Casa Ideale
Planungs GmbH
Kassel
Jahresabschluss zum 31.12.2006
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2006
EUR |
31.12.2005
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
11.119,00 |
12.815,00 |
| I.
Immaterielle Vermögensgegenstände |
3,00 |
3,00 |
| II.
Sachanlagen |
11.116,00 |
12.812,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
47.866,18 |
46.510,37 |
| I.
Vorräte |
0,00 |
1.390,00 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
45.205,34 |
42.533,56 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
2.660,84 |
2.586,81 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
1.781,57 |
2.637,89 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
60.766,75 |
61.963,26 |
Passiva
|
|
31.12.2006
EUR |
31.12.2005
EUR |
| A.
Eigenkapital |
25.021,36 |
24.920,00 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
25.000,00 |
25.000,00 |
| II.
Verlustvortrag |
80,00 |
167,98 |
| III.
Jahresüberschuss |
101,36 |
87,98 |
| B.
Sonderposten mit Rücklageanteil |
10.120,00 |
12.300,00 |
| C.
Rückstellungen |
2.426,33 |
4.542,33 |
| D.
Verbindlichkeiten |
23.199,06 |
20.200,93 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
60.766,75 |
61.963,26 |
Anhang
A. Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss
B. Angaben zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
I. Bilanzierungsmethoden
II. Bewertungsmethoden
C. Angaben zu Bilanzposten
I. Verbindlichkeiten
II. Forderungen und Verbindlichkeiten i. S. d.
§ 42, III GmbHG
III. Sonderposten mit Rücklageanteil
IV. Haftungsverhältnisse
D. Sonstige Angaben
I. Anteilsbesitz
II. Geschäftsführungsorgane
A. Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss
1) Die Gliederung der Bilanz entspricht den
Bestimmungen des § 266 HGB. Die Bilanz ist in
Kontoform aufgestellt.
2) In der Bilanz ist zu jedem Posten der
entsprechende Wert des vorhergehenden Geschäftsjahres
angegeben.
3) Die Posten der Aktivseite sind nicht mit Posten
der Passivseite, Aufwendungen nicht mit Erträgen,
Grundstücksrechte nicht mit Grundstückslasten
verrechnet.
4) Das Anlage- und Umlaufvermögen, das
Eigenkapital, die Schulden und Rechnungsabgrenzungsposten
sind in der Bilanz gesondert ausgewiesen und hinreichend
gegliedert.
5) Dem Anlagevermögen sind nur Gegenstände
zugeordnet, die dem Geschäftsbetrieb dauernd zu dienen
geeignet und bestimmt sind.
6) Forderungen und Verbindlichkeiten gegenüber
Gesellschaftern sind in der Bilanz nicht gesondert
ausgewiesen. Der Ausweis erfolgte in der Bilanz unter den
Posten "sonstige Vermögensgegenstände" bzw.
"sonstige Verbindlichkeiten".
7) Die auf den Jahresabschluss angewendeten
Darstellungsgrundsätze sind beibehalten worden.
8) Zusätzliche Angaben wegen der
Nichtvergleichbarkeit einzelner Positionen des
Jahresabschlusses mit denen des Vorjahres sind nicht
notwendig. Der Jahresabschluss vermittelt ein den
tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild
der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage.
B. Angaben zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
I. Bilanzierungsmethoden
1) Im Jahresabschluss sind sämtliche
Vermögensgegenstände, Schulden, und
Rechnungsabgrenzungsposten enthalten, soweit gesetzlich
nichts anderes bestimmt ist.
2) Die Bilanzierungsverbote nach § 248 Abs. 1
und § 248 Abs. 2 HGB wurden beachtet.
3) Rückstellungen sind nur im Rahmen des §
249 Abs. 1 HGB gebildet. Die Auflösung der
Rückstellungen erfolgte nach
bestimmungsgemäßem Verbrauch.
4) Rechnungsabgrenzungsposten wurden nur im Rahmen
der Bestimmungen des
§ 250 HGB gebildet.
II. Bewertungsmethoden
1) Die angewandten Bewertungsmethoden orientieren
sich grundsätzlich an den steuerrechtlichen
Bestimmungen; handelsrechtliche Bestimmungen standen dem
nicht entgegen.
2) Die Wertansätze der Eröffnungsbilanz des
Geschäftsjahres stimmen mit denen der Schlussbilanz
des vorhergehenden Geschäftsjahres überein.
3) Bei der Bewertung wird von der Fortführung
der Unternehmenstätigkeit ausgegangen. Dem stehen
weder tatsächliche noch rechtliche Gründe
entgegen.
4) Die Vermögensgegenstände und Schulden
sind einzeln bewertet worden. Es ist vorsichtig bewertet
worden. Namentlich sind alle vorhersehbaren Risiken und
Verluste, die bis zum Abschlussstichtag entstanden sind,
berücksichtigt, selbst wenn diese erst zwischen
Abschlussstichtag und dem Tag der Aufstellung des
Jahresabschlusses bekannt geworden sind.
5) Die Vermögensgegenstände des
Anlagevermögens sind zu Anschaffungs- bzw.
Herstellungskosten vermindert um planmäßige
Abschreibungen angesetzt. Bei der Bemessung der
planmäßigen Abschreibungen wurde von der
voraussichtlichen Nutzungsdauer unter Berücksichtigung
der betrieblichen Nutzungsverhältnisse ausgegangen.
Vermögensgegenstände im Einzelwert unter €
410,00 werden im Zugangsjahr nach
§ 6 Abs. 2 EStG sofort in voller
Höhe abgeschrieben.
6) Die Leistungsforderungen sind grundsätzlich
mit dem Nennbetrag angesetzt.
7) Das gezeichnete Kapital ist zum Nennbetrag
angesetzt.
8) Die sonstigen Rückstellungen wurden nach
üblicher kaufmännischer Schätzung ermittelt.
9) Die Verbindlichkeiten sind mit dem
Rückzahlungsbetrag angesetzt.
10) Die auf den Jahresabschluss angewandten
Bewertungsmethoden sind beibehalten worden.
C. Angaben zu Bilanzposten
I. Verbindlichkeiten
Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von mehr
als 5 Jahren bestanden am Bilanzstichtag nicht.
Sicherungsrechte am Gesellschaftsvermögen zu Gunsten
Dritter sind nicht bestellt.
II. Forderungen und Verbindlichkeiten i. S. d. §
42, III GmbHG
1) Zum Bilanzstichtag bestehen Forderungen gegen die
Gesellschafterin in Höhe von € 38.264,22.
Ein gesonderter Bilanzausweis dieses Postens erfolgte
nicht. Er ist in den "sonstigen
Vermögensgegenständen" enthalten.
III. Sonderposten mit Rücklageanteil
Von dem Wahlrecht gem. § 273 HGB i. V. m.
§ 7 g Abs. 3 EStG für künftige Investitionen
einen Sonderposten mit Rücklageanteil zu bilden, wurde
im Geschäftsjahr Gebrauch gemacht und ein Sonderposten
in Höhe von € 620,00 gebildet. Die Auflösung
erfolgte entsprechend den steuerlichen Vorschriften.
IV. Haftungsverhältnisse
Haftungsverhältnisse i. S. d. § 251 HGB
bestanden am Bilanzstichtag nicht.
D. Sonstige Angaben
I. Anteilsbesitz
Die Gesellschaft hält keine Beteiligungen.
II. Geschäftsführungsorgan
Im Berichtsjahr wurden die Geschäfte der
Gesellschaft von Frau Dipl.-Ing. Antje Hallaschka, Kassel,
geführt.
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