ma-gres Beteiligung GmbH
Selbe AdresseVerwaltung von Gewerbegrundstücken und Nichtwohngebäuden für Dritte
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Kennzahlen extrahiert aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Andreas Dr. Käufl seit 3.9.2025 | Vorstandsmitglied |
Martin Gresser seit 8.12.2001 | Vorstandsmitglied |
Bilanzkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Gewinn- und Verlustkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
| Posten |
|---|
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
MAGRAL Aktiengesellschaft Financial BrokersMünchenJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023BILANZ ZUM 31. DEZEMBER 2023AKTIVA
PASSIVA
GEWINN- UND VERLUSTRECHNUNG FÜR DAS GESCHÄFTSJAHR 2023
ANHANG zum 31. Dezember 2023MAGRAL AG Financial BrokersMünchenAllgemeine Angaben zum Jahresabschluss Angaben zur Identifikation der Gesellschaft laut Registergericht
Angabe und Begründung der gegenüber dem Vorjahr abweichenden Form der Darstellung Die Form des Jahresabschlusses hat sich gegenüber dem Vorjahr nicht geändert. Geschäftszweigtypische Ergänzungen der Gliederung Die vorliegende Gliederung basiert auf geschäftszweigtypischen Formblättern gemäß § 330 HGB. Dabei wurde das Formblatt für Kredit- und Finanzdienstleistungsinstitute (RechKredV) als Grundlage herangezogen. Angaben zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze Forderungen wurden unter Berücksichtigung aller erkennbaren Risiken bewertet. Das Sachanlagevermögen und immaterielle Vermögensgegenstände wurden zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten angesetzt und, soweit abnutzbar, um planmäßige Abschreibungen vermindert. Die planmäßigen Abschreibungen wurden nach der voraussichtlichen Nutzungsdauer der Vermögensgegenstände linear vorgenommen. Wertpapiere wurden zum Zeitwert bewertet. Für ungewisse Verbindlichkeiten aus Pensionsverpflichtungen wurden Rückstellungen gebildet. Die Rückstellungsbildung wurde gem. § 253 Abs. 1 Satz 2 HGB in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrags bewertet. Die sonstigen Rückstellungen wurden für alle weiteren ungewissen Verbindlichkeiten gebildet. Dabei wurden alle erkennbaren Risiken berücksichtigt. Verbindlichkeiten wurden zum Erfüllungsbetrag angesetzt. Gegenüber dem Vorjahr abweichende Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden Ein grundlegender Wechsel von Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden gegenüber dem Vorjahr fand nicht statt. Angaben zur Bilanz Anlagespiegel für die einzelnen Posten des Anlagevermögens Die Geschäftsjahresabschreibung je Posten der Bilanz ist aus dem Anlagenspiegel zu entnehmen. Angaben über die Gattung der Aktien Das Grundkapital von 153.387,56 ist eingeteilt in zwei vinkulierte Namensaktien. Ausschüttungssperre Der Gesamtbetrag, der gem. § 268 Abs. 8 HGB der Ausschüttungssperre unterliegt, beträgt 1.243.892,38 EUR. Im Einzelnen gliedert sich der Gesamtbetrag wie folgt:
Pensionsrückstellungen Die Bewertung der Pensionsrückstellung erfolgte mit dem Erfüllungsbetrag. Für die Berechnungen wurden folgende Annahmen getroffen:
Ermittlung des Unterschiedsbetrags nach § 253 Abs. 6 HGB:
Verrechnung von Vermögensgegenständen und Schulden Für die Saldierung von Schulden aus Altersvorsorgeverpflichtungen mit verrechnungsfähigen Vermögenswerten wurden folgende Werte ermittelt:
Zur Bestimmung des Zeitwertes wurden Kurswerte sowie Anschaffungskosten zu Grunde gelegt. Aufwand aus der Anpassung der Rückdeckungsversicherung sowie aus dem Zinsanteil der Anpassung der Pensionsrückstellung wurde in Höhe von 31,3 TEUR saldiert mit Erträgen aus der Anpassung der Depotwerte an Zeitwerte in Höhe von 29,4 TEUR in der Position "Zinsaufwendungen" ausgewiesen. Angaben und Erläuterungen zu Rückstellungen Im Posten sonstige Rückstellungen sind die nachfolgenden Rückstellungsarten enthalten:
