In-der-City-Bus GmbH
Am Römerhof 27, 60486 Frankfurt am Main, DEUStammdaten
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Finanzübersicht
Kennzahlen extrahiert aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Historie
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Management
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Jorge Manuel Dos Santos Bastos seit 9.4.2024 | Prokura |
Martin Hulecki seit 2.6.2022 | Geschäftsführer |
Sebastian Heisig seit 20.8.2021 | Prokura |
Stephanie Schramm seit 24.1.2020 | Geschäftsführer |
Wirtschaftlich Berechtigte
Natürliche Personen, die das Unternehmen letztendlich besitzen oder kontrollieren – ermittelt durch Auflösen der Gesellschafterkette
Ungelöste Beteiligungen (1)
| Name | Anteil |
|---|---|
Stadtwerke Frankfurt am Main Holding GmbHEigenbeteiligung | 100.00% |
Gesellschafter
Eigentümer- und Gesellschafterstruktur des Unternehmens
1 Gesellschafter
GmbH-Struktur
Bilanzkonten
Bilanzkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Gewinn- und Verlustrechnung
Gewinn- und Verlustkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
| Posten |
|---|
Konzern- und Jahresabschlüsse
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
In-der-City-Bus GmbHFrankfurt am MainJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023Lagebericht zum Jahresabschluss für das Geschäftsjahr vom 01. Januar 2023 bis 31. Dezember 2023der In-der-City-Bus GmbH1. Grundlagen der GesellschaftBis zum 31. August 2014 war die In-der-City-Bus GmbH (ICB) ein 100%iges Tochterunternehmen der Stadtwerke Verkehrsgesellschaft Frankfurt am Main mbH (VGF) mit Sitz in Frankfurt am Main. Zum 1. September 2014 wurden im Zuge einer Neuausrichtung der Busaktivitäten im Konzern sämtliche Anteile an der Gesellschaft von der Stadtwerke Frankfurt am Main Holding GmbH (SWFH) übernommen. Gegenstand des Unternehmens ist die Verkehrsbedienung für Personen und Güter. Das Tätigkeitsgebiet der Gesellschaft ist aufgrund der öffentlichen Dienstleistungsaufträge mittels Direktvergabe gemäß VO (EG) Nr. 1370/2007 auf das Stadtgebiet Frankfurt am Main und die drei bestehenden Verkehrsverträge begrenzt. Eine Teilnahme an anderen wettbewerblichen Verfahren zur Vergabe von Leistungen im ÖPNV ist der Gesellschaft ebenfalls versagt. Die ICB betreibt die sogenannten Frankfurter Bus-Linienbündel C, D und E. Die Verkehrsverträge haben eine Laufzeit von jeweils zehn Jahren. Der Fahrplan wird durch den lokalen Aufgabenträger jährlich vorgegeben. Auf das Linienbündel C entfielen im Jahr 2023 rund 4,0 Mio. Fahrplan-Kilometern, auf das Linienbündel D rund 3,4 Mio. und auf das Linienbündel E insgesamt 3,1 Mio. Fahrplan-Kilometer. Die Gesellschaft betreibt damit ca. 50% des gesamten Busverkehrsleistungen im Frankfurter Nahverkehr. Der Fuhrpark der Gesellschaft umfasst hierbei über 220 Linienbusse. Darüber hinaus erbringt die ICB auch Sonderlinien- und Gelegenheitsverkehre. Hierunter fällt insbesondere die Durchführung von Schienenersatzverkehren im Auftrag der VGF und Verkehren für die Messe Frankfurt. 2. Wirtschaftsbericht und GeschäftsverlaufDie Geschäftstätigkeit der ICB war im Geschäftsjahr 2023 im Wesentlichen durch die allgemeine wirtschaftliche Entwicklung, hier insbesondere die Preisentwicklung einerseits und durch Maßnahmen zur Stabilisierung des Linienbetriebs aufgrund personalbedingter Engpässe andererseits geprägt. Branchenbezogen hat sich die Nachfrage im ÖPNV nach den Einbrüchen der Corona-Pandemie weiter erholt. Gemäß Berechnungen des Verbandes Deutscher Verkehrsunternehmen wurden 2023 bundesweit 9,5 Milliarden Fahrgäste befördert. Im Jahr 2022 waren es noch 8,8 Milliarden Fahrgäste. Der zunächst befürchtete weitere Preisanstieg, insbesondere bei den Energiekosten, ist jedoch ausgeblieben. Im Wirtschaftsplan für das Jahr 2023 wurde beispielsweise noch mit einem Preis pro Liter Dieselkraftstoff von 1,79 EUR gerechnet, tatsächlich lag der durchschnittliche Beschaffungspreis bei rund 1,30 EUR pro Liter. Durch die Indexierung dieser Kosten in den Verkehrsverträgen besteht für die ICB GmbH zwar generell kein Ergebnisrisiko, jedoch sind die Zuschüsse aus den Verkehrsverträgen im selben Maße gesunken. Die Anpassungen des Leitzinsniveaus der europäischen Zentralbank führten andererseits im Gesamtjahr zu ungeplanten Zinserträgen aus Cashpool-Guthaben. Die ICB liegt bei der Entwicklung der Krankenquote im Bundestrend. Die Krankenquote stieg im Jahr 2023 mit 12,2% um weitere 1,8% gegenüber dem Vorjahr an. Viele größere kommunale Verkehrsunternehmen in Deutschland haben im Jahr 2023 einen reduzierten Fahrplan eingesteuert, in Frankfurt am Main erfolgte diese Reduzierung erst zum 04. September 2023 bei der ICB und in einem weiteren Schritt zum 27. Januar 2024 zusammen mit der Reduzierung der Leistung bei der VGF. Für die Errichtung der geplanten Wasserstofftankstelle auf dem Betriebshof Rebstock hatte die zuständige Behörde bereits im Januar 2023 die Baugenehmigung erteilt. Die ursprünglich gemäß Projektplan des Lieferanten für Anfang August 2023 geplante Inbetriebnahme der Tankstelle hat sich allerdings deutlich verzögert. Seitdem befindet sich der Lieferant in Verzug. Eine Inbetriebnahme wird seitens des Lieferanten zu Beginn des 2. Quartals 2024 angestrebt. Mit dem Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 02. Februar 2023 wurde der Magistrat beauftragt, die Leistungen im Linienbündel E an die ICB vorzeitig erneut zu vergeben, da die Revision des öffentlichen Dienstleistungsauftrags (ÖDA) ergeben hat, dass die vertraglichen Regelungen bezüglich Leistungsänderungen unzureichend ausgestaltet sind. Der Vertragsbeginn des neuen ÖDA ist für den 09. Juni 2024 vorgesehen und hat eine reguläre Laufzeit bis 10. Dezember 2033. Der neue Vertrag wird den bestehenden ÖDA des Linienbündels E ablösen. 