Stephan Schimpf Training GmbH

Am Fischerwinkel 18, 82031 Grünwald, DEU

Stammdaten

Register
Amtsgericht München HRB 157639
Eingetragen
23.6.2005
Branche
Reparatur und Instandhaltung von KrafträdernUnternehmensberatungErbringung von Beratungsleistungen auf dem Gebiet der Informationstechnologie
Gegenstand
Beratung und Schulung von Unternehmen und deren Mitarbeitern im Bereich Technik, Bedienung, Pflege und Umgang von und mit Kraftfahrzeugen und Motorrädern aller Art, sowie Personalberatung, -training und coaching.

Historie

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Management

NameRolle
Stephan Schimpf
seit 23.6.2005
Geschäftsführer

Wirtschaftlich Berechtigte
Beta

100.00% identifiziert0.00% ungelöst

Identifizierte Personen (1)

NameAnteil
100.00%

Gesellschafter
Beta

1 Gesellschafter

GmbH-Struktur

Name
Ort
Betrag
Anteil
Stephan Schimpf
83627 Warngau, Schäfflerhof 1
25.000 €
100.00%

Konzern- und Jahresabschlüsse

Stephan Schimpf Training GmbH

München

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2010

Bilanz

Aktiva

31.12.2010
EUR
31.12.2009
EUR
A. Anlagevermögen 4.129,00 6.233,00
I. Sachanlagen 4.129,00 6.233,00
B. Umlaufvermögen 105.849,31 64.548,24
I. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 22.499,96 8.796,59
II. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 83.349,35 55.751,65
Bilanzsumme, Summe Aktiva 109.978,31 70.781,24

Passiva

31.12.2010
EUR
31.12.2009
EUR
A. Eigenkapital 69.474,26 54.301,49
I. gezeichnetes Kapital 25.000,00 25.000,00
II. Gewinnvortrag 29.301,49 30.505,27
III. Jahresüberschuss 15.172,77 -1.203,78
B. Rückstellungen 28.202,79 9.019,20
C. Verbindlichkeiten 12.301,26 7.460,55
davon mit Restlaufzeit bis 1 Jahr 12.301,26 7.460,55
Bilanzsumme, Summe Passiva 109.978,31 70.781,24

Anhang


 
  I. Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss

Die Gesellschaft ist eine kleine Kapitalgesellschaft im Sinne des § 267 Abs. 1 HGB. 

Der vorliegende Jahresabschluss zum 31. Dezember 2010 der Stephan Schimpf Training GmbH, Grünwald, ist gemäß §264 Abs. 1 HGB in Verbindung mit § 267 Abs. 1 HGB auf der Grundlage der erstmals zum 1. Januar 2010 verpflichtend anzuwendenden Rechnungslegungsvorschriften des Handelsgesetzbuches unter Berücksichtigung des Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz (BilMoG) und den Sondervorschriften des GmbH-Gesetzes sowie den einschlägigen Bestimmungen des Gesellschaftsvertrages aufgestellt. Die erstmalige Anwendung der durch das BilMoG geänderten Vorschriften führte zu keinen Änderungen bei den Ansatz-, Bewertungs- und Ausweisvorschriften. Eine Anpassung der Vorjahreszahlen war daher nicht notwendig, die Zahlen des laufenden Geschäftsjahres sind mit den Vorjahreszahlen vergleichbar. 

Bei der Aufstellung der Gewinn- und Verlustrechnung wurde von den größenabhängigen Erleichterungen gem. § 276 HGB kein Gebrauch gemacht.  

In der Gewinn- und Verlustrechnung wird das Gesamtkostenverfahren angewendet. 

Bei der Aufstellung des Anhangs wurde von den größenabhängigen Erleichterungen gem. §§ 288, 286 (4) HGB vollständig Gebrauch gemacht.

  II. BILANZIERUNG UND BEWERTUNG

  1. Grundsätze

Die Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze des Jahresabschlusses zum 31. Dezember 2010 richten sich nach den Vorschriften des Handelsgesetzbuches und des GmbH-Gesetzes.

Im Einzelnen wurden folgenden Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden angewendet:

Die immateriellen Vermögensgegenstände mit einem Nettowert von über € 410 wurden zu Anschaffungskosten aktiviert und über einen Zeitraum von drei bis acht Jahren linear abgeschrieben. 

Die Sachanlagen wurden zu Anschaffungskosten, vermindert um lineare Abschreibungen, bzw. mit dem niedrigeren beizulegenden Wert bewertet. Sie werden über die betriebs­gewöhn­liche Nutzungsdauer linear wie folgt abgeschrieben: 

 

 
 
Nutzungsdauer in Jahren
EDV-Geräte                   
 
3
Betriebsausstattung
 
3 - 14



Seit dem 01.01.2010 werden die abnutzbaren beweglichen Vermögensgegenstände sowie bestimmte immateriellen Vermögensgegenstände (Trivialprogramme) des Anlagevermögens mit einem Anschaffungswert von bis zu netto EUR 410, die einer selbstständigen Nutzung fähig sind, im Jahr des Zugangs voll abgeschrieben. Ihr sofortiger Abgang wird unterstellt.

