Laskowski Bodendesign GmbH

Heilswannenweg 61, 31008 Elze, DEU

Stammdaten

Register
Amtsgericht Hildesheim HRB 205748
Eingetragen
4.5.2018
Branche
Fußboden-, Fliesen- und Plattenlegerei, TapezierereiMalerei- und LackiergewerbeGlasergewerbe
Gegenstand
Verlegung von Bodenbelägen

Finanzübersicht

Historie

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Management

NameRolle
Martina Tegtmeyer
seit 1.7.2020
Prokura
Marco Laskowski
seit 4.5.2018
Geschäftsführer

Wirtschaftlich Berechtigte

100.00% identifiziert0.00% ungelöst

Identifizierte Personen (1)

NameAnteil
100.00%

Gesellschafter

1 Gesellschafter

GmbH-Struktur

Elze
25.000 €
100.00%

Bilanzkonten

Konzern- und Jahresabschlüsse

Laskowski Bodendesign GmbH

Elze

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023

Bilanz

Aktiva

31.12.2023
EUR
31.12.2022
EUR
A. Anlagevermögen 22.032,00 19.264,00
I. Sachanlagen 22.032,00 19.264,00
B. Umlaufvermögen 588.663,01 473.372,89
I. Vorräte 350.930,16 220.182,72
II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 189.499,64 168.024,77
davon gegen Gesellschafter 5.907,34 27.074,87
III. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 48.233,21 85.165,40
Aktiva 610.695,01 492.636,89

Passiva

31.12.2023
EUR
31.12.2022
EUR
A. Eigenkapital 77.239,61 70.277,54
I. Gezeichnetes Kapital 25.000,00 25.000,00
II. Bilanzgewinn 52.239,61 45.277,54
davon Gewinnvortrag 45.277,54 46.860,14
B. Rückstellungen 28.600,00 47.807,55
C. Verbindlichkeiten 504.855,40 374.551,80
davon mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr 504.855,40 371.817,38
davon mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr 0,00 2.734,42
Summe Passiva 610.695,01 492.636,89

Anhang

Laskowski Bodendesign GmbH, Elze

Jahresabschluss zum 31. Dezember 2023

Anhang

1. Allgemeine Angaben

Die Laskowski Bodendesign GmbH, Elze, ist beim Amtsgericht Hildesheim unter HRB 205748 eingetragen.

Von der Laskowski Bodendesign GmbHsind aufgrund der ergänzenden Regelungen im Ge­sellschafts­vertrag die Vorschriften für kleine Gesellschaften zu beach­ten.

Die größenabhängigen Erleichterungen der §§ 274a und 288 HGB wurden in An­spruch genom­men.

2. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

Sachanlagen werden zu Anschaffungskosten vermin­dert um planmäßige und bei voraussicht­lich dauernder Wertminderung um außerplan­mäßige Abschreibungen angesetzt. Die Sachan­lagen werden nach der li­nearen Methode unter Berücksichtigung der betriebsge­wöhnlichen Nutzungsdau­er abgeschrieben. Bei Zugängen von abnutz­baren beweg­lichen Vermögens­wer­ten werden die Abschreibungen pro rata temporis er­mittelt.

Geringwertige Vermögensgegenstände mit Anschaffungskosten bis EUR 800,00 werden aus Ver­einfachungsgründen im Zugangsjahr voll abgeschrieben und als Abgang behandelt, soweit sie nicht wegen Unwesentlichkeit (bei Anschaffungskosten bis EUR 250,00) in den Aufwen­dun­gen ausgewiesen werden.

Finanzanlagen werden mit den Anschaffungskosten angesetzt. Bei einer voraussichtlich dauernden und vorübergehenden Wertminderung am Bilanzstichtag erfolgt eine Abschreibung auf den niedrigeren beizulegenden Wert.

Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe werden zu durchschnittlichen Anschaffungskosten bzw. den jeweils niedrigeren beizulegenden Werten bewertet; die niedrigeren beizulegenden Werte wer­den im Wesentlichen nach den Verhältnissen am Beschaffungsmarkt, aber unter Berücksich­tigung der Einsatzmöglichkeit der Bestände ermittelt. Bei der Ermittlung der Anschaffungsko­sten wird unterstellt, dass die zuletzt angeschafften Produkte zuerst verbraucht werden (LIFO).

Unfertige und fertige Erzeugnisse sind zu Herstellungskosten bewertet. Die Herstellungs­kosten umfassen Fertigungsmaterial, Fertigungslöhne sowie angemessene Teile der Material- und Fertigungsgemeinkosten, der Verwaltungsgemeinkosten sowie des Werteverzehrs des An­lage­vermögens, soweit dieser durch die Fertigung veranlasst ist. Der in den Herstellungs­kosten enthaltene Werteverzehr des Anlagevermögens, das der Fertigung der Erzeugnisse dient, wird durch lineare Abschreibungen vom Anschaffungswert ermittelt. Für ungängige und technisch veraltete Erzeugnisse werden ausreichende Bewertungsabschläge vorgenommen. Die Erzeug­nisse sind verlustfrei nach den Verhältnissen am Absatzmarkt bewertet. Fremd­kapital­zinsen, die auf den Zeitraum der Herstellung entfallen, werden nicht in die Herstellungs­kosten ein­be­zogen.