2.1. Ertragslage Die ICB verzeichnete im Berichtsjahr Gesamterträge in Höhe von TEUR 74.869 (Vorjahr TEUR 73.326), die sich im Wesentlichen wie folgt zusammensetzen: Umsatzerlöse Gegenüber dem Vorjahr sind die Umsatzerlöse von TEUR 28.653 auf TEUR 29.912 gestiegen (4,4%). Den wesentlichen Teil der Umsatzerlöse bilden die zugeschiedenen Fahrgeldeinnahmen sowie die Ausgleichsleistungen im Rahmen von § 45a PBefG und § 148 SGB IX in Höhe von TEUR 28.324 (Vorjahr TEUR 26.146). Der Anstieg von TEUR 2.178 (8,6%) ist im Wesentlichen auf die Tarifsteigerung des Rhein-Main Verkehrsverbunds mit 3,9% im Sommer 2022, welche sich im Berichtsjahr 2023 vollständig auswirkte und weiteren 1,5% im Januar 2023. Die Steigerung der Fahrgeldeinnahmen führt zu einer Senkung der verkehrsvertraglichen Zuschüsse in gleicher Höhe. Sonstige betriebliche Erträge Die sonstigen betrieblichen Erträge haben sich im Vergleich zum Vorjahr von TEUR 44.673 um TEUR 283 (0,4%) auf TEUR 44.956 erhöht. Vor allem die Erträge aus Infrastruktur stiegen um TEUR 856 (11,0%). Gegenläufig sind die Zuschüsse aus den Verkehrsverträgen aufgrund der gestiegenen Fahrgeldeinnahmen sowie der Leistungsreduzierungen ab 04. September 2023 um TEUR -383 (-1,1%) gesunken. Den Erträgen stehen Gesamtaufwendungen in Höhe von TEUR 73.338 (Vorjahr TEUR 71.942) gegenüber, die sich im Wesentlichen auf die einzelnen Positionen verteilen: Materialaufwand Die Materialaufwendungen haben sich von TEUR 24.849 im Vorjahr auf TEUR 23.137 um TEUR -1.712 (-6,9%) leicht verringert. Die im Vergleich zum Vorjahr gesunkenen Preise für Energie mindern die Aufwendungen in Höhe von TEUR -1.195 (-15,1%). Die Aufwendungen für Infrastruktur sind gegenläufig von TEUR 7.805 im Vorjahr auf TEUR 8.661 um TEUR 856 (11,0%) gestiegen. Die Fremdleistungen und sonstigen Materialaufwendungen sind mit TEUR 7.741 im Berichtsjahr gegenüber dem Vorjahr mit TEUR 9.114 um TEUR -1.373 (-15,1%) gesunken. Dies resultiert im Wesentlichen aus einer Änderung in den Kontierungsvorgaben. Gegenläufig stiegen die sonstigen betrieblichen Aufwendungen in nahezu gleicher Höhe. Personalaufwand Gegenüber dem Vorjahr sind die Personalaufwendungen von TEUR 38.147 um TEUR 1.345 (3,5%) auf TEUR 39.492 gestiegen. Die Erhöhung resultiert hauptsächlich aus der Erhöhung des LHO-Tarifs ab Juli 2022 mit einer Wirkung von 6,9%. Abschreibungen Die Abschreibungen liegen im Berichtsjahr mit TEUR 4.752 um TEUR 195 über dem Vorjahreswert von TEUR 4.557. Wesentliche Treiber dieses Anstiegs ist die Aktivierung der neuen Brennstoffzellenbusse sowie die Übernahme des Inventars der ehemaligen MMF im Rahmen der Verschmelzung. Die beiden Sachverhalte aus dem Vorjahr wirken sich auf das gesamte Berichtsjahr 2023 aus. Sonstige betriebliche Aufwendungen Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen sind mit TEUR 5.439 um TEUR 1.348 (33,0%) gegenüber dem Vorjahr angestiegen. Die Veränderung ist insbesondere auf den Anstieg der Miet- und Pachtkosten um TEUR 732, der EDV-Kosten um TEUR 464, der Kosten für Marketing um TEUR 69 sowie der Reparatur und Instandhaltung von Gebäuden um TEUR 280 zurückzuführen. Dies resultiert im Wesentlichen aus einer Änderung in den Kontierungsvorgaben. Gegenläufig haben sich die periodenfremden Aufwendungen um TEUR 454 reduziert. Zinsaufwand und Zinserträge Der Zinsaufwand im Jahr 2023 entsprach mit TEUR 332 nahezu dem Vorjahreswert von TEUR 296. Gegenläufig sind die Zinserträge im Berichtsjahr von TEUR 19 im Vorjahr auf TEUR 433 aufgrund der angepassten Cashpool-Konditionen im Rahmen der allgemeinen Zinsentwicklung stark angestiegen. Ergebnis Die Gesellschaft weist für das abgelaufene Geschäftsjahr 2023 einen Jahresgewinn von TEUR 1.964 (Vorjahr TEUR 1.404) aus. Im Vergleich zum Prognosebericht des Vorjahres unterschreitet das Ergebnis den geplanten Gewinn um TEUR -394 (-16,7%). Wesentlicher Treiber für die Abweichung ist das Ergebnis der Verkehrsverträge mit TEUR -494 (-22,0%) aufgrund der Leistungsreduzierung im Fahrplan sowie Ausfällen bei der Leistungserstellung, insbesondere durch die im Vergleich zum Plan höhere Krankenquote im Berichtszeitraum. 2.2. Vermögens- und Finanzlage Die Vermögens- und Kapitalstruktur der Gesellschaft stellt sich wie folgt dar: Aktiva
