Bädergesellschaft Ahlen mit beschränkter Haftung
Selbe AdresseBetrieb von Sportanlagen
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Kennzahlen extrahiert aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Sebastian Stresow seit 7.6.2013 | Prokura |
Uwe Halbe seit 27.10.2006 | Geschäftsführer |
Natürliche Personen, die das Unternehmen letztendlich besitzen oder kontrollieren – ermittelt durch Auflösen der Gesellschafterkette
| Name | Anteil |
|---|---|
Stadtwerke Ahlen GmbHEigenbeteiligung | 100.00% |
Eigentümerstruktur und Kapitalverteilung des Unternehmens
Bilanzkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Gewinn- und Verlustkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
| Posten |
|---|
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
Netzgesellschaft Ahlen mbHAhlenJahres- und Tätigkeitsabschluss nach EnWG zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023Lagebericht für das Geschäftsjahr 2023Geschäftsverlauf und Rahmenbedingungen Gegenstand des Unternehmens ist der Transport von Elektrizität und Gas zum Zwecke der Versorgung der Bevölkerung und Wirtschaft. Die Versorgungsnetze Strom und Gas sind dazu von der Muttergesellschaft Stadtwerke Ahlen GmbH (SWA) gepachtet. Die damit verbundenen notwendigen Tätigkeiten werden im Rahmen einer technischen und kaufmännischen Betriebsführung durch die Stadtwerke Ahlen GmbH erbracht. Unternehmenssituation Absatz- und Ertragslage Durch die Verteilnetze der Netzgesellschaft Ahlen mbH wurden im Geschäftsjahr 2023 163,9 GWh (Vorjahr: 177,0 GWh) Strom sowie 429,4 GWh (Vorjahr: 474,4 GWh) Gas geleitet. Die Umsatzerlöse beliefen sich im Geschäftsjahr auf EUR 22,030 Mio. und verteilten sich mit EUR 15,283 Mio. auf die Tätigkeit Stromverteilung, mit EUR 6,503 Mio. auf die Tätigkeit Gasverteilung und mit EUR 0,244 Mio. auf den grundzuständigen Messstellenbetrieb. Dem steht ein Materialaufwand in Höhe von EUR 18,983 Mio. gegenüber, der sich hauptsächlich aus den Aufwendungen für die Pacht der Netze, der technischen Betriebsführung sowie den Aufwendungen für das vorgelagerte Netz zusammensetzt. Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen (EUR 3,368 Mio.) beinhalten im Wesentlichen die Aufwendungen für die kaufmännische Geschäftsbesorgung sowie die Aufwendungen für die Konzessionsabgabe. Unter der Voraussetzung, dass die Netzerlöse die Kostenanteile der zugestandenen Erlösobergrenzen abbilden, kann auf Grund des praktizierten Pachtmodells bei der Gesellschaft ein ausgeglichenes Ergebnis (vor Ergebnisabführung) erwartet werden. Dieses Ergebnis betrug im Berichtsjahr allerdings EUR -0,560 Mio. Die Ursachen liegen hauptsächlich in der Weiterverrechnung von Dienstleistungsentgelten auf Basis der IST-Kosten des Jahres 2023. Die in der Erlösobergrenze enthaltenen, genehmigten und somit durch Netznutzungsentgelte erlösbaren Kosten resultieren aus den Basisjahren 2020 (Gas) und 2016 (Strom) und waren in der Kostenprüfung geringer als die tatsächlich von SWA weiterverrechneten IST-Kosten im Geschäftsjahr 2023. Vermögens- und Finanzlage Die Netzgesellschaft Ahlen mbH verfügt über kein eigenes Anlagevermögen, sondern hat das gesamte Netz von der Stadtwerke Ahlen GmbH gepachtet. Die Bilanz weist zum 31. Dezember 2023 eine Bilanzsumme von EUR 3,321 Mio. aus. Da die Gesellschaft aufgrund des Pachtmodells über kein Sachanlagevermögen verfügt, wird auf der Aktivseite ausschließlich Umlaufvermögen ausgewiesen. Die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen betragen EUR 1,401 Mio. und betreffen im Wesentlichen Forderungen gegen Strom- und Gaslieferanten aus der Netznutzung. Die Forderungen gegen Gesellschafter (EUR 1,703 Mio.) resultieren im Wesentlichen aus den Netznutzungsentgelten Strom und Gas; die sonstigen Vermögensgegenstände (EUR 0,196 Mio.) beinhalten im Wesentlichen Forderungen aus netzseitigen Umlagen gegenüber dem Übertragungsnetzbetreiber sowie Forderungen aus Mehr-/Minderabrechnungen. Das Eigenkapital in Höhe von EUR 0,200 Mio. ist voll eingezahlt. Die Eigenkapitalquote der Netzgesellschaft Ahlen mbH beträgt 6,0 % (Vorjahr: 4,9 %). Die sonstigen Rückstellungen in Höhe von EUR 2,455 Mio. betreffen hauptsächlich ausstehende Rechnungen für die Strom- und Gasnetznutzung Dezember gegenüber dem vorgelagerten Netzbetreiber, die EEG-Einspeisung, Rückstellungen für das Regulierungskonto Gas und Strom sowie eine Rückstellung für zu erwartende Mehr-/Mindermengenabrechnungen bzw. Risiken aus Ausgleichsenergie. Berichterstattung nach § 108 Abs. 3 Nr. 2 GO NRW Der Gesellschafter hat mit dem Unternehmensgegenstand im Gesellschaftsvertrag der Netzgesellschaft Ahlen mbH die öffentliche Zwecksetzung vorgeschrieben. Gegenstand des Unternehmens ist der Transport von Elektrizität und Gas zum Zwecke der Versorgung der Bevölkerung und Wirtschaft. Zudem ist die Gesellschaft nur zu solchen Maßnahmen und Geschäften berechtigt, die mit dem Gesellschaftszweck zusammenhängen oder ihn fördern. Die im Anhang und Lagebericht gegebenen Erläuterungen und Daten legen dar, dass das Unternehmen der öffentlichen Zwecksetzung entsprochen hat. Berichterstattung nach § 6b Abs. 7 EnWG Das Jahresergebnis vor Gewinnabführung betrug im Geschäftsjahr EUR -0,560 Mio. und verteilte sich mit EUR -0,323 Mio. auf die Tätigkeit Stromverteilung, mit EUR - 0,167 Mio. auf die Tätigkeit Gasverteilung und mit EUR - 0,070 Mio. auf den grundzuständigen Messstellenbetrieb. Chancen- und Risikobericht Sowohl die Coronapandemie als auch die Gefahr einer potentiellen Gasmangellage hatten in den vergangenen Jahren großen Einfluss auf die Strom- und Gasabsatzmengen. Während die Auswirkungen einer Coronapandemie weitestgehend abgeklungen sind und die Normalität größtenteils zurückgekehrt ist, bleibt die Sorge vor einer drohenden Gasmangellage weiter im Focus; wenn auch der Wille der Bevölkerung und Wirtschaft, Energie einzusparen allmählich in den Hintergrund rückt, zumal die Gasspeicher gut gefüllt sind. Der größte Einflussfaktor für den Gasverbrauch ist und bleibt somit die Witterung. Und gerade die Witterung sorgte in den vergangenen Jahren, wie auch aktuell, für ungewöhnlich warme Wintertage. Die Diskussion über eine potentielle Gasmangellage wird sicherlich zu weiteren Einsparungen führen, wenn auch deren Einfluss nicht abschließend beurteilt werden kann. Aufgrund der Regulierung des Netzgeschäftes ist ein Netzbetreiber jedoch grundsätzlich vor finanziellen Auswirkungen von Absatzschwankungen geschützt. Hinzu kommen die Auswirkungen der Energiewende. Nicht zuletzt der rasante Ausbau an erneuerbaren Energien zeigt deutlich seinen Einfluss auf die durchzuleitenden Energiemengen; zeitgleich auch auf den zu tätigenden Netzausbau. Im Strom- und Gasbereich planen wir für das Geschäftsjahr 2024 mit Durchleitungsmengen in Höhe von 170 GWh (Strom) bzw. 465 GWh (Gas). Der erwartete Umsatz schreibt die Erlösobergrenzen auf Basis des Regulierungspfades für die 4. Periode der Anreizregulierung fort. Anpassungen wurden vor allem für