Optik Schmidt GmbHLiquidiert
Am Friedhof 1, 53842 Troisdorf, DEUStammdaten
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Historie
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Management
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Gertraude Karin, Troisdorf Schmidt seit 13.8.2018 | Liquidator |
Konzern- und Jahresabschlüsse
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
Optik Schmidt GmbHSiegburgJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.11.2010 bis zum 31.10.2011Bilanz
Anhang1. Allgemeine Angaben und Erläuterungen zum Abschluss des Geschäftsjahres Der Jahresabschluss unserer Gesellschaft ist für das Geschäftsjahr 2010/2011 nach den Vorschriften des HGB unter Berücksichtigung der Vorschriften des GmbHG aufgestellt. Die Gesellschaft ist zum Bilanzstichtag 31.10.2011 eine kleine Kapitalgesellschaft nach § 267 Abs.1 HGB. Die Gesellschaft nimmt die größenabhängigen Erleichterungen der §§ 274a und 288 Abs. 1 HGB in Anspruch. Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr. Im Interesse einer besseren Klarheit werden die nach den gesetzlichen Vorschriften bei den Posten der Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung anzubringenden Vermerke ebenso wie die Vermerke, die wahlweise in der Bilanz bzw. Gewinn- und Verlustrechnung anzubringen sind, weitestgehend im Anhang aufgeführt. Die Gesellschaft hat ein abweichendes Geschäftsjahr vom 1. November bis zum 31. Oktober des Folgejahres 2. Bilanzierungs- und Bewertungs- und Ausweisgrundsätze, Währungsumrechnung Allgemeine Angaben Die Gewinn- und Verlustrechnung ist nach dem Gesamtkostenverfahren gem. § 275 Abs. 2 HGB aufgestellt. Aufwendungen und Erträge werden auf das Jahr abgegrenzt. Unternehmensfortführung Die Gesellschaft ist zum Stichtag bilanziell überschuldet. Sie weist einen nicht durch Eigenkapital gedeckten Fehlbetrag in Höhe von € 8.164,21 aus. Die Geschäftsführung geht nach den Umständen von einer überwiegenden Wahrscheinlichkeit der Fortführung des Unternehmens aus. Aufgrund des aus insolvenzrechtlicher Sicht geheilten Überschuldungsstatus zum Stichtag (§ 19 InsO) konnte die Insolvenzantragspflicht wegen Überschuldung abgewendet werden und weiterhin eine Bilanzierung unter der Annahme der Unternehmensfortführung erfolgen. Aktiva Sachanlagen sind mit den Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten abzüglich planmäßiger linearer Abschreibungen bewertet. Die Abschreibungen auf Zugänge des Sachanlagevermögens erfolgen grundsätzlich zeitanteilig. Soweit die beizulegenden Werte einzelner Vermögensgegenstände ihren Buchwert unterschreiten, werden zusätzlich außerplanmäßige Abschreibungen vorgenommen. In Bezug auf die Bilanzierung geringwertiger Wirtschaftsgüter wird seit dem 1. Januar 2008 handelsrechtlich die steuerrechtliche Regelung des § 6 Abs. 2 und Abs. 2a EStG angewendet. Anschaffungs- oder Herstellungskosten von abnutzbaren beweglichen Wirtschaftsgütern des Anlagevermögens, die einer selbständigen Nutzung fähig sind, werden im Wirtschaftsjahr der Anschaffung, Herstellung oder Einlage in voller Höhe als Betriebsausgaben erfasst, wenn die Anschaffungs- oder Herstellungskosten, vermindert um einen darin enthaltenen Vorsteuerbetrag, für das einzelne Wirtschaftsgut € 150 nicht übersteigen. Für geringwertige Wirtschaftsgüter, deren Anschaffungs- oder Herstellungskosten, vermindert um einen darin enthaltenen Vorsteuerbetrag, mehr als € 150 und bis zu € 1.000 betragen, wird ein jährlicher Sammelposten im Sinne des § 6 Abs. 2a EStG gebildet. Der jährliche Sammelposten wird über fünf Jahre gewinnmindernd aufgelöst. Scheidet ein Wirtschaftsgut vorzeitig aus dem Betriebsvermögen aus, wird der Sammelposten nicht vermindert. Der Zugang an geringwertigen Wirtschaftsgütern bis € 150,00 wird direkt als sonstiger betrieblicher Aufwand erfasst. Die Vorräte sind zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten und unter Berücksichtigung des Niederstwertprinzips bewertet. Alle erkennbaren Risiken im Vorratsvermögen, die sich aus überdurchschnittlicher Lagerdauer, geminderter Verwertbarkeit und/oder niedrigeren Wiederbeschaffungskosten ergeben, sind durch angemessene Wertabschläge berücksichtigt. In allen Fällen wurde verlustfrei bewertet, d.h. soweit die voraussichtlichen Verkaufspreise abzüglich der bis zum Verkauf anfallenden Kosten zu einem niedrigeren beizulegenden Wert führen, wurden entsprechende Abwertungen vorgenommen. Abgesehen von handelsüblichen Eigentumsvorbehalten sind die Vorräte frei von Rechten Dritter. Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände sind grundsätzlich mit dem Nennbetrag angesetzt. Bei den Forderungen aus Lieferungen und Leistungen wurden erkennbare Einzelrisiken durch Einzelwertberichtigungen, berücksichtigt. Die Bewertung der anderen Gegenstände des Umlaufvermögens erfolgt zu Nennwerten unter Beachtung des Niederstwertprinzips. Passiva Das gezeichnete Kapital wird zum Nennwert bilanziert. Die Rückstellungen wurden in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrages angesetzt. Die Verbindlichkeiten wurden unter Berücksichtigung des Imparitätsprinzips mit dem Erfüllungsbetrag ausgewiesen. 3. Erläuterungen zur Bilanz Die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und die sonstigen Vermögensgegenstände sind wie im Vorjahr sämtlich innerhalb eines Jahres fällig. Das gezeichnete Kapital in Höhe von DM 50.000,00 (€ 25.564,59) ist in voller Höhe eingezahlt. In der Gesellschafterversammlung vom 30. Dezember 2011 wurde beschlossen, den Jahresüberschuss des Geschäftsjahres vom 1. November 2009 bis 31. Oktober 2010 auf neue Rechnung vorzutragen. Die Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen und die sonstigen Verbindlichkeiten haben alle wie bereits im Vorjahr eine Restlaufzeit von bis zu einem Jahr. In den sonstigen Verbindlichkeiten sind solche gegenüber Gesellschaftern in Höhe von T€ 78 enthalten. 4. Sonstige Angaben Angaben zur Geschäftsführung Geschäftsführer der Gesellschaft war im Geschäftsjahr 2010/2011:
Siegburg, 17. Dezember 2012 Optik Schmidt GmbH Karin Schmidt, Geschäftsführerin sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
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