Die Bilanzsumme ist gegenüber dem Vorjahr infolge der nachstehend aufgeführten Entwicklungen um TEUR 4.398 auf TEUR 52.065 (Vorjahr TEUR 47.667) gestiegen. Das Anlagevermögen ist im Berichtsjahr von TEUR 35.296 auf TEUR 31.759 um insgesamt TEUR -3.538 gesunken. Ursächlich sind die planmäßigen Abschreibungen in Höhe von TEUR 4.572. Investitionen wurden in Höhe von TEUR 1.424 (Vorjahr TEUR 6.491) durchgeführt. Im Wesentlichen betrafen die Investitionen Anlagen im Bau mit TEUR 1.038 im Zuge der Errichtung der H2-Tankstelle auf dem Betriebshof Römerhof. Das Umlaufvermögen erhöht sich zum 31. Dezember 2023 von TEUR 12.370 im Vorjahr auf TEUR 20.261. Hierbei sind die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen von TEUR 3.014 auf TEUR 700 gesunken. Gegenläufig sind die Forderungen gegen verbundene Unternehmen um TEUR 10.569 (146,2%) auf TEUR 17.796 (Vorjahr TEUR 7.227) gestiegen. Der Anstieg resultiert fast ausschließlich aus der Zunahme der Forderungen aus dem Cashpooling. Die sonstigen Vermögensgegenstände betrugen im Berichtsjahr TEUR 667 (Vorjahr TEUR 1.079). Die Differenz in Höhe von TEUR -412 betrifft im Wesentlichen die Umsatzsteuer. Das Eigenkapital der Gesellschaft steigt nach Verrechnung mit dem Jahresüberschuss zum 31. Dezember 2023 auf TEUR 8.678 (Vorjahr TEUR 6.714). Der Anteil des Eigenkapitals am gezeichneten Kapital hat sich im Berichtsjahr von 63,5% im Vorjahr auf 82,1% erhöht. Darüber hinaus werden auf der Passivseite Rückstellungen in Höhe von TEUR 2.443 (Vorjahr TEUR 2.041) ausgewiesen. Die Rückstellungen betreffen im Wesentlichen Urlaubs- und Personalrückstellungen mit TEUR 1.513 sowie sonstige Rückstellungen, insbesondere für ausstehende Rechnungen, mit TEUR 547. Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten betragen zum 31. Dezember 2023 TEUR 29.183 (Vorjahr TEUR 31.222). Die Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 1 haben sich von TEUR 3.484 auf TEUR 3.022 zum 31. Dezember 2023 um TEUR -462 verringert. Die sonstigen Verbindlichkeiten sind um TEUR 4.542 auf TEUR 8.683 gestiegen (Vorjahr TEUR 4.142) und betreffen im Wesentlichen Kreditorische Debitoren im Rahmen der Abrechnung der Verkehrsverträge mit dem lokalen Aufgabenträger. Die Hauptfinanzierungsquellen der ICB sind Eigenmittel, Fremddarlehen sowie ÖPNV-Zuschüsse aus den Verkehrsverträgen mit der lokalen Aufgabenträgergesellschaft traffiQ. Die Liquidität der Gesellschaft war im Geschäftsjahr jederzeit sichergestellt. 3. PersonalDie ICB beschäftigt zum Stichtag 31.12.2023 insgesamt 739 Mitarbeiter:innen, davon 671 Vollzeitkräfte, 47 Teilzeitkräfte und 13 Auszubildende, sowie 19 Mitarbeiter:innen von der Verkehrsgesellschaft Frankfurt mbH (VGF) in Arbeitnehmerüberlassung, die vorrangig im Werkstattbereich eingesetzt sind. Im Vergleich zum Vorjahr hat sich die Anzahl der Mitarbeiter:innen um 1 erhöht. Der Anteil der Frauen an der Gesamtbelegschaft lag bei 4,1%. Die ICB bot - ohne Berücksichtigung von geringfügig Beschäftigten - zum Jahresende 38 Schwerbehinderten entsprechende Arbeitsplätze. Ohne Berücksichtigung von geringfügig Beschäftigten, beträgt der Anteil der Schwerbehinderten an der Gesamtbelegschaft rund 5,4%. 4. PrognoseberichtIn der Sitzung vom 07. November 2023 hat der Aufsichtsrat der ICB den Wirtschaftsplan für das Jahr 2024 verabschiedet. Der verabschiedete Wirtschaftsplan 2024 sieht einen Gewinn von TEUR 2.121 und damit eine Verringerung um TEUR -237 (-10,1%) gegenüber dem Vorjahresplan vor. Ertragsseitig wird von Umsatzerlösen aus der Zuscheidung von Fahrgeldeinnahmen sowie Ausgleichsleistungen im Rahmen von § 45a PBefG und § 148 SGB IX in Höhe von TEUR 32.806 ausgegangen. Im Vergleich zum Vorjahresplan bedeutet dies einen Anstieg von TEUR 4.502 (15,9%). Der Anstieg dieser Erlöse ist im Wesentlichen durch die der Planung zugrundeliegende Prognose der Fahrgelderträge des lokalen Aufgabenträgers zurückzuführen. Bei den sonstigen Umsatzerlösen aus dem Drittgeschäft in Höhe von TEUR 1.697 EUR liegen um TEUR -349 (-17,1%) unter dem Vorjahresplan. Der wesentliche Treiber für die Reduzierung sind angepasste Annahmen für Schienenersatzverkehre für die Verkehrsgesellschaft Frankfurt am Main (VGF). Die sonstigen betrieblichen Erträge mit TEUR 47.822 sinken gegenüber dem Vorjahresplan um TEUR -2.720 (-5,4%), im Wesentlichen aufgrund der Zuschüsse aus den Verkehrsverträgen der drei Linienbündel mit TEUR -2.510 (-6,2%). Der geringere Planwert in den Zuschüssen ergibt sich im Wesentlichen aus den geringeren Inflationsannahmen und einer daraus resultierenden geringeren Indexierung der Energiekosten. Aufwandseitig weist der geplante Materialaufwand mit TEUR 25.912 eine Reduzierung von TEUR -2.394 (-8,5%) gegenüber dem Vorjahresplan auf. Den um TEUR -2.078 (-22,5%) geringer geplanten Energiekosten und Aufwendungen für Fremdleistungen mit TEUR -641 (-9,5%) stehen gegenläufig höhere Materialaufwendungen für Ersatzteile von TEUR 175 (8,4%) gegenüber. Die reduzierte Planung der Fremdleistungen betrifft im Wesentlichen die Arbeitnehmerüberlassung mit der VGF (TEUR -325) sowie eine Verschiebung von Sachverhalten aufgrund einer neuen Kontierungsrichtlinie hin zu den sonstigen betrieblichen Aufwendungen. Der geplante Personalaufwand steigt gegenüber dem Vorjahresplan von TEUR 41.721 auf TEUR 44.969 um TEUR 3.248 (7,8%). Maßgeblich für den Anstieg sind mit TEUR 2.195 die Tariferhöhungen in 2023 und die erwartete Tariferhöhung in 2024. Zudem wirkt der Anstieg der geplanten Krankenquote von 7,0% im Vorjahresplan auf 9,0% im Plan 2024 mit TEUR 891 auf die Erhöhung. Die geringfügige Reduzierung um TEUR -123 (-2,4%) auf TEUR 5.026 bei den Abschreibungen auf immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens und Sachanlagen ergibt sich im Wesentlichen aus dem Ablauf der Nutzungsdauer bei 32 Omnibussen. Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen sind mit einem Anstieg von TEUR 1.014 (34,3%) auf TEUR 3.973 geplant. Neben der Umgliederung von Materialaufwendungen und der Fremdvergabe von IT-Dienstleistungen mit insgesamt TEUR 441 sind die Versicherungsaufwendungen sowie Rechts- und Beratungskosten mit einem Anstieg von TEUR 367 bzw. TEUR 181 geplant. Das geplante Finanzergebnis steigt mit TEUR -210 um TEUR 185 (-53,2%) im Vergleich zu der Planung des Vorjahrs im Wesentlichen aufgrund der geplanten Zinserträge aus dem Cashpool. Der Investitionsplan für das Jahr 2024 sieht ein Investitionsvolumen von TEUR 8.170 bei gleichzeitiger Inanspruchnahme von Fördermitteln in Höhe von TEUR 2.880 vor und wird durch zwei wesentliche Positionen bestimmt. Zum einen ist die Anschaffung von zehn weiteren Brennstoffzellen-Standardbussen in Höhe von TEUR 6.500 und einer Förderung von TEUR 2.880 vorgesehen. Ein Förderbescheid des Bundes liegt hierfür bereits vor. Die Investitionsmaßnahme ist aufgrund der Liefertermine ein Übertrag aus dem Wirtschaftsplan 2023. Die zweite wesentliche Position betrifft die geplanten Elektrifizierungsmaßnahmen am Betriebshof im Frankfurter Osten mit TEUR 1.489. Die übrigen Investitionen betreffen Ersatzinvestitionen in die Betriebs- und Geschäftsausstattung sowie in Netzwerk- und IT-Komponenten mit insgesamt TEUR 165 TEUR. Davon sind Erweiterungsinvestitionen insbesondere im Bereich Software mit rund TEUR 39 geplant. Der Wirtschaftsplan für das Jahr 2024 unterliegt weiterhin einer höheren Unsicherheit. Inflationäre Entwicklungen bei Energie- und Materialpreisen sowie überproportionale tarifbedingte Preissteigerungen bei den Personalkosten können zu unvorhersehbaren Kostenentwicklungen führen. 5. Risiken und Chancen des UnternehmensDie ICB hat ein Risikomanagementsystem auf Basis des Gesetzes zur Kontrolle und Transparenz im Unternehmensbereich (KonTraG) eingerichtet. Mit diesem Berichtssystem werden die Geschäftsführung der ICB, der Aufsichtsrat und die Eigentümerin vollständig im Rahmen der Berichte zur wirtschaftlichen Entwicklung der Gesellschaft informiert. Dabei werden Risikozugänge und -abgänge sowie Veränderungen in der Schadenshöhe und der Eintrittswahrscheinlichkeit begründet dargestellt. Im Einzelnen ergeben sich folgende wesentliche Chancen und Risiken für die Gesellschaft: Chancen:
Risiken
Die wesentlichen Risikopositionen sind auf die allgemeinen volkswirtschaftlichen Entwicklungen für das Jahr 2024 sowie den zunehmenden Fachkräftemangel in der Branche 2024 bis voraussichtlich 2030 zurückzuführen. Weiterhin ist die Entwicklung der allgemeinen Teuerungsrate ein Risikofaktor. Zwar werden Preisrisiken über die Indexierung der wesentlichen Preisfaktoren in den Verkehrsverträgen der ICB durch den lokalen Aufgabenträger getragen, jedoch sind Preissteigerungen, die nicht in dem Ausmaß über den betreffenden Index des Statistischen Bundesamtes abgebildet werden, nicht auszuschließen. Darüber hinaus endet zum 31. März 2024 der aktuelle Tarifvertrag des LHO-Landesverband hessischer Omnibusunternehmer. Die allgemeinen Inflationsentwicklung könnte sich in den Gewerkschaftsforderungen widerspiegeln und das Streikrisiko erhöhen. Seit der Corona-Pandemie im Jahr ist insgesamt ein dauerhafter Anstieg der Krankenquoten bei vielen Verkehrsunternehmen zu verzeichnen. Auch bei der In-der-City-Bus waren im Jahr 2023 zum Teil deutlich erhöhte Krankenquoten mit steigender Tendenz zu beobachten. Diese können zu punktuellen Leistungsausfällen oder weiteren Leistungsminderungen führen. Die Risiken und Chancen sowie die jeweils dazu dokumentierten Maßnahmen, Indikatoren und Auswirkungen werden quartalsweise durch die Geschäftsführung überprüft und aktualisiert. Daraus entstehende Handlungsempfehlungen und Lösungen werden je nach Umfang mit dem Aufsichtsrat und der Gesellschafterin abgestimmt und entsprechend umgesetzt. Die Risiken stellen eine Momentaufnahme dar und sind ein Auszug aus der Gesamtrisikoposition zum 31. Dezember 2023. Bestandsgefährdende Risiken sind derzeit nicht erkennbar. 6. Erklärung zur UnternehmensführungDer Aufsichtsrat hat in seiner Sitzung vom 8. November 2021 für die Geschäftsführung und die erste Führungsebene unterhalb der Geschäftsführung eine Frauenquote von 30% beschlossen. Als Frist für die Erreichung dieser Quote wurde der 30. September 2025 festgelegt. Zum Zeitpunkt der Beschlussfassung betrug die Frauenquote in der Geschäftsführung 50%, in der ersten Führungsebene 25% und auf der zweiten Führungsebene 12,5%.
