Elektro-Aulenbach-GmbH
Rabenhausen 2, 63860 Rothenbuch, DEUStammdaten
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Finanzübersicht
Kennzahlen extrahiert aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Historie
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Management
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Stefan Aulenbach seit 19.3.2020 | Geschäftsführer |
Wirtschaftlich Berechtigte
Natürliche Personen, die das Unternehmen letztendlich besitzen oder kontrollieren – ermittelt durch Auflösen der Gesellschafterkette
Identifizierte Personen (1)
| Name | Anteil |
|---|---|
| 100.00% |
Gesellschafter
Eigentümer- und Gesellschafterstruktur des Unternehmens
1 Gesellschafter
GmbH-Struktur
Bilanzkonten
Bilanzkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Konzern- und Jahresabschlüsse
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
Elektro-Aulenbach-GmbHRothenbuchJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023Bilanz
AnhangA. Allgemeine Angaben zum JahresabschlussDie Gesellschaft hat Ihren Sitz in Rothenbuch. Sie ist beim Amtsgericht Aschaffenburg im Handelsregister, Abteilung B, unter der Nummer 1436 mit der Firma Elektro Aulenbach GmbH unter der Anschrift Rabenhausen 2, 63860 Rothenbuch eingetragen. Der Jahresabschluss zum 31. Dezember 2023 wurde nach den geltenden Vorschriften der §§ 242 ff. HGB unter Beachtung der ergänzenden Bestimmungen für Kapitalgesellschaften (§§ 264 ff. HGB), den Vorschriften des Gesetzes betreffend die Gesellschaften mit beschränkter Haftung (GmbHG) sowie des Gesellschaftsvertrages aufgestellt. Die Gesellschaft ist eine "kleine" Kapitalgesellschaft im Sinne des § 267 Abs. 1 HGB. Angaben, die nach den gesetzlichen Regelungen wahlweise in der Bilanz oder im Anhang erfolgen können, sind vollumfänglich im Anhang enthalten. Die Wertanhaben im Anhang wurden auf volle Tausend Euro (TEUR) gerundet. Größenabhängige Erleichterungen bei der Erstellung (§§ 266 Abs. 1, 276 und 288 HGB) und bei der Offenlegung (§ 326 HGB) des Jahresabschlusses werden in Anspruch genommen. B. Erläuterungen zur BilanzBilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze Der Jahresabschluss wurde auf der Grundlage der Gliederungs-, Bilanzierungs- und Bewertungsvorschriften des Handelsgesetzbuches in der Fassung des Bilanzrichtlinie-Umsetzungsgesetztes (BilRUG) vom 17. Juli 2015 aufgestellt. Die Bilanzierung und Bewertung wird nach den allgemeinen Bilanzierungs- und Bewertungsvorschriften der §§ 246 bis 256a HGB unter Berücksichtigung der Sondervorschriften für Kapitalgesellschaften (§§ 265 bis 277 HGB) vorgenommen. In der Gliederung der Bilanz ergaben sich gegenüber dem Vorjahr keine Änderungen. Die Vergleichbarkeit der Vorjahreszahlen ist in formeller und materieller Hinsicht gegeben. Die Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden wurden unverändert zum Vorjahr angewandt. Anlagevermögen Das Anlagevermögen wird zu Anschaffungskosten einschließlich Nebenkosten oder Herstellungskosten (gemäß § 255 Abs. 2 bis 3 HGB) bilanziert. Die Entwicklung der einzelnen Posten des Anlagevermögens ist im Anlagenspiegel dargestellt. Immaterielle Vermögensgegenstände Die immateriellen Vermögensgegenstände werden zu Anschaffungskosten, vermindert um lineare Abschreibungen (bei einer betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer von bis zu 3 Jahren), bewertet. Sachanlagen Die Sachanlagen werden zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten, vermindert um lineare Abschreibungen (Nutzungsdauern zwischen 3 und 15 Jahren) angesetzt. Steuerlich sogenannte geringwertige Wirtschaftsgüter werden im Zugangszeitpunkt sofort vollständig abgeschrieben. Finanzanlagen Die Finanzanlagen werden mit den Anschaffungskosten, bei voraussichtlich dauernder Wertminderung abzüglich außerplanmäßiger Abschreibungen, bilanziert. Umlaufvermögen Vorräte Der Wertansatz Waren werden zu Anschaffungskosten bei Anwendung zulässiger Bewertungsvereinfachungsverfahren oder zu niedrigeren Tageswerten angesetzt. Die teilfertigen Aufträge werden zu Herstellungskosten (Einzelkosten, angemessene Material- und Fertigungsgemeinkosten sowie Werteverzehr des Anlagevermögens, soweit durch die Fertigung veranlasst) bewertet, sofern nicht nach § 253 Abs. 4 HGB um noch anfallende Aufwendungen geminderte Verkaufswerte anzusetzen sind. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände Forderung mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr
bestehen i. H. von 17 TEUR
Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände enthalten 87 TEUR (Vorjahr: 101 TEUR) Forderungen gegen Gesellschafter. Flüssige Mittel Kassenbestände und Bankguthaben werden jeweils zum Nennwert angesetzt. Eigenkapital Das gezeichnete Kapital ist mit dem Nominalwert bilanziert. Im Bilanzgewinn ist der Gewinnvortrag des Vorjahres i. H. von 598 TEUR (Vorjahr: 661 TEUR) enthalten. Rückstellungen Steuerrückstellungen und sonstige Rückstellungen werden i. H. des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrags passiviert. Bei Rückstellungen mit einer Rest-laufzeit von mehr als einem Jahr werden künftige Preis- und Kostensteigerungen i. H. der allgemeinen Inflationsrate berücksichtigt und eine Abzinsung auf den Bilanzstichtag vorgenommen. Als Abzinsungssätze werden die den Restlaufzeiten der Rückstellungen entsprechenden durchschnittlichen Marktzinssätze der vergangenen sieben Geschäftsjahre verwendet, wie sie von der Deutschen Bundesbank gemäß Rückstellungsabzinsungsverordnung monatlich ermittelt und bekannt gegeben werden. Sonstige Rückstellungen Die pauschale Ermittlung der Rückstellung für Gewährleistung wurde mit einem einheitlichen Prozentsatz von 0,50% auf den laufenden Jahresumsatz ermittelt. Der daraus resultierende Ergebniseffekt beträgt 1 TEUR (Vorjahr: 2 TEUR). Verbindlichkeiten Die Verbindlichkeiten werden mit den Erfüllungsbeträgen angesetzt. Verbindlichkeitenspiegel
*In Klammern angegebene Werte betreffen Vorjahreszahlen.
Der unter dem Posten Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen ausgewiesene Betrag ist teilweise durch übliche Eigentumsvorbehalte von Lieferanten besichert. C. Sonstige AngabenAnzahl der Arbeitnehmer Im abgelaufenen Geschäftsjahr waren durchschnittlich 24 Arbeitnehmer beschäftigt. Haftungsverhältnisse Zum Abschlussstichtag bestanden folgende Haftungsverhältnisse
Sonstige finanzielle Verpflichtungen Die sonstigen finanziellen Verpflichtungen nach § 285 Nr. 3a HGB betrugen 27 TEUR. Die Feststellung bzw. Billigung des Jahresabschlusses erfolgte am 28.6.2024. |
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