Betrag der Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit > 5 Jahre und der Sicherungsrechte Der Gesamtbetrag der bilanzierten Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von mehr als 5 Jahren beträgt EUR 0,00 (Vorjahr: EUR 0,00). Der Gesamtbetrag der bilanzierten Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr beträgt EUR 52.045,23 (Vorjahr: EUR 49.790,01). Der Betrag setzt sich wie folgt zusammen:
Angabe zu Restlaufzeitvermerken
Latente Steuern Die latenten Steuern beruhen auf nachfolgenden Differenzen: Bewertungsunterschied der Pensionsrückstellung, Bewertungsunterschied des als Deckungskapital verwendeten Planvermögens, Bewertungsunterschied des Anlagevermögens. Die Differenz beträgt EUR 599.005,18. Die hieraus resultierenden latenten Steuern betragen EUR 197.521,96. Die Bewertung der latenten Steuern erfolgt mit dem unternehmensindividuellen Steuersatz i. H. von 32,98 %. Haftungsverhältnisse und sonstige finanzielle Verpflichtungen Neben den in der Bilanz ausgewiesenen Verbindlichkeiten bestehen keine anzugebenden Haftungsverhältnisse. Aus dem Mietvertrag ergeben sich sonstige finanzielle Verpflichtungen in Höhe von 67.933,00 Euro jährlich. Angaben zur Gewinn- und Verlustrechnung Angaben in Fortführung des Jahresergebnisses In Fortführung des Jahresergebnisses erfolgt die nachfolgende Darstellung:
Sonstige Angaben Durchschnittliche Zahl der während des Geschäftsjahrs beschäftigten Arbeitnehmer Die nachfolgenden Arbeitnehmergruppen waren während des Geschäftsjahres im Unternehmen beschäftigt:
Namen der Mitglieder des Vorstands und des Aufsichtsrats Während des abgelaufenen Geschäftsjahrs gehörten die folgenden Personen dem Vorstand an:
Dem Aufsichtsrat gehörten folgende Personen an:
Die Vorsitzende des Aufsichtsrates war im Geschäftsjahr Susanne Gresser-Lachenmayr. Honorar des Abschlussprüfers Das vom Abschlussprüfer für das Geschäftsjahr berechnete Gesamthonorar beträgt 11.000 EUR und gliedert sich wie folgt:
Vorgänge von besonderer Bedeutung Nach dem Schluss des Geschäftsjahrs traten keine Vorgänge von besonderer Bedeutung auf, über die zu berichten wäre. Vorschlag bzw. Beschluss zur Ergebnisverwendung Der Vorstand schlägt vor, einen Teil des Bilanzgewinns auszuschütten. Unterschrift der Geschäftsführung
München, 18.03.2024 Dr. Albert Gresser Martin Gresser Brutto-Anlagenspiegel zum 31.12.2023 - HandelsrechtMAGRAL AG Financial BrokersMünchen
Lagebericht für das Geschäftsjahr 2023I. Darstellung des Geschäftsverlaufs Die MAGRAL AG ist seit 1996 im Finanzbereich tätig und hat ihren Sitz in München. Die Gesellschaft verfügt als Wertpapierinstitut über eine Zulassung der BaFin. Die MAGRAL AG konzentriert sich seit über einem Vierteljahrhundert auf die Anlageberatung im Bereich der Zinssteuerung sowie der Vermittlung von Darlehen. Die wesentlichen Geschäftspartner der MAGRAL AG sind Banken, Versicherungen, Körperschaften des öffentlichen Rechts, Wohnbaugesellschaften und Wohnbaugenossenschaften, allesamt institutionelle Kunden. Aufgrund der veränderten Zinslandschaft in 2023 nahm die Zahl der Mandantschaften in der Zinssteuerung weiter zu; andererseits ging die Nachfrage im Bereich der klassischen Darlehensvermittlung nach dem Boom in der Niedrigzinsphase wieder auf langjährigen Durchschnitt zurück. II. Rahmenbedingungen 2023 Die Weltwirtschaft zeigte sich in 2023 uneinheitlich und geprägt von Unsicherheiten. Insbesondere die Eurozone und Großbritannien verzeichneten ein schwaches Wachstum, Deutschland rutschte