Frankfurt am Main, den 23. Mai 2024 Stephanie Schramm, Geschäftsführerin Martin Hulecki, Geschäftsführer Bilanz zum 31. Dezember 2023Aktiva
Gewinn- und Verlustrechnung für die Zeit vom 1. Januar bis 31. Dezember 2023
Anhang zum Jahresabschluss für das Geschäftsjahr vom 01. Januar 2023 bis 31. Dezember 2023der In-der-City-Bus GmbHA. AllgemeinDer Jahresabschluss der In-der-City-Bus GmbH mit Sitz in Frankfurt am Main (ICB), ist nach den Vorschriften des Handelsgesetzbuches (HGB) und des GmbH-Gesetzes (GmbHG) aufgestellt. Die In-der-City-Bus GmbH ist eingetragen in das Handelsregister beim Amtsgericht Frankfurt am Main (HRB 36151). Die Gesellschaft ist nach dem Gesellschaftsvertrag verpflichtet, einen Jahresabschluss und einen Lagebericht aufzustellen, deren Inhalt den Vorschriften des HGB für große Kapitalgesellschaften entspricht. Die Gliederung der Sachanlagen in der Bilanz wurde gemäß der Verordnung über die Gliederung des Jahresabschlusses von Verkehrsunternehmen erweitert. Die Gewinn- und Verlustrechnung ist nach dem Gesamtkostenverfahren aufgestellt. B. Bilanzierungs- und BewertungsgrundsätzeDie Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden sind gegenüber dem Vorjahr grundsätzlich unverändert. Es werden erstmals aktive latente Steuern ausgewiesen. (1) Anlagevermögen Die immateriellen Vermögensgegenstände und das Sachanlagevermögen werden mit den Anschaffungskosten, vermindert um planmäßige Abschreibungen, angesetzt. Die Abschreibungen werden nach der voraussichtlichen Nutzungsdauer nach der linearen Methode zeitanteilig vorgenommen. Die immateriellen Vermögensgegenstände werden über eine Nutzungsdauer von 3 bzw. 5 Jahren abgeschrieben. Die Nutzungsdauern des Sachanlagevermögens liegen zwischen 3 und 20 Jahren. Zuschüsse werden von den Anschaffungskosten abgesetzt. Für geringwertige Wirtschaftsgüter wird aus Vereinfachungsgründen seit 2008 gemäß § 6 Abs. 2a EStG der für die Steuerbilanz gebildete Sammelposten in die Handelsbilanz übernommen und über fünf Jahre abgeschrieben. Geringwertige Wirtschaftsgüter bis 250 Euro werden sofort abgeschrieben. Geleistete Anzahlungen werden zum Bilanzstichtag mit dem Nennwert bewertet. (2) Vorräte Die Bewertung der Vorräte an Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffen und Waren erfolgt mit dem gewichteten Einkaufspreis (gewichteter Mittelwert oder gewogener Durchschnitt). (3) Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände werden zum Nennwert oder mit dem am Bilanzstichtag niedrigeren beizulegenden Wert bewertet. Das Ausfallrisiko für Forderungen wird durch Einzelwertberichtigungen berücksichtigt. (4) Flüssige Mittel Flüssige Mittel (Kasse, Münzwechsler) werden zum Bilanzstichtag mit dem Nennwert bewertet. (5) Aktive Rechnungsabgrenzungsposten Bildung und Auflösung erfolgen zum Nennwert. (6) Eigenkapital Das gezeichnete Kapital wird zum Nennwert bilanziert. (7) Rückstellungen Rückstellungen werden in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrags passiviert und - sofern längerfristig - abgezinst. Die Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen betreffen Strom- und Nahverkehrsdeputate, sie sind mit dem notwendigen Erfüllungsbetrag angesetzt, berechnet unter Anwendung der Bewertungsmethode "Projected-Unit-Credit-Methode (PUCM)" und der Richttafeln 2018 G von Prof. Dr. K. Heubeck. Der angewandte Durchschnittszinssatz im aktuellen Geschäftsjahr beträgt 1,82 % (VJ 1,78 %), der angenommene Rententrend 2,00 % p.a. Der Unterschiedsbetrag nach § 253 Abs. 6 HGB beläuft sich auf TEUR 2. Die Zuführungsbeträge einschließlich des Zinsanteils werden im Personalaufwand ausgewiesen. Die Jubiläumsrückstellung wird unter Anwendung eines Rechnungszinssatzes von 1,74 % p.a. (VJ 1,44 % p.a.) und eines Gehaltstrends von unverändert 2,00 % p.a. berechnet. (8) Verbindlichkeiten Die Verbindlichkeiten werden mit den Erfüllungsbeträgen passiviert. (9) Passive Rechnungsabgrenzungsposten Bildung und Auflösung erfolgen zum Nennwert. (10) Latente Steuern Latente Steuern werden für zeitliche Unterschiede zwischen den handelsrechtlichen und steuerlichen Wertansätzen von Vermögensgegenständen, Schulden und Rechnungsabgrenzungsposten ermittelt. Die Ermittlung der latenten Steuern erfolgt auf Basis des kombinierten Ertragssteuersatzes von aktuell 31,925 %. Der kombinierte Ertragssteuersatz umfasst Körperschaftsteuer, Gewerbesteuer und Solidaritätszuschlag. Sich ergebende zukünftige Steuerbe- und -entlastungen werden miteinander verrechnet. Im Falle einer zukünftigen Steuerentlastung macht die ICB erstmals vom entsprechenden Aktivierungswahlrecht nach § 274 Abs. 1 Satz 2 HGB Gebrauch. Es ergaben sich ausschließlich aktive latente Steuern aus Bewertungsunterschieden bei den Rückstellungen. Steuerliche