NORIS M.
Keltsch GmbH
Nürnberg
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2022 bis zum 31.12.2022
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2022
EUR |
31.12.2021
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
35.328,00 |
45.425,00 |
| I.
Sachanlagen |
31.328,00 |
41.425,00 |
| II.
Finanzanlagen |
4.000,00 |
4.000,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
1.208.772,01 |
1.025.156,04 |
| I.
Vorräte |
168.409,30 |
82.300,00 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
995.382,70 |
899.985,31 |
| davon
gegen Gesellschafter |
915.885,82 |
822.465,31 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
44.980,01 |
42.870,73 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
0,00 |
64,06 |
| Aktiva |
1.244.100,01 |
1.070.645,10 |
Passiva
|
|
31.12.2022
EUR |
31.12.2021
EUR |
| A.
Eigenkapital |
443.217,10 |
367.571,74 |
| I.
Gezeichnetes Kapital |
25.564,59 |
25.564,59 |
| II.
Bilanzgewinn |
417.652,51 |
342.007,15 |
| davon
Gewinnvortrag |
342.007,15 |
272.016,66 |
| B.
Rückstellungen |
452.160,81 |
437.259,19 |
| C.
Verbindlichkeiten |
348.722,10 |
265.814,17 |
| davon
mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr |
335.841,19 |
223.129,55 |
| davon
mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr |
12.880,91 |
42.684,62 |
| Passiva |
1.244.100,01 |
1.070.645,10 |
Anhang
1. Allgemeine Angaben und Erläuterungen
Der Jahresabschluss der NORIS M. Keltsch GmbH wurde
auf der Grundlage der Rechnungslegungsvorschriften des
Handelsgesetzbuches aufgestellt.
Ergänzend zu diesen Vorschriften waren die
Regelungen des GmbH-Gesetzes zu beachten.
Der Jahresabschluss wurde ebenso wie der
Vorjahresabschluss nach den Vorschriften der §§
266 und 275 HGB gegliedert. Die Gewinn- und Verlustrechnung
ist wie bisher nach dem Gesamtkostenverfahren (§ 275
Abs. 2 HGB) aufgestellt.
Die Gesellschaft ist eine Kleine Kapitalgesellschaft
i.S.d. § 267 HGB.
Die Abschlussposten der Bilanz und Gewinn- und
Verlustrechnung sind mit den entsprechenden
Vorjahresbeträgen vergleichbar. Soweit aufgrund der
Vergleichbarkeit Anpassungen im Vorjahr notwendig waren,
wurden diese vorgenommen.
Die Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden wurden
gegenüber dem Vorjahr nicht geändert.
Im Jahresabschluss sind keine Positionen enthalten,
die auf fremde Währung lauten oder ursprünglich
auf fremde Währung gelautet haben.
2. Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze
Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung sind
ordnungsmäßig aus der Buchführung und den
weiteren geprüften Unterlagen abgeleitet.
Im Jahresabschluss sind sämtliche
Vermögensgegenstände, Schulden,
Rechnungsabgrenzungsposten, Aufwendungen und Erträge
enthalten, soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist.
Die Posten der Aktivseite sind nicht mit Posten der
Passivseite, Aufwendungen nicht mit Erträgen
verrechnet worden.
Das Anlage- und Umlaufvermögen, das
Eigenkapital, die Schulden sowie die
Rechnungsabgrenzungsposten wurden in der Bilanz gesondert
ausgewiesen und hinreichend aufgegliedert.
Das Anlagevermögen weist nur Gegenstände
aus, welche bestimmt sind, dem Geschäftsbetrieb
dauernd zu dienen. Aufwendungen für die Gründung
des Unternehmens und für die Beschaffung des
Eigenkapitals sowie für immaterielle
Vermögensgegenstände, die nicht entgeltlich
erworben wurden, wurden nicht bilanziert.
Rückstellungen wurden nur im Rahmen des § 249 HGB
und Rechnungsabgrenzungsposten wurden nach den Vorschriften
des § 250 HGB gebildet. Haftungsverhältnisse i.
S. von § 251 HGB sind ggf. nachfolgend gesondert
angegeben.
Die Wertansätze der Eröffnungsbilanz des
Geschäftsjahres stimmen mit denen der Schlussbilanz
des vorangegangenen Geschäftsjahres überein.
Bei der Bewertung wurde von der Fortführung des
Unternehmens ausgegangen. Die
Vermögensgegenstände und Schulden wurden einzeln
bewertet. Es ist vorsichtig bewertet worden, namentlich
sind alle vorsehbaren Risiken und Verluste, die bis zum
Abschlussstichtag entstanden sind, berücksichtigt
worden, selbst wenn diese erst zwischen dem
Abschlussstichtag und der Aufstellung des Jahresabschlusses
bekannt geworden sind. Gewinne sind nur berücksichtigt
worden, wenn sie bis zum Abschlussstichtag realisiert
wurden. Aufwendungen und Erträge des
Geschäftsjahres sind unabhängig vom Zeitpunkt der
Zahlung berücksichtigt worden.