sogar in die Rezession, wurde zum Bremsklotz innerhalb der Eurozone mit düsteren Aussichten in die Zukunft (Bloomberg Studie vom 27.05.2023). Viele Unternehmen haben ihre Gewinne im Ausland erwirtschaftet, die Profitabilität in Deutschland war gering bis negativ. Der Wirtschaftsstandort Deutschland hat sich sukzessive verschlechtert, jedoch in einem so schleichenden Prozess, dass es viele noch gar nicht wahrgenommen haben (Bundeszentrale für politische Bildung 01/2024). Die Politik schaut - wie früher - auf die aktuell noch niedrigen Arbeitslosenzahlen. Die relativ niedrige Arbeitslosigkeit ist jedoch aufgrund der demografischen Entwicklung als Indikator nur noch eingeschränkt aussagefähig. III. Darstellung der Lage Das Geschäftsjahr 2023 war in den ersten 10 Kalendermonaten geprägt von einem weiteren, deutlichen Zinsanstieg. Dieser sorgte einerseits für einen Rückgang der Umsätze aus der Vermittlung von Darlehen, da sich die Investoren wegen des nach vielen Jahre ungewohnt hohen Zinsniveaus zurückhielten, andererseits sorgte dieser für einen deutlichen Anstieg der Umsätze aus der Anlageberatung im Bereich der Zinssteuerung. Insgesamt weist die MAGRAL AG ein über dem langjährigen Durchschnitt liegendes Provisionsergebnis aus. Die aus unserer Sicht langjährig bewährte Unternehmensstrategie wurde ohne größere Änderungen fortgeführt. Die Eigenkapitalquote beträgt 64,2 % (Vorjahr 56,0 %), das Ergebnis der normalen Geschäftstätigkeit TEUR 2.390 (Vorjahr aufgrund von Sondereinflüssen: minus TEUR 458). - Vermögenslage Nachfolgend eine auf den Bilanzen zum 31.12.23 und 31.12.22 basierende, vergleichende Darstellung der Vermögenslage der MAGRAL AG:
Die Vermögenslage der MAGRAL AG konnte sich weiter verbessern, zum 31.12.2023 belaufen sich die täglich fälligen Gelder auf 238 TEUR Euro, 389 TEUR sind später fällige Provisionsforderungen und 3.911,1 TEUR sind Termingelder. Deutlich gestiegene Umsätze aus der Anlageberatung spiegeln sich in den entsprechend erhöhten Forderungen an Kreditinstitute wider; diese umfassen somit 72,8 % der Bilanzsumme. - Finanzlage Die MAGRAL AG verfolgt seit jeher eine konservative Finanzpolitik. Die bestehenden liquiden Mittel decken ohne Einschränkungen den operativen, taktischen und strategischen Finanzbedarf. Seit Firmengründung in 1996 waren niemals Bankkredite erforderlich. In den Bankguthaben sind von den Gesellschaftern zur Verfügung gestellte Darlehen enthalten. Jegliche Zahlungsverpflichtungen konnten und können erfüllt werden. - Ertragslage Im Vergleich zum Vorjahr hat sich die Ertragssituation wie folgt entwickelt: Begünstigt durch die markant veränderte Zinssituation im Eurozinsraum schloss die Gesellschaft das Geschäftsjahr 2023 mit einem Jahresüberschuss von TEUR 1.683,4 (Vorjahr Jahresfehlbetrag von TEUR 385,3 durch Auflösung von Eigengeschäften) ab. Das Provisionsergebnis betrug im Geschäftsjahr 2023 TEUR 5.146,4 (nach 4.332,7 TEUR im Geschäftsjahr 2022). Den überwiegenden Anteil der Erlöse erzielte die MAGRAL AG hierbei im Bereich der Anlageberatung. Das gestiegene Provisionsergebnis ist auf die Veränderung der Zinssituation zurückzuführen. Die Personalkosten stiegen v.a. wegen der absoluten Zunahme an variablen Gehaltsanteilen sowie einer Neueinstellung, die erst in 2023 für ein volles Jahr kostenwirksam wurde. Die Geschäftsentwicklung kann als sehr zufriedenstellend angesehen werden. IV. Voraussichtliche Entwicklung Die Nachfrage nach Immobilienfinanzierungen in den ersten Monaten 2024 ist wegen des erhöhten Zinsniveaus nach wie vor sehr verhalten, die Kommunalfinanzierung bewegt sich im langjährigen Durchschnitt. Dies spiegelt sich in den aktuellen Zahlen bei der