Perfekt Bau GmbH
Stammdaten
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Historie
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Management
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Bernd Schaube seit 29.9.2006 | Liquidator |
Wirtschaftlich Berechtigte
Natürliche Personen, die das Unternehmen letztendlich besitzen oder kontrollieren – ermittelt durch Auflösen der Gesellschafterkette
Identifizierte Personen (2)
| Name | Anteil |
|---|---|
Lutz Jetusel | 30.77% |
| 30.77% |
Ungelöste Beteiligungen (1)
| Name | Anteil |
|---|---|
HA-MO Bau GmbH | 38.46% |
Gesellschafter
Eigentümer- und Gesellschafterstruktur des Unternehmens
3 Gesellschafter
GmbH-Struktur
2 von 3 angezeigt
Konzern- und Jahresabschlüsse
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
PERFEKT BAU GmbH i. L.KlostermansfeldJAHRESABSCHLUSS zum 31. Dezember 2012Bilanz zum 31. Dezember 2012(Korrektur lt. Betriebsprüfung)AKTIVA
Anhang1. ANWENDUNG DES HGB Der vorliegende Jahresabschluss zum 31. Dezember 2012 ersetzt den Jahresabschluss vom 11. März 2013 und ist nach dem ab 01. Januar 1986 in Kraft befindlichen Rechnungslegungsvorschriften des HGB in der Fassung des Bilanzrichtliniengesetztes erstellt worden. Die Korrektur des Jahresabschlusses 2012 berücksichtigt die Ergebnisse der Amtsbetriebsprüfung des Finanzamtes Eisleben entsprechend des Prüfberichtes vom 14. Juni 2013. Gemäß § 267, Abs. 1, HGB sind die Merkmale einer kleinen Kapitalgesellschaft gegeben. Von der Angabeerleichterung im ANHANG für kleine Kapitalgesellschaften gemäß § 288, HGB wurde Gebrauch gemacht. 2. ALLGEMEINE ANGABEN ZUR BEWERTUNG DER BILANZ Die Vermögensgegenstände des Anlagevermögens wurden zu den Anschaffungs- und Herstellungskosten bewertet. Abschreibungen auf die Grundstückswerte waren nicht zu berücksichtigen; die technischen und baulichen Anlagen werden seit der Fertigstellung von den zuständigen Betreibern genutzt. Bewegliche und geringwertige Wirtschaftsgüter sind nicht vorhanden. Die Forderungen wurden zum Erinnerungswert angesetzt. GRUND: Der Schuldner, die Gemeinde Aseleben, ist nicht zahlungswillig. Eine zivilrechtliche Auseinandersetzung kann die Liquidationsmasse nicht finanzieren. Rückstellungen wurden nur in Höhe des Betrages angesetzt, der nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendig ist. Die Verbindlichkeiten sind mit den Rückzahlbeträgen angesetzt. Aussonderungsrechte an die Gesellschafter können erst nach der Gläubigerbefriedigung und dem Verbleib eines freien Massebetrages (Gewinn) geltend gemacht werden. 3. ANGABEN ZUR GESCHÄFTSLEITUNG Zum alleinvertretungsberechtigten Liquidator ist seit dem 31. Mai 2005 bestellt : BERND WERNER SCHAUBE, Mühlhausen/Thüringen 4. LAGEBERICHT 4.1. Grundstückswerte, Bauliche Anlagen, Technische Anlagen Die Erschließungsflächen, baulichen und technischen Anlagen sind nach § 11 des Erschließungsvertrages aus 1995 mit der Gemeinde Aseleben unentgeltlich, kosten- und lastenfrei an die Gemeinde zu übereignen. Die einzelnen Positionen sind somit nicht werthaltig. Auf die Vermögensgegenstände des Anlagevermögens sind bei voraussichtlich dauernder Wertminderung außerplanmäßige Abschreibungen zu dem Wert am Abschlussstichtag vorzunehmen. 4.2. Bebauungsplangrundstücke Nr. 55 und 56 Die Erschließung der beiden Grundstücke kann aus Kostengründen nicht mehr erfolgen. Mit einem Erlös aus dem Verkauf der unerschlossenen Baugrundstücke ist nicht zu rechnen. Es wurde ein Erinnerungswert von EUR 1,00 bilanziert. 