Splitthoff
& Behrendt GmbH
Halberstadt
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.03.2007 bis zum 29.02.2008
Bilanz
Aktiva
|
|
29.2.2008
EUR |
28.2.2007
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
179.269,45 |
149.443,50 |
| I.
Sachanlagen |
60.917,00 |
57.626,00 |
| II.
Finanzanlagen |
118.352,45 |
91.817,50 |
| B.
Umlaufvermögen |
624.322,29 |
994.383,19 |
| I.
Vorräte |
339.860,09 |
667.883,69 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
280.804,20 |
225.987,81 |
| III.
Wertpapiere |
547,78 |
50.000,00 |
| IV.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
3.110,22 |
50.511,69 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
10.582,00 |
10.476,00 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
814.173,74 |
1.154.302,69 |
Passiva
|
|
29.2.2008
EUR |
28.2.2007
EUR |
| A.
Eigenkapital |
4.005,60 |
2.811,60 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
25.000,00 |
25.000,00 |
| II.
Verlustvortrag |
22.188,40 |
23.491,08 |
| III.
Jahresüberschuss |
1.194,00 |
1.302,68 |
| B.
Sonderposten mit Rücklageanteil |
141,00 |
195,00 |
| C.
Rückstellungen |
218.036,00 |
183.202,00 |
| D.
Verbindlichkeiten |
591.991,14 |
968.094,09 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
814.173,74 |
1.154.302,69 |
Anhang
I. Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss
Der Jahresabschluss zum 29. Februar 2008 der
Splitthoff & Behrendt GmbH, Halberstadt wurde nach den
Vorschriften des Dritten Buches des HGB (§§ 238
ff. HGB) unter Beachtung der ergänzenden Bestimmungen
für Kapitalgesellschaften (§§ 264 ff. HGB)
und des GmbH-Gesetzes aufgestellt.
Die Gliederung der
Bilanz erfolgt nach dem Schema des § 266 Abs. 2
HGB.
Die Gesellschaft ist eine kleine Kapitalgesellschaft
im Sinne von § 267 Abs. 1 HGB. Von den
größenabhängigen Erleichterungsvorschriften
zur Erstellung des Anhangs wurde Gebrauch gemacht
(§ 288 Satz 1 HGB).
II. Angaben zu Bilanzierungs- und
Bewertungsmethoden
1.
Angaben zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
(§ 284 Abs. 2 Nr. 1 HGB)
Im Einzelnen waren bei der Aufstellung des
Jahresabschlusses zum 29. Februar 2008 folgende
Grundsätze und Methoden zu beachten:
Das
Sachanlagevermögen wurde zu Anschaffungskosten
(§ 255 Abs. 1 HGB) bzw. Herstellungskosten (§ 255
Abs. 2 HGB) angesetzt und soweit abnutzbar, um
planmäßige Abschreibungen vermindert. Die
Abschreibungen wurden nach der voraussichtlichen
Nutzungsdauer der Vermögensgegenstände und
entsprechend steuerlicher Vorschriften linear vorgenommen.
Bewegliche Gegenstände des
Sachanlagevermögens bis zu einem Wert von EUR 410,00
je Einheit wurden bei Anschaffung bis zum 31.12.2007 im
Zugangsjahr aktiviert und über die voraussichtliche
Nutzungsdauer linear abgeschrieben.
Bewegliche Gegenstände des
Sachanlagevermögens mit einem Wert von mehr als EUR
150,00, höchstens jedoch EUR 1.000,00 je Einheit, die
nach dem 31.12.2007 angeschafft worden sind, werden nach
§ 6 Abs. 2a EStG im Zugangsjahr und den folgenden vier
Geschäftsjahren mit jeweils einem Fünftel
abgeschrieben.