Einzelne Positionen wurden wie folgt bewertet:
Das
Sachanlagevermögen wird zu Anschaffungskosten
zuzüglich Anschaffungsnebenkosten und abzüglich
Anschaffungskostenminderungen sowie vermindert um
Abschreibungen bewertet.
Die planmäßigen Abschreibungen erfolgen
linear und degressiv unter Zugrundelegung der
betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer. Bei beweglichen
Anlagegütern werden die Abschreibungen zeitanteilig
nach dem Anschaffungsmonat ermittelt.
Geringwertige Wirtschaftsgüter mit
Anschaffungskosten bis € 800 werden im
Zugangsjahr sofort abgeschrieben.
Die Bewertung der
Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe erfolgt zu
Anschaffungskosten bzw. Wiederbeschaffungskosten unter
Beachtung des niedrigeren beizulegenden Wertes.
Die
unfertigen Erzeugnisse werden zu Herstellungskosten
bewertet. Die Herstellungskosten enthalten neben den
Material- und Fertigungseinzelkosten auch angemessene Teile
der notwendigen Material- und Fertigungsgemeinkosten,
für die steuerrechtlich ein Aktivierungsgebot besteht.
Zinsen für Fremdkapital wurden in die Bewertung nicht
mit einbezogen.
Abwertungen auf den niedrigeren beizulegenden Wert
wurden im erforderlichen Umfang vorgenommen.
Abwertungen auf den niedrigeren beizulegenden Wert
wurden im erforderlichen Umfang vorgenommen.
Die
Forderungen und die sonstigen
Vermögensgegenstände werden mit dem Nennwert
bzw. dem am Bilanzstichtag niedrigeren beizulegenden Wert
bewertet, wobei - soweit erforderlich - allen erkennbaren
Risiken durch eine angemessene Wertberichtigung Rechnung
getragen wird.
Die
flüssigen Mittel werden zum Nennwert
bilanziert.
Als
aktive Rechnungsabgrenzungsposten werden Ausgaben
vor dem Abschlussstichtag ausgewiesen, soweit sie Aufwand
für eine bestimmte Zeit nach diesem Tag darstellen.
Die Bewertung erfolgt mit dem Nennwert.
Die
Steuerrückstellungen beinhalten die das
Geschäftsjahr betreffenden, noch nicht veranlagten
Steuern.
Für ungewisse Verbindlichkeiten aus
Pensionsverpflichtungen wurden Rückstellungen
gebildet. Die Rückstellungsbildung wurde gem. §
253 Abs. 1 Satz 2 HGB in Höhe des nach
vernünftiger kaufmännischer Beurteilung
notwendigen Erfüllungsbetrags bewertet. Die Bewertung
beruht auf der "projected unit credit method" (Methode der
laufenden Einmalprämie). Der Berechnung für den
Erfüllungsbetrag liegen das vertragliche
Pensionierungsalter sowie die folgenden Bewertungsannahmen
zugrunde:
- ein Rechnungsziins von 1,78 % p.a.
gemäß § 253 Abs. 2 HGB und
Rückstellungsabzinsungsverordnung für eine
Restlaufzeit von 15 Jahren.
- ein Rententrend in Höhe von 0,00 p.a.,
sofern keine anderweitige vertragliche Vereinbarung
getroffen wurde
- eine Fluktuationswahrscheinlichkeit in
Höhe von 0,00 % p.a.
Als Rechnungsgrundlagen dienten die "Richttafeln
2018G" von Dr. Klaus Heubeck.
Die
sonstigen Rückstellungen wurden für alle
weiteren ungewissen Verbindlichkeiten gebildet. Dabei
wurden alle erkennbaren Risiken berücksichtigt. Die
Bewertung erfolgte in Höhe des nach vernünftiger
kaufmännischer Beurteilung notwendigen
Erfüllungsbetrags. Dabei wurden Rückstellungen
mit einer Restlaufzeit von über einem Jahr wurden
abgezinst.
Die
Verbindlichkeiten sind mit dem
Rückzahlungsbetrag angesetzt.
3. Sonstige Angaben zu Positionen der Bilanz und GuV
3.1 Entwicklung des Anlagevermögens
Die Entwicklung und Gliederung der einzelnen Posten
des Anlagevermögens ist aus dem Anlagenspiegel
ersichtlich (Beilage zu diesem Anhang); ebenso die
Abschreibungen des Geschäftsjahres.
3.2 Sonstige Vermögensgegenstände
Die Forderungen mit einer Restlaufzeit von über
einem Jahr betragen € 0,00.
3.3. Ergänzende Angaben
4.1 Haftungsverhältnisse
Sonstige finanzielle Verpflichtungen, die nicht in
der Bilanz auszuweisen sind bestehen nicht.
Der Unterschiedsbetrag nach § 253 Abs. 6 HGB zum
31.12.2022 beträgt € 4.297.
4.2 Geschäftsführung
Geschäftsführer war im Berichtsjahr Manfred
Keltsch
sonstige Berichtsbestandteile
Nürnberg, den
12.12.2023
Noris M. Keltsch GmbH
Geschäftsführer:
gez.
Manfred Keltsch
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 23.11.2023
festgestellt.
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