4.3. Flurstück 132/1 Die Grundstücksfläche gliedert sich in eine Ausgleichsfläche, die als öffentliche Erschließungsfläche unentgeltlich, kosten- und lastenfrei an die Gemeinde Aseleben zu übereignen ist. Eine weitere Teilfläche bildet die Mischgebietsstrasse, die nicht Gegenstand des Erschließungsvertrages mit der Gemeinde Aseleben ist. Gemäß Verwaltungsvereinbarung aus 1995 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Gemeinde Aseleben, ist für den Grunderwerb und die Herstellung der Mischgebietsstrasse die Gemeinde Aseleben zuständig. Den Grunderwerb und die Herstellung hat die PERFEKT BAU GmbH im Auftrag der Gemeinde Aseleben durchgeführt. Der Gemeinde Aseleben liegt ein entsprechender Notarvertragsentwurf vor. Bisher hat sich die Gemeinde Aseleben ohne Angabe von Gründen geweigert, an dem Notarakt mitzuwirken und daraus eine Zahlung an die Liquidationsmasse zu leisten. Eine Klage ist durch die Liquidationsmasse nicht finanzierbar. Die Teilfläche von 425 m 2 des Flurstücks 132/1 wurde durch die benachbarte Tankstelle überbaut. Es besteht mit dem Eigentümer der Tankstelle, der ORLEN Deutschland GmbH, Einvernehmen, diese Teilfläche für EUR 26.742,82 zu erwerben. 4.4. Refinanzierungsforderung gegen die MIDEWA GmbH Die Trinkwasseranlage innerhalb und außerhalb des Geltungsbereiches des Bebauungsplanes Nr. 2 wurde durch die PERFEKT BAU GmbH errichtet. Die MIDEWA GmbH als Betreiber der Anlage hatte dazu der PERFEKT BAU GmbH ein Refinanzierungsversprechen in Höhe von 30 % der Gesamtherstellungskosten gegeben. Die MIDEWA GmbH ist nicht bereit, dieses Versprechen heute gegenüber der Liquidationsmasse zu erfüllen. Eine Klage ist durch die Liquidationsmasse nicht finanzierbar. 4.5. Honorarforderung zur Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 2 Aufgrund eines schriftlichen Auftrages der Gemeinde Aseleben hat die PERFEKT BAU GmbH den Bebauungsplan Nr. 2 aufgestellt. Die Honorarrechnung über EUR 70.001,03 wurde durch die Gemeinde trotz mehrfacher Aufforderungen nicht beglichen. Eine Klage ist durch die Liquidationsmasse nicht finanzierbar. 4.6. Bauleistungsforderung Mischwasserkanal - Wohn- und Gewerbegebiet Aseleben - Die Herstellungskosten beliefen sich auf EUR 125.840,00. Die Fläche war nicht Gegenstand des Erschließungsvertrages mit der Gemeinde Aseleben. Die Herstellung oblag der Gemeinde Aseleben im Rahmen ihres Vorhabens- und Erschließungsplanes "A.P. Electronik". Die Gemeinde Aseleben ist zahlungsunwillig. Eine Klage ist für die Liquidationsmasse nicht finanzierbar. 4.7. Rückstellungen Rückstellungen für Aussonderungsrechte zur Begleichung eventueller Gewinnansprüche der Gesellschafter, können erst angesetzt werden, wenn künftig Gewinne anfallen. Sonstige Rückstellungen für die erwarteten Verluste beim Eigentumsübergang der Erschließungsflächen wurden gebildet. Zur Wiederherstellung von irrtümlich vernichteten Bestandsunterlagen ist ein Rückstellung für die voraussichtlichen Kosten in Höhe von EUR 7.600,00 zu bilden. 4.8. Verbindlichkeiten Die Forderung der P. Nelle GmbH ist aufgrund des ursächlichen Zusammenhangs mit der Wiederherstellung von irrtümlich vernichteten Bestandsunterlagen um EUR 7.600,00 zu kürzen. Die Zahlung eines Baulastenzuschusses in Höhe von EUR 22.854,95 für den III. Bauabschnitt wird von dem Stromversorger, der enviaM, nicht mehr gefordert. Der III. Bauabschnitt ist an die Anlieger als Gartenland verkauft worden. 4.9. Vorschuss Liquidator Ursprünglich waren EUR 8.000,00 als Liquiditätszuschuss der Liquidationsmasse vom Liquidator zur Verfügung gestellt worden. Die Position ist um weitere EUR 996,62 auf EUR 8.996,62 zu ändern. 4.10. Umsatzsteuerverbindlichkeit Eine Umsatzsteuerverbindlichkeit ergibt sich nicht.
Mühlhausen, 19. September 2013 PERFEKT BAU GmbH i. L. B. W. Schaube, als Liquidator |
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