Die Bewertung der
Vorräte erfolgte mit den Anschaffungskosten
(§ 255 Abs. 1 HGB) bzw. Herstellungskosten (§ 255
Abs. 2 HGB) oder niedrigerem beizulegenden Wert.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände wurden mit ihrem
Nennbetrag bilanziert. Erkennbare Risiken sind durch
Bildung von Einzelwertberichtigungen berücksichtigt
worden. Daneben wurde zur Abdeckung des latenten
Ausfallrisikos eine Pauschalwertberichtigung aktivisch
abgesetzt. Diese wurde in Höhe von 1 v. H. des nicht
einzelwertberichtigten und um die Umsatzsteuer verminderten
Forderungsbestands gebildet.
Die
aktiven Rechnungsabgrenzungsposten beinhalten
bereits gezahlte Beträge, die Aufwand für eine
bestimmte Zeit nach dem Bilanzstichtag darstellen.
Für ungewisse Verbindlichkeiten aus
Pensionsverpflichtungen wurden
Rückstellungen gebildet. Die
Rückstellungen wurden auf der Basis
versicherungsmathematischer Berechnungen entsprechend den
steuerlichen Regelungen nach dem Teilwertverfahren
ermittelt.
Die sonstigen Rückstellungen wurden für
alle weiteren ungewissen Verbindlichkeiten gebildet. Dabei
wurden alle erkennbaren Risiken berücksichtigt. Die
Rückstellungen sind nach vernünftiger
kaufmännischer Beurteilung bemessen.
Verbindlichkeiten wurden zum Rückzahlungsbetrag
angesetzt.
2.
Abweichungen von Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
(§ 284 Abs. 2 Nr. 3 HGB)
Die bisher üblichen Bilanzierungs- und
Bewertungsmethoden wurden nicht verändert.
III. Angaben und Erläuterungen zu den Posten der
Bilanz (§ 284 Abs. 1 HGB)
1. Sonderposten mit Rücklageanteil
Nach folgenden Vorschriften wurden Sonderposten mit
Rücklageanteil gebildet:
Sonderposten mit Rücklageanteil für
steuerliche Sonderabschreibungen gemäß § 4
FördG
Sonderposten Vorjahr EUR 96,00
Sonderabschreibungen laufendes Jahr EUR 0,00
Auflösung Sonderabschreibungen Vorjahre
EUR - 18,00
Sonderposten
Geschäftsjahr EUR 78,00
Sonderposten mit Rücklageanteil für
Sonderabschreibungen gemäß § 7 g Abs. 1
EStG a. F.
Sonderposten Vorjahr EUR 96,00
Sonderabschreibungen laufendes Jahr EUR 0,00
Auflösung Sonderabschreibungen Vorjahre
EUR - 34,00
Sonderposten
Geschäftsjahr EUR 62,00
Sonderposten mit Rücklageanteil für
Sonderabschreibungen gemäß § 7 g Abs. 3
EStG a. F.
Sonderposten Vorjahr EUR 3,00
Sonderabschreibungen laufendes Jahr EUR 0,00
Auflösung Sonderabschreibungen Vorjahre
EUR - 2,00
Sonderposten
Geschäftsjahr EUR 1,00
IV. Sonstige Pflichtangaben
1.
Gesamtbetrag der Verbindlichkeiten mit einer
Restlaufzeit von mehr als fünf Jahren
(§ 285 Nr. 1 a HGB)
Der Gesamtbetrag der Verbindlichkeiten mit einer
Restlaufzeit von mehr als fünf Jahren beträgt zum
29.02.2008 EUR 0,00.
2.
Angaben über die Mitglieder der Unternehmensorgane
(§ 285 Nr. 10 HGB)
Während des abgelaufenen Geschäftsjahres
wurden die Geschäfte des Unternehmens durch folgende
Personen geführt:
Herrn Hans - Günter Splitthoff, Halberstadt
Herrn Norbert Behrendt, Derenburg
3.
Angaben über Ergebnisverwendung und
Rücklagenbildung
Jahresüberschuss 2007/2008 EUR 1.194,00
Verlustvortrag aus Vorjahren
EUR - 22.188,40
Bilanzverlust EUR - 20.994,40
Gemäß § 325 Abs. 1 Satz 4 HGB wird
auf die Darstellung der Ergebnisverwendung verzichtet.
Halberstadt, 22. Dezember
2008
Hans
- Günter Splitthoff
Norbert
Behrendt
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