Steingrube
GmbH
Ahaus
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2013 bis zum 31.12.2013
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2013
EUR |
31.12.2012
EUR |
| A.
Umlaufvermögen |
13.079,20 |
21.876,72 |
| I.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
29,17 |
2.048,87 |
| II.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
13.050,03 |
19.827,85 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
13.079,20 |
21.876,72 |
Passiva
|
|
31.12.2013
EUR |
31.12.2012
EUR |
| A.
Eigenkapital |
9.648,76 |
9.918,61 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
25.000,00 |
25.000,00 |
| 1.
nicht eingeforderte ausstehende Einlagen |
-12.500,00 |
-12.500,00 |
| 2.
eingefordertes Kapital |
12.500,00 |
12.500,00 |
| II.
Verlustvortrag |
2.581,39 |
1.824,70 |
| III.
Jahresfehlbetrag |
269,85 |
756,69 |
| B.
Rückstellungen |
1.340,00 |
970,00 |
| C.
Verbindlichkeiten |
2.090,44 |
10.988,11 |
| davon
mit Restlaufzeit bis 1 Jahr |
2.090,44 |
10.988,11 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
13.079,20 |
21.876,72 |
Anhang
Steingrube GmbH, Ahaus
ZUM 31. DEZEMBER 2013
I.
BILANZIERUNGS- UND BEWERTUNGSGRUNDSÄTZE
1.
Allgemeines
Der Jahresabschluss der Steingrube GmbH, Ahaus,
für das Geschäftsjahr zum 31. Dezember 2013 wurde
unter Anwendung der Vorschriften des Handelsgesetzbuches
(HGB) und des GmbH-Gesetzes aufgestellt.
Für die Gewinn- und Verlustrechnung wurde das
Gesamtkostenverfahren gemäß § 275 Abs.
2 HGB gewählt.
Die Gesellschaft ist eine kleine Kapitalgesellschaft
im Sinne des § 267 Abs. 1 HGB.
Die Erleichterungsvorschriften für die
Aufstellung des Jahresabschlusses gemäß
§§ 276, 288 HGB werden in Anspruch genommen.
2.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände werden mit dem Nennbetrag
oder mit dem am Bilanzstichtag niedrigeren beizulegenden
Wert angesetzt.
Sämtliche Forderungen und sonstigen
Vermögensgegenstände sind kurzfristiger Natur.
3.
Verbindlichkeiten
Die in der Bilanz ausgewiesenen Verbindlichkeiten
sind mit dem Rückzahlungsbetrag
angesetzt.
Sämtliche Verbindlichkeiten sind kurzfristiger
Natur.
4.
Rückstellungen
Für ungewisse Verbindlichkeiten sind
Rückstellungen in dem Umfang gebildet worden, der
nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung
notwendig ist.
II.
EINZELANGABEN ZUR BILANZ
Sonstige Rückstellungen
Die sonstigen Rückstellungen beziehen sich im
Wesentlichen auf Rückstellungen für die
Erstellung des Jahresabschlusses und deren Offenlegung.
III.
SONSTIGE ANGABEN
Finanzielle Verpflichtungen
Langfristige sonstige finanzielle Verpflichtungen aus
Miet- und Leasingverträgen bestanden am
Abschlussstichtag nicht.
Haftungsverhältnisse
Zum Bilanzstichtag bestanden keine
Haftungsverhältnisse aus der Bestellung von
Sicherheiten für Verbindlichkeiten.
Geschäftsführung und Vertretungsbefugnis
Der Geschäftsführung gehörten im
Geschäftsjahr an:
Andrea Steingrube, Kauffrau, Ahaus
Geschäftsführerin
Petra Steingrube-Rittmann, Kauffrau, Ahaus
Geschäftsführerin
Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so
vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere
Geschäftsführer bestellt, so wird die
Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer gemeinsam
vertreten. Sie sind jeder von den Beschränkungen des
§ 181 BGB befreit.
Ergebnisverwendung
Die Geschäftsführung schlägt vor, den
Jahresfehlbetrag in Höhe von EUR 269,85 zusammen
mit dem Verlustvortrag auf neue Rechnung vorzutragen.
Ahaus, 27. Juni 2014
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Andrea Steingrube
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Petra
Steingrube-Rittmann
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sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 30.06.2014 festgestellt.
Ahaus, 27. Juni 2014
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Andrea Steingrube
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Petra
Steingrube-Rittmann
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