Stammdaten

Register
Amtsgericht Nürnberg HRB 4421
Eingetragen
15.2.1980
Branche
Tätigkeiten der Großhandelsvermittlung von Baustoffen und AnstrichmittelnHerstellung von Baubedarfsartikeln aus KunststoffenGroßhandel mit Anstrichmitteln
Gegenstand
Ausführung von Anstrich-, Maler-. Lackierund Tapezierarbeiten, die Durchführung von Verputzarbeiten und die Erstellung von Kunststoffputzen sowie Fassadenrenovierung samt Nebenarbeiten, das Verlegen von Teppich- und PVC-Böden, die Herstellung, Vertrieb und Aufstellung von Bauschildern einschließlich der dazugehörigen Nebenarbeiten, sowie das Erstellen von Baugerüsten und der Holzund Bautenschutz einschließlich aller Nebenarbeiten. Gegenstand des Unternehmens ist auch der Handel mit Maler, Tapezier-, Teppich- und PVC-Artikeln. Gegenstand des Unternehmens ist auch die Übernahme der Geschäftsführung, Vertretung sowie Verwaltung von Unternehmen.

Finanzübersicht

Historie

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Management

NameRolle
Manfred Keltsch
seit 24.5.2002
Geschäftsführer

Wirtschaftlich Berechtigte

100.00% identifiziert0.00% ungelöst

Identifizierte Personen (1)

NameAnteil
100.00%

Gesellschafter

1 Gesellschafter

GmbH-Struktur

Jülicher Straße 27, 90425 Nürnberg
50000
100.00%

Bilanzkonten

Konzern- und Jahresabschlüsse

NORIS M. Keltsch GmbH

Nürnberg

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2022 bis zum 31.12.2022

Bilanz

Aktiva

31.12.2022
EUR
31.12.2021
EUR
A. Anlagevermögen 35.328,00 45.425,00
I. Sachanlagen 31.328,00 41.425,00
II. Finanzanlagen 4.000,00 4.000,00
B. Umlaufvermögen 1.208.772,01 1.025.156,04
I. Vorräte 168.409,30 82.300,00
II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 995.382,70 899.985,31
davon gegen Gesellschafter 915.885,82 822.465,31
III. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 44.980,01 42.870,73
C. Rechnungsabgrenzungsposten 0,00 64,06
Aktiva 1.244.100,01 1.070.645,10

Passiva

31.12.2022
EUR
31.12.2021
EUR
A. Eigenkapital 443.217,10 367.571,74
I. Gezeichnetes Kapital 25.564,59 25.564,59
II. Bilanzgewinn 417.652,51 342.007,15
davon Gewinnvortrag 342.007,15 272.016,66
B. Rückstellungen 452.160,81 437.259,19
C. Verbindlichkeiten 348.722,10 265.814,17
davon mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr 335.841,19 223.129,55
davon mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr 12.880,91 42.684,62
Passiva 1.244.100,01 1.070.645,10

Anhang

1. Allgemeine Angaben und Erläuterungen

Der Jahresabschluss der NORIS M. Keltsch GmbH wurde auf der Grundlage der Rechnungslegungsvorschriften des Handelsgesetzbuches aufgestellt.
Ergänzend zu diesen Vorschriften waren die Regelungen des GmbH-Gesetzes zu beachten.

Der Jahresabschluss wurde ebenso wie der Vorjahresabschluss nach den Vorschriften der §§ 266 und 275 HGB gegliedert. Die Gewinn- und Verlustrechnung ist wie bisher nach dem Gesamtkostenverfahren (§ 275 Abs. 2 HGB) aufgestellt.
Die Gesellschaft ist eine Kleine Kapitalgesellschaft i.S.d. § 267 HGB.

Die Abschlussposten der Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung sind mit den entsprechenden Vorjahresbeträgen vergleichbar. Soweit aufgrund der Vergleichbarkeit Anpassungen im Vorjahr notwendig waren, wurden diese vorgenommen.
Die Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden wurden gegenüber dem Vorjahr nicht geändert.
Im Jahresabschluss sind keine Positionen enthalten, die auf fremde Währung lauten oder ursprünglich auf fremde Währung gelautet haben.

2. Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze

Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung sind ordnungsmäßig aus der Buchführung und den weiteren geprüften Unterlagen abgeleitet.

Im Jahresabschluss sind sämtliche Vermögensgegenstände, Schulden, Rechnungsabgrenzungsposten, Aufwendungen und Erträge enthalten, soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist. Die Posten der Aktivseite sind nicht mit Posten der Passivseite, Aufwendungen nicht mit Erträgen verrechnet worden.
Das Anlage- und Umlaufvermögen, das Eigenkapital, die Schulden sowie die Rechnungsabgrenzungsposten wurden in der Bilanz gesondert ausgewiesen und hinreichend aufgegliedert.

Das Anlagevermögen weist nur Gegenstände aus, welche bestimmt sind, dem Geschäftsbetrieb dauernd zu dienen. Aufwendungen für die Gründung des Unternehmens und für die Beschaffung des Eigenkapitals sowie für immaterielle Vermögensgegenstände, die nicht entgeltlich erworben wurden, wurden nicht bilanziert. Rückstellungen wurden nur im Rahmen des § 249 HGB und Rechnungsabgrenzungsposten wurden nach den Vorschriften des § 250 HGB gebildet. Haftungsverhältnisse i. S. von § 251 HGB sind ggf. nachfolgend gesondert angegeben.

