Norbert Seifermann Management GmbH
Selbe AdresseManagementtätigkeiten von sonstigen Holdinggesellschaften
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Kennzahlen extrahiert aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Dominic Jovan Seifermann seit 21.1.2026 | Vorstandsmitglied |
Jeremia Geiger seit 21.1.2026 | Vorstandsmitglied |
Norbert Seifermann seit 9.3.2010 | Vorstandsmitglied |
Unternehmen, an denen diese Organisation direkt beteiligt ist
| Name | Anteil |
|---|---|
| 100.00% | |
| 100.00% |
Bilanzkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Gewinn- und Verlustkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
| Posten |
|---|
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
SIMTEK AGMössingenJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.20231 Bilanz der SIMTEK AG zum 31.12.2023 2 Konzern Anhang inkl. Anlagespiegel zum 31.12.2023 3 Allgemeine Angaben 3.1.1 Allgemeine Angaben zur Gesellschaft 3.1.2 Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss 3.1.3 Allgemeine Angaben zur Konsolidierung 3.2 Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze 3.2.1 Allgemein 3.2.2 Bilanzpositionen 3.3 Angaben zur Bilanz 3.4 Anlagespiegel 3.5 Angaben zu den Posten der Gewinn- und Verlustrechnung 3.6 Sonstige Angaben 1 Bilanz zum 31.12.2023Aktiva
- Passiva
2 Konzern Anhang zum 31.12.20233 Allgemeine Angaben 3.1 Allgemeine Angaben zur Gesellschaft Gesellschaft:
Die Gesellschaft hat ein eingetragenes Stammkapital von 4.200.000 EUR bestehend aus vinkulierten Namensaktien (Stückaktien). Von den ausgegebenen Aktien befinden sich keine im Besitz der Gesellschaft. 3.2 Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss Grundsätzliches zur Aufstellung des Jahresabschlusses: Die Gliederung der Bilanz erfolgt nach §§ 266 Abs. 2 HGB und die Gewinn- und Verlustrechnung nach § 275 Abs. 2 HGB (Gesamtkostenverfahren). Änderungen im Ausweis wurden nicht vorgenommen. Die Bilanz ist gem. § 268 Abs. 1 HGB unter Berücksichtigung der vollständigen Verwendung des Jahresergebnisses aufgestellt, die Gewinn- und Verlustrechnung schließt dementsprechend mit der Position des Bilanzgewinns in analoger Anwendung § 158 Abs. 2 AktG. Grundsätzliches zur Aufstellung des Anhangs: Die Gesellschaft hat das Wahlrecht § 298 Abs. 2 HGB zur Zusammenfassung des Anhangs der SIMTEK AG mit dem Konzernanhang ab dem Geschäftsjahr 2020 in Anspruch genommen. Going-Concern/Fortführungsprämisse: Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses und der Bewertung der einzelnen Vermögensgegenstände und Schulden wurde gem. § 252 Abs. 1 Nr. 2 HGB von der Fortführung der Unternehmenstätigkeit ausgegangen. Die Gewinn- und Verlustrechnung ist nach dem Posten "Jahresüberschuss/ Jahresfehlbetrag" in Fortführung der Nummerierung um die Posten gem. § 158 Abs. 2 AktG und DRS ergänzt. Stetigkeit/Darstellung: Die Form der Darstellung, insbesondere die Gliederung der aufeinanderfolgenden Bilanzen und Gewinn- und Verlustrechnungen wurden zum Vorjahr nicht verändert. Ausweiswahlrechte: Angaben zu den Posten der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung werden bei einem bestehenden Ausweiswahlrecht ausschließlich im Anhang aufgeführt. Die Entwicklung des Anlagevermögens ist als gesonderte Anlage dargestellt. Vergleichbarkeit Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des gesamten Abschlusses: Es liegen sowohl im Berichtsjahr als auch im Vorjahr keine Umstände vor, die dazu führen, dass der Jahresabschluss insgesamt kein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage abgibt. Insgesamt ist die Ertragslage des Jahre 2022 als auch 2023 durch Sondereffekte beeinflusst, die aus Bewertungsanpassungen resultieren. Hinsichtlich der Erläuterung zur Bewertungsanpassung verweisen wir auf die Kommentierung zur Bewertung der Vorräte, siehe unten. 3.3 Allgemeine Angaben zur Konsolidierung Konsolidierungsmethoden: Die Konsolidierungsmethoden wurden seit 2019 stetig angewendet. Die Kapitalkonsolidierungsmethode wurde entsprechend HGB und DRS 4 gemäß der Erwerbszeitpunktmethode angewendet. Die erstmalige Konsolidierung erfolgte per 31.12.2017. Der Konsolidierungskreis ergibt sich aus den §§ 294 bis 296 HGB und besteht neben der Muttergesellschaft aus den folgenden Unternehmen. Die Zusammensetzung 2022/2023 unterlag keinen berichtspflichtigen Veränderungen. Der Bilanzstichtag aller einbezogenen Unternehmen liegt einheitlich auf dem 31.12.
