Bauland
Management GmbH
Treplin
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2010
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2010
EUR |
31.12.2009
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
1.473,88 |
2.031,50 |
| I.
Sachanlagen |
1.473,88 |
2.031,50 |
| B.
Umlaufvermögen |
42.698,81 |
15.455,93 |
| I.
Vorräte |
1.800,00 |
0,00 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
11.032,00 |
2.702,29 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
29.866,81 |
12.753,64 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
9,15 |
466,90 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
44.181,84 |
17.954,33 |
Passiva
|
|
31.12.2010
EUR |
31.12.2009
EUR |
| A.
Eigenkapital |
5.473,75 |
3.643,50 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
25.564,59 |
25.564,59 |
| II.
Verlustvortrag |
21.921,09 |
14.866,24 |
| III.
Jahresüberschuss |
1.830,25 |
-7.054,85 |
| B.
Rückstellungen |
20.816,36 |
8.950,07 |
| C.
Verbindlichkeiten |
17.891,73 |
5.360,76 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
44.181,84 |
17.954,33 |
Anhang
A.
Allgemeine Angaben
Der Jahresabschluss wurde nach den handelsrechtlichen
Vorschriften für Kapitalgesellschaften (§§
242 ff und §§ 264 ff HGB) sowie nach den
ergänzenden Regelungen im GmbHG aufgestellt.
Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses 2010 wurden
erstmals die Vorschriften des
Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes (BilMoG) angewandt und
die Vorjahreszahlen unter Ausübung des Wahlrechtes
nach Art. 67 Abs. 8 Satz 2 EGHGB nicht angepasst.
Die Gesellschaft gehört nach den
Größenklassenmerkmalen des § 267 Abs. 1 HGB
zu den kleinen Kapitalgesellschaften und macht von
größenabhängigen Aufstellungs- und
Publizitätserleichterungen der Vorschriften nach
§§ 274a, 276, 288 und 326 HGB Gebrauch.
Die Gliederung der Bilanz entspricht der Vorschrift
des § 266 HGB.
Soweit Wahlrechte bestehen, Angaben statt in der
Bilanz im Anhang zu machen, wird hiervon Gebrauch gemacht.
Bei der Erstellung des Jahresabschlusses wurden
gegenüber dem Vorjahr, mit Ausnahme der Anwendung der
BilMoG-Vorschriften, grundsätzlich keine
Veränderungen bezüglich der Bilanzierungs- und
Bewertungsmethoden vorgenommen. In Anwendung der
Übergangsvorschriften wurde von den
Beibehaltungswahlrechten nach Art. 67 EGHGB Gebrauch
gemacht und die Bewertung der
Vermögensgegenstände erfolgte nach dem
Fortführungsprinzip (going concern).
B.
Erläuterungen und Angaben zur Bilanz
1.
Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze
Das
Anlagevermögen ist mit den Anschaffungs- bzw.
Herstellungskosten abzüglich der aufgelaufenen und der
im Geschäftsjahr 2010 planmäßig
vorgenommenen Abschreibungen unter Berücksichtigung
der Zugänge bewertet worden. Die abnutzbaren
Vermögensgegenstände wurden entsprechend ihrer
voraussichtlichen Nutzungsdauer linear abgeschrieben. Die
Abschreibung der geringwertigen Wirtschaftsgüter
erfolgt grundsätzlich nach der
betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer, wobei in Anwendung
der Übergangsvorschriften von den
Beibehaltungswahlrechten (Art. 67 EGHGB) Gebrauch gemacht
wird.
Die
Vorräte wurden mit den bisher entstandenen
Aufwendungen bzw. mit den zu erwartenden Erlösen unter
Berücksichtigung der verlustfreien Bewertung bewertet.
Die
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände wurden
grundsätzlich mit den Nennwerten angesetzt.
Wertberichtigungen wurden nicht vorgenommen.
Die
Flüssigen Mittel sind mit den Nennwerten
bilanziert. Alle Guthaben bestehen in inländischer
Währung.
Die
Rückstellungen berücksichtigen alle bis
zur Bilanzerstellung bekannt gewordenen ungewissen
Schulden, Verluste und Risiken, die das Geschäftsjahr
betreffen. Die Bewertung erfolgte auf der Grundlage
vorsichtiger kaufmännischer Beurteilung mit dem
voraussichtlich zu erwartenden Aufwand und/oder der
wahrscheinlichen Risikoinanspruchnahme mit dem
Erfüllungsbetrag. Soweit Rückstellungen mit einer
Restlaufzeit von mehr als einem Jahr bestehen, werden diese
mit dem Barwert ausgewiesen.
Die
Verbindlichkeiten sind mit den jeweiligen
Erfüllungsbeträgen passiviert.
2.
Angaben und Erläuterungen zu einzelnen Posten der
Bilanz
Anlagevermögen
Gemäß § 274a Nr. 1 HGB wird auf die
Aufstellung eines Anlagengitters verzichtet.
Forderungen
Sämtliche Forderungen sind innerhalb eines
Jahres fällig.
Rückstellungen
Unter den Rückstellungen sind u.a. die
Aufwendungen für ausstehende Rechnungen, die
Steuerrückstellungen, die
Gewährleistungsverpflichtungen sowie die
Jahresabschlusskosten ausgewiesen, die das
Geschäftsjahr 2010 betreffen.
Verbindlichkeiten
Sämtliche Verbindlichkeiten sind - wie im
Vorjahr - innerhalb eines Jahres fällig.
Sämtliche Verbindlichkeiten sind nicht durch
Grundpfandrechte oder andere Sicherheiten besichert. Unter
den Verbindlichkeiten bestehen in Höhe von TEuro 9
(Vorjahr TEuro 5) Verbindlichkeiten gegenüber
Gesellschaftern.
Sonstige finanzielle Verpflichtungen
Neben den in der Bilanz ausgewiesenen
Verbindlichkeiten bestehen keine weiteren vertraglichen
Verpflichtungen von Bedeutung.
C.
Sonstige Pflichtangaben
Die Geschäftsführung wurde im
Geschäftsjahr 2010 von Kaufmann Erhard Lanzke, Treplin
wahrgenommen.
Hinsichtlich der Angaben der Bezüge der
Geschäftsführung nach § 285 Nr. 9a und b HGB
wird auf § 288 HGB verwiesen.
Im Geschäftsjahr 2010 wurde neben dem
Geschäftsführer kein weiterer Mitarbeiter
beschäftigt.
D.
Vorschlag über die Verwendung des
Jahresergebnisses
Von der Geschäftsführung wird
vorgeschlagen, den Jahresüberschuss für 2010 auf
neue Rechnung vorzutragen.
Treplin, 30. Juni 2011
Bauland Management GmbH
Erhard Lanzke
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 26.09.2011 festgestellt.
|