Laskowski
Bodendesign GmbH
Elze
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2023
EUR |
31.12.2022
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
22.032,00 |
19.264,00 |
| I.
Sachanlagen |
22.032,00 |
19.264,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
588.663,01 |
473.372,89 |
| I.
Vorräte |
350.930,16 |
220.182,72 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
189.499,64 |
168.024,77 |
| davon
gegen Gesellschafter |
5.907,34 |
27.074,87 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
48.233,21 |
85.165,40 |
| Aktiva |
610.695,01 |
492.636,89 |
Passiva
|
|
31.12.2023
EUR |
31.12.2022
EUR |
| A.
Eigenkapital |
77.239,61 |
70.277,54 |
| I.
Gezeichnetes Kapital |
25.000,00 |
25.000,00 |
| II.
Bilanzgewinn |
52.239,61 |
45.277,54 |
| davon
Gewinnvortrag |
45.277,54 |
46.860,14 |
| B.
Rückstellungen |
28.600,00 |
47.807,55 |
| C.
Verbindlichkeiten |
504.855,40 |
374.551,80 |
| davon
mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr |
504.855,40 |
371.817,38 |
| davon
mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr |
0,00 |
2.734,42 |
| Summe
Passiva |
610.695,01 |
492.636,89 |
Anhang
Laskowski Bodendesign GmbH, Elze
Jahresabschluss zum 31. Dezember 2023
Anhang
1. Allgemeine Angaben
Die Laskowski Bodendesign GmbH, Elze, ist beim
Amtsgericht Hildesheim unter HRB 205748 eingetragen.
Von der Laskowski Bodendesign GmbHsind aufgrund der
ergänzenden Regelungen im
Gesellschaftsvertrag die Vorschriften für
kleine Gesellschaften zu beachten.
Die größenabhängigen Erleichterungen
der §§ 274a und 288 HGB wurden in
Anspruch genommen.
2. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
Sachanlagen werden zu Anschaffungskosten
vermindert um planmäßige und bei
voraussichtlich dauernder Wertminderung um
außerplanmäßige Abschreibungen
angesetzt. Die Sachanlagen werden nach der
linearen Methode unter Berücksichtigung der
betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer
abgeschrieben. Bei Zugängen von abnutzbaren
beweglichen Vermögenswerten werden die
Abschreibungen pro rata temporis ermittelt.
Geringwertige Vermögensgegenstände mit
Anschaffungskosten bis EUR 800,00 werden aus
Vereinfachungsgründen im Zugangsjahr voll
abgeschrieben und als Abgang behandelt, soweit sie nicht
wegen Unwesentlichkeit (bei Anschaffungskosten bis
EUR 250,00) in den Aufwendungen ausgewiesen
werden.
Finanzanlagen werden mit den Anschaffungskosten
angesetzt. Bei einer voraussichtlich dauernden und
vorübergehenden Wertminderung am Bilanzstichtag
erfolgt eine Abschreibung auf den niedrigeren beizulegenden
Wert.
Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe werden zu
durchschnittlichen Anschaffungskosten bzw. den jeweils
niedrigeren beizulegenden Werten bewertet; die niedrigeren
beizulegenden Werte werden im Wesentlichen nach den
Verhältnissen am Beschaffungsmarkt, aber unter
Berücksichtigung der Einsatzmöglichkeit der
Bestände ermittelt. Bei der Ermittlung der
Anschaffungskosten wird unterstellt, dass die zuletzt
angeschafften Produkte zuerst verbraucht werden (LIFO).
Unfertige und fertige Erzeugnisse sind zu
Herstellungskosten bewertet. Die Herstellungskosten
umfassen Fertigungsmaterial, Fertigungslöhne sowie
angemessene Teile der Material- und Fertigungsgemeinkosten,
der Verwaltungsgemeinkosten sowie des Werteverzehrs des
Anlagevermögens, soweit dieser durch die
Fertigung veranlasst ist. Der in den
Herstellungskosten enthaltene Werteverzehr des
Anlagevermögens, das der Fertigung der Erzeugnisse
dient, wird durch lineare Abschreibungen vom
Anschaffungswert ermittelt. Für ungängige und
technisch veraltete Erzeugnisse werden ausreichende
Bewertungsabschläge vorgenommen. Die Erzeugnisse
sind verlustfrei nach den Verhältnissen am Absatzmarkt
bewertet. Fremdkapitalzinsen, die auf den
Zeitraum der Herstellung entfallen, werden nicht in die
Herstellungskosten einbezogen.