Finanzierungsvermittlung der MAGRAL AG wider, die etwas unter dem Vorjahr liegen. Die Anlageberatung, die in 2023 durch den heftigen Zinsanstieg eine Sonderkonjunktur erlebte, wird sich in 2024 am oberen Ende des langjährigen Durchschnitts bewegen, somit erwarten wir für das Gesamtjahr 2024 ein Provisionsergebnis in Höhe von 2,4 bis 2,7 Mio. Euro bei einer Kostenvorschau von 2,5 bis 2,8 Mio. Euro. Nach weit über einem Vierteljahrhundert erfolgreicher, vertrauensgeprägter Beratungstätigkeit durch das sehr qualifizierte und engagierte Team an Fachberatern verfügt die MAGRAL AG aus unserer Sicht über eine jahrzehntelangen Konstanz an Mandantenbeziehungen. Personell ist die MAGRAL AG für die Anforderungen der nächsten Zeit gut aufgestellt. V. Risiken und Chancen der künftigen Entwicklung Ein internes Kontrollsystem umfasst die Gesamtheit aller Überwachungsmaßnahmen zur Minimierung von Risiken in Unternehmensprozessen. Es ist auf alle wesentlichen operativen und finanziellen Unternehmensrisiken ausgerichtet und soll die Einhaltung der für das Unternehmen maßgeblichen rechtlichen Vorschriften sicherstellen. Die Verantwortung für die Implementierung, Ausgestaltung und Weiterentwicklung des internen Kontrollsystems obliegt dem Vorstand. Das Bestreben ist, das Risikomanagementsystem kontinuierlich weiter zu entwickeln. Eine integrierte Risiko- und Ertragssteuerung wird vierteljährlich aktualisiert. Um auf unvorhergesehene, plötzlich auftretende Turbulenzen vorbereitet zu sein, werden regelmäßig Extremszenarien durchgespielt. Im Folgenden werden die Risiken gemäß interner Risikosteuerung aufgezeigt und deren Bedeutung für die MAGRAL AG erläutert: Adressausfallrisiko Das Adressausfallrisiko ist das Risiko, dass Geschäftspartner vertragliche Zahlungsverpflichtungen nicht erfüllen. Das Adressausfallrisiko umschließt das Kontrahentenrisiko sowie das spezifische Länderrisiko, welches derzeit allerdings für die MAGRAL AG nur von nachrangiger Bedeutung ist. Die Adressausfallrisiken der MAGRAL AG resultieren insbesondere aus den kurzfristigen Forderungen an Kunden und den klassischen Bank-/Liquiditätskonten. Das maximale Kreditrisiko der Gesellschaft besteht in dem Verlust aller in diesen Bilanzpositionen enthaltenen Vermögenswerte. Notleidende und in Verzug geratene Forderungen bestehen keine. Wesentliche Länderrisiken bestehen nicht, da sich die Forderungen hauptsächlich auf in der Bundesrepublik ansässige Adressen beschränken. Forderungen, die ein Ausfallrisiko zur Folge haben könnten, bestehen gegenüber erstklassig eingestuften Banken, Versicherungen, Fondsgesellschaften. Deren Bonität ist sehr gut und wird regelmäßig überprüft. Genauso ist das Emittentenrisiko zu bewerten, es werden nur Wertpapiere erstklassiger Emittenten im Portfolio gehalten. Das Liquiditätsrisiko ist das Risiko, dass wir möglicherweise nicht oder nur zu überhöhten Kosten in der Lage sind, unsere Zahlungsverpflichtungen bei Fälligkeit zu erfüllen. Die Sicherstellung der jederzeitigen Zahlungsfähigkeit ist die Kernfunktion unseres Liquiditätsmanagements. Die Liquiditätssteuerung wird über eine tägliche Disposition durchgeführt. Neben möglichen Cash-Flow-Szenarien werden auch die aktualisierte Neugeschäftsplanung, die Investitionsplanung sowie sonstige Kapitalbewegungen berücksichtigt. Die MAGRAL AG finanziert das operative Geschäft aus dem laufenden Cash Flow. Marktrisiko Das Marktrisiko resultiert aus der Unsicherheit über Veränderungen von Marktpreisen und Marktkursen und den zwischen ihnen bestehenden Korrelationen und Volatilitäten. Das Marktpreisrisiko im engeren Sinne ist die Gefahr eines Verlusts, der aufgrund nachteiliger Veränderungen von Marktpreisen oder