaffung des Eigenkapitals, sowie für immaterielle Vermögensgegenstände, die nicht entgeltlich erworben wurden, wurden nicht bilanziert. Rückstellungen wurden nur im Rahmen des § 249 HGB und Rechnungsabgrenzungsposten wurden gegebenenfalls nach den Vorschriften des § 250 HGB gebildet. Haftungsverhältnisse i.S. von § 251 HGB sind gegebenenfalls nachfolgend gesondert angegeben. III. Bewertungsmethoden Die Wertansätze der Eröffnungsbilanz des Geschäftsjahres stimmen mit denen der Schlussbilanz des vorangegangenen Geschäftsjahres überein. Bei der Bewertung wurde von der Fortführung des Unternehmens ausgegangen. Die Vermögensgegenstände und Schulden wurden einzeln bewertet. Es ist vorsichtig bewertet worden, namentlich sind alle vorhersehbaren Risiken und Verluste, die bis zum Abschlussstichtag entstanden sind, berücksichtigt worden, selbst wenn diese erst zwischen dem Abschlussstichtag und der Aufstellung des Jahresabschlusses bekannt geworden sind. Gewinne sind nur berücksichtigt worden, wenn sie bis zum Abschlussstichtag realisiert wurden. Aufwendungen und Erträge des Geschäftsjahres sind unabhängig vom Zeitpunkt der Zahlung berücksichtigt worden. Einzelne Positionen wurden - soweit vorhanden - wie folgt bewertet: Immaterielle Vermögensgegenstände Erworbene immaterielle Anlagewerte wurden zu Anschaffungskosten angesetzt und, sofern sie der Abnutzung unterlagen, um planmäßige Abschreibungen vermindert. Sachanlagen Die Vermögensgegenstände des Sachanlagevermögens wurden zu Anschaffung oder Herstellungskosten abzüglich planmäßiger Abschreibungen bewertet. Grundlage der planmäßigen Abschreibung war die voraussichtliche Nutzungsdauer des jeweiligen Vermögensgegenstandes. Bei Gebäuden wurden die Abschreibungen nach steuerrechtlichen Vorschriften vorgenommen. Die Abschreibungen wurden beim beweglichen Anlagevermögen überwiegend zunächst degressiv und später linear vorgenommen. Der Übergang von der degressiven zur linearen Abschreibung erfolgte in den Fällen, in denen dies zu einer höheren Jahresabschreibung führte. Geringwertige Wirtschaftsgüter mit Anschaffungskosten bis 150,00 Euro wurden sofort als Aufwand erfasst. Wirtschaftsgüter mit Anschaffungskosten von mehr als 150,00 Euro bis 1.000,00 Euro wurden als Sammelposten Geringwertige Wirtschaftsgüter erfasst und entsprechend der gesetzlichen Vorschrift des § 6 Abs. 2a EStG auf 5 Jahre abgeschrieben. Finanzanlagen Es sind keine Finanzanlagen vorhanden. Vorräte Die Vorräte wurden mit den Anschaffungs- bzw. Herstellkosten bewertet. Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und sonstigen Vermögensgegenständen Die Forderungen, sonstige Vermögensgegenstände und Wertpapiere wurden grundsätzlich mit dem Nennbetrag angesetzt. Erkennbare Einzelrisiken oder niedrigere beizulegende Werte wurden gegebenenfalls durch Einzelwertberichtigungen berücksichtigt. Das allgemeine Kreditrisiko bei den Forderungen aus Lieferungen und Leistungen wurde gegebenenfalls durch eine Pauschalwertberichtigung berücksichtigt. In den sonstigen Vermögensgegenständen sind Forderungen gegenüber Gesellschaftern in Höhe von EUR 169.648,89 enthalten. Verbindlichkeiten Die Verbindlichkeiten wurden mit dem Rückzahlungsbetrag ausgewiesen. Sofern die Tageswerte über den Rückzahlungsbeträgen lagen, wurden die Verbindlichkeiten zum höheren Tageswert angesetzt. Rückstellungen Die Rückstellungen wurden nach vernünftiger kaufmännischer Schätzung ermittelt. Die sonstigen Rückstellungen berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und ungewissen Verpflichtungen. Die Steuerrückstellungen beinhalten die bis zum Bilanzstichtag noch nicht veranlagten Steuern. Pensionsrückstellungen Pensionszusagen wurden nicht erteilt. Währungsumrechnung Soweit im Jahresabschluss Posten enthalten sind, die ursprünglich auf fremde Währung lauteten, so wurden diese zum Tageskurs umgerechnet. Fremdwährungsforderungen und Fremdwährungsverbindlichkeiten wurden mit dem Kurs ihres Entstehens bewertet. Soweit sich wegen sinkender Wechselkurse Abwertungserfordernisse ergeben, wurden die Verluste im Jahresabschluss erfasst. Erläuterungen zu einzelnen Posten der Bilanz Die sonstigen Rückstellungen setzen sich gegebenenfalls wie in dem unter dem Gliederungspunkt F des Anhangs dargestellten Rückstellungsspiegel zusammen. Zum 31. Dezember 2014 haben Bürgschaften in Höhe von EUR 159.801,01 bestanden. Weitere finanzielle Verpflichtungen, die nicht in der Bilanz auszuweisen, bestanden am Abschlussstichtag nicht. Erläuterungen zu den einzelnen Posten der Gewinn- und Verlustrechnung Außerordentliche Erträge und außerordentliche Aufwendungen sind nicht angefallen. Der Gesamtbetrag, der gem. § 268 Abs. 8 HGB der Ausschüttungssperre unterliegt, beträgt Euro 0,00. Sonstige Angaben Am Abschlussstichtag bestanden folgende Haftungsverhältnisse:
Der Gesamtbetrag der nicht bilanzierten Pensionsverpflichtungen beträgt EUR 0,00. Geschäftsführer
Auf die Angabe der Geschäftsführerbezüge wird gemäß § 286 Abs. 4 HGB verzichtet. Ergebnisverwendung Die Geschäftsleitung schlägt in Übereinstimmung mit den Gesellschaftern vor, das Ergebnis
wie folgt zu verwenden:
Der Jahresabschluss wurde unter Berücksichtigung der von der Geschäftsführung vorgeschlagenen Gewinnverwendung aufgestellt.
Stuttgart, den 22. September 2015 gez. Matthias Bader Die Feststellung bzw. Billigung des Jahresabschlusses erfolgte am: 22.09.2015 |
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