Westerwaldbus des Kreises Altenkirchen GmbH
Selbe AdresseBetrieb von Bahnhöfen für den Personenverkehr einschließlich Omnibusbahnhöfen
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Martin Mockenhaupt seit 3.1.2018 | Liquidator |
Natürliche Personen, die das Unternehmen letztendlich besitzen oder kontrollieren – ermittelt durch Auflösen der Gesellschafterkette
| Name | Anteil |
|---|---|
Land Hessen | 33.33% |
Landkreis Altenkirchen | 33.33% |
Kreis Siegen-Wittgenstein | 33.33% |
Eigentümer- und Gesellschafterstruktur des Unternehmens
3 Gesellschafter
GmbH-Struktur
2 von 3 angezeigt
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
HellertalBahn GmbHSteinebachJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2015 bis zum 31.12.2015Bilanz zum 31. Dezember 2015AKTIVA
Anhang 2015I. Angaben zur Form und Darstellung von Bilanz bzw. Gewinn- und Verlustrechnung Die Bilanz und die Gewinn- und Verlustrechnung wurden nach den Vorschriften des Handelsgesetzbuches (§ 266 bzw. 275 HGB) und der Verordnung über die Gliederung des Jahresabschlusses von Verkehrsunternehmen vom 27. Februar 1968 gegliedert. Für die Gliederung der Gewinn- und Verlustrechnung wurde das Gesamtkostenverfahren gewählt. Die Gesellschaft hat zum 12. Dezember 2015 ihren operativen Geschäftsbetrieb eingestellt und bilanziert unter Abkehr der Annahme der Unternehmensfortführung. Wesentliche Auswirkungen aus der Abkehr von der Fortführungsannahme auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage ergaben sich nicht. Der Jahresabschluss wurde für Offenlegungszwecke an die Vorschriften für kleine Kapitalgesellschaften angepasst und um die Angaben zur Gewinn- und Verlustrechnung gekürzt. II. Erläuterung zu den Posten der Bilanz, den Haftungsverhältnissen und der Gewinn- und Verlustrechnung bezüglich Ausweis, Bilanzierung und Bewertung 1. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden Die Sachanlagen und die entgeltlich erworbenen immateriellen Vermögensgegenstände waren mit den Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten bewertet worden. Mit Ausnahme der Fahrzeuge wurden Zuschüsse aktivisch von den Herstellungskosten abgesetzt. Nach § 253 Abs. 3 HGB notwendige Abschreibungen wurden vorgenommen. Den planmäßigen Abschreibungen lagen die steuerlich zulässigen Nutzungsdauern zugrunde. Grundsätzlich wurde die lineare Abschreibungsmethode angewendet. Im Berichtsjahr wurden die drei Fahrzeuge veräußert. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände wurden zum Nennwert angesetzt. Die flüssigen Mittel und das Eigenkapital wurden zum Nennwert angesetzt. Aktive latente Steuern auf körper- und gewerbesteuerliche Verlustvorträge wurden unter Nutzung des Aktivierungswahlrechts gem. § 274 HGB unter Anwendung eines Steuersatzes von 29,125 % gebildet. Zum Bilanzstichtag waren keine steuerlichen Verlustvorträge mehr gegeben. Der Sonderposten für Investitionszuschüsse betraf für die Fahrzeuge gewährte Landeszuschüsse und wurde korrespondierend zu den Abschreibungen des geförderten Anlagevermögens über 25 Jahre linear aufgelöst. Mit dem Verkauf der Fahrzeuge wurde der Posten mit dem Anlagevermögen verrechnet. Bei der Bildung der sonstigen Rückstellungen wurde den erkennbaren Risiken und ungewissen Verbindlichkeiten angemessen Rechnung getragen. Sie sind in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrages bemessen. Die Verbindlichkeiten wurden mit dem Erfüllungsbetrag ausgewiesen. 2. Angaben zu den Posten der Bilanz und den Haftungsverhältnissen Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände haben sämtlich eine Restlaufzeit von bis zu einem Jahr. Von den Forderungen gegen Gesellschafter entfallen T€ 170 auf eine kurzfristige Darlehensgewährung zuzüglich angefallener Zinsen von T€ 7 und T€ 1.477 aus Lieferungen und Leistungen (davon T€ 1.409 aus Fahrzeugverkauf). Das Eigenkapital ist um den Gewinn von T€ 1.170 gestiegen. Der Gewinn resultiert insbesondere aus dem Verkauf der drei Fahrzeuge wegen der Beendigung des Fahrbetriebs durch die Gesellschaft zum 12. Dezember 2015. Die sonstigen Rückstellungen betreffen im Wesentlichen Verpflichtungen für unterlassene Instandhaltungen, die innerhalb von drei Monaten nachgeholt werden, für ausstehende Eingangsrechnungen und Liquidationskosten, für Jahresabschlusserstellungs- und -prüfungskosten sowie für Nachhaftungsverpflichtungen gegenüber dem VVDE. Die Verbindlichkeiten haben sämtlich eine Restlaufzeit von bis zu einem Jahr. Von den Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern entfallen T€ 171 auf Lieferungen und Leistungen und T€ 887 auf Gesellschafterdarlehen. III. Ergänzende Angaben 1. Zusammensetzung der Organe und Aufwendungen für die Organe Geschäftsführer ist: Herr Dipl. Ing. Horst Klein, Neitersen Der Geschäftsführer hat von der Gesellschaft keine Bezüge erhalten. 2. Belegschaft Die durchschnittliche Zahl der Arbeitnehmer betrug zehn. Es handelt sich ausschließlich um Gehaltsempfänger. Aufgrund der Beendigung der Geschäftstätigkeit der Gesellschaft sind die Arbeitnehmer zum 31. Dezember 2015 aus der Gesellschaft ausgeschieden. Für die Mitarbeiter der Gesellschaft und deren Hinterbliebene bestehen ab 1. Dezember 1999 tarifliche Altersversorgungszusagen (Zusatzversorgung), die über die Pensionskasse Deutscher Eisenbahnen und Straßenbahnen, Köln, im Umlageverfahren abgewickelt werden. Die für die Berechnung des Umlagebetrages an die Pensionskasse Deutscher Eisenbahnen und Straßenbahnen, Köln, umlagepflichtigen Löhne und Gehälter betrugen in 2015 T€ 133 bei einem Umlagesatz von 7,5 % und T€ 199 bei einem Umlagesatz von 5,5 %. Der Jahresabschluss zum 31. Dezember 2015 wurde am 21. Dezember 2016 festgestellt. Der Jahresüberschuss wird auf neue Rechnung vorgetragen.
Steinebach, den 9. Dezember 2016 Horst Klein Geschäftsführer |
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