Elektro
Schillinger GmbH
Viernheim
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2022 bis zum 31.12.2022
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2022
EUR |
31.12.2021
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
157.648,00 |
21.945,00 |
| I.
Immaterielle Vermögensgegenstände |
1,00 |
1,00 |
| II.
Sachanlagen |
157.647,00 |
21.944,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
596.683,44 |
295.456,68 |
| I.
Vorräte |
78.623,48 |
156.148,70 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
302.490,08 |
135.939,20 |
| davon
mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr |
0,00 |
220,00 |
| davon
gegen Gesellschafter |
50.985,00 |
34.500,00 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
215.569,88 |
3.368,78 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
21.401,00 |
6.690,85 |
| Aktiva |
775.732,44 |
324.092,53 |
Passiva
|
|
31.12.2022
EUR |
31.12.2021
EUR |
| A.
Eigenkapital |
182.385,85 |
152.896,99 |
| I.
Gezeichnetes Kapital |
25.000,00 |
25.000,00 |
| II.
Gewinnvortrag |
127.896,99 |
122.882,31 |
| III.
Jahresüberschuss |
29.488,86 |
5.014,68 |
| B.
Rückstellungen |
26.203,90 |
12.200,00 |
| C.
Verbindlichkeiten |
567.142,69 |
158.995,54 |
| davon
mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr |
390.096,29 |
123.349,81 |
| davon
mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr |
177.046,40 |
35.645,73 |
| Passiva |
775.732,44 |
324.092,53 |
Anhang
zum 31. Dezember 2022
Elektro Schillinger GmbH
68519 Viernheim
Anhang für den Jahresabschluss zum 31.12.2022
A: Allgemeine Angaben
Der Jahresabschluss wurde auf der Grundlage der
Gliederungs-, Bilanzierungs- und Bewertungsvorschriften des
Handelsgesetzbuches aufgestellt. Die Regelungen des
GmbH-Gesetzes wurden beachtet.
B: Angaben zu Bilanzierungs- und
Bewertungsmethoden
Die Bilanz ist vor Verwendung des Jahresergebnisses
aufgestellt. Die angewandten Bilanzierungs- und
Bewertungsmethoden orientieren sich grundsätzlich an
den handelsrechtlichen Bestimmungen.
Im Einzelnen waren dies folgende Grundsätze und
Methoden:
1. Gliederungsgrundsätze
Die Gliederung der Bilanz und Gewinn- und
Verlustrechnung entspricht den gesetzlichen Regelungen.
Eine Mitzugehörigkeit von
Vermögensgegenständen und Schulden zu anderen
Posten der Bilanz bestand nicht.
2. Bilanzierungsmethoden
Im Jahresabschluss sind sämtliche
Vermögensgegenstände, Schulden, Rech-
nungsabgrenzungsposten, Aufwendungen und Erträge
enthalten, soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist.
Die Posten der Aktivseite sind nicht mit Posten der
Passivseite, Aufwendungen nicht mit Erträgen
verrechnet worden.
Das Anlage- und Umlaufvermögen, das
Eigenkapital, die Schulden sowie die
Rechnungsabgrenzungsposten wurden in der Bilanz gesondert
ausgewiesen und hinreichend aufgegliedert.
Das Anlagevermögen weist nur Gegenstände
aus, die bestimmt sind, dem Geschäftsbetrieb dauernd
zu dienen. Aufwendungen für die Gründung des
Unternehmens und für die Beschaffung des Eigenkapitals
sowie für immaterielle Vermögensgegenstände,
die nicht entgeltlich erworben wurden, wurden nicht
bilanziert. Rückstellungen wurden nur im Rahmen des
§ 249 HGB und Rechnungsabgrenzungsposten wurden nach
den Vorschriften des § 250 HGB gebildet.
3. Bewertungsmethoden
Bei der Bewertung wurde von der Fortführung des
Unternehmens ausgegangen. Die
Vermögensgegenstände und Schulden sind einzeln
bewertet. Es ist vorsichtig bewertet worden, namentlich
sind alle vorhersehbaren Risiken und Verluste, die bis zum
Abschlussstichtag entstanden sind, berücksichtigt
worden, selbst wenn diese erst zwischen dem
Abschlussstichtag und der Aufstellung des Jahresabschlusses
bekannt geworden sind. Die Bilanzierungs- und
Bewertungsmethoden wurden nach handelsrechtlichen
Vorschriften ausgerichtet. Gewinne sind nur
berücksichtigt worden, wenn sie bis zum
Abschlussstichtag realisiert wurden. Aufwendungen und
Erträge des Geschäftsjahres sind unabhängig
vom Zeitpunkt der Zahlung berücksichtigt worden.
Einzelne Positionen wurden wie folgt bewertet:
Die Vermögensgegenstände des
Anlagevermögens wurden zu Anschaffungskosten
abzüglich planmäßiger Abschreibungen
bewertet.
Grundlage der planmäßigen Abschreibung war
die voraussichtliche Nutzungsdauer des jeweiligen
Vermögensgegenstandes.
Erworbene immaterielle Anlagewerte wurden zu
Anschaffungskosten angesetzt und sofern sie der Abnutzung
unterlagen, um planmäßige Abschreibungen
vermindert.
Die Abschreibungen wurden beim beweglichen
Anlagevermögen überwiegend linear vorgenommen.
Die Forderungen, sonstigen
Vermögensgegenstände, Schecks, Kassenbestand und
Guthaben bei Kreditinstituten wurden mit dem Nennbetrag
angesetzt.
Die Steuerrückstellungen beinhalten die bis zum
Bilanzstichtag noch nicht veranlagten Steuern. Die
sonstigen Rückstellungen berücksichtigen alle
erkennbaren Risiken und ungewissen Verpflichtungen. Die
Rückstellungen sind in der Höhe des Betrages
angesetzt, der nach vernünftiger kaufmännischer
Beurteilung notwendig ist.
Die Verbindlichkeiten wurden mit dem
Rückzahlungsbetrag ausgewiesen. Für Ver-
bindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen bestehen
keine Eigentumsvorbehalte.
Finanzielle Verpflichtungen aus Miet-, Leasing- oder
Wartungsverträgen liegen vor. Sonstige finanzielle
Verpflichtungen, die nicht in der Bilanz auszuweisen und
auch keine Haftungsverhältnisse im Sinne vom §
251 HGB sind, bestanden am Abschlussstichtag nicht.
C: Erläuterungen zu einzelnen Posten der Bilanz und
zur Gewinn- und Verlustrechnung
Die Entwicklung und Gliederung der einzelnen Posten
des Anlagevermögens ist aus dem Anlagespiegel
ersichtlich, ebenso die Abschreibungen des
Geschäftsjahres.
Die Gewinn- und Verlustrechnung wurden nach dem
Gesamtkostenverfahren aufgestellt.
D: Sonstige Angaben
Geschäftsführer waren im Geschäftsjahr
Herr Ivo Marinovic
Herr Marc Zajontz
Die Geschäftsführung schlägt vor, den
Jahresüberschuss aus dem Geschäftsjahr in
Höhe von EUR 30.254,86 zusammen mit dem Gewinnvortrag
auf neue Rechnung vorzutragen.
Viernheim, den 17. Mai 2024
gez.
Ivo Marinovic Marc
Zajontz
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 17.05.2024
festgestellt.
|