Quarzitsteinwerk Meter GmbH

Im Steinbruch 1, 54497 Morbach, DEU

Stammdaten

Register
Amtsgericht Wittlich HRB 40416
Eingetragen
2.4.2007
Branche
Gewinnung von anderen Natursanden und KiesBe- und Verarbeitung von Naturwerksteinen und NatursteinenGewinnung von Naturwerksteinen, Kalk- und Gipsstein, Schiefer und sonstigem Gestein
Gegenstand
Der Abbau von Bodenschätzen, insbesondere Quarzitstein, die Herstellung von Straßenschotter, die Ausführung von Transporten und von Abbruch- und Erdarbeiten sowie der Handel mit Baumaschinen.

Finanzübersicht

Historie

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Management

NameRolle
Edgar jun. Meter
seit 2.4.2007
Geschäftsführer
Stefan Meter jun.
seit 2.4.2007
Geschäftsführer

Wirtschaftlich Berechtigte

100.00% identifiziert0.00% ungelöst

Identifizierte Personen (1)

NameAnteil
100.00%

Gesellschafter

1 Gesellschafter

GmbH-Struktur

Neumagen-Dhron
50.000 €
100.00%

Bilanzkonten

Konzern- und Jahresabschlüsse

Quarzitsteinwerk Meter GmbH

Morbach

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023

Bilanz

Aktiva

31.12.2023
EUR
31.12.2022
EUR
A. Anlagevermögen 1.972.082,98 1.997.994,00
I. Immaterielle Vermögensgegenstände 841,00 953,00
II. Sachanlagen 1.828.928,00 1.997.041,00
III. Finanzanlagen 142.313,98
B. Umlaufvermögen 693.524,82 744.972,32
I. Vorräte 506.821,31 358.988,39
1. erhaltene Anzahlungen auf Bestellungen 1.841.592,04 1.084.896,43
II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 178.824,43 354.215,46
davon mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr 1.711,99 64.395,28
davon gegen Gesellschafter 1.255,20 64.395,28
III. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 7.879,08 31.768,47
C. Rechnungsabgrenzungsposten 111.813,96 130.696,41
davon Disagio 96.813,96 115.696,41
Aktiva 2.777.421,76 2.873.662,73

Passiva

31.12.2023
EUR
31.12.2022
EUR
A. Eigenkapital 378.844,41 289.803,20
I. Gezeichnetes Kapital 50.000,00 50.000,00
II. Kapitalrücklage 46.000,00 46.000,00
III. Bilanzgewinn 282.844,41 193.803,20
davon Gewinnvortrag 193.803,20 112.198,66
B. Rückstellungen 336.117,48 366.866,77
C. Verbindlichkeiten 2.062.459,87 2.216.992,76
davon mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr 1.075.326,72 680.222,66
davon mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr 1.474.945,58 1.908.901,38
Passiva 2.777.421,76 2.873.662,73

Anhang

A. ALLGEMEINE HINWEISE

Der vorliegende Jahresabschluss wurde gemäß den §§ 242 ff. und §§ 264 ff. HGB sowie nach den einschlägigen Vorschriften des GmbHG und des Gesellschaftsvertrages aufgestellt.

Es gelten die Vorschriften für kleine Kapitalgesellschaften. Von den größenabhängigen Erleichterungen der §§ 274 a und 288 HGB wurde Gebrauch gemacht. Die Gliederungen sind unverändert. Die Gewinn- und Verlustrechnung ist nach dem Gesamtkostenverfahren aufgestellt.

Um die Klarheit der Darstellung zu verbessern wurden die Angaben zur Mitzugehörigkeit zu anderen Posten der Bilanz in diesem Anhang gemacht.

Die Bewertung der Vermögensgegenstände und Schuldposten erfolgte nach den Vorschriften der §§ 252 - 256a HGB. Die Bewertung erfolgte unter der Annahme der Fortführung der Unternehmenstätigkeit (§ 252 Abs. 1 Nr. 2 HGB).

B. ANGABEN ZUR BILANZIERUNGS- UND BEWERTUNGSMETHODEN

Für die Aufstellung des Jahresabschlusses waren unverändert die nachfolgenden Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden maßgebend.

Erworbene immaterielle Vermögensgegenstände sind zu den Anschaffungskosten bilanziert und werden, sofern sie der Abnutzung unterliegen, entsprechend ihrer Nutzungsdauer um die planmäßigen Abschreibungen vermindert (§§ 246 Abs. 1 S. 4, 253 Abs. 1 und 3 HGB).

Das Sachanlagenvermögen ist zu den Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten angesetzt und wird, soweit abnutzbar, um die planmäßige Abschreibung vermindert. In den Herstellungskosten selbsterstellter Anlagen sind neben den Einzelkosten auch anteilige Gemeinkosten und durch die Fertigung veranlasste Abschreibungen einbezogen (§§ 253 Abs. 1, 255 HGB).

Die Vermögensgegenstände des Sachanlagevermögens werden nach Maßgaben der voraussichtlichen Nutzungsdauer um die planmäßige Abschreibung auf der Grundlage handelsrechtlicher anerkannter Höchstsätze vermindert (§ 253 Abs. 3 HGB).