die vorgelagerten Netznutzungsentgelte, den Saldo des Regulierungskontos sowie den Kapitalkostenaufschlag vorgenommen. Gegen die Festlegung der EK-Zinssätze in der 4. Regulierungsperiode Strom und Gas vor dem Oberlandesgericht Düsseldorf (OLG) hat die Netzgesellschaft Beschwerde eingelegt und dazu ihre Teilnahmen an der entsprechenden Prozesskostengemeinschaft von BBH erklärt. Eine Absenkung der EK-Zinssätze hat Einfluss auf den zugestandenen Gewinn aller Netzbetreiber und führt dazu, dass viele Netzbetreiber auf Grund dieser Rahmenbedingungen notwendige Netzinvestitionen nicht tätigen. Des Weiteren gibt es weitere Beschwerdeverfahren zum generellen sektoralen Produktivitätsfaktor (GSP) Gas bzw. Strom sowie zum Beschluss der Bundesnetzagentur vom 08.11.2022 zur Festlegung von kalkulatorischen Nutzungsdauern von Erdgasleitungsinfrastrukturen (KANU). Die BNetzA hat durch KANU die optionale Verkürzung von Nutzungsdauern nur für ab dem 01.01.2023 aktivierte Anlagegüter vorgesehen, es allerdings unterlassen auch für Anlagegüter, die bis zum 31.12.2022 aktiviert wurden, diese Möglichkeit ebenfalls zu nutzen. Seit Oktober 2023 beteiligt sich die Netzgesellschaft Ahlen mbH an einer weiteren Prozesskostengemeinschaft von BBH zur Festlegung des kalkulatorischen Fremdkapitalzinssatzes für Betreiber von Verteilernetzen im Kapitalkostenaufschlag. Mit dieser Festlegung nimmt die BNetzA durchaus eine dringend erforderliche Anpassung des rechtlichen Rahmens für die Ermittlung der regulatorisch zugestandenen Fremdkapitalzinssätze im Kapitalkostenaufschlag an die tatsächlichen Marktkonditionen für die Fremdkapitalfinanzierung vor. Diese vorgenommenen Anpassungen sind ein erster Schritt in die richtige Richtung, bleiben aber hinter dem erforderlichen Maß zurück. Die Diskussion um den Fortbestand der deutschen Gasnetze über das Jahr 2045 hinaus und damit auch die Diskussion über deren Rückbau ist unverändert aktuell. Nach wie vor gilt, dass eine dekarbonisierte Wärmeversorgung auf Basis von grünem Wasserstoff eine nachhaltige Perspektive für die Nutzung der Erdgasinfrastruktur bieten kann. Innerhalb der Branche wie auch in der Politik setzt sich die Gesellschaft für eine sinnvolle, verantwortbare Weiternutzung der Gasnetze ein. Die anhaltende Materialknappheit sowie auch die Teuerung und Lieferzeiten von mehreren Monaten bis hin zu Jahren erschweren teilweise ein sicheres, vorausschauendes und effizientes Netzgeschäft. Überlange Lieferzeiten, hinzukommend der überall sichtbar werdende Fachkräftemangel, sind dabei zu einem Risiko für die Umsetzung von notwendigen Investitionen geworden. Im Rahmen der langfristigen Unternehmensplanung, der jährlichen sowie der unterjährigen Berichte werden Chancen und Risiken aller Geschäftsaktivitäten beurteilt. Die Geschäftsprozesse werden auf Basis der ggf. fortgeschriebenen Wirtschaftsplanung gesteuert, so dass Fehlentwicklungen frühzeitig erkannt und entsprechende Maßnahmen zur Risikovermeidung, -reduzierung und -absicherung eingeleitet werden können. Die Früherkennung sowie Erfassung, Bewertung, Steuerung und Überwachung der Risiken erfolgt im Rahmen der Betriebsführung durch die Muttergesellschaft, die ein entsprechendes Risikomanagementhandbuch implementiert hat. Liquiditätsrisiken überwachen und steuern wir im Rahmen der kurz- und langfristigen Finanzplanung in Abstimmung mit dem Mutterunternehmen. Die Geschäftsführung erwartet für das Geschäftsjahr 2024 ein positives Jahresergebnis vor Ergebnisabführung.
