Prinke Bau GmbHLiquidiert

74928 Hüffenhardt, DEU

Stammdaten

Register
Amtsgericht Mannheim HRB 441346
Eingetragen
8.2.1995
Branche
Bau von Gebäuden (ohne Fertigteilbau)Herstellung von Baubedarfsartikeln aus KunststoffenTätigkeiten der Großhandelsvermittlung von Baustoffen und Anstrichmitteln
Gegenstand
Ausführung von Bauarbeiten aller Art, insbesondere von Hochbauarbeiten sowie Handel mit Baustoffen und Einrichtungsgegenständen.

Historie

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Management

NameRolle
Jochen Prinke
seit 15.7.2025
Liquidator

Wirtschaftlich Berechtigte

Identifizierte Personen (3)

NameAnteil
40.00%
Heidemarie Prinke
40.00%

Gesellschafter

3 Gesellschafter

GmbH-Struktur

2 von 3 angezeigt

20.000 DM
40.00%
Heidemarie Prinke
20.000 DM
40.00%

Konzern- und Jahresabschlüsse

Prinke Bau GmbH

Hüffenhardt

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2010

Bilanz

AKTIVA

  Gesamtjahr/Stand
Euro
Vorjahr
Euro
A. Anlagevermögen    
I. Immaterielle Vermögensgegenstände 449,00 0,00
II. Sachanlagen 3.162,00 2.257,00
III. Finanzanlagen    
B. Umlaufvermögen    
I. Vorräte 32.910,21 33.734,91
II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 10.062,35 22.909,89
III. Wertpapiere    
IV. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 3.605,34 13.962,08
C. Rechnungsabgrenzungsposten    
Summe Aktiva 50.188,90 72.863,88

Passiva

   
  Gesamtjahr/Stand
Euro
Vorjahr
Euro
A. Eigenkapital    
I. Gezeichnetes Kapital 25.564,59 25.564,59
II. Kapitalrücklage    
III. Gewinnrücklagen    
IV. Gewinnvortrag/Verlustvortrag -18.463,27 -8.010,50
V. Jahresüberschuss/Jahresfehlbetrag -1.105,45 -10.452,77
B. Rückstellungen 1.500,00 1.500,00
C. Verbindlichkeiten 42.693,03 64.262,56
D. Rechnungsabgrenzungsposten    
Summe Passiva 50.188,90 72.863,88

Anhang

A. Angaben zur Form der Darstellung von Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung.

1. Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss

Der Jahresabschluss auf den 31.12.2010 wurde erstmals nach den Vorschriften der §§ 242 ff. HGB unter Beachtung der ergänzenden Bestimmungen für Kapitalgesellschaften ( §§ 264 ff. HGB ) in der Fassung des Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes erstellt.

Die Gliederungen der Bilanz sowie der Gewinn- und Verlustrechnung entsprechen den Vorschriften der §§ 266 ff. HGB.

Die Vorjahresvergleichszahlen wurden auf Grund des Wahlrechts des Art. 67 Abs. 8 Satz 2 EGHGB nicht angepasst.

2. Grundsätze der Bilanzierung und Bewertung

2.1. Bilanzierungsvorschriften (§§ 242-251 und §§ 264-278 HGB)

a) Im Jahresabschluss sind sämtliche Vermögensgegenstände, Schulden, Rechnungsabgrenzungsposten, Aufwendungen und Erträge enthalten, soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist.

b) Die Posten der Aktivseite sind nicht mit Posten der Passivseite, Aufwendungen nicht mit Erträgen und Grundstücksrechte nicht mit Grundstückslasten verrechnet.

c) Das Anlage- und Umlaufvermögen, das Eigenkapital, die Schulden und Rechnungsabgrenzungsposten sind in der Bilanz gesondert ausgewiesen und hinreichend gegliedert.

d) Das Anlagevermögen weist nur Gegenstände aus, die bestimmt sind, dem Geschäftsbetrieb dauernd zu dienen.

e) Rückstellungen sind im Rahmen des § 249 HGB gebildet worden.

2.2 Bewertungsvorschriften (§§ 252-256 und §§ 279-283 HGB)

a) Die Wertansätze der Eröffnungsbilanz des Geschäftsjahres stimmen mit denen der Schlussbilanz des vorangegangenen Geschäftsjahres überein.

b) Bei der Bewertung wird von der Fortführung der Unternehmenstätigkeit aus gegangen . Dem stehen auch tatsächliche und rechtliche Gegebenheiten nicht entgegen.

c) Die Vermögensgegenstände und Schulden sind zum Abschlussstichtag einzeln bewertet worden.

d) Es ist vorsichtig bewertet worden, namentlich sind alle vorhersehbaren Risiken und Verluste, die bis zum Abschlussstichtag entstanden sind, berücksichtigt, selbst wenn diese erst zwischen Abschlussstichtag und dem Tag der Aufstellung des Jahresabschlusses bekannt geworden sind.

e) Gewinne sind nur berücksichtigt worden, wenn sie am Schlussstichtag realisiert sind.

f) Einzelne Positionen sind wie folgt bewertet worden:

-Die Vermögensgegenstände des Anlagevermögens wurden zu Anschaffungskosten oder Herstellungskosten abzüglich planmäßiger Abschreibung bewertet.

- Bei der Bemessung der planmäßigen Abschreibungen sind die Anschaffungskosten oder Herstellungskosten auf die Geschäftsjahre verteilt worden, in denen der Vermögensgegenstand voraussichtlich genutzt wird.

- Die Vorräte wurden mit den Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten bewertet.

- Die Forderungen sind grundsätzlich mit dem Nennbetrag angesetzt.

- Rückstellungen wurden in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrages angesetzt.

- Die Verbindlichkeiten wurden mit den Erfüllungsbeträgen angesetzt.

- Aufwendungen und Erträge des Geschäftsjahres sind unabhängig von den Zeitpunkten der entsprechenden Zahlungen im Jahresabschluss berücksichtigt worden.

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