Die Wertansätze der Eröffnungsbilanz des Geschäftsjahres stimmen mit denen der Schlussbilanz des vorangegangenen Geschäftsjahres überein.
Bei der Bewertung wurde von der Fortführung des Unternehmens ausgegangen. Die Vermögensgegenstände und Schulden wurden einzeln bewertet. Es ist vorsichtig bewertet worden, namentlich sind alle vorsehbaren Risiken und Verluste, die bis zum Abschlussstichtag entstanden sind, berücksichtigt worden, selbst wenn diese erst zwischen dem Abschlussstichtag und der Aufstellung des Jahresabschlusses bekannt geworden sind. Gewinne sind nur berücksichtigt worden, wenn sie bis zum Abschlussstichtag realisiert wurden. Aufwendungen und Erträge des Geschäftsjahres sind unabhängig vom Zeitpunkt der Zahlung berücksichtigt worden.

Einzelne Positionen wurden wie folgt bewertet:

Das Sachanlagevermögen wird zu Anschaffungskosten zuzüglich Anschaffungsnebenkosten und abzüglich Anschaffungskostenminderungen sowie vermindert um Abschreibungen bewertet.
Die planmäßigen Abschreibungen erfolgen linear und degressiv unter Zugrundelegung der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer. Bei beweglichen Anlagegütern werden die Abschreibungen zeitanteilig nach dem Anschaffungsmonat ermittelt.
Geringwertige Wirtschaftsgüter mit Anschaffungskosten bis  € 800 werden im Zugangsjahr sofort abgeschrieben.

Die Bewertung der Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe erfolgt zu Anschaffungskosten bzw. Wiederbeschaffungskosten unter Beachtung des niedrigeren beizulegenden Wertes.

Die unfertigen Erzeugnisse werden zu Herstellungskosten bewertet. Die Herstellungskosten enthalten neben den Material- und Fertigungseinzelkosten auch angemessene Teile der notwendigen Material- und Fertigungsgemeinkosten, für die steuerrechtlich ein Aktivierungsgebot besteht. Zinsen für Fremdkapital wurden in die Bewertung nicht mit einbezogen.
Abwertungen auf den niedrigeren beizulegenden Wert wurden im erforderlichen Umfang vorgenommen.

Abwertungen auf den niedrigeren beizulegenden Wert wurden im erforderlichen Umfang vorgenommen.

Die Forderungen und die sonstigen Vermögensgegenstände werden mit dem Nennwert bzw. dem am Bilanzstichtag niedrigeren beizulegenden Wert bewertet, wobei - soweit erforderlich - allen erkennbaren Risiken durch eine angemessene Wertberichtigung Rechnung getragen wird.

Die flüssigen Mittel werden zum Nennwert bilanziert.

Als aktive Rechnungsabgrenzungsposten werden Ausgaben vor dem Abschlussstichtag ausgewiesen, soweit sie Aufwand für eine bestimmte Zeit nach diesem Tag darstellen. Die Bewertung erfolgt mit dem Nennwert.

Die Steuerrückstellungen beinhalten die das Geschäftsjahr betreffenden, noch nicht veranlagten Steuern.

Für ungewisse Verbindlichkeiten aus Pensionsverpflichtungen wurden Rückstellungen gebildet. Die Rückstellungsbildung wurde gem. § 253 Abs. 1 Satz 2 HGB in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrags bewertet. Die Bewertung beruht auf der "projected unit credit method" (Methode der laufenden Einmalprämie). Der Berechnung für den Erfüllungsbetrag liegen das vertragliche Pensionierungsalter sowie die folgenden Bewertungsannahmen zugrunde:
 - ein Rechnungsziins von 1,78 % p.a. gemäß § 253 Abs. 2 HGB und Rückstellungsabzinsungsverordnung für eine Restlaufzeit von 15 Jahren.
 - ein Rententrend in Höhe von 0,00 p.a., sofern keine anderweitige vertragliche Vereinbarung getroffen wurde
 - eine Fluktuationswahrscheinlichkeit in Höhe von 0,00 % p.a.
Als Rechnungsgrundlagen dienten die "Richttafeln 2018G" von Dr. Klaus Heubeck.

Die sonstigen Rückstellungen wurden für alle weiteren ungewissen Verbindlichkeiten gebildet. Dabei wurden alle erkennbaren Risiken berücksichtigt. Die Bewertung erfolgte in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrags. Dabei wurden Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von über einem Jahr wurden abgezinst.

Die Verbindlichkeiten sind mit dem Rückzahlungsbetrag angesetzt.

3. Sonstige Angaben zu Positionen der Bilanz und GuV

3.1  Entwicklung des Anlagevermögens

Die Entwicklung und Gliederung der einzelnen Posten des Anlagevermögens ist aus dem Anlagenspiegel ersichtlich (Beilage zu diesem Anhang); ebenso die Abschreibungen des Geschäftsjahres.

3.2  Sonstige Vermögensgegenstände

Die Forderungen mit einer Restlaufzeit von über einem Jahr betragen € 0,00.

3.3. Ergänzende Angaben

4.1  Haftungsverhältnisse

Sonstige finanzielle Verpflichtungen, die nicht in der Bilanz auszuweisen sind bestehen nicht.
Der Unterschiedsbetrag nach § 253 Abs. 6 HGB zum 31.12.2022 beträgt € 4.297.

4.2 Geschäftsführung

Geschäftsführer war im Berichtsjahr Manfred Keltsch

sonstige Berichtsbestandteile

 

Nürnberg, den 12.12.2023


Noris M. Keltsch GmbH
Geschäftsführer:

gez. Manfred Keltsch


Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 23.11.2023 festgestellt.

Nachrichten & Medien

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