Bis zum 31.12.2009 wurden abnutzbare bewegliche Vermögensgegenstände sowie bestimmte immateriellen Vermögensgegenstände (Trivialprogramme) des Anlagevermögensbis zu einem Wert von netto 150 EUR im Jahr des Zugangs voll abgeschrieben; ihr sofortiger Abgang wurde unterstellt. Bei abnutzbaren beweglichen Vermögensgegenständen mit einem Nettowert über EUR 150 und unter 1.000 EUR sowie bei immateriellen Vermögensgegenständen (Trivialprogramme) mit einem Nettowert zwischen € 150 und € 410 erfolgte die Erfassung aller Zugänge eines Geschäftsjahrs in einem Sammelposten. Dieser wird gem. § 6 Abs. 2 a EStG über 5 Jahre verteilt gleichmäßig aufgelöst (20 % p. a.).  

Die Finanzanlagen sind zu Anschaffungskosten vermindert um angemessene Wertberichtigungen bilanziert.  

Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände sind mit den Nennwerten bilanziert. Erkennbare Einzelrisiken sind durch Einzelwertberichtigungen berücksichtigt.  Zur Berücksichtigung von allgemeinen Kreditrisiken sowie Zinsrisiken wird auf den Einzelwertberichtigten Nettoforderungsbestand eine Pauschalwertberichtigung in Höhe von 3,0% (i.Vj. 3,0%) gebildet. 

 Die liquiden Mittel werden mit Nennwerten angesetzt.

Bei den Steuerrückstellungen sowie den sonstigen Rückstellungen werden alle erkennbaren bilanzierungspflichtigen Risiken und ungewissen Verpflichtungen berücksichtigt. Sie werden mit dem nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrag angesetzt. 

Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr werden mit dem ihrer Restlaufzeit entsprechenden durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen sieben Geschäftsjahre abgezinst. 

Die Verbindlichkeiten sind mit den Erfüllungsbeträgen angesetzt.

  2. Angaben zur Vergleichbarkeit

Die Bewertungsmethoden sind im Vergleich zum Vorjahr grundsätzlich unverändert. Die Gliederungen der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung des Vorjahres entsprechen den Vorschriften des Handelsgesetzbuches.

  3. Berücksichtigung steuerlicher Vorschriften

Die Handelsbilanz zum 31.12.2010 entspricht der Steuerbilanz.


  F. ERLÄUTERUNGEN ZUR BILANZ

Forderungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr bestehen zum 31.12.2010 nicht.

Zum 31.12.2010 beläuft sich das Stammkapital auf EUR 25.000 und ist voll eingezahlt.

Die sonstigen Rückstellungen enthalten Beträge für Jahresabschlusskosten (TEUR 2, Vorjahr 2), für Aufbewahrungskosten (TEUR 6, Vorjahr TEUR 6) sowie für andere ungewisse Verbindlichkeiten.

Die Verbindlichkeiten nach Restlaufzeiten setzen sich wie folgt zusammen:

 
Gesamt- betrag in TEUR
bis 1 Jahr TEUR
1 - 5 Jahre TEUR
über 5 Jahre TEUR
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen
1
1
0
0
Verbindlichkeiten im Rahmen der sozialen Sicherheit
0
0
0
0
Verbindlichkeiten aus Steuern
5
5
0
0
Sonstige Verbindlichkeiten
6
6
0
0
31.12.2010
12
12
   0
   0
 
Gesamt- betrag in TEUR
bis 1 Jahr TEUR
1 - 5 Jahre TEUR
über 5 Jahre TEUR
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen
1
1
0
0
Verbindlichkeiten im Rahmen der sozialen Sicherheit
0
0
0
0
Verbindlichkeiten aus Steuern
1
1
0
0
Sonstige Verbindlichkeiten
5
5
0
0
31.12.2009
7
7
   0
   0


 

Alle Verbindlichkeiten weisen keine Restlaufzeit von mehr als fünf Jahren auf.

  1. Geschäftsführung

Zum Geschäftsführer ist bestellt:
-  Stephan Schimpf

  2. Vorschlag für die Gewinnverwendung

Die Geschäftsführung schlägt vor, den Jahresüberschuss in Höhe von EUR 15.172,77auf neue Rechnung vorzutragen.

Grünwald, 02. Februar 2012
Stephan Schimpf Training GmbH

Der Geschäftsführer


__________________
  

sonstige Berichtsbestandteile


Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 02.02.2012 festgestellt.

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