DIAL
Marketing-Service GmbH
Groß-Gerau
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2012 bis zum 31.12.2012
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2012
EUR |
31.12.2011
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
48.242,88 |
71.402,88 |
| I.
Sachanlagen |
46.724,00 |
69.869,00 |
| II.
Finanzanlagen |
1.518,88 |
1.533,88 |
| B.
Umlaufvermögen |
240.051,02 |
249.708,09 |
| I.
Vorräte |
4.063,17 |
3.791,00 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
169.877,56 |
230.851,20 |
| davon
mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr |
704,02 |
828,89 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
66.110,29 |
15.065,89 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
288.293,90 |
321.110,97 |
Passiva
|
|
31.12.2012
EUR |
31.12.2011
EUR |
| A.
Eigenkapital |
153.518,04 |
123.119,99 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
25.564,59 |
25.564,59 |
| II.
Gewinnvortrag |
97.555,40 |
68.905,50 |
| III.
Jahresüberschuss |
30.398,05 |
28.649,90 |
| B.
Rückstellungen |
28.888,02 |
19.887,00 |
| C.
Verbindlichkeiten |
105.887,84 |
178.103,98 |
| davon
mit Restlaufzeit bis 1 Jahr |
95.450,91 |
133.558,20 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
288.293,90 |
321.110,97 |
Anhang
I. Allgemeine Angaben
Vorliegender Jahresabschluss der DIAL
Marketing-Service GmbH zum 31.12.2012 wurde auf der
Grundlage der Rechnungslegungsvorschriften des
Handelsgesetzbuchs (HGB i. d. F. des
Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes -BilMoG-) aufgestellt.
Ergänzend zu den handelsrechtlichen Bestimmungen
wurden die Regelungen des GmbH-Gesetzes beachtet.
Die Gesellschaft weist zum Abschlussstichtag die
Größenmerkmale einer kleine Kapitalgesellschaft
i. S. d. § 267 Abs. 1 HGB auf. Die
Erleichterungsvorschriften (§§ 274a, 288
Abs. 1 HGB) für kleine Kapitalgesellschaften
wurden bei der Erstellung des Anhangs, nicht jedoch bei der
Aufstellung der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung
in Anspruch genommen.
Die Geschäftsführung hat auf eine
Darstellung der Ertragslage sowie der Vermögens- und
Finanzlage verzichtet.
Der vorliegende Jahresabschluss ist
grundsätzlich unter Beibehaltung der für den
Vorjahresabschluss angewendeten Gliederungs- und
Bewertungsgrundsätzen nach den für kleine
Kapitalgesellschaften geltenden Vorschriften des
Handelsgesetzbuches aufgestellt (§§ 265 Abs. 1
Satz 2, 266 ff. HGB).
II. Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze
Der Jahresabschluss wird nach deutschem
Handelsgesetzbuch unter Beachtung der ergänzenden
Vorschriften des GmbH-Gesetzes aufgestellt.
Im Einzelnen wurden folgende Bilanzierung- und
Bewertungsmethoden angewendet:
Erworbene immaterielle Anlagewerte wurden zu
Anschaffungskosten angesetzt und sofern sie der Abnutzung
unterlagen, um planmäßige Abschreibungen
vermindert.
Das Sachanlagevermögen wurde zu Anschaffungs-
bzw. Herstellungskosten angesetzt und soweit abnutzbar, um
planmäßige Abschreibungen vermindert.
Die planmäßigen Abschreibungen wurden nach
der voraussichtlichen Nutzungsdauer der
Vermögensgegenstände linear vorgenommen.
Bewegliche Gegenstände des Anlagevermögens
bis zu einem Wert von Euro 410 € wurden im Jahr des
Zugangs sofort abgeschrieben.
In den Vorjahren wurden abnutzbare bewegliche
Anlagegüter, die einer selbständigen Nutzung
fähig sind, mit Anschaffungs- oder Herstellungskosten
zwischen € 150,00 und € 1.000,00 in einen
Sammelposten eingestellt, der in den Folgejahren mit
jeweils einem Fünftel gewinnmindernd aufgelöst
wird. Beim Ausscheiden eines derart erfassten
Vermögensgegenstandes wird der Sammelposten nicht um
diesen Gegenstand vermindert.
Forderungen und Wertpapiere wurden unter
Berücksichtigung aller erkennbaren Risiken bewertet.
