MEDICONCEPT
Service GmbH
München
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2010
BILANZ
AKTIVA
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Euro
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Gesamtjahr/Stand
Euro
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Euro
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Vorjahr
Euro
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A. Anlagevermögen
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I. Immaterielle
Vermögensgegenstände
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II. Sachanlagen
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39.504,00
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46.797,00
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III. Finanzanlagen
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22.193,24
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15.684,97
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B. Umlaufvermögen
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I. Vorräte
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II. Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände
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7.899,03
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26.924,93
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III. Wertpapiere
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IV. Kassenbestand,
Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten
und Schecks
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4.578,90
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833,39
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C.
Rechnungsabgrenzungsposten
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280,00
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280,00
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D. Nicht durch Eigenkapital
gedeckter Fehlbetrag
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27.269,22
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28.642,86
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Summe Aktiva
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101.724,39
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119.163,15
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PASSIVA
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Euro
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Gesamtjahr/Stand
Euro
|
Euro
|
Vorjahr
Euro
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A. Eigenkapital
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I. Gezeichnetes Kapital
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25.000,00
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25.000,00
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II. Kapitalrücklage
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III. Gewinnrücklagen
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IV.
Gewinnvortrag/Verlustvortrag
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-53.642,86
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-54.257,54
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V.
Jahresüberschuss/Jahresfehlbetrag
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1.373,64
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614,68
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VI. Nicht gedeckter
Fehlbetrag
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27.269,22
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28.642,86
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B. Rückstellungen
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C. Verbindlichkeiten
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101.724,39
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119.163,15
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D.
Rechnungsabgrenzungsposten
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Summe Passiva
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101.724,39
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119.163,15
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ANHANG
I. Allgemeine Angaben
Der Jahresabschluss der Gesellschaft für das
Geschäftsjahr 2010, bestehend aus Bilanz, Gewinn- und
Verlustrechnung sowie Anhang, wurde nach den geltenden
Rechnungs-legungsvorschriften des HGB und GmbHG sowie des
KStG und EStG aufgestellt.
Nach den in § 267 I HGB genannten
Größenklassen ist die Gesellschaft eine kleine
Kapitalgesellschaft. Von den
größenabhängigen Erleichterungen bei der
Aufstellung der Bilanz gem. § 266 I HGB und des
Anhangs gem. § 288 HGB wurde Gebrauch gemacht.
Der Anhang enthält alle in den §§ 284,
285 HGB genannten Pflichtangaben sowie alle sonstigen nach
HGB und GmbH-Gesetz erforderlichen Erläuterungen und
Angaben, soweit diese nicht zulässigerweise bereits in
der Bilanz oder GuV-Rechnung gemacht wurden und soweit die
darzustellenden Sachverhalte vorliegen.
Die Form der Bilanz und GuV-Rechnung richtet sich
nach den handelsrechtlichen Gliederungsgrundsätzen.
Abweichungen vom Gebot der Darstellungsstetigkeit,
Nichtvergleichbarkeit bzw. Anpassung der
Vorjahresbeträge, Mitzugehörigkeitsvermerke,
Gliederungsergänzungen oder Zusammenfassungen gibt es
keine.
Die Bilanz wurde in Kontoform aufgestellt. Die in
§ 266 II und III HGB genannten Posten sind gesondert
und in der vorgeschriebenen Reihenfolge ausgewiesen.
Die Aufstellung der Gewinn- und Verlustrechnung
erfolgte in Staffelform nach dem Gesamtkostenverfahren. Die
in § 275 II HGB bezeichneten Posten sind gesondert und
in der vorgeschriebenen Reihenfolge ausgewiesen.
Die in der Bilanz und GuV-Rechnung angewandten
Bilanzierungs- und Bewertungs-methoden basieren auf den
Vorschriften des HGB und sind im wesentlichen an den
ertragsteuerlichen Regelungen ausgerichtet. Ergänzend
zu diesen Vorschriften waren die Regelungen des
GmbH-Gesetzes zu beachten.
