Stammdaten

Register
Amtsgericht Traunstein HRB 17562
Eingetragen
26.2.2007
Branche
Großhandel mit Wasch-, Putz- und ReinigungsmittelnGroßhandel mit AnstrichmittelnWäscherei und chemische Reinigung für Privatkunden
Gegenstand
Betrieb einer Waschstraße und der An- und Verkauf von Gegenständen aller Art

Historie

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Management

NameRolle
Stefan Kellerer
seit 26.2.2007
Geschäftsführer

Wirtschaftlich Berechtigte

100.00% identifiziert0.00% ungelöst

Identifizierte Personen (1)

NameAnteil
100.00%

Gesellschafter

1 Gesellschafter

GmbH-Struktur

Tassilostraße 9, 83026 Rosenheim
25.000 €
100.00%

Konzern- und Jahresabschlüsse

Stefan Kellerer GmbH

Kolbermoor

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2018 bis zum 31.12.2018

Bilanz

Aktiva

31.12.2018
EUR
31.12.2017
EUR
A. Anlagevermögen 1.203.162,00 1.514.610,00
I. Immaterielle Vermögensgegenstände 1,00 1.225,00
II. Sachanlagen 1.203.161,00 1.513.385,00
B. Umlaufvermögen 28.716,23 30.348,46
I. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 6.385,87 7.954,63
II. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 22.330,36 22.393,83
C. nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag 1.257.431,92 1.009.332,41
Bilanzsumme, Summe Aktiva 2.489.310,15 2.554.290,87

Passiva

31.12.2018
EUR
31.12.2017
EUR
A. Eigenkapital 0,00 0,00
I. gezeichnetes Kapital 25.000,00 25.000,00
II. Bilanzverlust 1.282.431,92 1.034.332,41
III. nicht gedeckter Fehlbetrag 1.257.431,92 1.009.332,41
B. Rückstellungen 1.400,00 2.300,00
C. Verbindlichkeiten 2.487.910,15 2.551.990,87
davon mit Restlaufzeit bis 1 Jahr 657.816,79 684.697,51
davon mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr 1.830.093,36 1.867.293,36
Bilanzsumme, Summe Passiva 2.489.310,15 2.554.290,87

Anhang zum Jahresabschluss zum 31.12. 2018  der Firma




Stefan Kellerer GmbH, Kolbermoor
Fraunhoferstrasse 1, 83059 Kolbermoor

I. Allgemeine Angaben:

Der Jahresabschluss der Stefan Kellerer GmbH wurde auf der Grundlage der Rechnungsvorschriften des Handelsgesetzbuches sowie des GmbH-Gesetzes, der entsprechenden Vorschriften des Einkommensteuer- und Körperschaftsteuergesetzes, aufgestellt. Die Änderungen durch das BilMoG wurden erstmals für das Berichtsjahr 2010 angewandt (Artikel 66 Abs. 3 EGHGB). Die Bewertungsvorschriften gem. § 252 bis § 256 HGB und die Gliederungsvorschriften des HGB wurden beachtet. Nach den in § 267 HGB angegebenen Größenklassen ist die Gesellschaft eine kleine Kapitalgesellschaft. Die größenabhängigen Erleichterungsvorschriften für kleine Kapitalgesellschaften im HGB werden in Anspruch genommen.

II. Angaben zur Bilanzierung und Bewertung einschließlich der Vornahme steuerrechtlicher Maßnahmen; Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze:

Grundlegende Änderungen in der Wahl von Bewertungswahlrechten waren im Berichtsjahr 2018 nicht zu verzeichnen.