Verlustvorträge sind bei der Berechnung der aktiven latenten Steuern nicht berücksichtigt. C. Erläuterungen zur Bilanz(1) Anlagevermögen Die Aufgliederung und Entwicklung des Anlagevermögens im Geschäftsjahr 2023 ist als Anlage zum Anhang beigefügt. (2) Vorräte Hier werden im Wesentlichen der Warenbestand im Teilelager mit TEUR 841 (i. Vj. TEUR 695), das Treibstofflager Römerhof mit TEUR 90 (i. Vj. TEUR 223), das Treibstofflager Flinschstraße mit TEUR 63 (i. Vj. TEUR 57) und das Reifenlager mit TEUR 31 (i. Vj. TEUR 48) ausgewiesen. (3) Forderungen aus Lieferungen und Leistungen Die Restlaufzeit der Forderungen aus Lieferungen und Leistungen beträgt unverändert bis zu einem Jahr. (4) Forderungen gegen verbundene Unternehmen Unter den Forderungen gegen verbundene Unternehmen werden wie im Vorjahr Liefer- und Leistungsforderungen ausgewiesen. Die Restlaufzeit der Forderungen beträgt unverändert bis zu einem Jahr. (5) Forderungen gegen die Gesellschafterin Es bestehen Forderungen aus dem Cash Pooling an die Gesellschafterin von TEUR 17.563 (i. Vj. TEUR 7.117). Zum Bilanzstichtag bestehen debitorische Kreditoren von TEUR 164 (i. Vj. TEUR 16). Die Forderungen haben unverändert eine Restlaufzeit von unter einem Jahr. (6) Sonstige Vermögensgegenstände Die sonstigen Vermögensgegenstände enthalten wie im Vorjahr keine Forderungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr. Sie enthalten Steuererstattungsansprüche aus Umsatzsteuer in Höhe von TEUR 469 (i. Vj. TEUR 839) sowie aus Mineralölsteuer von unverändert TEUR 60. (7) Kassenbestand und Guthaben bei Kreditinstituten Die flüssigen Mittel in Höhe von TEUR 6 (i. Vj. TEUR 6) resultieren im Wesentlichen aus dem Kassenbestand der Gesellschaft. Die Gesellschaft ist darüber hinaus in das Cash Pooling der Stadtwerke Frankfurt am Main Holding GmbH (SWFH) einbezogen. (8) Gezeichnetes Kapital Die voll eingezahlten Geschäftsanteile werden zum 31. Dezember 2023 ausschließlich von der SWFH gehalten. Das gezeichnete Kapital beträgt unverändert TEUR 10.572. (9) Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen Die Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen umfassen Stromdeputate (TEUR 57 (i. Vj. TEUR 62)) und Nahverkehrsdeputate (TEUR 52 (i. Vj. TEUR 52)). (10) Sonstige Rückstellungen Unter den sonstigen Rückstellungen werden als wesentliche Posten Urlaubsrückstellungen in Höhe von TEUR 1.031 (i. Vj. TEUR 670), Rückstellungen für Personalkosten in Höhe von TEUR 311 (i. Vj. TEUR 401 und Rückstellungen für Versicherungsleistungen in Höhe von TEUR 318 (i. Vj. TEUR 381) ausgewiesen. Die übrigen sonstigen Rückstellungen umfassen betriebsübliche Verpflichtungen. (11) Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten Für die Anschaffung von Omnibussen wurden in den Jahren 2018 bis 2022 neun Darlehen aufgenommen. In 2023 wurde ein Darlehen für die Planung und den Bau einer Wasserstofftankstelle aufgenommen.
(12) Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen Die Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen haben wie im Vorjahr eine Restlaufzeit bis zu einem Jahr. (13) Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen Die Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen betreffen wie im Vorjahr Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen. Die Restlaufzeit beträgt wie im Vorjahr bis zu einem Jahr. (14) Sonstige Verbindlichkeiten Die sonstigen Verbindlichkeiten in Höhe von TEUR 8.684 (i. Vj. TEUR 4.142) haben wie im Vorjahr eine Restlaufzeit bis zu einem Jahr. Sie entfallen mit TEUR 232 (i. Vj. TEUR 253) auf Steuern. D. Erläuterungen zur Gewinn- und Verlustrechnung(1) Umsatzerlöse Die Umsatzerlöse betreffen überwiegend die Erbringung von Verkehrsleistungen in Frankfurt am Main (TEUR 28.324 (i. Vj. TEUR 26.146)). Darüber hinaus entfallen TEUR 785 auf Erlöse aus Sonderlinien- und Gelegenheitsverkehren, hier insbesondere Schienenersatzverkehre und Verkehre für die Messe Frankfurt sowie TEUR 758 auf Erlöse aus Werkstattleistungen für Dritte. (2) Sonstige betriebliche Erträge Die sonstigen betrieblichen Erträge beinhalten im Wesentlichen im Geschäftsjahr erhaltene Zuschüsse für die betrauten Linienbündel. Von den sonstigen betrieblichen Erträgen sind TEUR 303 (i. Vj. TEUR 448) periodenfremd. (3) Sonstige betriebliche Aufwendungen Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen beinhalten im Wesentlichen Fahrzeugkosten mit TEUR 1.590 (i. Vj. TEUR 1.620), EDV-Kosten mit TEUR 584 (i. Vj. TEUR 119), Werbe- und Reisekosten mit TEUR 360 (i. Vj. TEUR 291), Rechts-, Prüfungs- und Beratungskosten mit TEUR 423 (i. VJ. TEUR 376), Fortbildungskosten mit TEUR 159 (i. Vj. TEUR 115) sowie weitere verschiedene betriebliche Kosten. Durch eine Änderung in den