Ahlen, 22. März 2024 Netzgesellschaft Ahlen mbH Uwe Halbe, Geschäftsführer Bilanz zum 31. Dezember 2023Aktivseite
Passivseite
Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr 2023
Anhang für das Geschäftsjahr 20231. Allgemeines Die Netzgesellschaft Ahlen mbH mit Sitz in Ahlen wird beim Amtsgericht Münster unter HRB 10645 geführt. Der Jahresabschluss 2023 wurde nach den für große Kapitalgesellschaften maßgeblichen Vorschriften des HGB und des GmbHG aufgestellt. Soweit Berichtspflichten wahlweise in der Bilanz bzw. Gewinn- und Verlustrechnung oder im Anhang erfüllt werden können, wurden die Angaben in den Anhang aufgenommen. Besonderheiten der Versorgungswirtschaft wurden berücksichtigt. Für die Gliederung der Gewinn- und Verlustrechnung wurde das Gesamtkostenverfahren gewählt. 2. Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze Die Bewertung der Forderungen und der liquiden Mittel erfolgt zum Nennwert. Bei den Sonstigen Rückstellungen sind alle erkennbaren Risiken berücksichtigt worden. Der Ansatz erfolgt in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrags. Die Verbindlichkeiten sind mit den Erfüllungsbeträgen passiviert. 3. Bilanzerläuterungen Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände Die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen haben eine Restlaufzeit bis zu einem Jahr. Die Forderungen gegen Gesellschafter wurden mit Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern aufgerechnet. Sie resultieren im Wesentlichen aus den Netznutzungsentgelten Strom und Gas, Bereitstellung liquider Mittel sowie der Verlustübernahme. Die sonstigen Vermögensgegenstände beinhalten hauptsächlich Forderungen aus netzseitigen Umlagen gegenüber dem Übertragungsnetzbetreiber sowie Forderungen aus Mehr-/Minderabrechnungen. Eigenkapital Das gezeichnete Kapital (0,200 Mio. EUR) entspricht dem im Gesellschaftsvertrag festgesetzten Betrag. Rückstellungen Die sonstigen Rückstellungen betreffen hauptsächlich ausstehende Rechnungen für die Strom- und Gasnetznutzung Dezember gegenüber dem vorgelagerten Netzbetreiber, die EEG- Einspeisung, Rückstellungen für das Regulierungskonto Gas und Strom sowie eine Rückstellung für zu erwartende Mehr-/Mindermengenabrechnungen bzw. Risiken aus Ausgleichsenergie. Verbindlichkeiten Die hier ausgewiesenen Sonstigen Verbindlichkeiten haben eine Restlaufzeit von bis zu einem Jahr. 4. GuV-Erläuterungen Umsatzerlöse nach Tätigkeiten:
Sonstige betriebliche Aufwendungen Die Sonstigen betrieblichen Aufwendungen beinhalten schwerpunktmäßig die Konzessionsabgabe Strom und Gas, die Aufwendungen der kaufmännischen Geschäftsbesorgung sowie Prüfungs- und Beratungsaufwendungen. Zinsaufwand Aus der Aufzinsung der Regulierungskonten hat sich ein Zinsaufwand in Höhe von 7,5 TEUR ergeben. 5. Sonstige Angaben Periodenfremde Erträge und Aufwendungen Die Periodenfremden Erträge enthalten den Ertrag aus der Inanspruchnahme des Regulierungskontos Gas in Höhe von EUR 0,100 Mio.; die Periodenfremden Erträge aus der Mehr- und Mindermengenabrechnung betragen EUR 0,039 Mio. Finanzielle Verpflichtungen Die sonstigen finanziellen Verpflichtungen (Netzpacht- und Betriebsführungsverträge) betragen zum Bilanzstichtag EUR 11,1 Mio. und bestehen gegenüber der Stadtwerke Ahlen GmbH. Angaben zur Belegschaft Die Gesellschaft beschäftigte durchschnittlich 2 Mitarbeiter. Geschäfte mit verbundenen Unternehmen (§ 6b Abs. 2 EnWG) Wesentliche Geschäfte (über EUR 1 Mio.) betreffen:
Konzernzugehörigkeit Die Gesellschaft wird in den Konzernabschluss der Stadtwerke Ahlen GmbH, Ahlen, einbezogen. Prüferhonorar Die Angabe nach § 285 Nr. 17 HGB erfolgt im Anhang des Konzernabschlusses. Organe Gesellschafter: Stadtwerke Ahlen GmbH (100 %) Geschäftsführung: Dipl.-Ing. Uwe Halbe, Ahlen Nachtragsbericht Vorgänge von besonderer Bedeutung, die wesentlichen Einfluss auf die Vermögens- Finanz- und Ertragslage haben, sind nach Schluss des Geschäftsjahres 2023 nicht eingetreten bzw. bekannt geworden. Ergebnisverwendung Der Jahresfehlbetrag wird aufgrund des bestehenden Gewinnabführungsvertrages durch den Gesellschafter Stadtwerke Ahlen GmbH ausgeglichen.
