Hanrath
GmbH
Brühl
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2023
EUR |
31.12.2022
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
208.775,96 |
204.507,96 |
| I.
Immaterielle Vermögensgegenstände |
22.228,00 |
865,00 |
| II.
Sachanlagen |
186.488,00 |
203.583,00 |
| III.
Finanzanlagen |
59,96 |
59,96 |
| B.
Umlaufvermögen |
155.054,77 |
193.640,18 |
| I.
Vorräte |
107.563,51 |
110.193,36 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
30.771,13 |
34.832,95 |
| davon
mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr |
-126,00 |
-152,00 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
16.720,13 |
48.613,87 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
10.714,17 |
9.347,92 |
| Aktiva |
374.544,90 |
407.496,06 |
Passiva
|
|
31.12.2023
EUR |
31.12.2022
EUR |
| A.
Eigenkapital |
109.227,46 |
108.834,12 |
| I.
Gezeichnetes Kapital |
76.693,78 |
76.693,78 |
| II.
Gewinnrücklagen |
14.943,00 |
14.943,00 |
| III.
Gewinnvortrag |
17.197,34 |
984,94 |
| IV.
Jahresüberschuss |
393,34 |
16.212,40 |
| B.
Rückstellungen |
154.347,06 |
220.784,66 |
| C.
Verbindlichkeiten |
106.001,63 |
70.658,53 |
| davon
mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr |
104.801,63 |
63.764,14 |
| davon
mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr |
1.200,00 |
6.894,39 |
| D.
Rechnungsabgrenzungsposten |
4.968,75 |
7.218,75 |
| Summe
Passiva |
374.544,90 |
407.496,06 |
D. Anhang
für das Geschäftsjahr 2023
I. ALLGEMEINE ANGABEN ZUM JAHRESABSCHLUSS
Der Jahresabschluss der Hanrath GmbH in 50321
Brühl auf den 31.12.2023 wurde auf Grundlage der
Rechnungslegungsvorschriften des HGB aufgestellt.
Ergänzend zu diesen Vorschriften waren die Regelungen
des GmbHG sowie ggf. des Gesellschaftsvertrages zu beachten.
Nach den in § 267 HGB angegebenen
Größenklassen ist die Gesellschaft eine kleine
Kapitalgesellschaft. Größenabhängige
Erleichterungen bei der Erstellung des Jahresabschlusses
wurden teilweise in Anspruch genommen.
Die Darstellung der Gewinn- und Verlustrechnung erfolgt
nach dem Gesamtkostenverfahren gem. § 275 Abs. 2 HGB.
Die Darstellung der Bilanz erfolgt in Kontoform nach §
266 HGB.
Die Vermögensgegenstände und Schulden sind
zum Abschlussstichtag einzeln bewertet.
Es ist vorsichtig bewertet worden, insbesondere sind
alle vorhersehbaren Risiken und Verluste, die bis zum
Abschlussstichtag entstanden sind, berücksichtigt,
selbst wenn diese erst zwischen Abschlussstichtag und dem Tag
der Aufstellung des Jahresabschlusses bekannt geworden sind.
Aufwendungen und Erträge des Geschäftsjahrs
sind unabhängig von den Zeitpunkten der entsprechenden
Zahlungen im Jahresabschluss berücksichtigt.
II. BILANZIERUNGS- UND BEWERTUNGSGRUNDSÄTZE
Bei der Bewertung wurde von der Fortführung des
Unternehmens ausgegangen.
Das Sachanlagevermögen wird zu Anschaffungs- oder
Herstellungskosten, vermindert um die planmäßigen
Abschreibungen, angesetzt. Die Abschreibungen auf
Zugänge im Geschäftsjahr wurden zeitanteilig
berechnet.
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sowie
sonstige Vermögensgegenstände werden zum Nennwert,
vermindert um Wertberichtigungen und unter Beachtung des
Niederstwertprinzips angesetzt.
Flüssige Mittel werden zu Nominalwerten angesetzt.
Die Bewertung des Planvermögens erfolgte zum am
Abschlussstichtag beizulegenden Zeitwert.
Bei der Bemessung der Rückstellungen wurde allen
erkennbaren Risiken angemessen und ausreichend Rechnung
getragen.
Die Bewertung der Rückstellungen erfolgte jeweils
in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer
Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrages.
Verbindlichkeiten wurden zum Erfüllungsbetrag
angesetzt.
Rechnungsabgrenzungsposten wurden nach den Vorschriften
des § 250 HGB gebildet.