Die Finanzanlagen werden zu Anschaffungskosten bzw. zu niedrigeren beizulegenden Werten angesetzt (§ 253 Abs. 1 und 3 HGB).

Die Vorräte werden zu den Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten bzw. zu den niedrigeren Tageswerten angesetzt. Für bestimmte Vorräte werden die Werte mit Hilfe zulässiger Bewertungsvereinfachungsverfahren unter Beachtung des Niederstwertprinzips ermittelt (§§ 253 Abs. 1 und 4, 255, 256 HGB).

Die Anschaffungskosten werden zu durchschnittlichen Einstandspreisen ermittelt. Niedrigere Marktwerte wurden beachtet (§§ 253 Abs. 4, 255 Abs. 1 HGB).

Bei der Ermittlung der Herstellungskosten wurden neben den direkt zurechenbaren Materialeinzelkosten, Fertigungslöhnen und Sondereinzelkosten auch Fertigungs- und Materialgemeinkosten sowie Abschreibungen entsprechend berücksichtigt (§ 255 Abs. 2 S. 1 und 2 HGB).

Kosten der allgemeinen Verwaltung, der betrieblichen Altersversorgung, der freiwilligen sozialen Leistungen sowie Fremdkapitalzinsen wurden nicht in Ansatz gebracht. Ein Aktivierungsverbot gilt für Vertriebskosten, Forschungskosten, die sonstigen Fremdkapitalzinsen sowie den Gewinn (§ 255 Abs. 1 S. 3 und 4, Abs. 3 HGB).

In den Fällen wurde verlustfrei bewertet, d. h. es wurden von den voraussichtlichen Verkaufspreisen Abschläge für noch anfallende Kosten und angemessenen Gewinn vorgenommen.

Alle erkennbaren Risiken im Vorratsvermögen, die sich aus überdurchschnittlicher Lagerdauer, geminderter Verwertbarkeit und niedrigeren Wiederbeschaffungskosten ergeben, sind durch angemessene Abwertungen berücksichtigt (§ 253 Abs. 4 HGB).

Abgesehen von handelsüblichen Eigentumsvorbehalten sind die Vorräte frei von Rechten Dritter.

Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände sind zum Nennwert angesetzt. Allen risikobehafteten Posten ist durch die Bildung angemessener Einzelwertberichtigungen Rechnung getragen; das allgemeine Kreditrisiko ist durch pauschale Abschläge berücksichtigt. Unverzinsliche Forderungen mit einer Laufzeit von mehr als einem Jahr abgezinst (§§ 253 Abs. 1 und 4 HGB).

Die Rückstellungen berücksichtigen alle ungewissen Verbindlichkeiten, drohende Verluste aus schwebenden Geschäften, die unterlassenen Instandhaltungen bei Nachholung innerhalb von drei Monaten sowie bei Abraumbeseitigung innerhalb eines Jahres sowie für Gewährleistungen ohne rechtliche Verpflichtungen. Für die Bewertung dieser Rückstellungen wurde § 253 Abs. 1 und 2 HGB zwingend beachtet.

Verbindlichkeiten sind zum Rückzahlungsbetrag angesetzt (§ 253 Abs. 1 HGB).

Fremdwährungen wurden grundsätzlich zu Entstehungskursen bewertet (§ 256a HGB).

C. SONSTIGE ANGABEN

§ 285 Nr. 1 a und 1 b HGB

Gesamtbetrag
Restlaufzeit bis zu 1 Jahr
Restlaufzeit 1 bis 5 Jahre
Restlaufzeit über 5 Jahre
Verbindlichkeiten 2.062.459,87 1.097.974,03 960.423,69 4.062,15
davon gesichert
Art der Sicherheit
1.452.298,27 Grundschuld, Sicherungsübereignung, Forderungsabtretung, Bürgschaft

§ 285 Nr. 9 c HGB

Forderungen aus Vorschüssen und Krediten bestanden am Bilanzstichtag gegenüber Mitgliedern folgender Organe:

Summe
davon im Geschäftsjahr zurückgezahlt
Zinssatz
%
Restlaufzeit
Ford. Edgar Meter 811,02 0,00 3 unbestimmt
Ford. Stefan Meter 444,18 0,00 3 unbestimmt

§ 285 Nr. 10 HGB - Geschäftsführer

Während des abgelaufenen Geschäftsjahres wurde die Geschäftsführung durch folgende Personen wahrgenommen:

Herr Edgar Meter, Sprengmeister

Auf Säbsel 16, 54347 Neumagen-Dhron

Herr Stefan Meter, Sprengmeister

Am Wald 8, 54347 Neumagen-Dhron

Die Geschäftsführer sind jeweils alleinvertretungsberechtigt und von den Vorschriften des § 181 BGB befreit.

§ 285 Nr. 27 HGB - Haftungsverhältnisse nach § 251 HGB

Folgende Bürgschaften lagen per 31.12.2023 vor:

Sparkasse Eifel-Mosel-Hunsrück 125.000,00
VHV 17.524,65

Im Zeitpunkt der Bilanzerstellung liegen keine Gründe für die Inanspruchnahme vor.

sonstige Berichtsbestandteile

 

Morbach, den 07.10.2024

gez. Edgar Meter

gez. Stefan Meter

Angaben zur Feststellung:

Der Jahresabschluss wurde am 07.10.2024 festgestellt.

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