Bilanz - Aktiva

1. Immaterielle Vermögensgegenstände und Sachanlagevermögen: Das abnutzbare Sachanlagevermögen und die Immateriellen Vermögensgegenstände wurden zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten abzüglich Abschreibungen, das nicht abnutzbare Anlagevermögen zu Anschaffungskosten bewertet. Die planmäßigen Abschreibungen werden für Vermögensgegenstände, die vor dem 01.01.2010 erworben wurden, gem. Art. 67 Abs. 4 EGHGB entsprechend der historischen Festlegung fortgeführt. Die Planmäßigen Abschreibungen für Vermögensgegenstände, die ab dem 01.01.2010 erworben wurden, werden gem. § 253 Abs. 3 HGB  nach der wirtschaftlichen Nutzungsdauer der Vermögensgegenstände vorgenommen. Bewegliche Gegenstände des Anlagevermögens bis zu Anschaffungskosten von  € 250,00  wurden im Jahr des Zugangs (angelehnt an § 6 Abs. 2a EStG und entsprechend IDW FN 2007, S. 506) voll abgeschrieben. Gem. § 6 Abs. 2a EStG und § 254 HGB-alt  wurde für bewegliche Gegenstände des Anlagevermögens mit Anschaffungskosten von € 250,01 bis € 1.000,00 in den Vorjahren ein Sammelposten gebildet. Dieser wird im Wirtschaftsjahr der Bildung und in den folgenden Wirtschaftsjahren mit jeweils einem Fünftel gewinnmindernd aufgelöst. Diese Behandlung wird gem.  Art. 67 Abs. 4 EGHGB fortgeführt. Auch für bewegliche Gegenstände des Anlagevermögens mit Anschaffungskosten von € 250,01 bis € 1.000,00, die nach dem 01.01.2010 angeschafft wurden, wird anglehnt an § 6 Abs. 2a EstG ein Sammelposten gebildet, der im Wirtschaftsjahr der Bildung und in den folgenden fünf Wirtschaftsjahren gleichmäßig gewinnmindernd aufgelöst wird. Diese Behandlung wird aus Vereinfachungsgründen in der Handelsbilanz angewandt. (Bundestags-Drucksache 16/10067 vom 30.07.2008).
2. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände: Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände wurden unter Berücksichtigung aller erkennbaren Risiken bewertet. Wertberichtigungen waren zum Abschlussstichtag nicht vorzunehmen.
3. Kassenbestand, Guthaben bei Kreditinstituten: Der Ausweis der Bestände erfolgte mit dem Nennbetrag. Zinsen und Nebenkosten wurden periodengerecht abgegrenzt.

Bilanz - Passiva

1. Eigenkapital: Das Stammkapital der Gesellschaft beträgt € 25.000,00. Der Jahresabschluss weist einen nicht durch Eigenkapital gedeckten Fehlbetrag aus. Ein Antrag nach § 64 GmbHG ist jedoch nicht zu stellen, da ein qualifizierter Rangrücktritt bezüglich eines gewährten Gesellschafterdarlehens in Höhe von € 430.000,00 und des Verrechnungskontos in Höhe von € 302.023,33 erklärt wurde und in Höhe der bestehenden Darlehen gegenüber der VB-RB Rosenheim eine persönliche selbstschuldnerische Bürgschaft des Gesellschaftergeschäftsführers in Höhe von € 527.800,00 zum Abschlussstichtag besteht.
2. Sonstige Rückstellungen: Die sonstigen Rückstellungen wurden für alle weiteren ungewissen Verbindlichkeiten gebildet. Dabei wurden alle erkennbaren Risiken berücksichtigt. Die Restlaufzeit beläuft sich auf bis zu einem Jahr.
3. Verbindlichkeiten: Verbindlichkeiten wurden zum Rückzahlungsbetrag angesetzt.

III. Sonstige Angaben:

Namen des Geschäftsführers: Während des abgelaufenen Geschäftsjahres wurden die Geschäfte des Unternehmens durch den einzelvertretungsberechtigten Geschäftsführer, Herrn Stefan Kellerer, Rottau-Grassau, geführt. Er ist von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit.
Verbindlichkeiten gem. § 285, Satz 1, Nr. 1 HGB: In den Verbindlichkeiten sind Darlehen in Höhe von € 1.830.093,36 enthalten, die eine Laufzeit von über fünf Jahren besitzen. Für das darin enthaltene Darlehen des Geschäftsführers in Höhe von € 430.000,00 liegt ein qualifizierter Rangrücktritt vor. In den Verbindlichkeiten sind insgesamt € 527.800,00 enthalten, die durch persönliche selbstschuldnerische Bürgschaften und Grundpfandrechte abgesichert sind.
Der Personalaufwand des Geschäftsjahres gliedert sich nach § 285, Satz 1, Nr. 8b HGB in Verbindung mit § 275 Abs. 2 Nr. 6 HGB wie folgt:

Löhne und Gehälter: € 80.515,87
Soziale Abgaben: € 10.551,98

Angaben nach § 285, Satz 1, Nr. 9c HGB: Zum Abschlussstichtag bestand keine Forderung gegen den Geschäftsführer.

sonstige Berichtsbestandteile

Kolbermoor, 28.10.2019, gezeichnet Stefan Kellerer, Gesellschaftergeschäftsführer   

sonstige Berichtsbestandteile


Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 28.10.2019 festgestellt.

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