preisbeeinflussender Parameter eintreten kann. Das Marktliquiditätsrisiko ist die Gefahr eines Verlusts, der aufgrund nachteiliger Veränderungen der Marktliquidität - zum Beispiel durch Marktstörungen - eintreten kann. Marktpreisrisiken entstehen bei der MAGRAL AG in geringem Umfang durch die Aktivitäten im Liquiditätsmanagement. Im Bestand befindliche Wertpapiere können durch Marktzinsschwankungen einem Kursrisiko ausgesetzt sein. Über eine ständige Überwachung und Bewertung des Portfolios werden mögliche Ergebnisauswirkungen starker Kursschwankungen frühzeitig adressiert. So stellen wir zeitnahe Reaktionen auf Marktveränderungen sicher. Fremdwährungsrisiken bestehen nicht Es bestehen keine Warenpositionsrisiken. Operationelles Risiko Das operationelle Risiko bezeichnet den potenziellen Eintritt von Verlusten in Zusammenhang mit Mitarbeitern, vertraglichen Vereinbarungen und deren Dokumentation, Technologie, Versagen oder Zusammenbruch der Infrastruktur, externen Einflüssen und Kundenbeziehungen. Diese Definition schließt rechtliche wie auch aufsichtsrechtliche Risiken ein, jedoch nicht das allgemeine Geschäfts- und das Reputationsrisiko. Die operationellen Risiken werden vom Vorstand identifiziert und bewertet. Die Verminderung des operationellen Risikos und damit einhergehend eine Verringerung der Verlusthäufigkeit und -höhe wird in erster Linie durch die laufende Verbesserung der Geschäftsprozesse erreicht. Weitere Sicherungsmaßnahmen sind u.a. der Risikotransfer durch den Abschluss von Versicherungen und den Verzicht auf risikoträchtige Produkte. Darüber hinaus stehen zur Sicherung der Fortführung des Geschäftsbetriebs für die wesentlichen Bereiche und Prozesse Pläne bereit. Die MAGRAL AG setzt im Rahmen ihrer administrativen Tätigkeiten interne und externe Mitarbeiter sowie bauliche und technische Einrichtungen ein. Durch einen umfangreichen Versicherungsschutz, der einer laufenden Überprüfung unterzogen wird, sichern wir uns gegen Schadensfälle und ein mögliches Haftungsrisiko ab. Im Geschäftsjahr ergaben sich keine erkennbaren akuten Risiken. Wir erwarten auch für das kommende Geschäftsjahr keine negative Entwicklung. Mögliche Unternehmensprozesse, deren Störung oder Ausfall erheblichen Einfluss auf die Geschäftstätigkeit des Konzerns haben könnten, identifizieren wir fortlaufend. Hierzu haben wir geeignete Maßnahmen definiert, um den geregelten Geschäftsbetrieb unter festgelegten Standards zu sichern. Dies beinhaltet auch eine schriftliche Notfallplanung, die bei Eintritt von schweren Betriebsstörungen Verluste auf ein Minimum reduziert und den laufenden Geschäftsbetrieb sichert. Die kritischen Prozesse sowie die Wirksamkeit der definierten Maßnahmen unterliegen einer ständigen Überwachung und Weiterentwicklung. Die MAGRAL AG ist auf qualifizierte Mitarbeiter und Führungskräfte angewiesen. Mit einer umfangreichen Personalplanung und gezielten Personalmaßnahmen verringern wir das Risiko von personellen Engpässen. Mitarbeiter, die mit vertraulichen Informationen arbeiten, verpflichten sich, die entsprechenden Vorschriften einzuhalten und mit den Informationen verantwortungsvoll umzugehen. Definierte Vertretungsregelungen gewährleisten die Sicherstellung unserer Geschäftsabläufe und Entscheidungsprozesse. Um mögliche Risiken aus dem IT-Bereich effektiv zu minimieren, verfolgt die MAGRAL AG eine einheitliche IT- Strategie. Bei der Auswahl unserer IT-Systeme entscheiden wir uns überwiegend für branchenspezifische Standardsoftware namhafter Anbieter. Falls erforderlich, werden geschäftsspezifische Eigenentwicklungen durch qualifizierte interne und externe Spezialisten erstellt. Die vor Inbetriebnahme durchgeführten