Die voraussichtlich im Folgejahr veranlagten Steuern
wurden im Rahmen einer Steuerrückstellung
berücksichtigt.
Die sonstigen Rückstellungen erfassen alle
erkennbaren Risiken und ungewisse Verbindlichkeiten und
sind mit dem Erfüllungsbetrag bewertet, der nach
vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendig
ist (§ 253 Abs. 1 Satz 2 HGB).
Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als
einem Jahr werden mit dem ihrer Restlaufzeit entsprechenden
durchschnittlichen Marktzinssatz abgezinst (§ 253 Abs.
2 Satz1 HGB)
Verbindlichkeiten werden mit ihrem
Erfüllungsbetrag bilanziert (§ 253 Abs. 1
Satz 2 HGB).
Bestehende Gestaltungsmöglichkeiten (Ansatz-,
Bewertungs- und Ausweiswahlrechte sowie
Ermessensentscheidungen) sowie Aufstellungserleichterungen
wurden im Rahmen der Erstellung nach den Vorgaben der
Geschäftsführung ausgeübt.
III. Angaben zu einzelnen Posten der Bilanz und Gewinn-
und Verlustrechnung
III. 1 Angaben zur Bilanz
Die Entwicklung des Anlagevermögens ist aus dem
beigefügten Anlagenspiegel ersichtlich. Hieraus
ergeben sich auch die Abschreibungen des
Geschäftsjahres (§ 268 II HGB).
Bei den Verbindlichkeiten gegenüber
Kreditinstituten handelt es sich im Wesentlichen um
Finanzierungsdarlehen für im Anlagevermögen
ausgewiesene Fahrzeuge. Die Restlaufzeit beträgt bis
zu drei Jahre.
Die sonstigen Verbindlichkeiten enthalten im
Wesentlichen Verbindlichkeiten aus Fremdgeldern,
Löhnen und Gehältern, Steuern sowie Darlehen des
Gesellschafters.
III. 2 Angaben zur Gewinn- und Verlustrechnung
Die Gewinn- und Verlustrechnung wurde nach dem
Gesamtkostenverfahren (§ 275 II HGB) aufgestellt.
Die sonstigen betrieblichen Erträge beinhalten
Erträge aus der Auflösung von Rückstellungen
und die Sachbezüge der Mitarbeiter
(Kfz-Überlassung).
IV. Ergebnisverwendung
Zur Ergebnisverwendung schlägt die
Geschäftsführung der Gesellschafterversammlung
vor, den Bilanzgewinn i. H. v. € 127.953,45
(resultierend aus dem Jahresüberschuss i. H. v. €
30.398,05 und dem Gewinnvortrag i. H. v. € 97.555,40)
auf neue Rechnung vorzutragen.
V. Sonstige Angaben
1) Angaben zur Geschäftsführung
Während des abgelaufenen Geschäftsjahrs
wurden die Geschäfte des Unternehmens durch folgende
Personen geführt:
Herrn Dieter Helmut Albrecht,
Mörfelden-Walldorf, Kaufmann, verstorben am 03.06.2013
Seit dem 26.06.2013 ist Herr Dirk Albrecht aus
Mörfelden-Walldorf als neuer Geschäftsführer
bestellt worden.
Der Geschäftsführer ist
alleinvertretungsberechtigt und befugt, im Namen der
Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter
eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen. In
Ausübung des Wahlrechts gemäß
§ 286 Abs. 4 HGB wird auf die Angabe der
Gesamtbezüge verzichtet.
2) Weitere Angaben
Die Gesellschaft verwaltet (in einem
treuhänderischen Verhältnis) für einen
Auftraggeber Gelder auf zwei Konten bei der Volksbank
Südhessen-Darmstadt. Die Konten wurden deshalb in der
Bilanz der Gesellschaft nicht ausgewiesen. Die Guthaben auf
den Konten beliefen sich zum 31.12.2012 auf insgesamt
€ 10.348,64.
Groß-Gerau, den 28.08.2013
Angabe der
Ausleihungen, Forderungen und Verbindlichkeiten
gegenüber Gesellschaftern
1.1.2012 -
31.12.2012
Der Betrag der Verbindlichkeiten gegenüber
Gesellschaftern beträgt 10.436,93 EUR.
1.1.2011 -
31.12.2011
Der Betrag der Verbindlichkeiten gegenüber
Gesellschaftern beträgt 44.545,78 EUR.
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 28.08.2013 festgestellt.
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