Ahlen, 22. März 2024 Netzgesellschaft Ahlen mbH Uwe Halbe, Geschäftsführer BESTÄTIGUNGSVERMERK DES UNABHÄNGIGEN ABSCHLUSSPRÜFERSAn die Netzgesellschaft Ahlen mbH, Ahlen Vermerk über die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts Prüfungsurteile Wir haben den Jahresabschluss der Netzgesellschaft Ahlen mbH, Ahlen, - bestehend aus der Bilanz zum 31. Dezember 2023 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2023 sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden - geprüft. Darüber hinaus haben wir den Lagebericht der Netzgesellschaft Ahlen mbH für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2023 geprüft. Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse
Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses und des Lageberichts geführt hat. Grundlage für die Prüfungsurteile Wir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von dem Unternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht zu dienen. Verantwortung des gesetzlichen Vertreters und der Gesellschafterversammlung für den Jahresabschluss und den Lagebericht Der gesetzliche Vertreter ist verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den deutschen handelsrechtlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. Ferner ist der gesetzliche Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die er in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt hat, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen (d.h. Manipulationen der Rechnungslegung und Vermögensschädigungen) oder Irrtümern ist. Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses ist der gesetzliche Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren hat er die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus ist er dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen. Außerdem ist der gesetzliche Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des Lageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner ist der gesetzliche Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die er als notwendig erachtet hat, um die Aufstellung eines Lageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Lagebericht erbringen zu können. Die Gesellschafterversammlung ist verantwortlich für die Überwachung des Rechnungslegungsprozesses der Gesellschaft zur Aufstellung des Jahresabschlusses und des Lageberichts. Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern ist, und ob der Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht beinhaltet. Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus dolosen Handlungen oder Irrtümern resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses und Lageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen. Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus
Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger bedeutsamer Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen. Sonstige gesetzliche und andere rechtliche Anforderungen Vermerk über die Prüfung der Einhaltung der Rechnungslegungspflichten nach § 6b Abs. 3 EnWG und § 3 Abs. 4 Satz 2 MsbG Prüfungsurteile Wir haben geprüft, ob die Gesellschaft ihre Pflichten nach § 6b Abs. 3 Sätze 1 bis 5 EnWG und § 3 Abs. 4 Satz 2 MsbG zur Führung getrennter Konten für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2023 eingehalten hat. Darüber hinaus haben wir die Tätigkeitsabschlüsse für die Tätigkeiten Elektrizitäts- und Gasverteilung nach § 6b Abs. 3 Satz 1 EnWG sowie § 3 Abs. 4 Satz 2 MsbG - bestehend jeweils aus der Bilanz zum 31. Dezember 2023 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2023 bis zum 31. Dezember 2023 sowie die als Anlage beigefügten Angaben zu den Rechnungslegungsmethoden für die Aufstellung der Tätigkeitsabschlüsse - geprüft.