Kontierungsvorgaben sind die sonstigen betrieblichen Aufwendungen um rd. EUR 1,6 Mio höher als im Vorjahr, entsprechend ist der Materialaufwand um EUR 1,6 Mio. niedriger als im Vorjahr. Von den sonstigen betrieblichen Aufwendungen sind TEUR 269 (i. Vj. TEUR 723) periodenfremd. (4) Sonstige Zinsen und ähnliche Erträge Die sonstigen Zinsen und ähnlichen Erträge von TEUR 433 (i. Vj. TEUR 19) entfallen ausschließlich auf Zinsenerträge aus verbundenen Unternehmen. (5) Steuern vom Einkommen und vom Ertrag Aufgrund des Verlustvortrags und unter Berücksichtigung der Mindestbesteuerung fallen im Geschäftsjahr 2023 TEUR 184 an (i. Vj. laufender Steueraufwand TEUR 0). Seit dem Geschäftsjahr 2023 wird das Wahlrecht nach § 274 Abs. 1 Satz 2 HGB in Anspruch genommen. (6) Sonstige Steuern Die sonstigen Steuern betreffen die Kfz-Steuer. E. Sonstige Angaben(1) Haftungsverhältnisse Es bestehen keine Haftungsverhältnisse nach § 251 HGB. (2) Nicht in der Bilanz enthaltene Geschäfte und sonstige finanzielle Verpflichtungen Darüber hinaus ergeben sich aus abgeschlossenen Verträgen zum Stichtag sonstige finanzielle Verpflichtungen bis einschließlich 31.12.2031 in Höhe von TEUR 72.295 (i. Vj. TEUR 86.486) wovon sich TEUR 3.233 (i. Vj. TEUR 3.652) auf Verpflichtungen gegenüber verbundenen Unternehmen sowie Gesellschafter beziehen. Auf Verträge über Infrastrukturleistungen der Linienbündel C, D und E entfallen TEUR 59.177 (i. Vj. TEUR 67.353). Auf den Bau einer Wasserstofftankstelle, deren Wartung sowie deren Belieferung mit Wasserstoff entfallen TEUR 5.679. Insgesamt TEUR 7.440 (i. Vj. TEUR 12.629) entfallen auf Serviceverträge, Liefer- und Dienstleistungsverträge, Versicherungsbeiträge, Miet- und Pachtverträge, Leasingverträge und Steuerberatungskosten. Darüber hinaus besteht ein Bestellobligo in Höhe von TEUR 6.470. Davon entfallen TEUR 6.391 auf zehn Brennstoffzellenbusse, die im ersten Quartal 2024 geliefert wurden. Die sonstigen finanziellen Verpflichtungen teilen sich auf 2024 und 2025-2031 wie folgt auf:
(3) Anzahl der Mitarbeiter (Jahresdurchschnitt)
(4) Geschäftsführung
Für die Geschäftsführer wurde im Jahr 2023 eine Jahresvergütung von TEUR 334 einschl. D&O Versicherung verbucht. (5) Aufsichtsrat Aufsichtsratsmitglieder sind:
An Mitglieder des Aufsichtsrats wurden insgesamt TEUR 3,4 ohne Umsatzsteuer vergütet. Im Jahr 2023 sind keine Vorschüsse, Darlehen oder Kredite an den genannten Personenkreis gewährt worden. (6) Konzernabschluss Der Jahresabschluss der Gesellschaft wird in den Konzernabschluss der Stadtwerke Frankfurt am Main Holding GmbH, Frankfurt am Main (SWFH), für den größten sowie kleinsten Kreis von Unternehmen zum 31. Dezember 2023 einbezogen, der beim Unternehmensregister eingereicht wird. (7) Abschlussprüferhonorar Auf die Angabe des von dem Abschlussprüfer berechneten Gesamthonorars wird nach § 285 Nr. 17 HGB verzichtet, da die Angaben im Konzernabschluss der Stadtwerke Frankfurt am Main Holding GmbH erfolgen. (8) Geschäfte mit nahestehenden Unternehmen und Personen Zu den nahestehenden Unternehmen zählen die verbundenen Unternehmen der Stadtwerke Frankfurt am Main Holding GmbH. Mit nahestehenden natürlichen Personen des Managements sowie deren Familienangehörigen haben keine Transaktionen stattgefunden. Als Management in Schlüsselpositionen sind bei der ICB nur die Geschäftsführer anzusehen. Die ICB macht von der Möglichkeit Gebrauch, sämtliche wesentlichen Geschäfte mit nahestehenden Unternehmen anzugeben. Die folgende Tabelle gibt eine Übersicht über alle Geschäfte, die mit nahestehenden Unternehmen im Berichtsjahr getätigt wurden. Die Erträge und Aufwendungen werden mit ihren Nettobeträgen ausgewiesen:
Die Erträge aus Geschäften mit der Stadt Frankfurt am Main und deren Mehrheitsbeteiligungen entstammen im Wesentlichen aus der Verkehrsbedienung der Linienbündel C, D und E sowie Messeverkehren. Bei den Erträgen mit der SWFH sowie deren Mehrheitsbeteiligungen handelt es sich insbesondere um erbrachte Schienenersatzverkehrsleistungen. Die Aufwendungen aus den Geschäften mit der Stadt Frankfurt am Main und deren Mehrheitsbeteiligungen betreffen im Wesentlichen die Bereitstellung der notwendigen Infrastruktur für die Verkehrsbedienung der Bündel C, D und E durch die traffiQ Lokale Nahverkehrsgesellschaft Frankfurt am Main GmbH. Die Aufwendungen gegenüber der SWFH sowie deren Mehrheitsbeteiligungen betreffen im Wesentlichen Arbeitnehmerüberlassung, Pacht für den Betriebshof und Dienstleistungen im Zusammenhang mit dem Betrieb von Busverkehrsleistungen. (9) Ergebnisverwendung Der Jahresüberschuss des Geschäftsjahres 2023 beträgt EUR 1.964.170,41 Es wird vorgeschlagen, den Jahresüberschuss zusammen mit dem Verlustvortrag auf neue Rechnung vorzutragen.
