ib elt Haustechnik GmbH
Selbe AdresseIngenieurbüros für Fachplanung von technischer Gebäudeausrüstung
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Mandy Siegmund-Roscher seit 10.12.2025 | Prokura |
Erik Dr. Oelsch seit 3.1.2025 | Geschäftsführer |
Natürliche Personen, die das Unternehmen letztendlich besitzen oder kontrollieren – ermittelt durch Auflösen der Gesellschafterkette
| Name | Anteil |
|---|---|
| 100.00% |
Eigentümer- und Gesellschafterstruktur des Unternehmens
1 Gesellschafter
GmbH-Struktur
Unternehmen, an denen diese Organisation direkt beteiligt ist
| Name | Anteil |
|---|---|
| 100.00% |
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
MS Messtechnik Service GmbHChemnitzJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2010BILANZ
Verkürzter Anhang für das Geschäftsjahr 2010(1) Anwendung des Handelsgesetzbuches Der Jahresabschluss der MS Messtechnik Service GmbH, Chemnitz, zum 31. Dezember 2010 wurde nach den Vorschriften des Handelsgesetzbuches für Kapitalgesellschaften aufgestellt. Von den größenabhängigen Erleichterungen für kleine Kapitalgesellschaften wurde Gebrauch gemacht. Die Bilanz entspricht den Gliederungsvorschriften des § 266 HGB. Der Jahresabschluss erfolgt erstmalig nach dem Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz (BilMoG). Die Vorjahresvergleichszahlen wurden in Anwendung des Artikels 67 Absatz 8 EGHGB nicht angepasst. (2) Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze Änderungen der im Vorjahresabschluss angewandten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden erfolgten ausschließlich zur erstmaligen Anwendung des BilMoG. Hierfür sieht Artikel 67 Absatz 8 EGHGB eine Ausnahme vom Grundsatz der Bewertungsstetigkeit (§ 252 Absatz 1 Nr. 6 HGB) vor. Die immateriellen Vermögensgegenstände sind mit den Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten abzüglich planmäßiger Abschreibungen bewertet. Das Sachanlagevermögen wird mit den Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten abzüglich planmäßiger Abschreibungen ausgewiesen. Die Herstellungskosten enthalten in der Vergangenheit eigene Leistungen, die zu Einzelkosten bewertet wurden. Die planmäßigen Abschreibungen werden entsprechend der branchenüblichen Nutzungsdauer nach der linearen bzw. degressiven Methode ermittelt. Geringwertige Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens mit Einzelanschaffungskosten bis 410,00 EUR wurden bis zum 31. Dezember 2007 und ab dem Geschäftsjahr 2009 sofort abgeschrieben. Wirtschaftsgüter mit Einzelanschaffungskosten von mehr als 150,00 EUR und bis zu 1.000,00 EUR wurden gemäß § 6 Absatz 2 a EStG im Geschäftsjahr 2008 in Sammelposten eingestellt und über fünf Jahre abgeschrieben. Steuerliche Sonderabschreibungsmöglichkeiten gemäß § 7 g Absatz 1 EStG a.F. bzw. § 7 g Absatz 5 EStG n.F. wurden in Vorjahren genutzt. Die Unterschiedsbeträge zwischen den handelsrechtlichen Abschreibungen und den steuerlichen Sonderabschreibungen wurden in Vorjahren unter dem Sonderposten mit Rücklageanteil ausgewiesen. Vom Beibehaltungswahlrecht gemäß Artikel 67 Absatz 3 EGHGB wird Gebrauch gemacht. Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände sind unter Berücksichtigung aller erkennbaren Risiken bewertet. Der Ansatz des unter den sonstigen Vermögensgegenständen ausgewiesenen Körperschaftsteuerguthabens erfolgt unter Abzinsung mit einem Rechnungszinsfuß von 3,72 % zum Barwert. Die Bewertung der flüssigen Mittel erfolgt zum Nennwert. Bei der Bemessung der Rückstellungen werden alle erkennbaren Risiken sowie ungewisse Verbindlichkeiten angemessen, ausreichend und nach Maßgabe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrages berücksichtigt. Eine Überdeckung von nach Artikel 67 Absatz 1 Satz 2 EGHGB nicht aufgelösten Rückstellungen besteht nicht. Die Verbindlichkeiten werden zum Erfüllungsbetrag angesetzt. Erläuterungen zur Bilanz (3) Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände Hier werden Beträge mit einer Restlaufzeit von mehr
als einem Jahr in Höhe von
(4) Bilanzgewinn Der Posten beinhaltet einen Gewinnvortrag aus dem Vorjahr in Höhe von 45.050,05 EUR. (5) Sonderposten mit Rücklageanteil Der Ausweis betrifft Wertberichtigungen zum Anlagevermögen gemäß § 7 g Absatz 1 EStG a.F. und § 7 g Absatz 5 EStG n.F., eine Ansparrücklage gemäß § 7 g Absatz 3 EStG a.F. sowie Anschaffungskostenminderungen gemäß § 7 g Absatz 2 Satz 2 EStG n.F. (6) Steuerrückstellungen Hier ist eine Rückstellung für passive latente Steuern in Höhe von 41.360,00 EUR (Vorjahr: 42.900,00 EUR) enthalten. Die latenten Steuerabgrenzungen ermitteln sich aus den Unterschiedsbeträgen zwischen den handelsrechtlichen Wertansätzen von Vermögensgegenständen, Schulden und Abgrenzungsposten und deren steuerlichen Werten sowie aus der Berücksichtigung eines Investitionsabzugsbetrags nach § 7 g Absatz 1 EStG in den Veranlagungszeiträumen 2008 und 2009. Der betriebsindividuelle Steuersatz beläuft sich auf 31,575 %. Aktive Latenzen, welche von den passiven latenten Steuern abzuziehen sind, liegen nicht vor. (7) Verbindlichkeiten Vom Gesamtbetrag der Verbindlichkeiten haben 32.175,50
EUR (Vorjahr:
Die Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern betragen 21.300,00 EUR (Vorjahr: 21.300,00EUR); davon haben 21.300,00 EUR (Vorjahr: 1.300,00EUR) eine Restlaufzeit bis zu einem Jahr. Sonstige Angaben (8) Organe der Gesellschaft Zum Geschäftsführer ist bestellt: Herr Dr. Wolfgang Mayerl, Hohenstein-Ernstthal (bis 24. Januar 2011) Herr Jens Oelsch, Markleeberg (ab 1. Januar 2011). Chemnitz, den 28. März 2011 MS Messtechnik Service GmbH, Chemnitz Die Geschäftsführung
Die Feststellung bzw. Billigung des Jahresabschlusses erfolgte am: 22.06.2011 |
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