umfangreichen Systemtests und Pilotierungseinsätze stellen die einwandfreie Funktion unserer IT-Systeme sicher. Durch Backup-Systeme, Spiegeldatenbanken und durch einen definierten Notfallplan sichern wir unseren Datenbestand vor einem möglichen Datenverlust und gewährleisten eine konsistente Verfügbarkeit. Wir schützen unsere IT-Systeme vor einem unberechtigten Zugriff durch unser Zugangs- und Berechtigungskonzept sowie durch einen umfangreichen Virenschutz und weitere umfassende Sicherheitseinrichtungen. Nachhaltigkeitsrisiko Nachhaltigkeitsrisiken sind Ereignisse oder eine Bedingung in den Bereichen Umwelt, Soziales oder Unternehmensführung, dessen bzw. deren Eintreten tatsächlich oder potenziell wesentliche negative Auswirkungen auf den Wert einer Investition haben könnte. Sie ergeben sich mittelbar durch entsprechende Empfehlungen in der Anlageberatung, soweit diese erbracht wird. Nachhaltigkeitsrisiken sind durch ihre mittelbare Wirkung auf die Kunden auch relevante Risiken für das Institut, sowohl zivil- als auch aufsichtsrechtlich. Der europäische Gesetzgeber verpflichtet Institute, bei ihren Kunden deren Präferenzen zu Fragen der Nachhaltigkeit abzufragen. Die Nachhaltigkeitspräferenz ist die Entscheidung eines Kunden, ob und inwieweit er Finanzinstrumente, die Nachhaltigkeitsaspekte berücksichtigen, in seiner Vermögensanlage berücksichtigen will. Hierunter werden auch Derivate subsumiert. Die Berater der MAGRAL AG fragen ausführlich und explizit die Nachhaltigkeitspräferenzen der Mandanten ab. Nachhaltigkeitsrisiken können sich im Ertragsrisiko niederschlagen. Dies wäre der Fall, wenn das Institut nicht auf entsprechende Nachhaltigkeitswünsche der Kunden reagiert, es zu Kundenabwanderung und Kündigung von Beratungsverträgen kommt und das Institut dadurch dauerhaft Ertragsquellen verlöre. Dieses Risiko wird das Institut durch die geplanten Maßnahmen zur Berücksichtigung von Anlagezielen von Kunden im Rahmen der delegierten Rechtsakte zu MiFID II steuern. Die Nachhaltigkeitsrisiken sind durch die unmittelbare Tätigkeit der MAGRAL AG nicht hoch. Das Thema Nachhaltigkeit ist für Derivate zur Zinssteuerung nicht relevant, diese Finanzinstrumente weisen keine Nachhaltigkeitsmerkmale auf und können daher nicht zur Erreichung von Nachhaltigkeitszielen eingesetzt werden. Dies wird im Rahmen der Abfrage der Nachhaltigkeitspräferenzen auch erklärt und deshalb wirbt die MAGRAL AG auch nicht mit Nachhaltigkeitskriterien. Unabhängig davon kann das zugrunde liegende Grundgeschäft selbstverständlich Nachhaltigkeitsmerkmale berücksichtigen. Das Institut verfolgt die regulatorischen Entwicklungen im Bereich Nachhaltigkeit aktiv, informiert sich durch Teilnahme an entsprechenden Branchenveranstaltungen und Fachvorträgen zu Änderungen des regulatorischen Umfelds und leitet notwendige Umsetzungsschritte ein. Durch die oben beschriebenen Maßnahmen werden auch die durch Nachhaltigkeitsrisiken entstehenden operationellen Risiken für das Geschäftsmodel des Instituts beurteilt, gesteuert, überwacht und kommuniziert. Sonstige Risiken, Beratungs- und Haftungsrisiko, Reputationsrisiko, Rechtsrisiko, Compliance-Risiko Das allgemeine Geschäftsrisiko bezeichnet das Risiko, das aufgrund veränderter Rahmenbedingungen entsteht. Dazu gehören beispielsweise das Marktumfeld, das Kundenverhalten und der technische Fortschritt. Wenn wir uns nicht rechtzeitig auf diese veränderten Bedingungen einstellen, können diese Risiken unsere Geschäftsergebnisse beeinträchtigen. Wir beobachten daher fortwährend nationale und internationale Entwicklungen im politischen, ökonomischen und regulatorischen Umfeld sowie konjunkturelle Entwicklungen und