Handelswaren werden zu durchschnittlichen
Anschaffungskosten bilanziert. Bei der Ermittlung der
Anschaffungskosten wird unterstellt, dass die zuletzt
angeschafften Produkte zuerst verbraucht werden
(LIFO). Ist der Marktpreis am Bilanzstichtag niedriger,
erfolgt aufgrund des strengen Niederstwertprinzips
eine Abschreibung auf diesen Wert. Zur Ermittlung des
beizulegenden Werts werden der Beschaffungs- und
Absatzmarkt sowie Bestandsrisiken aus der
Lagerdauer und einer verminderten Verwertbarkeit in
angemessenem und ausreichendem Umfang
berücksichtigt.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände werden mit den
Anschaffungskosten (in der Regel dem Nennwert) bzw. mit den
am Bilanzstichtag niedrigeren beizulegenden Werten
angesetzt. Bei Forderungen, deren Einbringlichkeit mit
erkennbaren Risiken behaftet ist, werden angemessene
Wertabschläge vorgenommen; uneinbringliche Forderungen
werden ausgebucht. Sobald die Gründe für den
niedrigeren Wertansatz nicht mehr bestehen, wird
maximal bis zu den Anschaffungskosten zugeschrieben.
Der
Kassenbestand und die Guthaben bei Kreditinstituten
sind zu Anschaffungskosten bilanziert.
Die
Steuerrückstellungen werden in Höhe des
Erfüllungsbetrags angesetzt, der nach
vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendig
ist.
Bei der Bildung der
sonstigen Rückstellungen werden alle ungewissen
Verbindlichkeiten, drohenden Verluste aus schwebenden
Geschäften und innerhalb der nächsten drei Monate
nachzuholenden im Geschäftsjahr 2023 unterlassenen
Instandhaltungen berücksichtigt. Die
Rückstellungen sind in Höhe des nach
vernünftiger kaufmännischer Beurteilung
erforderlichen Erfüllungsbetrags angesetzt.
Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als
einem Jahr werden grundsätzlich mit dem ihrer
Restlaufzeit entsprechenden durchschnittlichen
Marktzinssatz der vergangenen sieben
Geschäftsjahre abgezinst. Die Aufzinsung wird in der
Gewinn- und Verlustrechnung in dem Posten "Zinsen
und ähnliche Aufwendungen" ausgewiesen.
Verbindlichkeiten werden grundsätzlich zu ihrem
Erfüllungsbetrag angesetzt.
3. Erläuterungen zur Bilanz
Die
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sind alle
wie im Vorjahr innerhalb eines Jahres fällig.
Die
sonstigen Vermögensgegenstände sind alle
wie im Vorjahr innerhalb eines Jahres fällig.
Der Posten
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen
enthält Forderungen in Höhe von
EUR 149.975,00 (Vorjahr: EUR 114.631,92) mit
einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr.
Der Posten
Sonstige Vermögensgegenstände enthält
Forderungen in Höhe von EUR 701,81 (Vorjahr:
EUR 1.326,09) mit einer Restlaufzeit von mehr als
einem Jahr.
Die
Forderungen gegen verbundene Unternehmen
enthält Forderungen in Höhe von EUR 3.493,52
(Vorjahr: EUR 5.212,89) mit einer Restlaufzeit von
mehr als einem Jahr.
Das Stammkapital der Gesellschaft beläuft sich
auf EUR 25.000,00.
Der Bilanzgewinn enthält einen
Gewinnvortrag in Höhe von EUR 45.277,54
(Vorjahr: EUR 46.860,14).
Die
sonstigen Rückstellungen betreffen im
Wesentlichen die Urlaubsrückstellung in Höhe
von EUR 25.100,00.
Von den
Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten
haben EUR 0,00 (Vorjahr: EUR 2.734,42) eine
Restlaufzeit bis zu einem Jahr.
Die
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen
sind mit geschäftsüblichen
Eigentumsvorbehalten besichert.
Von den sonstigen Verbindlichkeiten bestehen EUR
27.071,88 (Vorjahr: EUR 36.269,60) aus Steuern
und EUR 800,36 (Vorjahr: EUR 0,00) im Rahmen der
sozialen Sicherheit.
4. Erläuterungen zur Gewinn- und
Verlustrechnung
Die
Gewinn- und Verlustrechnung wird nach dem
Gesamtkostenverfahren aufgestellt.
Der
Personalaufwand enthält
Aufwendungen für Altersversorgung
EUR 14.173,56 (Vorjahr: EUR 14.096,04).
5. Sonstige Angaben
Geschäftsführer war im Geschäftsjahr
und ist bis heute:
- Marco Laskowski, Elze
Die Geschäftsführung schlägt der
Gesellschafterversammlung vor, den Bilanzgewinn auf neue
Rechnung vorzutragen.
Die durchschnittliche Zahl der während des
Geschäftsjahres beschäftigten Arbeitnehmer
beträgt 12 (Vorjahr: 10).
Elze, den 27. März
2025
gez.
Marco Laskowski, (Geschäftsführer)
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 27.03.2025
festgestellt.
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