Frankfurt am Main, den 23. Mai 2024 Stephanie Schramm, Geschäftsführerin Martin Hulecki, Geschäftsführer Anlagenspiegelfür die In-der-City-Bus GmbH Frankfurt am Main zum 31.12.2023
BESTÄTIGUNGSVERMERK DES UNABHÄNGIGEN ABSCHLUSSPRÜFERSAn die In-der-City-Bus GmbH, Frankfurt am Main Prüfungsurteile Wir haben den Jahresabschluss der In-der-City-Bus GmbH, Frankfurt am Main, - bestehend aus der Bilanz zum 31. Dezember 2023 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2023 sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden - geprüft. Darüber hinaus haben wir den Lagebericht der In-der-City-Bus GmbH für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2023 geprüft. Die Erklärung zur Unternehmensführung nach § 289f Abs. 4 HGB (Angaben zur Frauenquote) haben wir in Einklang mit den deutschen gesetzlichen Vorschriften nicht inhaltlich geprüft. Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse
Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses und des Lageberichts geführt hat. Grundlage für die Prüfungsurteile Wir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von dem Unternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht zu dienen. Sonstige Informationen Die gesetzlichen Vertreter sind für die sonstigen Informationen verantwortlich. Die sonstigen Informationen umfassen die Erklärung zur Unternehmensführung nach § 289f Abs. 4 HGB (Angaben zur Frauenquote) als nicht inhaltlich geprüften Bestandteil des Lageberichts. Unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht erstrecken sich nicht auf die sonstigen Informationen, und dementsprechend geben wir weder ein Prüfungsurteil noch irgendeine andere Form von Prüfungsschlussfolgerung hierzu ab. Im Zusammenhang mit unserer Prüfung haben wir die Verantwortung, die oben genannten sonstigen Informationen zu lesen und dabei zu würdigen, ob die sonstigen Informationen
Verantwortung der gesetzlichen Vertreter und des Aufsichtsrat s f ür den Jahresabschluss und den Lagebericht Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den deutschen handelsrechtlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen (d.h. Manipulationen der Rechnungslegung und Vermögensschädigungen) oder Irrtümern ist. Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen. Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des Lageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines Lageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen, und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Lagebericht erbringen zu können. Der Aufsichtsrat ist verantwortlich für die Überwachung des Rechnungslegungsprozesses der Gesellschaft zur Aufstellung des Jahresabschlusses und des Lageberichts. Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern ist, und ob der Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht beinhaltet. Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus dolosen Handlungen oder Irrtümern resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses und Lageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen. Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus
Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger bedeutsamer Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen.
Frankfurt am Main, den 23. Mai 2024 PricewaterhouseCoopers
GmbH
Stephan Schims, Wirtschaftsprüfer ppa. Claudia Burck, Wirtschaftsprüferin Feststellung und ErgebnisverwendungDer Jahresabschluss 2023 der In-der-City-Bus GmbH mit der vorgelegten Bilanz mit einer Bilanzsumme von 52.065.632,35 EUR und der mit einem Jahresüberschuss i. H. v. 1.964.170,41 EUR abschließenden Gewinn- und Verlustrechnung wird festgestellt. Dem Lagebericht 2023 der Geschäftsführung der In-der-City-Bus GmbH wird zugestimmt. Dem Vorschlag der Geschäftsführung zur Ergebnisverwendung wird zugestimmt. Das Jahresergebnis wird wie von der Geschäftsführung vorgeschlagen mit dem bestehenden Verlustvortrag verrechnet und auf neue Rechnung vorgetragen. Bericht des AufsichtsratesSatzungsgemäß ist dem Aufsichtsrat der Jahresabschluss zusammen mit dem Prüfungsbericht des Abschlussprüfers und einem Vorschlag für die Ergebnisverwendung zur Prüfung vorzulegen. Der Aufsichtsrat berichtet der Gesellschafterversammlung über das Ergebnis der Prüfung. Die Feststellung des Jahresabschlusses, die Ergebnisverwendung und die Entlastung der Geschäftsführer erfolgt durch die Gesellschaftsversammlung. 1. Ergebnis und Vorschlag für die ErgebnisverwendungDie Gesellschaft weist für das abgelaufene Geschäftsjahr 2023 einen Jahresüberschuss von
Die Geschäftsführung schlägt vor, den Jahresüberschuss 2023 zusammen mit dem Verlustvortrag des Vorjahres auf neue Rechnung vorzutragen. 2. Prüfung durch den Abschlussprüfer Durch die PWC wurde der Jahresabschluss geprüft und mit Datum vom 23. Mai 2024 ein uneingeschränkter Bestätigungsvermerk erteilt. Vorschlag zum Beschluss: 1. Der Aufsichtsrat stimmt dem Jahresabschluss 2023 der In-der-City-Bus GmbH mit der vorgelegten Bilanz mit einer Bilanzsumme von 52.065.632,35 EUR und der mit einem Jahresüberschuss i. H. v. 1.964.170,41 EUR abschließenden Gewinn- und Verlustrechnung zu. 2. Der Aufsichtsrat stimmt dem Lagebericht 2023 der Geschäftsführung der In-der-City-Bus GmbH zu. 3. Der Aufsichtsrat stimmt dem Vorschlag der Geschäftsführung zur Ergebnisverwendung zu. 4. Der Aufsichtsrat empfiehlt der Gesellschafterversammlung den Jahresabschluss 2023 der In-der-City-Bus GmbH in der vorgelegten Form festzustellen, das Jahresergebnis wie von der Geschäftsführung vorgeschlagen mit dem bestehenden Verlustvortrag zu verrechnen und auf neue Rechnung vorzutragen. 5. Der Aufsichtsrat empfiehlt der Gesellschafterversammlung der Geschäftsführung, Frau Stephanie Schramm und Herrn Martin Hulecki für das Jahr 2023 Entlastung zu erteilen. 6. Der Aufsichtsrat empfiehlt der Gesellschafterversammlung den Mitgliedern des Aufsichtsrats für das Jahr 2023 Entlastung zu erteilen. 7. Der Aufsichtsrat stimmt dem Bericht des Aufsichtsratsvorsitzenden zum Geschäftsjahr 2023 zu und empfiehlt der Gesellschafterversammlung diesen entgegenzunehmen und zu billigen. Der Jahresabschluss zum 31. Dezember 2023 wurde am 18. Juli 2024 festgestellt. |
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