III. ERLÄUTERUNGEN ZUR BILANZ
Im Anlagenspiegel sind die Zusammensetzung und die
Entwicklung des Anlagevermögens dargestellt.
Die Posten für die Forderungen und sonstigen
Vermögensgegenstände beinhalten keine Beiträge
mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr.
Die Bewertung der Rückstellungen für
Pensionsverpflichtung erfolgte auf der Grundlage der
folgenden versicherungsmathematischen bzw. ökonomischen
Prämissen:
Biometrische Annahmen Richttafeln 2018 G von Klaus
Heubeck
Rechnungszins 1,82 %
Der Rechnungszinssatz wurde gemäß § 253
Abs. 2 Satz 2 HGB nach der Vereinfachungsregelung ermittelt.
Bewertungsverfahren Projected Unit Credit
Method (PUC-Methode)
Anwartschaftstrend 0,00 % p. a.
Rententrend 2,00 % p. a.
Fluktuation keine
Berücksichtigung
Finanzierungsbeginn aufgrund des Verzichts
ist der Anspruch
bereits voll erdient.
Pensionsalter 65
Bei der Bewertung wurden die Bewertungsvorgaben des
§ 253 Abs. 1 Satz 2 HGB i.d.F. des BilMoG
berücksichtigt, nach denen Rückstellungen zum
abgezinsten notwendigen Erfüllungsbetrag anzusetzen
sind. Maßgeblich ist der Ihrer Restlaufzeit
entsprechende durchschnittliche Marktzinssatz der vergangenen
sieben Geschäftsjahre. Gemäß dem Gesetz zur
Umsetzung der Wohnimmobilienkreditrichtlinie und zur
Änderung handelsrechtlicher Vorschriften erfolgt
für Geschäftsjahre, die nach dem 31.12.2015 enden,
die Durchschnittsbildung über einen Zeitraum von 10
Jahren. Der Differenzbetrag zu dem Erfüllungsbetrag, der
sich aus dem durchschnittlichen Marktzins der vergangenen
sieben Geschäftsjahre ergibt, unterliegt einer
Ausschüttungssperre. Der Ausschüttungssperre
unterliegende Differenzbetrag beträgt EUR 8.045,00.
Die Gesamtzuführung zu den
Pensionsrückstellungen aufgrund dieser Zusagen
beläuft sich handelsrechtlich auf EUR 3.715,00.
Für die Saldierung von Schulden aus
Altersvorsorgeverpflichtungen mit verrechnungsfähigen
Vermögenswerten (Planvermögen) wurden die folgenden
Werte ermittelt:
Erfüllungsbetrag der verrechneten
Schulden EUR 537.189,00
beizulegender Zeitwert der verrechneten
Vermögenswerte EUR 404.589,94
| verrechnete
Aufwendungen |
EUR 23.390,12 |
| verrechnete
Erträge |
EUR 26.545,68 |
Ein nach Verrechnung mit dem Planvermögen
verbleibender negativen Betrag wurde auf der Passivseite als
"Rückstellungen für Pensionen und ähnliche
Verpflichtungen" ausgewiesen.
Die sonstigen Rückstellungen betreffen u.a. die
Kosten für die Erstellung, Aufbewahrung und Offenlegung
des Jahresabschlusses sowie für die Anfertigung der
Steuererklärungen. Der Posten "sonstige
Rückstellungen" beinhaltet darüber hinaus:
Urlaubs-, Berufsgenossenschaft- und
Gewährleistungskosten.
Die in der Bilanz ausgewiesenen Verbindlichkeiten
besitzen eine Restlaufzeit von weniger als 5 Jahren.
IV. ANGABEN ZUR GEWINN- UND VERLUSTRECHNUNG
Die Gewinn- und Verlustrechnung wurde nach dem
Gesamtkostenverfahren aufgestellt.
Ergebnisverwendung: § 268 Abs. 1 HGB
Der Geschäftsführer schlägt vor, den
Jahresüberschuss des Jahres 2023 in Höhe von EUR
393,34 und den Gewinnvortrag in Höhe von EUR
17.197,34 auf neue Rechnung vorzutragen.
Unternehmensorgane
Im abgelaufenen Geschäftsjahr waren die folgenden
Geschäftsführer bestellt:
Herr Winfried Hanrath jun., Brühl
Er ist alleinvertretungsberechtigt und vom
Selbstkontrahierungsverbot befreit.
Brühl, 10. April 2024
gez.
Winfried Hanrath
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 12.04.2024
festgestellt. |