Ergänzend wird darauf hingewiesen, dass infolge
der in den Vorjahren eingetretenen Anlaufverluste das
Eigenkapital der Gesellschaft seit dem Geschäftsjahr
2000 über die Hälfte und seit dem
Geschäftsjahr 2001 vollständig aufgebraucht ist,
wodurch die Gesellschaft formell (buchmäßig,
rechnerisch) überschuldet ist. In der gem. § 49
III GmbHG vom Geschäftsführer nach Feststellung
dieser nominellen Überschuldung unverzüglich
einberufenen Gesellschafterversammlung wurde die
Gesellschafterin darüber informiert.
Zur Verhinderung insolvenzrechtlicher Konsequenzen
hat die Gesellschafterin daher der Gesellschaft bereits am
09. März 2001 neben einer
Sanierungszuschusserklärung einen Rangrücktritt
gem. § 39 II InsO erklärt. Darin trat sie in
Höhe ihrer zum 31.12.2000 bestehenden Forderungen von
EUR 14.356,39 (EUR 10.000,00 Gesellschafterdarlehen, EUR
4.356,39 Verbindlichkeiten) im Rang hinter die Forderungen
aller anderen Gläubiger zurück. Gleichzeitig trat
die Gesellschafterin zur Vermeidung der materiellen
Überschuldung oder eines sonstigen Insolvenzgrundes
der Gesellschaft mit allen gegenwärtigen und
zukünftigen Ansprüchen einschließlich der
Tilgung, Verzinsung und Rückzahlung im
Insolvenzverfahren hinter die in § 39 I Nrn. 1 bis 5
InsO bezeichneten Forderungen zurück. Die Forderungen
der Gesellschafterin können nur aus künftigen
Jahresüberschüssen oder einem etwaigen
Liquidationsüberschuss bedient werden.
Im Hinblick auf die in den §§ 64 GmbHG,
15a, 17, 19 InsO definierte Insolvenzreife wird vom
Geschäftsführer für die Gesellschaft
regelmäßig eine Überschuldungsprüfung
sowie eine Fortbestehungsprognose durchgeführt.
Aufgrund der vorliegenden Sanierungszuschuss- und
Rangrücktrittserklärung in ausreichender
Höhe seitens der Gesellschafterin sowie einer
positiven Fortführungs-prognose seitens der
Geschäftsführung, erfolgt die Bewertung der
Gesellschaft zum Bilanzstichtag weiterhin unter der Annahme
einer Fortführung des Unternehmens.
II. Einzelangaben zu Positionen der Bilanz und
GuV-Rechnung
Das Sachanlagevermögen wurde zu Anschaffungs-
bzw. Herstellungskosten einschließlich
Anschaffungsnebenkosten angesetzt und, soweit abnutzbar,
nach Maßgabe der betriebs-gewöhnlichen
Nutzungsdauer gemäß den amtlichen AfA-Tabellen
um planmäßige Abschreibungen vermindert.
Bewegliche Gegenstände des Anlagevermögens
mit Einzelwerten iHv. jeweils über netto EUR 150,00
bis netto EUR 410,00 wurden im Zugangsjahr voll
abgeschrieben.
Die historischen Anschaffungs- bzw.
Herstellungskosten der Sachanlagen betragen EUR 89.803,15
plus Zugänge im Berichtsjahr EUR 1.763,55 = EUR
91.566,70.
Das Finanzanlagevermögen wurde zu
Anschaffungskosten einschließlich
Anschaffungsnebenkosten angesetzt.
Die wertmäßige Entwicklung des
Anlagevermögens wird in der Anlagenbuchhaltung und im
Anlagenverzeichnis (Anlage V) nachgewiesen.
Unter Umlaufvermögen sind Forderungen aus
Lieferungen und Leistungen, sonstige
Vermögensgegenstände sowie liquide Mittel
ausgewiesen.
Die Forderungen wurden zu Rechnungswerten bzw. zu
ihren Nominalwerten abzüglich erforderlicher
Rechnungskürzungen angesetzt, davon ein
Forderungsbetrag in Höhe von 0,00 EUR mit einer
Restlaufzeit von mehr als einem Jahr.
Eine Pauschalwertberichtigung wurde nicht gebildet.
Einzelwertberichtigungen waren nicht erforderlich.
Im Posten Sonstige Vermögensgegenstände
sind Beträge enthalten, die erst nach dem
Bilanzstichtag rechtlich entstehen, die also erst nach dem
Bilanzstichtag zu Einnahmen werden, aber zum Zweck der
periodengerechten Gewinnermittlung bereits im Berichtsjahr
als Ertrag erfasst wurden.