Die Tochterunternehmen SIMTEK Präzisionswerkzeuge GmbH und Kaestner-Tools GmbH nehmen seit dem Geschäftsjahr 2020 die Befreiungsvorschriften des § 264 Nr. 3 HGB in Anspruch (aktuelle Beschlüsse vom 11.01.2024, Veröffentlichung im Februar 2024). Die in den Konzernabschluss nach § 300 Abs. 2 (Vollständigkeitsgebot) übernommenen Vermögensgegenstände und Schulden, der in den Konzernabschluss einbezogenen Unternehmen, wurden grundsätzlich1 nach den auf den Jahresabschluss des Mutterunternehmens anwendbaren Bewertungsmethoden einheitlich bewertet. Abweichungen in der Ausübung von Bewertungswahlrechten im Konzernabschluss zum Abschluss der Muttergesellschaft liegen ausschließlich im Bereich des Sachanlagevermögens (Immobilien) vor. Ursächlich hierfür war die Entscheidung der Muttergesellschaft SIMTEK AG die Bilanzierung unter Ausnutzung steuerrechtlicher Wahlrechte zu erstellen. 3.4 Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze 3.5 Allgemein Stetigkeit/Bilanzierungs-/Bewertungsmethode: Die Bilanzierung wurde infolge der erstmaligen Konsolidierung auf den 31.12.2017 nach einheitlichen Bilanzierungs- und Bewertungsregelungen ermittelt. Diese Regelungen wurden bis zum 31.12.2023 stetig fortgeführt. 3.6 Bilanzpositionen a) Anlagevermögen Immaterielle Vermögensgegenstände: Die immateriellen Vermögensgegenstände werden zu Anschaffungskosten, vermindert um lineare Abschreibungen (bei einer betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer von im Wesentlichen bis zu drei Jahren), bewertet. Selbstgeschaffene immaterielle Vermögensgegenstände: Es wurden keine selbst geschaffene immaterielle Vermögensgegenstände aktiviert. Sachanlagevermögen: Die Anlagenzugänge werden zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten bewertet. Anlagen, deren Nutzung zeitlich begrenzt ist, werden entsprechend ihrer voraussichtlichen Nutzungsdauer planmäßig abgeschrieben. Die planmäßigen Abschreibungen erfolgen grundsätzlich linear. Im Bereich der Betriebs- und Geschäftsausstattung (Möbel, IT-Infrastruktur und Arbeitsplatz-IT) wurden unter Anwendung § 240 Abs. 3 HGB bei der Muttergesellschaft Festwerte gebildet. Geringwertige Wirtschaftsgüter werden im Konzern, sowie bei der Muttergesellschaft, im Zugangsjahr voll abgeschrieben. Außerplanmäßige Abschreibungen nach § 253 Abs. 2 S. 3 HGB auf den "beizulegenden Wert", wurden im Konzernabschluss im Jahr 2023 nicht vorgenommen. Eine Umrechnung der in Fremdwährung geführten Anlagevermögenspositionen des Standortes Türkei nach den Kriterien DRS 25/IAS 29 für Hochinflationsländer erfolgte erstmals auf den 31.12.2023, daraus resultierte eine Änderung im Bereich Historischer Anschaffungskosten und der kumulierten Abschreibung im Anlagespiegel. b) Umlaufvermögen Vorräte: Die Vorräte (RHB) werden zu Anschaffungskosten angesetzt. Soweit erkennbare Risiken vorliegen, erfolgen Abwertungen. Bei der Ermittlung der Anschaffungskosten und der Bewertung gem. § 255 Abs.4 HGB der Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe wurden im Jahr 2022 mit IT systembedingten Umstellungen begonnen. Als Folge dieser Umstellungen konnten bisherige Schätzwerte durch Ist Werte ersetzt werden, was zu Anpassungen der Bilanzwerte in 2022 von 1,4 Mio. EUR geführt hat. Der Wertansatz für die Fertigen Erzeugnisse erfolgt gem. § 255 Abs. 2 HGB mit den Materialkosten, Fertigungskosten, Sonderkosten der Fertigung, einschließlich der notwendigen