Anforderungen am Finanzdienstleistungsmarkt. Unternehmensstrategische Risiken bestehen im Wesentlichen in der Fehleinschätzung künftiger Marktentwicklungen und, daraus abgeleitet, in einer Fehlausrichtung der unternehmerischen Aktivitäten. Strategische Risiken resultieren zudem aus unerwarteten Veränderungen der Markt- und Umfeldbedingungen mit negativen Auswirkungen auf die Ertragslage. Die MAGRAL AG analysiert daher fortlaufend Märkte und Geschäftsumfeld. Aus möglichen Fehlern in der Kundenberatung sowie der Anlage- und Abschlussvermittlung können Schadensersatzansprüche resultieren. Damit besteht ein Beratungs- und Haftungsrisiko. Beratungsgespräche mit unseren Kunden und die daraus resultierenden Ergebnisse werden umfassend dokumentiert. Die Steuerung der Rechtsrisiken wird durch den Vorstand und externe Rechtsberater wahrgenommen. Die Aufgabe besteht neben der Beratung bei Unternehmensentscheidungen auch in der Begleitung und Bewertung von laufenden Rechtsfragen. Dabei wird auch der vorhandene Versicherungsschutz geprüft und überwacht. Compliance-Risiken umfassen rechtliche sowie regulatorische Sanktionen oder finanzielle Verluste aufgrund der Nichteinhaltung von gesetzlichen oder internen Vorschriften, Verordnungen beziehungsweise der Missachtung von marktüblichen Standards und Verhaltensregeln im Rahmen der Geschäftsaktivitäten der MAGRAL AG. Im Wesentlichen geht es um Verhinderung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung, den Schutz von Kundendaten und Geschäftsgeheimnissen sowie den Anlegerschutz, die Überwachung von Insiderinformationen und die Identifikation von Risikopotenzialen, die kapitalmarkt- und wertpapierhandelsrechtlicher Natur sind. Hierfür ist primär der Vorstand verantwortlich. So gilt es vor allem, den integren Umgang mit sensiblen Kundendaten und Informationen sicherzustellen und zu verhindern, dass Interessenskonflikte entstehen, Marktmanipulationen oder Insiderhandel stattfinden können. Die Sensibilisierung der Mitarbeiter für Compliancerelevante Themen wird sichergestellt. Unser Ziel ist es, Compliance-Risiken frühzeitig zu identifizieren, ihnen soweit möglich vorzubeugen, sie zu steuern oder diese sachgerecht im Interesse unserer Kunden und Mitarbeiter zu lösen, um die Integrität und Reputation der MAGRAL AG zu schützen und dauerhaft zu wahren. Sich abzeichnende Entwicklungen im Steuerrecht werden fortwährend überprüft und auf mögliche Auswirkungen auf das Unternehmen hin untersucht. Die steuerlichen Anforderungen an das Unternehmen werden vom Vorstand und von externen Experten auf Übereinstimmung mit den steuerlichen Regelungen und den hierzu von der Finanzverwaltung ergangenen Schreiben geprüft. Das Reputationsrisiko ist jenes Risiko, das aus einem Ansehensverlust der MAGRAL AG bei Anspruchsberechtigten, Kunden, Mitarbeitern, Geschäftspartnern oder der Öffentlichkeit erwächst. Die MAGRAL AG ist insbesondere der Gefahr ausgesetzt, dass durch die öffentliche Berichterstattung über eine Transaktion, einen Geschäftspartner oder eine Geschäftspraxis, an der ein Kunde beteiligt ist, das öffentliche Vertrauen in die MAGRAL AG negativ beeinflusst wird. Wir minimieren potenzielle Beratungsrisiken durch die Sicherstellung einer fortlaufend hohen Beratungsqualität. Bei der MAGRAL AG sind darüber hinaus keine weiteren sonstigen Risiken bekannt, die einen wesentlichen Einfluss auf den Fortbestand haben könnten. Chancen Für die MAGRAL AG ergeben sich auch zukünftig Chancen, Marktanteile zu gewinnen und ihren Kundenstamm weiter auszubauen. Seit Jahrzehnten erfolgt das kontinuierliche Wachstum überwiegend auf Empfehlung von Mandanten, dies ist unverändert die Basis der Entwicklung.
