EGS Verwertungsgesellschaft mbH

Am Schmelzbach 41A, 08112 Wilkau-Haßlau, DEU

Stammdaten

Register
Amtsgericht Chemnitz HRB 11542
Vorher
Ehrhart Gronau Sachverständigenbüro für Industriebewertungs- und -verwertungsgesellschaft mbH
Eingetragen
15.5.1995
Branche
Managementtätigkeiten von sonstigen HoldinggesellschaftenErbringung von Beratungsleistungen auf dem Gebiet der InformationstechnologieErbringung sonstiger juristischer Dienstleistungen
Gegenstand
Erbringung von Dienstleistungen im Zusammenhang mit Insolvenzverfahren außerhalb der Rechts- und Steuerberatung. Die Gesellschaft wird sich insbesondere damit befassen. Insolvenzverwalter bei der Abwicklung von Konkursverfahren zu unterstützen. Sie wird Sachverständigengutachten über den Wert von Immobilien und Mobilien anfertigen und im Auftrage der Verwalter Verwertungen durchführen. Sie wird im übrigen Manager auf Zeit zur Verfügung zu stellen und ähnliche Aufgaben übernehmen.

Historie

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Management

NameRolle
Daniel Balás
seit 18.1.2012
Geschäftsführer

Wirtschaftlich Berechtigte

100.00% identifiziert0.00% ungelöst

Identifizierte Personen (1)

NameAnteil
100.00%

Gesellschafter

1 Gesellschafter

GmbH-Struktur

04177 Leipzig, Roßmarktstraße 3
30.000 €
100.00%

Konzern- und Jahresabschlüsse

EGS Verwertungsgesellschaft mbH

(vormals: Ehrhart Gronau Sachverständigenbüro für Industriebewertungs- und -verwertungsgesellschaft mbH)

Wilkau-Haßlau

Jahresabschluss zum 31. Dezember 2012

Bilanz

AKTIVA
31.12.2012
EUR
A. ANLAGEVERMÖGEN 29.671,00
B. UMLAUFVERMÖGEN 166.428,92
C. RECHNUNGSABGRENZUNGSPOSTEN 7.954,20
SUMME Aktiva 204.054,12
PASSIVA
31.12.2012
EUR
A. EIGENKAPITAL 127.699,16
B. RÜCKSTELLUNGEN 49.137,59
C. VERBINDLICHKEITEN 27.217,37
D. PASSIVE LATENTE STEUERN 0,00
SUMME Passiva 204.054,12

Anhang

A. Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss

B. Angaben zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

I. Bilanzierungsmethoden

II. Bewertungsmethoden

C. Angaben und Erläuterungen zu Handelsbilanzposten

I. Verbindlichkeiten

II. Forderungen und Verbindlichkeiten i. S. d. § 42, III GmbHG

III. Immaterielle Vermögensgegenstände, Geschäfts- oder Firmenwert

IV. Haftungsverhältnisse

V. Ausschüttungssperre

D. Angaben und Erläuterungen zur Gewinn- und Verlustrechnung

I. Außerplanmäßige Abschreibungen

E. Sonstige Angaben

I. Geschäftsführungsorgane

A. Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss

1) Die Gliederung der Bilanz der Gewinn- und Verlustrechnung entspricht den Bestimmungen der §§266 und 275 HGB. Die Bilanz ist in Kontoform, die Gewinn- und Verlustrechnung in Staffelform nach dem Gesamtkostenverfahren aufgestellt.

2) In der Handelsbilanz und in der G.u.V. ist zu jedem Posten der entsprechende Wert des vorhergehenden Geschäftsjahres angegeben.

3) Die Posten der Aktivseite sind nicht mit Posten der Passivseite, Aufwendungen nicht mit Erträgen, Grundstücksrechte nicht mit Grundstückslasten verrechnet.

4) Das Anlage- und Umlaufvermögen, das Eigenkapital, die Schulden und Rechnungsabgrenzungsposten sind in der Handelsbilanz gesondert ausgewiesen und hinreichend gegliedert.

5) Dem Anlagevermögen sind nur Gegenstände zugeordnet, die dem Geschäftsbetrieb dauernd zu dienen geeignet und bestimmt sind.

6) Angaben und Begründungen zu Abweichungen von der Darstellungsstetigkeit in Bilanz und GuV gem. § 265 (1) S. 2 HGB zu denen des Vorjahres sind nicht notwendig.

Die auf den Jahresabschluss des Vorjahres angewendeten Darstellungsgrundsätze wurden beibehalten.

7) Der Jahresabschluss vermittelt ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage.

B. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

I. Bilanzierungsmethoden

1) Gemäß Art. 67 EGHGB wird für folgende Bilanzpositionen vom Beibehaltungs- oder Fortführungswahlrecht Gebrauch gemacht:

- Aufwandsrückstellungen gem. § 249 HGB a. F.

- Rechnungsabgrenzungsposten § 250 HGB a. F.

2) Im Jahresabschluss sind sämtliche Vermögensgegenstände, Schulden, Rechnungsabgrenzungsposten, Aufwendungen und Erträge enthalten, soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist.