Grundlage für die Prüfungsurteile Wir haben unsere Prüfung der Einhaltung der Pflichten zur Führung getrennter Konten und der Tätigkeitsabschlüsse in Übereinstimmung mit § 6b Abs. 5 EnWG unter Beachtung des IDW Prüfungsstandards: Prüfung nach § 6b Energiewirtschaftsgesetz (IDW PS 610 n.F.) durchgeführt Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung der Einhaltung der Rechnungslegungspflichten nach § 6b Abs. 3 EnWG und § 3 Abs. 4 Satz 2 MsbG" weitergehend beschrieben. Wir sind von dem Unternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zur Einhaltung der Rechnungslegungspflichten nach § 6b Abs. 3 EnWG und § 3 Abs. 4 Satz 2 MsbG zu dienen. Verantwortung des gesetzlichen Vertreters für die Rechnungslegung nach § 6b Abs. 3 EnWG und § 3 Abs. 4 Satz 2 MsbG Der gesetzliche Vertreter ist verantwortlich für die Einhaltung der Pflichten nach § 6b Abs. 3 Sätze 1 bis 5 EnWG und § 3 Abs. 4 Satz 2 MsbG zur Führung getrennter Konten. Der gesetzliche Vertreter ist auch verantwortlich für die Aufstellung der Tätigkeitsabschlüsse nach den deutschen Vorschriften des § 6b Abs. 3 Sätze 5 bis 7 EnWG und des § 3 Abs. 4 Satz 2 MsbG. Außerdem ist der gesetzliche Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die er als notwendig erachtet hat, um die Pflichten zur Führung getrennter Konten einzuhalten. Die Verantwortung des gesetzlichen Vertreters für die Tätigkeitsabschlüsse entspricht der im Abschnitt "Verantwortung des gesetzlichen Vertreters und der Gesellschafterversammlung für den Jahresabschluss und den Lagebericht" hinsichtlich des Jahresabschlusses beschriebenen Verantwortung mit der Ausnahme, dass der jeweilige Tätigkeitsabschluss kein unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens , Finanz- und Ertragslage der Tätigkeit zu vermitteln braucht. Die Gesellschafterversammlung ist verantwortlich für die Überwachung der Einhaltung der Rechnungslegungspflichten der Gesellschaft nach § 6b Abs. 3 EnWG und § 3 Abs. 4 Satz 2 MsbG. Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung der Einhaltung der Rechnungslegungspflichten nach § 6b Abs. 3 EnWG und § 3 Abs. 4 Satz 2 MsbG Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen,
Ferner umfasst unsere Zielsetzung, einen Vermerk in den Bestätigungsvermerk aufzunehmen, der unsere Prüfungsurteile zur Einhaltung der Rechnungslegungspflichten nach § 6b Abs. 3 EnWG und § 3 Abs. 4 Satz 2 MsbG beinhaltet. Die Prüfung der Einhaltung der Pflichten nach § 6b Abs. 3 Sätze 1 bis 5 EnWG und § 3 Abs. 4 Satz 2 MsbG zur Führung getrennter Konten umfasst die Beurteilung, ob die Zuordnung der Konten zu den Tätigkeiten nach § 6b Abs. 3 Sätze 1 bis 4 EnWG sowie nach § 3 Abs. 4 Satz 2 MsbG sachgerecht und nachvollziehbar erfolgt ist und der Grundsatz der Stetigkeit beachtet wurde. Unsere Verantwortung für die Prüfung der Tätigkeitsabschlüsse entspricht der im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts" hinsichtlich des Jahresabschlusses beschriebenen Verantwortung mit der Ausnahme, dass wir für den jeweiligen Tätigkeitsabschluss keine Beurteilung der sachgerechten Gesamtdarstellung vornehmen können.
Bielefeld, den 19. April 2024 DR.
RÖHRICHT - DR. SCHILLEN GmbH
Cebulla, Wirtschaftsprüfer Heidbrink, Wirtschaftsprüfer Tätigkeitsbilanz zum 31. Dezember 2023 gem. § 6b EnWG-Elektrizitätsverteilung-Aktivseite
Passivseite
Tätigkeits-Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr 2023 gem. § 6b EnWG-Elektrizitätsverteilung-
Tätigkeitsbilanz zum 31. Dezember 2023 gem. § 6b EnWG-Gasverteilung-Aktivseite
Passivseite
Tätigkeits-Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr 2023 gem. § 6b EnWG-Gasverteilung-
Tätigkeitsbilanz zum 31. Dezember 2023 gem. § 6b EnWG-Grundzuständiger Messstellenbetrieb-Aktivseite
Passivseite
Tätigkeits-Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr 2023 gem. § 6b EnWG-Grundzuständiger Messstellenbetrieb-
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