Altmann
Automobil-Styling Gesellschaft mbH
Stuttgart
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2011 bis zum 31.12.2011
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2011
EUR |
31.12.2010
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
47.320,00 |
66.470,00 |
| I.
Sachanlagen |
47.320,00 |
66.470,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
103.603,15 |
124.620,62 |
| I.
Vorräte |
3.560,00 |
3.680,00 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
89.617,25 |
111.366,38 |
| davon
mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr |
29.428,22 |
33.056,47 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
10.425,90 |
9.574,24 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
2.283,00 |
8.111,46 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
153.206,15 |
199.202,08 |
Passiva
|
|
31.12.2011
EUR |
31.12.2010
EUR |
| A.
Eigenkapital |
65.769,88 |
58.956,17 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
25.564,59 |
25.564,59 |
| II.
Gewinnvortrag |
33.391,58 |
28.455,70 |
| III.
Jahresüberschuss |
6.813,71 |
4.935,88 |
| B.
Rückstellungen |
6.500,00 |
3.000,00 |
| C.
Verbindlichkeiten |
80.936,27 |
137.245,91 |
| davon
mit Restlaufzeit bis 1 Jahr |
31.898,18 |
74.347,00 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
153.206,15 |
199.202,08 |
Anhang
für Offenlegungszwecke
zum 31. Dezember 2011
Altmann Automobil-Styling Gesellschaft mbH
Autolackiererei
Emerholzweg 27
70439 Stuttgart
Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss
Der Jahresabschluss der Firma Altmann
Automobil-Styling Gesellschaft mbH auf den 31. Dezember
2011 wurde nach den Vorschriften der §§ 242 ff.
HGB unter Beachtung der ergänzenden Bestimmungen
für Kapitalgesellschaften (§§ 264 ff. HGB)
in der Fassung des Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes
(BilMoG) erstellt.
Die Wertansätze der Bilanz zum 31.12.2010 wurden
unverändert übernommen.
Angaben zur Form und Gliederung der Bilanz, sowie der
Gewinn- und Verlustrechnung
Bei der Firma Altmann Automobil-Styling Gesellschaft
mbH handelt es sich nach den Zahlen des Jahresabschlusses
zum 31.12.2011 um eine kleine Kapitalgesellschaft.
Die Bilanzsumme liegt unter 4,840 Millionen €,
die durchschnittliche Zahl der Arbeitnehmer gem.
§ 267 Abs. 5 HGB (ohne Auszubildende) liegt unter 50,
so dass 2 der 3 Grenzkriterien gem. § 267 Abs. 1 HGB
nicht überschritten wurden.
Die Bilanz wurde in der nach § 266 HGB
vorgeschriebene Form aufgestellt.
Die Gewinn- und Verlustrechnung wurden nach dem
Gesamtkostenverfahren (§ 275 Abs. 2 HGB) aufgestellt.
Angaben zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
Der Jahresabschluss der Firma Altmann
Automobil-Styling Gesellschaft mbH wurde auf der Grundlage
der Bilanzierungs- und Bewertungsvorschriften des
Handelsgesetzbuches aufgestellt. Ergänzend waren auch
die Vorschriften des GmbH-Gesetzes zu beachten. Im
Einzelnen waren dies folgende Grundsätze und Methoden:
Anlagevermögen
Das Sachanlagevermögen wurde zu Anschaffungs-
bzw. Herstellungskosten angesetzt und soweit abnutzbar, um
planmäßige Abschreibung vermindert.
Die beweglichen Anlagegüter wurden nach der
Maßgabe der steuerlich zulässigen Nutzungsdauer
abgeschrieben, wobei die Abschreibung gem. § 7 Abs. 1
S. 4 EStG zeitanteilig vorgenommen wurde.
Für bewegliche Gegenstände des
Anlagevermögens bis zu einem Wert von € 410,00
(Geringwertige Wirtschaftsgüter) wurde die
Bewertungsfreiheit gemäß § 6 Abs. 2 EStG in
Anspruch genommen und im Jahr der Anschaffung sofort
abgeschrieben.
Abschreibung gem. § 268 Abs. 2 HGB
Die Abschreibungen des Geschäftsjahres betragen
auf Sachanlagen: 20.498,60€
Umlaufvermögen
Die Vorräte wurden zu Anschaffungs- bzw.
Herstellungskosten angesetzt. Sofern die Tageswerte am
Bilanzstichtag niedriger waren, wurden diese angesetzt.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände wurden unter
Berücksichtigung aller erkennbaren Risiken bewertet.
Die Ausschüttungssperre nach § 268 Abs. 8
HGB wird beachtet.
Ergebnisverwendung
Der Geschäftsführer schlägt vor, den
Jahresüberschuss für das Geschäftsjahr
in Höhe von € 6.813,71 in voller Höhe auf
neue Rechnung vorzutragen.
Rückstellungen
Die Steuerrückstellungen und die sonstigen
Rückstellungen enthalten alle erkennbaren Risiken und
ungewisse Verbindlichkeiten und sind in Höhe des nach
vernünftiger kaufmännischer Beurteilung
notwendigen Erfüllungsbetrages angesetzt.
Verbindlichkeiten
Die Verbindlichkeiten wurden zu ihrem
Erfüllungsbetrag angesetzt. Sofern die Tageswerte
über den Erfüllungsbeträgen lagen, wurden
die Verbindlichkeiten zum höheren Tageswert angesetzt.
Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von mehr als
5 Jahren gem. § 285 S. 1 Nr. 1 a HGB bestehen keine.
Haftungsverhältnisse gem. § 251 HGB
Haftungsverhältnisse aus nicht bilanzierten
Verbindlichkeiten gem. § 251 HGB bestanden zum
Bilanzstichtag nicht.
Sonstige Pflichtangaben
Angaben nach § 42 Abs. 3 GmbHG
Gegenüber den Gesellschaftern bestehen die
nachfolgend aufgeführten Forderungen:
Forderungen gegenüber Gesellschafter
29.428,22€
Angaben über die Mitglieder des Unternehmensorgan
gem. § 285 S. 1 Nr. 10 HGB
Während des abgelaufenen Geschäftsjahres
wurden die Geschäfte des Unternehmens durch den
alleinvertretungsberechtigten Geschäftsführer
Harald Altmann, Karosseriebauer, geführt.
Er ist von den Beschränkungen des § 181 BGB
befreit.
Stuttgart, 31. August 2012
Harald Altmann
Geschäftsführer
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 31.08.2012 festgestellt.
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