Die Position Flüssige Mittel beinhaltet
Kassenbestände und Guthaben bei Kreditinstituten, die
jeweils mit ihren Nominalwerten angesetzt wurden.
Als Aktive Rechnungsabgrenzungsposten sind
ausgabewirksame Beträge angesetzt, die erst in
Folgejahren als Aufwand berücksichtigt werden
können.
Unter der Position Nicht durch Eigenkapital gedeckter
Fehlbetrag wurde gem. § 268 III HGB der Absolutwert
des negativen Eigenkapitals ausgewiesen.
Wie oben unter Punkt I. erläutert, bestand zum
Bilanzstichtag aber keine tatsächliche
Überschuldung im insolvenzrechtlichen Sinn.
Außerdem lag weder zum Bilanzstichtag noch zum
Zeitpunkt der Jahresabschluss-Feststellung auch keine
Zahlungsunfähigkeit der Gesellschaft vor.
Unter Eigenkapital wurden das Gezeichnete Kapital
(Stammkapital) zum Nennbetrag sowie der Gewinn-/
Verlustvortrag, das Jahresergebnis und der Nicht gedeckte
Fehlbetrag ausgewiesen.
Unter der Position Verbindlichkeiten sind
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen mit einer
Restlaufzeit bis zu einem Jahr in Höhe von EUR
1.525,99 (Vj. EUR 1.530,22) sowie Sonstige
Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr
in Höhe von EUR 10.186,65 (Vj. EUR 9.615,24) und mit
einer Restlaufzeit von mehr als fünf Jahren in
Höhe von EUR 90.011,75 (Vj. EUR 108.017,69)
ausgewiesen.
Die Verbindlichkeiten wurden mit ihren
Rückzahlungsbeträgen angesetzt. Sofern die
Tageswerte über den Rückzahlungsbeträgen
lagen, wurden die Verbindlichkeiten zum höheren
Tageswert angesetzt.
Im Posten Sonstige Verbindlichkeiten sind
Beträge enthalten, die erst nach dem Bilanzstichtag
rechtlich entstehen, die also erst nach dem Bilanzstichtag
zu Ausgaben werden, aber zum Zweck der periodengerechten
Gewinnermittlung bereits im Berichtsjahr als Aufwand
erfasst wurden.
Bei Abwägung aller erkennbaren Risiken und
ungewissen Verbindlichkeiten war nach vernünftiger
kaufmännischer Beurteilung die Bildung weder von
Steuerrückstellungen noch von sonstigen
Rückstellungen erforderlich.
Neben den in der Bilanz ausgewiesenen
Verbindlichkeiten bestehen keine weiteren
Haftungsverhältnisse gem. §§ 251, 268 VII
HGB und sonstigen finanziellen Verpflichtungen gem. §
285 Nr. 3 HGB (Eventualverbindlichkeiten).
Als Umsatzerlöse wurden die Erlöse aus
für die gewöhnliche Geschäftstätigkeit
der Gesellschaft typischen Dienstleistungen nach Abzug von
Erlösschmälerungen und der Umsatzsteuer
ausgewiesen.
Unter Materialaufwand sind die Aufwendungen für
die zur Generierung der Umsatzerlöse eingesetzten
Waren, Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe ausgewiesen.
Unter Fremdleistungen sind die zur Generierung der
Umsatzerlöse von beauftragten Fremdunternehmen in
Rechnung gestellten Arbeiten ausgewiesen.
Der Personalaufwand wird unten unter Punkt III.
Sonstige Pflichtangaben näher erläutert.
Die Abschreibungen erfolgten nach der linearen
Methode. Bei der Bemessung der wirtschaftlichen
Nutzungsdauer zur Festlegung der AfA-Sätze wurden die
amtlichen AfA-Tabellen hinzugezogen. Die Bewertungsfreiheit
gem. § 6 Abs. 2 EStG wurde in Anspruch genommen. Von
der Vereinfachungsregel gem. Abschnitt 44 Absatz.2 EStR
wurde Gebrauch gemacht. Außerplanmäßige
Abschreibungen gem. § 253 II 3 HGB oder Abschreibungen
zur Vermeidung zukünftiger wertschwankungsbedingter
Wertansatz-änderungen gem. § 253 III 3 HGB wurden
nicht vorgenommen.