3) Die Bilanzierungsverbote nach § 248 Abs. 1 und § 248 Abs. 2 HGB wurden beachtet. Selbst geschaffene immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögen wurden nicht als Aktivposten in die Bilanz aufgenommen.

4) Rückstellungen sind nur im Rahmen des § 249 Abs. 1 HGB gebildet. Die Auflösung der Rückstellungen erfolgte nach bestimmungsgemäßem Verbrauch.

5) Rechnungsabgrenzungsposten wurden nur im Rahmen der Bestimmungen des
§ 250 HGB gebildet.

6) Soweit Haftungsverhältnisse i. S. d. § 251 HGB bestehen, sind diese gemäß § 268 Abs. 7 HGB im Anhang angegeben.

II. Bewertungsmethoden

1) Die angewandten Bewertungsmethoden orientieren sich grundsätzlich an den handelsrechtlichen Bestimmungen. Die Bewertungsmethoden wurden gem. §§ 252 ff. HGB angewandt.

2) Die Wertansätze der Eröffnungsbilanz des Geschäftsjahres stimmen mit denen der Schlussbilanz des vorhergehenden Geschäftsjahres überein.

3) Bei der Bewertung wird von der Fortführung der Unternehmenstätigkeit ausgegangen. Dem stehen weder tatsächliche noch rechtliche Gründe entgegen.

4) Die Vermögensgegenstände und Schulden sind einzeln bewertet worden. Es ist vorsichtig bewertet worden. Namentlich sind alle vorhersehbaren Risiken und Verluste, die bis zum Abschlussstichtag entstanden sind, berücksichtigt, selbst wenn diese erst zwischen Abschlussstichtag und dem Tag der Aufstellung des Jahresabschlusses bekannt geworden sind.

5) Gewinne wurden nur berücksichtigt, soweit diese am Abschlussstichtag realisiert waren. Aufwendungen und Erträge sind unabhängig von den Zeitpunkten der entsprechenden Zahlungen im Jahresabschluss erfasst.

6) Die Vermögensgegenstände des Anlagevermögens sind zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten vermindert um planmäßige Abschreibungen angesetzt. Bei der Bemessung der planmäßigen Abschreibungen wurde von der voraussichtlichen Nutzungsdauer unter Berücksichtigung der betrieblichen Nutzungsverhältnisse ausgegangen. Es wurde ausschließlich von der linearen Abschreibungsmethode mit Sätzen zwischen 3,00 % und 33,33 % Gebrauch gemacht.

7) Die Leistungsforderungen sind grundsätzlich mit dem Nennbetrag angesetzt.

8) Das gezeichnete Kapital ist zum Nennbetrag angesetzt. Nicht eingeforderte Einlagen sind vom gezeichneten Kapital offen abgesetzt.

9) Die sonstigen Rückstellungen wurden nach üblicher kaufmännischer Schätzung ermittelt und mit ihrem Erfüllungsbetrag angesetzt. Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr wurden gem. § 253(2) HGB abgezinst.

10) Die Verbindlichkeiten sind mit ihren Erfüllungsbeträgen angesetzt.

11) Die auf den Jahresabschluss angewandten Bewertungsmethoden sind beibehalten worden.

C. Angaben und Erläuterungen zur Bilanz

I. Verbindlichkeiten

Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von mehr als 5 Jahren bestanden am Bilanzstichtag nicht. Sicherungsrechte am Gesellschaftsvermögen zu Gunsten Dritter sind nicht bestellt.

II. Forderungen und Verbindlichkeiten i. S. d. § 42, III GmbHG

1) Die Gesellschaft hatte gegen den Gesellschafter Ehrhart Gronau Darlehensforderungen in Höhe von 7.429,38 €.

2) Ein gesonderter Bilanzausweis dieser Posten erfolgte unter dem Punkt Verrechnungskonto Gesellschafter.

3) Die Verzinsung erfolgt vertragsgemäß mit 6,00 % aus dem jeweiligen Darlehensstand.

III. Immaterielle Vermögensgegenstände, Geschäfts- oder Firmenwert

Selbstgeschaffene immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens wurden nicht als Aktivposten in die Bilanz aufgenommen.

IV. Haftungsverhältnisse

Haftungsverhältnisse i.S.d. §251 HGB bestanden am Bilanzstichtag nicht.

V. Ausschüttungssperre

Ausschüttungssperren gem. § 268(8) HGB bestehen nicht.

D. Angaben und Erläuterungen zu G.u.V.-Posten

I. Außerplanmäßige Abschreibungen

Im Geschäftsjahr wurden außerplanmäßige Abschreibungen auf Vermögensgegenstände des Anlagevermögens bei dauernder Wertminderung gem. §253(3) HGB nicht angesetzt.

E. Sonstige Angaben

I. Geschäftsführungsorgane

Geschäftsführer zum 31.12.2012 war


Daniel Balás

Roßmarktstraße 3
04177 Leipzig

08112 Wilkau-Haßlau, 28.02.2013

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