München, den 18.03.2024 Der Vorstand Dr. Albert Gresser Martin Gresser BESTÄTIGUNGSVERMERK DES UNABHÄNGIGEN ABSCHLUSSPRÜFERSAn die MAGRAL AG Financial Brokers, München Prüfungsurteile Wir haben den Jahresabschluss der MAGRAL AG Financial Brokers, München, - bestehend aus der Bilanz zum 31.12.2023 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1.1.2023 bis zum 31.12.2023 sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden - geprüft. Darüber hinaus haben wir den Lagebericht der MAGRAL AG Financial Brokers, München, für das Geschäftsjahr vom 1.1.2023 bis zum 31.12.2023 geprüft. Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse
Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses und des Lageberichts geführt hat. Grundlage für die Prüfungsurteile Wir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von dem Unternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht zu dienen. Verantwortung der gesetzlichen Vertreter und des Aufsichtsrats für den Jahresabschluss und den Lagebericht Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen (d.h. Manipulationen der Rechnungslegung und Vermögensschädigungen) oder Irrtümern ist. Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen. Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des Lageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines Lageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen, und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Lagebericht erbringen zu können. Der Aufsichtsrat ist verantwortlich für die Überwachung des Rechnungslegungsprozesses der Gesellschaft zur Aufstellung des Jahresabschlusses und des Lageberichts. Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern ist, und ob der Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht beinhaltet. Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus dolosen Handlungen oder Irrtümern resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses und Lageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen. Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus
Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger bedeutsamer Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen.
München / Gröbenzell, den 24.5.2024 Forster • Lang Partnerschaft Evi Lang, Wirtschaftsprüfer Andrea Krebs, Wirtschaftsprüferin Bericht des AufsichtsratsDer Aufsichtsrat ließ sich durch die Geschäftsführung über die Lage und Entwicklung der Gesellschaft sowie über die wesentlichen Geschäftsvorfälle in seinen Sitzungen und durch schriftliche und mündliche Berichte regelmäßig und eingehend unterrichten. Der Aufsichtsrat hat sich anhand der Berichte und der erteilten Auskünfte von der Ordnungsmäßigkeit der Geschäftsführung überzeugt. Der von der Geschäftsführung vorgelegte Jahresabschluss zum 31. Dezember 2023 wurde durch die Wirtschaftsprüferinnen Andrea Krebs und Evi Lang (Forster & Lang Partnerschaft) überprüft und testiert und mit Gesetz und Satzung in Übereinstimmung befunden. Daher wurde der uneingeschränkte Bestätigungsvermerk erteilt. Nach eigener Prüfung hat der Aufsichtsrat von dem Prüfungsergebnis zustimmend Kenntnis genommen und keine Einwendungen erhoben. Nach dem abschließenden Ergebnis seiner Prüfung billigt der Aufsichtsrat den Jahresabschluss und den Lagebericht. Der Jahresabschluss zum 31.12.2023 ist damit festgestellt. Den Mitgliedern des Vorstands spricht der Aufsichtsrat Dank und Anerkennung für die im Geschäftsjahr 2023 geleistete, erfolgreiche Arbeit aus.
München, den 10.06.2024 MAGRALAG
DER AUFSICHTSRAT Susanne Gresser-Lachenmayr, Vorsitzende ErgebnisverwendungsbeschlussDem Vorschlag zur Ergebnisverwendung wird zugestimmt.
München, den 10.06.2024 Ergebnisverwendungsvorschlag
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