Die kumulierten Abschreibungen (seit dem
Anschaffungs- bzw. Herstellungsjahr) belaufen sich auf EUR
52.062,70 (Vj. EUR 43.006,15). Im AfA-Gesamtbetrag sind
keine allein nach steuerrechtlichen Vorschriften
vorgenommenen Abschreibungen enthalten. Zur
Geschäftsjahresabschreibung je Einzelposten der Bilanz
wird auf das Anlagenverzeichnis (Anlage V) verwiesen.
Außerordentliche Erträge und Aufwendungen,
d. h. Erträge und Aufwendungen, die außerhalb
der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit
angefallen oder einem anderen Geschäftsjahr
zuzurechnen sind, sowie die Kfz-Steuer als sonstige Steuer
iHv. EUR 492,65 wurden im Berichtsjahr als Neutrales
Ergebnis iHv. EUR ./. 462,65 ausgewiesen.
Ertragsteuern sind für das Geschäftsjahr
2008 nicht zu leisten.
III. Sonstige Pflichtangaben
Geschäftsführer: Dipl.-Kfm. Siegfried
Gremminger
- Betriebswirt -
Sonnwendjochstr. 57
D-81825 München
Für seine Tätigkeit im Berichtsjahr wurden
dem Geschäftsführer Gesamtbezüge in
Höhe von EUR 9.984,87 gewährt.
Gegenüber dem Geschäftsführer bestehen
zum Bilanzstichtag insgesamt die nachfolgenden Rechte und
Pflichten:
Sachverhalt Betrag
_________________________________________________________
Stand 01.01.2010 60.647,70 EUR
Rückführung Darlehensverbindlichkeiten 0,00
EUR
Zuführung Darlehensverbindlichkeiten 0,00 EUR
Veränderung laufendes Verrechnungskonto ./.
958,77 EUR
Lfr. Zinsen 2010 (4,0 % p.a.) 2.200,00 EUR
Kfr. Zinsen 2010 (5,0 % p.a.) 259,00 EUR
Stand 31.12.2010 62.147,93 EUR
============
Am gezeichneten Kapital der Gesellschaft ist Frau Dr.
Agnieszka Gremminger, Sonnwendjochstr. 57, D-81825
München, zu 100 % beteiligt.
Gegenüber der Gesellschafterin bestehen zum
Bilanzstichtag insgesamt die nachfolgenden gem. § 42
III GmbHG angabepflichtigen Rechte und Pflichten:
Sachverhalt Betrag
_________________________________________________________
Stand 01.01.2010 47.369,99 EUR
Rückführung Darlehensverbindlichkeiten
20.000,00 EUR
Zuführung Darlehensverbindlichkeiten 0,00 EUR
Veränderungen laufendes Verrechnungskonto ./.
1.000,17 EUR
Lfr. Zinsen 2010 (5,0 % p.a.) 1.400,00 EUR
Kfr. Zinsen 2010 (6,0 % p.a.) 94,00 EUR
Stand 31.12.2010 27.863,82 EUR
==============
IV. Ergebnisverwendung und Rücklagenentwicklung
Das Jahresergebnis 2010 beträgt EUR 1.373,64.
Einschließlich der zu berücksichtigenden
Gewinn- und Verlustvorträge aus Vorjahren in Höhe
von EUR ./. 53.642,86 ergibt sich für das
Geschäftsjahr 2010
ein Bilanzverlust in Höhe von EUR 52.269,22.
Das verwendbare Eigenkapital zum Bilanzstichtag
31.12.2010 beträgt EUR
./. 52.269,22.
Nach Vorlage des am 30.10.2011 aufgestellten
Jahresabschlusses 2010 hat die Gesellschafterversammlung am
31.10.2011 über die Feststellung des
Jahres-abschlusses und über die Ergebnisverwendung
beschlossen.
Dabei wurden u. a. folgende Beschlüsse gefasst:
- Zur Ausschüttung ist ein Betrag in Höhe
von EUR 0,00 vorgesehen.
- Auf neue Rechnung werden EUR ./. 52.269,22
vorgetragen.
München, 31.10.2011
Gez.: Siegfried Gremminger
____________________________
(Geschäftsführer)
Die Feststellung bzw. Billigung des Jahresabschlusses
erfolgte am: 31.10.2011
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