Material- und Fertigungsgemeinkosten. Die Ermittlung der Herstellungskosten berücksichtigte sowohl im Vorjahr als auch im Jahr 2023 keine Zinsen für Fremdkapital. Bis zum Jahr 2022 erfolgte die Bewertung unter Anwendung der retrograden Bewertung. Die IT-Systembedingten Umstellungen betrafen auch die Fertigerzeugnisse, die sich hieraus ergebenden Bewertungseffekte die ebenfalls daraus entstanden, dass Schätzwerte durch Ist-Werte ersetzt werden konnten, liegen im Jahr 2022 bei 1,1 Mio. EUR und im Jahr 2023 bei rund 2,3 Mio. EUR. Forderungen: Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände sind mit dem Nennbetrag bewertet. Alle erkennbaren Einzelrisiken wurden durch Wertberichtigungen berücksichtigt. Das allgemeine Ausfall- und Kreditrisiko wurde durch eine pauschale Wertberichtigung berücksichtigt, diese berücksichtigt allgemeine Zinsrisiken, Bearbeitungskosten, Skonti, Ausfallrisiken etc. Die Bewertung von langfristigen Forderungen erfolgt nach § 253 Abs. 1 i.V.m Abs. 3 HGB mit dem niedrigeren Marktpreis, bzw. dem niedrigeren beizulegenden Wert. Sonstiges Umlaufvermögen / Flüssige Mittel: Der Ansatz der Wertpapiere des Umlaufvermögens sowie der Flüssigen Mittel in den Einzelabschlüssen erfolgte zu Anschaffungskosten bzw. zum niedrigeren Wert am Abschlussstichtag. Die Fremdwährungspositionen wurden auf der Basis der Stichtagskurse auf EUR umgerechnet. Rechnungsabgrenzung: Im Bereich der Rechnungsabgrenzung sind ausschließlich die Zahlungen erfasst, die Aufwendungen der Folgeperioden betreffen. c) Rückstellungen Pensionsrückstellung: Rückstellungen für Pensionsverpflichtungen betrifft die Altersversorgung der türkischen Mitarbeiter aufgrund gesetzlicher Vorgaben. Diese werden gem. § 249 i.V.m. § 253 Abs. 1 HGB mit dem künftigen Erfüllungsbetrag angesetzt. Die Ermittlung des künftigen Erfüllungsbetrags erfolgt unter Anwendung von versicherungsmathematischen Grundsätzen auf Basis eines Rechenzinsfußes dieser wurde 2023 analog zum Vorjahr mit 1,79% angesetzt. Steuer / Sonstige Rückstellungen: Bei der Bewertung der sonstigen Rückstellungen sowie der Steuerrückstellungen, wurde der nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendige Erfüllungsbetrag § 253 Abs. 1 HGB angesetzt. Dabei werden die Rückstellungen grundsätzlich unter Berücksichtigung ihrer individuellen Verpflichtungsmerkmale erhoben. Hinsichtlich der Bewertung der Personalrückstellungen wurden Gruppenbewertungsverfahren unter Zugrundelegung typisierter Bewertungsparameter angewendet. Bei Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von unter einem Jahr wurde keine Abzinsung vorgenommen (Abzinsungswahlrecht). Die Abzinsung von Rückstellungen mit einer Laufzeit von über einem Jahr erfolgt nach § 253 Abs. 2 HGB unter Anwendung eines Zinssatzes von 5,5%. d) Verbindlichkeiten Verbindlichkeiten allgemein: Verbindlichkeiten sind mit dem Erfüllungsbetrag gem. § 253 Abs. 1 HGB zum Bilanzstichtag bewertet. Die Abzinsung von Verbindlichkeiten mit einer Laufzeit von über einem Jahr erfolgt nach § 253 Abs. 2 HGB mit dem durchschnittlichen Marktzinssatz. Verbindlichkeiten in Fremdwährung werden gem. § 256a HGB mit dem Devisenkassamittelkurs am Bilanzstichtag bewertet. 3.7 Angaben zur Bilanz Anlagespiegel: Die Entwicklung des Anlagevermögens nach § 284 Abs. 3 HGB ist in einer gesonderten Anlage dargestellt. Finanzanlagen: Verbundene Unternehmen und Beteiligungsunternehmen (Anteilsbesitz), vgl. oben Darstellung unter Konsolidierungskreis. Forderungen:
Rechnungsabgrenzung: Aktive Rechnungsabgrenzung Der aktive Rechnungsabgrenzungsposten beinhaltet ausschließlich vorausbezahlte Aufwendungen. Aktive Abgrenzungsposten für latente Steuern Latente Steuern wurden für alle Sachverhalte erfasst, die aufgrund Ansatz- und Bewertungsunterschieden zwischen Handels- und Steuerbilanz resultieren und temporärer Natur sind. Darüber hinaus wurden auf sämtliche Konsolidierungsmaßnahmen die latenten Steuern unter Berücksichtigung der Regelungen DRS 18 erfasst. Die Aktiven und Passiven latenten Steuern werden analog zu den Einzelabschlüssen ausgewiesen. Bei den latenten Steuern in den Einzelabschlüssen sind die nationalen Steuersätze berücksichtigt. Auf die Konsolidierungseffekte wird ein Steuersatz von 30% zugrunde gelegt. Soweit Konsolidierungseffekte zu aktiven als auch passiven latenten Steuern führen, werden diese saldiert. Die aus den Einzelabschlüssen übernommenen Latenten Steuern sind unsaldiert in den Konzernabschluss übernommen. Eigenkapital/Gewinnverwendung: Der Konzernabschluss ist unter Berücksichtigung der vollständigen Verwendung des Jahresergebnisses aufgestellt. Der Jahresabschluss der SIMTEK AG ist ab dem Jahr 2021 unter Berücksichtigung der vollständigen Verwendung des Jahresergebnisses aufgestellt. Der Vorstand der SIMTEK AG schlägt für das Jahr 2023 die Ausschüttung einer Dividende von 0,60 EUR je Aktie vor. Rückstellungen: Sonstige Rückstellungen / Spiegel:
In der Position „Für Sonstiges“ sind unter anderem Abgaben für Berufsgenossenschaften enthalten. Verbindlichkeiten: Verbindlichkeiten / Verbindlichkeitsspiegel / Sicherheiten: Die gesamten Verbindlichkeiten nach Restlaufzeiten sind im Verbindlichkeitsspiegel dargestellt.
Die gesamten Verbindlichkeiten nach Restlaufzeiten für den Jahresabschluss der SIMTEK AG umfassen im Wesentlichen die Position sonstige Verbindlichkeiten.
3.8 Anlagespiegel
3.9 Angaben zu den Posten der Gewinn- und Verlustrechnung
3.10 Sonstige Angaben Anzahl der Arbeitnehmer: Die durchschnittliche Anzahl der Arbeitnehmer als Vollzeitstellenäquivalente (VZÄ) beträgt 576 (Vorjahr: 589). Die Anzahl setzt sich wie folgt zusammen:
Die durchschnittliche Anzahl der Arbeitnehmer als Vollzeitstellenäquivalente der SIMTEK AG beträgt 26 VZÄ (Vorjahr: 21 VZÄ). Die Berechnung der Angabe (Vollzeitstellenäquivalente) basiert auf dem wirtschaftlichen Konzept zum Arbeitnehmerbegriff. Finanzielle Verpflichtungen:
Haftungsverhältnisse: Die Haftungsverhältnisse im Rahmen von Gewährleistungsverpflichtungen liegen in branchenüblicher Höhe vor. Es besteht eine Garantieerklärung der SIMTEK AG zu Gunsten der Schwestergesellschaft SIMTEK ITHALAT IHRACAT SANAYI VE TICARET LIMITED SIRKETI (Türkei) für ein Bankdarlehen das im Laufe des Jahres 2022 vollständig getilgt wurde. Organe/Organbezüge: Im Geschäftsjahr 2023 sowie im Vorjahr erfolgt die Führung der Geschäfte durch den Vorstand Norbert Seifermann. Der Aufsichtsrat besteht aus den folgenden Mitgliedern.
Hinsichtlich der Angabe der Bezüge des Vorstands nach § 285 Nr. 9a und b HGB wird von der Schutzklausel gem. § 286 Abs. 4 HGB Gebrauch gemacht. Die Aufsichtsratsvergütungen 2023 beliefen sich auf 118 TEUR (Vorjahr 86 TEUR) Prüfungs- und Beratungshonorare, aufgeschlüsselt:
Mössingen, den 17.07.2025 Unterschrift des Vorstands Norbert Seifermann |
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