Handelswaren werden zu durchschnittlichen Anschaffungskosten bilanziert. Bei der Ermittlung der Anschaffungskosten wird unterstellt, dass die zuletzt angeschafften Produkte zuerst ver­braucht werden (LIFO). Ist der Marktpreis am Bilanzstichtag niedriger, er­folgt aufgrund des strengen Niederstwertprinzips eine Abschreibung auf diesen Wert. Zur Er­mittlung des beizule­genden Werts werden der Beschaffungs- und Absatzmarkt so­wie Be­stands­risiken aus der La­gerdauer und einer verminderten Verwertbarkeit in angemesse­nem und ausreichendem Um­fang berücksichtigt.

Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände werden mit den Anschaffungskosten (in der Regel dem Nennwert) bzw. mit den am Bilanzstichtag niedrigeren beizulegenden Wer­ten angesetzt. Bei Forderungen, deren Einbringlichkeit mit erkennbaren Risiken behaftet ist, werden angemessene Wertabschläge vorgenommen; uneinbringliche Forderungen werden ausgebucht. Sobald die Gründe für den niedrigeren Wertansatz nicht mehr bestehen, wird ma­ximal bis zu den Anschaffungskosten zugeschrieben.

Der Kassenbestand und die Guthaben bei Kreditinstituten sind zu Anschaffungskosten bilanziert.

Die Steuerrückstellungen werden in Höhe des Erfüllungsbetrags angesetzt, der nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendig ist.

Bei der Bildung der sonstigen Rückstellungen werden alle ungewissen Verbindlichkeiten, drohenden Verluste aus schwebenden Geschäften und innerhalb der nächsten drei Monate nachzuholenden im Geschäftsjahr 2023 unterlassenen Instandhaltungen berücksichtigt. Die Rück­stellungen sind in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung erforderlichen Erfül­lungsbetrags angesetzt. Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr werden grundsätzlich mit dem ihrer Restlaufzeit entsprechenden durchschnittlichen Markt­zinssatz der vergangenen sieben Geschäftsjahre abgezinst. Die Aufzinsung wird in der Ge­winn- und Ver­lustrechnung in dem Posten "Zinsen und ähnliche Aufwendungen" ausge­wiesen.

Verbindlichkeiten werden grundsätzlich zu ihrem Erfüllungsbetrag angesetzt.

3. Erläuterungen zur Bilanz

Die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sind alle wie im Vorjahr innerhalb eines Jahres fällig.

Die sonstigen Vermögensgegenstände sind alle wie im Vorjahr innerhalb eines Jahres fällig.

Der Posten Forderungen aus Lieferungen und Leistungen enthält Forderungen in Höhe von EUR 149.975,00 (Vorjahr: EUR 114.631,92) mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr.

Der Posten Sonstige Vermögensgegenstände enthält Forderungen in Höhe von EUR 701,81 (Vorjahr: EUR 1.326,09) mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr.

Die Forderungen gegen verbundene Unternehmen enthält Forderungen in Höhe von EUR 3.493,52 (Vorjahr: EUR 5.212,89) mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr.

Das Stammkapital der Gesellschaft beläuft sich auf EUR 25.000,00.

Der Bilanzgewinn enthält einen Gewinnvortrag in Höhe von EUR 45.277,54 (Vorjahr: EUR 46.860,14).

Die sonstigen Rückstellungen betreffen im Wesentlichen die Urlaubsrückstellung in Hö­he von EUR 25.100,00.

Von den Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten haben EUR 0,00 (Vorjahr: EUR 2.734,42) ei­ne Restlaufzeit bis zu einem Jahr.

Die Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen sind mit geschäftsüblichen Eigentums­vorbehalten besichert.

Von den sonstigen Verbindlichkeiten bestehen EUR 27.071,88 (Vorjahr: EUR 36.269,60) aus Steu­ern und EUR 800,36 (Vorjahr: EUR 0,00) im Rahmen der sozialen Sicherheit.

4. Erläuterungen zur Gewinn- und Verlustrechnung

Die Gewinn- und Verlustrechnung wird nach dem Gesamtkostenverfahren aufgestellt.

Der Personalaufwand enthält Aufwendungen für Altersversorgung EUR 14.173,56 (Vorjahr: EUR 14.096,04).

5. Sonstige Angaben

Geschäftsführer war im Geschäftsjahr und ist bis heute:

- Marco Laskowski, Elze

Die Geschäftsführung schlägt der Gesellschafterversammlung vor, den Bilanzgewinn auf neue Rechnung vorzutragen.

Die durchschnittliche Zahl der während des Geschäftsjahres beschäftigten Arbeitnehmer be­trägt 12 (Vorjahr: 10).

 

Elze, den 27. März 2025

gez. Marco Laskowski, (Geschäftsführer)

sonstige Berichtsbestandteile

Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 27.03.2025 festgestellt.

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